Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 31 (4.8.1899)
- Date
- 1899-08-04
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 31 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 569 daß sie es nie und nimmer zugibt, daß ihr Ruf und ihr Credit von einer Bande gewissenloser jüdischer Hazardeure geschädigt und heruntergesetzt wird." Weiter heißt es da: „Diesem auf allen Gebieten des menschlichen Lebens verderblichen und zersetzenden Einflüsse des sich allmächtig machenden Judenthums muß bei Zeiten ein Riegel vorgeschoben werden." Wem fließen alle Gelder, die bei den Concursen verloren werden, zu? Antwort der „Deutschen Zeitung": „Doch nur unseren wirths ch a f t l i ch e n Feinden, den Juden, die das uns entzogene Gut nicht allein zu ihrem Wohlleben verwenden, sondern auch um mit unseren eigenen Mitteln den Vernichtungskampf gegen das christliche Volk zu führen." Es gebe da nur die Selbsthilfe. „Man vermeide alle verdächtigen jüdischen Geschäfte!" Das unbeanständete Erscheinen dieses Artikels zeigt, daß wir uns doch eines großen Ausmaßes an Preßfreiheit erfreuen, freilich nur in Sachen der Judenhetze. Die Nummer der „Deutschen Zeitung", in welcher dieser Artikel erschien, war confiscirt worden. Selbstverständlich geschah das nicht wegen Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen eine gesetzlich anerkannte Religionsgenossenschaft oder gegen die Juden überhaupt, sondern wegen irgend eines Angriffes auf den § 14, und in der zweiten Ausgabe nach der Confiscation war der Artikel über die „Jüdische Moral und Geschäftsleben" ebenso enthalten wie in der ersten. Nun wollen wir uns bei der von dem schwindsüchtigen Blatte betriebenen Judenhetze weiter nicht lange aufhalten. Schwindelhafte Unternehmungen werden von der antisemitischen Presse immer bekämpft werden, insbesondere, wenn bei ihnen kein Pauschale zu haben ist, nur ist es selbstverständlich nicht wahr, daß gerade Juden an der Spitze stehen. Auch ist der Begriff „schwindelhaft" sehr dehnbar. Wenn man beispielsweise dem Publikum vorspiegelt, daß man deutschnational ist, um hiedurch einen Leserkreis und um ein Mandat zu bekommen, während man sich dann in aller Stille zu den Christlich-Socialen hinüberschleicht, so ist das vielleicht auch schwindelhaft. Wenn aus den von sechs oder si ben Inden begangenen Betrügereien der Schluß gezogen wird, daß man sich von allen „verdächtigen jüdischen Geschäften" hüten soll, so ist das eine sehr deutliche Aufforderung, die Juden geschäftlich zu boycottiren, denn das Beiwort „verdächtig" ist eigentlich ein offenkundiger Pleonasmus. Jüdisch ist ja schon verdächtig. Wäre es Herrn Dr. Wahner nicht um die genau nach Berganischem Muster betriebene Judenhetze, zu der ihn sein antisemitisches Geschäft bemüßigt, sondern um wirthschaftspolitische Erwägungen zu thun, so müßte er vor der bodenlosen Dummheit zurückschrecken, die darin liegt, das Gebahren einiger Kratzer oder Schlittenfahrer als typisch für die jüdische Geschäftswelt hinzustellen. Zu einem Kundenkreise und zu Wohlstand kann es notorisch nur der reelle und accreditirte Kaufmann bringen, denn wie es den Schwindlern geht, hat doch gerade der Proceß gegen die „RaubritterjüdischerConfession" gezeigt.Nebenbei bemerkt, hatesniemals Raubritter jüdischer Confession gegeben. Alle Raubritter waren Arier. Was will also Herr Dr. Wahner eigentlich? Mehr kann man doch mit den Betrügern nicht thun, als daß man sie ins Zuchthaus sperrt, nur darf man sich freilich nicht darauf capriciren, daß es jüdische Betrüger sein müssen. Und was den Boyeott betrifft, so ist das auch kein weises social-politisches Mittel, weil gerade die dadurch bewirkte Nothlage der Boycotirten ihnen den ehrlichen Erwerb erschweren und sie auf Abwege drängen würde. Nicht die Judenhetze und nicht die gehässige und nichtswürdige Verallgemeinerung der von einzelnen Personen begangenen Verbrechen zum Nachtheile einer ganzen Claffe ist das Auffallende in diesem Artikel, denn diese Dinge gehören, wie erwähnt, zum antisemitischen Betrieb. Neu ist hingegen die Unverfrorenheit oder vielleicht, um Herrn Dr. Wahner nicht Unrecht zu thun, die Dummheit, mit welcher dem Verbiete der Geschworenen in einer geradezu beleidigenden Weise eine antisemitische Tendenz unterschoben wird. Das Verbiet soll ein Wahrspruch gewesen sein, der die jüdische Geschäftsmoral trifft im Gegensätze zu der anständigen arischen Geschäftsmoral. Das ist nicht nur eine Beleidigung der Geschworenen, sondern eine muthmaßlich aus Dummheit und mangelndem juristischen Unterscheidungsvermögen begangene Fälschung des Berdictes. Die Geschworenen haben nämlich sechs Betrüger schuldig gesprochen, der siebente Angeklagte, welcher der Mitschuld am Betrüge und des Wuchers angeklagt war und welcher gerade die allerhäßlichste moralische Rolle im Processe spielte, der Wucherer Rose, der wurde freigesprochen. Warum? Weil die Geschworenen ihre Aufgabe viel richtiger und gewissenhafter auffassen, als Herr Dr. Wahner ihnen zuzumuthen sich untersteht. Sie hatten nicht die arische und uicht die jüdische Geschäftsmoral zu beurtheilen, sondern nur zu beantworten, ob der A und der B und der C schuldig seien, das gethan zu haben, was ihnen in der Schuldfrage zu Last gelegt wird. Wenn die Moral in Frage kommt, so steht der Wucherer auf einer viel tieferen Stufe der Verworfenheit als der Betrüger. Der Letztere hat vielleicht aus Leichtsinn gehandelt, indem er zur Zeit, als er den Betrug übte, auf irgend einen Zufall hoffte, der ihm wieder heraushilft, oder vielleicht aus Roth. Der Wucherer aber handelt aus Habgier, und während dem Betrogenen der Schaden nicht immer empfindlich sein muß, so ist er für den Bewuchernden schon im Vorhinein empfindlich, denn er ist ja in bedrängter Lage. Der Wucherer beutet also die Nothlage der Bewucherten zur Erlangung unmäßiger Vortheile aus, um sich auf Kosten des Opfers zu bereichern, und darum war in allen Zeiten und in allen Ländern der Wucherer immer der Gegenstand größeren Abscheues als der Betrüger. Herr Dr. W ä h n e r weiß es nun sehr genau, daß der Jude den Wucherer gerade so verabscheut, wie der Christ und daß die Bibel den Wucher verbietet. Falls er es nicht wissen oder uns nicht glauben sollte, so bieten wir ihm einen vielleicht seinem clericalen Geschmack entsprechenden Zeugen in der Person eines -Papstes an, den Buckle bei Besprechung der Wuchergesetze citirt. Im Jahre 1179 befahl Papst Alexander, daß Wucherer kein Begräbnißbekommensollen, und in der Begründung dieses Befehles sagte der Papst: »Weil fast überall das Verbrechen des Wuchers im Schwünge ist und Viele die Geschäfte bei Seite setzen, um nach Gefallen Wucher zu üben, und weil sie sich nichts daraus machen, daß fast jede Seite des Alten und Neuen Testaments den Wucher verdammt, darum setzen wir fest, daß offenbare Wucherer weder zum Abendmahl zugelassen werden, noch, wenn sie in dieser Sünde sterben, ein christliches Begcäbniß erhalten sollen." Aus diesem historischen Actenstücke geht also zur Kenntnißnahme für die hochweisen antisemitischen Moralapostel erstens hervor, daß „fast jede Seite" auch des Alten Testaments, den Wucher verdammt, ferner, daß es zur Zeit des Papstes Alexander sehr viele christliche Wucherer gegeben haben muß, denn wenn man den Juden noch so große Begehrlichkeit nachsagen wollte, so haben sie doch auf das Abendmahl und auf ein christliches Begräbniß niemals Anspruch erhoben. Gerade also in dem Falle nun, in welchem die herrschenden Moralbegriffe am stärksten gegen einen Angeklagten sprachen, haben die Geschworenen das Schuldig nicht gesprochen. Sie haben das Gegentheil von dem gethan, was ihnen nur ein antisemitischer — Moralist insinuiren konnte, und sie haben damit gezeigt, daß sie nach dem Gesetze urtheilen und nicht nach Tendenzen, die, wenn sie auch die Justiz ergreifen sollten, das Recht bedrohen würden. Es ist, wir wiederholen es, eine Beleidigung für die Geschworenen in der Zumuthung, in den Angeklagten etwas Anderes zu sehen oder finden zu wollen als Verbrecher oder Unschuldige, nämlich Juden oder Nichtjuden, und gerade die Freisprechung des jüdischen Wucherers Rose zeigt, daß die verwerfliche Gedankenrichtung, den die antisemitische Moral eingeschlagen wissen will, bisher keinen Raum gefunden hat im Schwurgerichtssaale. Robert Wolf. Germanische Sitte. Die antisemitische „Deutsche Zeitung" vom 1. August bringt nachstehendes Inserat: „Sehr vermögender Herr sucht sehr schöne, hochgebildete, im Häuslichen sehr versirte Dame, Christin, nicht über 30 Jahre alt, Frau oder Witwe, eventuell mit Kind, als Lebensgefährtin, bei Convenienz auch Ehe. Sehr schöne sorgenlose Zukunft garantirt. Anträge mit Photographie, die auf Ehrenwort retournirt wird, unter „Gutsbesitzer" an die Stadtkanzlei des Blattes." Das Inserat sucht also eine Lebensgefährtin, die Einer „bei Convenienz" sogar heiraten will. Wenn sie aber nicht convenirt, dann soll sie nur seine Lebensgefährtin schlechtweg werden; das ist wohl arisch-germanische Sitte, welche, vor Verjudung zu schützen die Aufgabe der biederen „Deutschen Zeitung" ist.