Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 31 (4.8.1899)
- Date
- 1899-08-04
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Rr. 31 Dr. Bloch's WochenfchrM Sette 571 Schläge zum Theil doch. Warum sah er, der Christ, wie ein Jude aus? Aber noch schlimmere Folgen hat es manchmal, wenn ein Jude wie ein Christ aussieht. Ich weiß nicht, ob dies bei dem Inden Jakob aus Groß-Gerau der Fall war, in den sich das christliche Fräulein Lorche von Kronberg verliebte. Ja, sie hat ihn sogar, ohne confessionslos zu werden, geheiratet, und ihre edlen Verwandten sahen sich genöthigt, um die Familie von dieser Schmach zu reinigen, den Juden ans der Straße zu überfallen und zu ermorden. Das geschah im sechzehnten Jahrhundert. Ungefähr um dieselbe Zeit ereignete sich aber eine Verwechslung, die dem Juden nichts schadete, aber den Antisemiten furchtbar ärgerte. Lassen wir ihn selbst den Vorgang (nach G. Freytag's Bildern aus der deutschen Vergangenheit) erzählen: »Daß ich den Juden Michael nicht vergesse, der sich auch als ein großer Herr hielt und auf der Gaffe stattlich gekleidet, (während des Reichstages in Regensburg) den Hals voll goldener Ketten, auf wohlstaffirtem Pferde ritt, zehn bis zwölf Diener, Alles Juden, als reisige Knechte angethan, liefen um ihn her. Bon Person war er ansehnlich, wie man auch sagte, sein wirklicher Vater wäre ein Graf von Rheinfelden. Der Ecbmarschrll von Pappenheim, ein alter Herr, begegnete ihm einmal auf der Gasse und zog vor ihm nicht allein den Hut ab, sondern bog auch die Kaiee, wie vor einem größeren Herrn, als er selbst war. Danach sah er, daß es Michael Jud gewesen und bereute die dem Juden erzeigte Ehre mit diesen Worten: »Daß dich Gottes Element schinde, alter schelmischer Jud!" Um solchen unangenehmen Verwechslungen voczubeugen beabsichtigten mehrere Antisemiten im niederösterceichischen Landtage einen Antrag wegen Wiedereinführung des Jndeuzeichens — gelben Rock oder Hut — einzubringen. Die Lieferung solcher Zeichen wäre ein einträgliches Geschäft, das man einem Gesinnungsgenossen zuschanzen könnte, und mit der Abfassung des betreffenden Gesetzentwurfes sollte die ausgezeichnete juristische Kraft des Dr. Weiskirchner betraut werden. Es wurde aber von hervorragenden Antisemitenführern das Bedenken geltend gemacht, daß es für sie bei der überhandnehmenden Macht des Judeuthums und da sie schon jetzt sich ohne Polizerschntz nicht sicher fühlen, in Zukunft wohl vortheilhafter sein könnte, für Inden gehalten zu werden. Wieviel an diesem Berichte wahr sei, kann ich nicht sagen, doch scheint es mir jedenfalls übertrieben zu sein, wenn erzählt wird, die Herren Dr. Lueger und Strobach hätten sich vorsichtshalber schon lange Kaftane und „Payrs" angeschafft. M. Im Zweifel — verurtheilen wir! Sehr zur rechten Zeit veröffentlicht das fressinnige, rechtliebende, unabhängige Pariser Blatt „Der Temps" eine Zuschrift, deren Verfasser in ebenso unübertrefflicher wie unwiderleglicher Weise ausführt, wie nothwendig es ist, daß jeder Richter, jedes Gericht keine andere Richtschnur anerkennen dürfe, als der Wahrheit und Gerechtigkeit zum Siege zu verhelfen. Er erzählt vor Allem die Geschichte eines Dichters und späteren Gerichtspräsidenten, der in keinem Falle das Urtheil, das er während der Verhandlung kundgegeben hatte, bei der förmlichen Urtheilssprechung umstieß, und dies mit den Worten rechtfertigte: „Wir haben es uns überlegt und sind zur Ueberzeugung gelangt, daß wir uns geirrt haben". . . und in einem anderen Falle zu dem die Freisprechung seines Clienten erwartenden Advocaten sagte: „Wir haben eine Regel: im Zweifel — verurtheilen wir!" Der Einsender der Zuschrift an den „Temps" knüpft hieran folgende beherzigenswerthe scharfironisirendeBetrachtung: „Im Zweifel — verurtheilen wir!" Das Schlagwort hat Glück gehabt. Wir waren Alle so niederträchtig, daß wir darüber gelacht haben. Aber dann haben wir nachgedacht, wie viel Opfer wohl diese skeptische Ermuthigung verschlungen haben mag. Die Affaire Dreyfus führt uns dieses Wort ins Gedächtniß zurück. Und wenn ich es näher prüfe, scheint es mir, wirklich den Erfolg verdient zu haben, den es gefunden hat. In einer einleuchtenden Form enthält es eine jener bequemen Regeln, die jedem Gewissen Frieden geben können, eine sehr kostbare Lehre, die reiche Früchte tragen kann. Der Zweifel, er ist überall, und so wie er das Gebiet der mathematischen Wissenschaften verläßt, kann der Mensch zu nichts anderem gelangen, als zur Wahrscheinlichkeit, das ist zur Unsicherheit. Seine Sinne trügen ihn, er hält die Schrift eines Menschen für die eines anderen; er zieht Sachverständige zu Rathe; diese sind getheilter Meinung oder ändern schließlich ihre Ansicht; er behauptet fest, daß er den Schlüssel im Schlosse des Kastens habe stecken lassen; er ist dessen gewiß; ja, er sieht ihn vor Augen; er ist bereit, es zu beschwören — und er findet dann den Schlüssel in seiner Tasche! Sein Verstand steht nicht auf festeren Füßen wie sein Erinnerungsvermögen. Er vertraut deck Worten eines Menschen, dessen ganze Vergangenheit ihn gegen jeden Verdacht schützt, und man entdeckt, daß derselbe ein Schuft ist. Eine angesehene Persönlichkeit, ein Minister, einer von diesen Männern, denen man immer glaubt, wenn sie etwas behaupten, hat geschworen, daß er alles gesehen, alles kennen gelernt, alles bedacht, alles erwogen, alles beurtheilt habe; er öffnet das Actenbündel, er zieht das entscheidende Document heraus, er liest es, einen so alten Sachkundigen, wie er es ist. täuscht man nicht. Ja, Schnecken! Das Actenstück war gefälscht! Wem soll man noch vertrauen, wenn man nicht einmal Ministern mehr auf ihr Wort glauben darf? Was soll mau denken — was sagen? Soll man schweigen? Das ist unmöglich, man muß das Urtheil fällen. In diesem kritischen Moment kommt uns die „Regel" unseres — obererwähnten — Präsidenten zu Hilfe. Ueberdies, hat denn der Unschuldige seine Unschuld bewiesen? Man sagt, er sei bis zum Augenblicke, wo der Verdacht gegen ihn erhoben wurde, ein ehrlicher Mann gewesen. Was weiß man davon? Ohne Zweifel, das Gegentheil ist nicht bewiesen worden, ja man hat selbst die Beweise seiner offenbaren Ehrenhaftigkeit unterdrückt. Aber, wer weiß? Vielleicht hat man Recht gethan, sie zu unterdrücken! Ist nicht der Verdacht, wenn er in einem ehrlichen Menschen entsteht, schon der Anfang eines Beweises? Würde der Verdacht überdies gegen ihn erhoben worden sein, wenn er nicht schon halb und halb durch seine Abstammung, seine Manieren, beinahe durch seine Handlungen gerechtfertigt gewesen wäre? Seine Erschütterung der Anklage gegenüber ist wie ein Geständniß, seine wüthenden Ableugnungen, die er zur Abwehr vorbringt, sind elende Hilfsmittel aller Verbrecher. Im Ganzen bringt er ja auch nichts vor als Behauptungen, Wahrscheinlichkeiten, kurzgesagt, Ungewisses. Man muß also anderwärts die Gründe für die Entscheidung suchen! Jawohl, anderwärts. Die Strafgesetze, so behauptet man, sind vor Allem Gesetze des gesellschaftlichen Nutzens. Der gesellschaftliche Nutzen steht sonach über den Gesetzen. Es gibt also Fälle, in denen man Erwägungen einer mesquinen Justiz mit den Füßen fortzustoßeu verstehen muß. Mau hat Unrecht, an dem Satze festzuhalten, es gäbe nur eine Moral. Es gibt ihrer zwei, vielleicht drei. Umso schlimmer für Denjenigen, dessen Fall die öffentliche Meinung leidenschaftlich bewegt und theilt. Vor Allem muß man fragen, wer ihn anklagt, wer ihn vertheidigt. Wer ihn anklagt? Sechs Minister, alle von dem ansteckendsten Glaubensbekenntniß, von dem politischen und ministeriellen Glaubensbekenntnis entflammt; sechs Minister, welche dieselben Behauptungen aufstellen, wie gute Jagdhunde, von denen Einer immer dem Schwänze des Anderen folgt. Wer ihn vertheidigt? Revolutionäre, die sich seiner bedienen, um die Armee zu vernichten; eine Reihe von Menschen, welche die gemeine Sorge um die Aufrechterhaltung der Form erfüllt und die infolge der Niedrigkeit ihrer juridischen Scrupeln und ihrer intelectuellen Voreingenommenheit, unfähig sind.