Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 31 (4.8.1899)
- Date
- 1899-08-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 668 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 31 überhaupt nicht ein Wort über Vorfälle melden, die zu einer Kritik des Verhaltens der Polizei Anlaß geben könnten. Die Antisemiten sind eben der Polizei zu großem Dank verpflichtet, und es wäre interessant, zu wissen,warum Herr Bielohlawek eine Versammlung der Polizisten hatte veranstalten wollen, die freilich nicht zu Stande gekommen ist. Die Initiative der Herren Dr. Vogler und Dr. Mittler ist den Machthabern im Rathhause sehr unangenehm. Sie lassen mittheilen, daß sie ohnehin beabsichtigten, nachden Ferien zum § 14 Stellung zu nehmen. Leider müssen sie jetzt ihre Ferien unterbrechen, unv sie geriren sich plötzlich, als hätten sie sich an die Spitze der Action gestellt. Sie werden durch diese unfreiwillige Gefolgschaft Niemanden täuschen, und man wird die Herrschaften genau controliren. In der außerordentlichen Gemeinderathssitzung, die einzuberufen sie genöthigt wurden, werden sie auch der Aufklärung darüber schwerlich entgehen können, warum der Stadtrath einer Aeußerung über das Verhalten der Polizei so wohlwollend oder so feige ausgewichen ist. * * * Auf der erhabenen Zinne einer geläuterten Moral stehend, welche das Defraudiren von Gemeindegeldern, das Erpressen von Pauschalien und die Annahme von Bestechungen seitens der Schuckert-Werke und der sonstigen „verschiedenen Unternehmungen" mit dem programmgemäß verkündeten christlich-socialen Cantonismus zu verbinden weiß, blickte Ernst V e r g a n i hinab auf das Parquett des Schwurgerichtssaales. An dem Anblick konnte jeder „ehrliche" Antisemit seine Freude haben; denn dort saßen „jüdische" Betrüger! Auch der Dr. Theodor W ä h n e r, den man immer wieder vorstellen muß, weil man sich seinen Namen nicht merkt, und welcher, wie wir unseren Lesern in Erinnerung bringen, Herausgeber der „Deutschen Zeitung" ist, war höchlichst erfreut über die moralischen und geschäftlichen Qualitäten dieser Angeklagten. Das waren, vom Standpunkte des gewerblichen Antisemitismus betrachtet, wahre Prachtjuden, Individuen, die von betrügerischen Bankerotten, von der Herauslockung von Waaren lebten, Schädlinge des commerciellen Lebens, die für ihr verbrecherisches Treiben den verdienten Lohn erhielten, und die man ausgezeichnet zu dem vom „Deutschen Volksblatt" und von der „Deutschen Zeitung" verübten Schurkenstreiche benützen konnte, solche Verbrecher als die typischen Muster jüdischer Geschäftsmoral hinzustellen, als Belegexemplare, nach welchen man die Juden überhaupt zu beurtheilen hat. Das waren einmal ein paar Juden, wie sie den Antisemiten recht sind, die ja mit unbescholtenen und rechtlichen Juden nichts anzufangen wissen. Je schlechter und verworfener sich diese Individuen zeigten, die auf dem Wege des unehrlichen Erwerbes ms Zuchthaus geriethen, umso größer die Freude. In der Schilderung des Publikums, wie sie der Bericht des Verganiblattes lieferte, spiegelt sich diese Herzensfreude wieder. „Der Saal war dicht mit Juden gefüllt, denen man die lebhafteste Spannung von den Gesichtern bis zum Ekel herablesen konnte. Keck, aufdringlich und widerlich frech bestand dieses übelriechende Gemisch von aufgeputzten Jüdinnen und mauschelnden Hebräern mit insectenartiger Zähigkeit darauf, sich den Eingang zu erzwingen, was jedoch nicht gelang. Auf der anderen Seite der Straße, vor der Alserkaserne, standen ebenfalls Hunderte von diesem Gelichter und versperrten die Passage, obwohl es sich blos um einige Judeuschufte handelte, die nun ihre Gaunereien zu büßen haben und denen trotz ihrer Bertheidiger und Glaubensgenossen das wohlverdiente Zuchthaus nicht erspart bleibt." Der Antigrammatikcr, der das geschrieben, vereinigt in feinem Stck alle jene Eigenschaften, die er dem von ihm beobachteten Publikum, von welchem ihm doch nicht mehr bekannt sein konnte, als daß viele Juden darunter waren, andichtet. Eine solche Schreibweise unbekannten Personen gegenüber, gegen welche kein anderer Vorwurf erhoben werden kann, als daß sie Juden oder Jüdinnen sind, die ist keck, aufdringlich und widerlich frech. Es gibt nicht blos mauschelnde Hebräer, sondern auch mauschelnde Antisemiten. Das Zusammentragen verächtlicher und beleidigende Epitheta, um Leute zu verspotten oder zu beleidigen, nur weil sie Juden sind, das ist echt antisemitisches Gemauschel. Die Freude darüber, daß einige Juden ins Zuchthaus kommen, mag vielleicht gesteigert werden durch die Erinnerung daran, daß einige antisemitische Zeitungsherausgeber und christlich-sociale Parteigrößen vom Schicksal begünstigter waren, als die jetzt eingesperrten jüdischen Betrüger; auch für sie sind die Pforten des Zuchthauses weit offen gestanden, und nur die Verjährung oder der Mangel an Beweisen hat sie gerettet. Vor Kurzem erst hätte übrigens auch ein christlich-socialer Zeitungsherausgeber in Deutschland frohgemuth singen können: „Grad' aus dem Zuchthaus, da komm' ich heraus, Straße, wie wunderlich schaust Du mir aus." Der talentvolle Berichterstatter des „Deutschen Volksblattes" mag sich also, was das Zuchthaus betrifft, Eines merken: das Zuchthaus ist interconfessionell. Es umschließt mit gleicher Liebe antisemitische und jüdische Gauner. Und noch Eines: Die Vertheidiger hätte er mit dem realistischen Schmutze seiner Betrachtungen nicht in so nahe Verbindung bringen sollen. Die Wendung „trotz ihrer Bertheidiger und Glaubensgenossen" ist augenscheinlich darauf berechnet, hervorzuheben, daß die Vertheidigung und die Glaubensgenossenschaft in einem ursächlichen und ideellen Zusammenhang stehen, und sowie das jüdische Publikum die Brücke bilden soll, um zwischen dem Verbrecherthum der Angeklagten und dem Judenthum in der Vorstellung der Leser eine innige Verbindung herzustellen, so soll auch die Cvnfession der Bertheidiger dazu dienen, um die Befreiung von jüdischen Betrügern gewissermaßen als eine Angelegenheit des Judenthums hinzustellen. .Die Angeklagten werden ihre Verbrechen mit schwerem Kerker büßen, wie sie es verdienen, und wir sehen keine Verschärfung ihrer Strafe darin, daß sie das „Deutsche Volksblatt" am Tage der Urtheilsfällung Judengauner oder sonstwie nennt. Das mag roh und geschmacklos sein, aber es ist auch schon anständigen Leuten passirt, und Betrüger sind nicht wehleidig. Auch daß das Publicum ein übelriechendes Gemisch und ein Gelichter genannt wird, ist gleichgiltig und nur insoferne interessant, als es für den Bildungsgrad und den Tact der Hepp-Hepp-Journalistik bezeichnend ist. Die Vertheidigung aber ist ein öffentliches, zur Mitwirkung aus der Rechtspflege berufenes Amt und es ist antisemitische Mode, geworden, in Prozessen gegen Juden von den „jüdischen" Vertheidigern zu sprechen, selbstverständlich in der Absicht, durch Hervorhebung dieser „jüdischen" Eigenschaft die Bertheidiger herabzusetzen. Herr Dr. Lueger hat, als er noch Advocat war, wiederholt jüdische Wucherer und Betrüger vor Gericht vertheidigt, und wenn wir nicht irren, haben auch Dr. P a t t a i und Dr. Porzer in solchen Fällen die Pflichten der Vertheidigung erfüllt. Das Gesetz bestellt ja dem Angeklagten einen Bertheidiger, damit auch dem Verbrecher kein größeres Uebel widerfahre, als zu dulden er verdient hat, und auch dem Mörder wird von Gesetzes- und von Rechtswegen ein Bertheidiger beigegeben, der bemüht sein muß, ihm zu nützen innerhalb der Grenzen des Rechtes und der Menschlichkeit. Da sehen wir aber als empörendes Beispiel dafür, wie weit der Antisemitismus die Sitten verwildert hat, nicht blos die brutale Beschimpfung der Schuldigen in dem Augenblicke, wo der Urtheilsspruch sie ohnehin aus der menschlichen Gesellschaft ausstößt, sondern auch das verächtliche Beginnnen, die in diesem Processe so oft gekennzeichnete „Athmosphäre" weiter auszubreiten über Diejenigen, welche mit den Verbrechern nichts gemein haben, als die zufällige Glaubensgenossenschaft, und in das Milieu des moralischen Widerwillens sogar Diejenigen einzubeziehen, denen das Gesetz und ihr Beruf die Pflicht, dem Angeklagten beizustehen, auferlegt hat. * * * Die Vorliebe für Pauschalirungen hat Herrn Dr. Theodor Wahner auch bei der Beurtheilung des Prozesses gegen die Schlittenfahrer vom Franz Josefs-Quai nicht verlassen. Er faßt die Ergebnisse dieses Processes in dem Titel zusammen: „Jüdische Moral im Geschästsleben" und sagt: „Daß die Gesellschaft dieser modernen Ritter vom Strauche ausschließlich aus Juden bestand, nahm Niemanden Wunder, der die Veranlassung des Prozesses kannte. Ist man es doch schon lange gewohnt, Juden an der Spitze schwindelhafter Unternehmungen stehen zu sehen. Was Einem aber Wunder nehmen, ja mit Abscheu erfüllen mußte, war der abgrundtiefe Sumpf moralischer Verkommenheit, in dem sich die Angeklagten behaglich fühlten, und der typisch ist für die jüdische Moral im Geschästsleben". Nachdem er weiters die „modernen Raubritter jüdischer Confession" geschildert, fährt er fort: „Nun haben dieWienerGeschwornen ihr Schuldig gesprochen. Ihr Schuldig war das verdammende llrtheil über jene Art von Moral, die mit Recht den Namen jüdische Geschäftsmoral führt. Die zwölf Männer aus dem Volke haben dadurch klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, daß die anständige arische Geschäftswelt, und Gott sei Dank gibt es eine solche, die mit diesem schwindelhaften Treiben nicht einverstanden ist,