Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 29 (21.7.1899)
- Date
- 1899-07-21
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 538 Dr. Bloches Wochenschrift« Nr 39 wahn nährten, allerdings von der Entrüstung jedes ehrlich denkenden Menschen verurtheilt, nicht aber von dem strafenden Arm der Gerechtigkeit getroffen werden." Das „Deutsche Volksblatt" hat diese Ausführungen des Staatsanwalts ebenso verschwiegen wie jede Aeußerung des Vorsitzenden, welche gegen den Irrwahn des Ritualmordes und gegen die Verbreitung dieses Wahnes gerichtet war. In dem Berichte, einem Meisterstück tendenziöser Fälschung, wird hervorgehoben, daß die Angeklagten sämmtlich unbescholten waren, während der Mißhandelte abgestraft erscheint. Als ob die Kinder, die den Mann mit Steinen bewarfen, und die Ziegelarbeiter, die ihn zu Boden warfen und ihm die Rippen brachen, ihm sein „bemakeltes Vorleben" angesehen hätten und als ob die Strafen, die der mißhandelte Vagant erlitten, eine Entschuldigung bilden würden. Wir fragen aber den „geehrten" Herrn Vergani, warum er eigentlich das Plaidoyer des Staatsanwalts verschwiegen hat? Das „Deutsche Volksblatt" controlirt doch gar sorgfältig die anderen Blätter in der Richtung, was sie bringen oder nicht, und es bemängelte erst kürzlich, daß der neueste „jüdische Mord" bei Wildenschwert von den Blättern ignorirt wurde. Und jetzt verschweigt das „Deutsche Volksblatt" in der Gerichtsverhandlung über eine Affaire, die so großes Aussehen erregte, eine so markante Aeußerung des öffentlichen Anklägers! Dieses Schweigen ist das Schuldbekenntniß dessen, der sich getroffen fühlt. Vergani hatte auch dann nicht den Muth, das Plaidoyer des Staatsanwalts abzudrucken, als es von zahlreichen Blättern in Leitartikeln besprochen wurde, in welchen die Wiener Christlich-Socialen als Veranstalter der Judenhetze und ihre Führer und ihre Presse als jene böswilligen Verbreiter das Blutmärchens gekennzeichnet wurden, die der Staatsanwalt zweifellos gemeint hatte. „Es kann mit gutem Gewissen behauptet werden", sagt das „Deutsche Volksblatt" in seiner Antwort auf diese Ausführungen der Blätter, „daß aus antisemitischen Motiven noch nicht einem einzigen Juden ein Haar gekrümmt worden ist". Da ist vor Allem der Vordersatz unrichtig; das „Deutsche Volksblatt" uad Vergani haben nämlich kein gutes Gewissen, können also auch mit gutem Gewissen nichts behaupten. Ferner kommt es darauf an, was Vergani unter dem Krümmen eines Haares versteht. Meint er damit physische Mißhandlungen und gewaltthätige Beraubung, so genügt vielleicht der Hinweis auf die Nachoder „Gebräuche", deren Einführung in Wien der christlich-sociale Parteiführer Leopold Steiner empfohlen hat, auf die anderweitigen zahlreichen Judencrawalle in Böhmen, in Galizien und auch in Wien; alle diese Excesie sind ausschließlich aus antisemitischen Motiven begangen worden, und die Mißhandlung von Juden ohne jeden Grund, blos deshalb, weil sie Juden sind, ereignet sich tagtäglich. Gerade in der vorliegenden Nummer der „Wochenschrift" ist ein Bericht reproducirt, in welchem erzählt wird, daß ein Wiener Hotelportier einen Mann, der ihm nicht den geringsten Anlaß gegeben, mit den Worten, er müsse „einem Juden Eine herunterhauen", ohrfeigte. Für den Geohrfeigten war bei allem religiösen Gefühl das Bewußtsein, daß er ein guter Christ sei, in diesem Augenblicke ein schwacher Trost. Diesmal ist allerdings keinem Juden, sondern einem Christen aus antisemitischen Motiven ein „Haar gekrümmt" worden. Die Unverschämtheit Vergani's ist zu komisch, als daß man sie ernst nehmen sollte. Als ob das „Deutsche Volksblatt" nicht seit dem ersten Tage seines Erscheinens durch Lügen und Enthellungen, durch die gehäßige und perfide Ausbeutung und Verallgemeinerung jedes einzelnen von Juden begangenen Verbrechens seinen Lesern den Haß gegen die Juden und Verachtung beizubringen sich bemüht hätte. Als ob es nicht in seinem Motto und in seinen Artikeln tagtäglich dahin trachten würdet den Juden Arbeit und Erwerbsgelegenheit zu entziehen! Als ob die christlich-sociale Parteiherrschaft nicht jüdische Beamte und Lehrer in ihren Rechten unterdrücken und in ihrer Existenz schädigen würde! Als ob die Schneider und die Gregorig, die Lueger und die Scheicher nicht seit Jahren in der Bevölkerung den Haß gegen die Juden genährt und gesteigert, die Ehre der Juden mit Füßen getreten, die Sicherheit ihrer Person und ihres Eigenthums durch die niederträchtigsten Brandreden gefährdet hätten! Vergani sträubt sich gegen die Verantwortlichkeit für den Fall Rousseau durch den Hinweis, daß jene Ziegelarbeiter, welche das gethan, das „Deutsche Volksblatt" niemals gelesen haben, denn sie seien, wenn sie nicht Analphabeten sind, Czechen, außerdem aber seien sie eingefleischte Socialdemokraten, und die Ziegelwerke dürften zu den Wahlrechtsdemonstrationen ein starkes Contingent von Theilnehmern gestellt habeil. Wie rasch doch das Wohlwollen Vergani's für die Ziegelarbeiter dahingeschmolzen war. In dem Verhandluugsberichte noch hatte er sie so freundlich behandelt, er hatte sie so sympathisch beschrieben, wie sie „im Sonntagsstaate" vor Gericht erschienen, er hatte ihre Unbescholtenheit so nachdrücklich hervorgehoben und er hatte jede ihreHandlungsweise verdammende Aeußerung des Vorsitzenden des öffentlichen Anklägers und des Vertheidigers ebenso unterschlagen wie das Plaidoyer des Staatsanwalts. Erst als die große Oeffentlichkeit sich mit diesem Plaidoyer eingehend befaßte, welches von böswilliger Verbreitung eines Irrwahns sprach, die von der Entrüstung jedes rechtlich denkenden Menschen verurtheilt werde, da fühlte Vergani sich und seine Partei im wahrsten Sinne des Wortes an den Pranger gestellt. Da scheint eine dunkle Ahnung von Schamgefühl in ihm aufgedämmert zu sein, daß die Entrüstung aller rechtlich denkenden Menschen jener Partei gelte, deren nichtswnrdiges, jahrelanges Treiben die Gesittung des Volkes verderbt, in die Herzen der Wiener den Haß und den Brodneid gepflanzt und den guten Ruf der Stadt Wien geschändet hat. Dieses Treiben bildet, um mit Herrn Dr. Wähner zu reden, die schmutzige „Nahrungsquelle" der antisemitischen Preßhusaren, die wahrlich kein Recht haben, ehrliche Ziegelarbeiter ob ihres mühseligen und kärglichen Erwerbes zu verhöhnen. Die Leute, die am Laaerberg den Lehm in Ziegel formen, verrichten schlecht bezahlte, aber anständige und nützliche Arbeit. Die Vergani, die Deutschen und die Czechischen, mästen sich bei der geschäftsmäßigen Jructificirung einer schimpflichen, gemeinschädlichen Bewegung, Marketender der christlichsocialen Armee, der sie ihren publicistischen Fusel verkaufen. Der Herr Staatsanwalt hat sein Bedauern darüber ausgesprochen, daß die böswilligen Verbreiter eines Irrwahns nicht von der Justiz ergriffen werden. Es wäre naheliegend, zu bemerken, daß einige Namen und Adressen solcher böswilliger Verbreiter leicht zu finden wären; sie sind theilweise im Lehmann enthalten. In der Polnaer Affaire haben die berühmten beiden Ernste an Fälschungen und Lügen das Möglichste geleistet, um die Bevölkerung an einen Ritualmord glauben zu machen. Im böhmischen Landtag hat ein Individuum Namens Dr. Baxa, allerdings unter dem Schutze der Immunität, den Ritualmord als bewiesen erklärt und das „Deutsche Volksblatt" hat sich dessen g e r ü h m t, daß auf seine Beranlaßung dieser Dr. Baxa als Vertreter der Mutter des ermordeten Mädchens dem Processe gegen den verhafteten Juden Hülsner beiwohnen wird. Dieser Hülsner ist ein gänzlich vermögensloser arbeitsscheuer Vagabund, und es hat keinen Sinn, einen Schadenersatzspruch an ihn zu stellen. Warum das doch geschehen soll und warum gerade das obgenannte Individuum, nämlich Dr. Baxa, diesen Anspruch vertreten soll, ist klar. Mit einem von Juden begangenen Raubmord oder Lustmord ist den Antisemiten nicht gedient; sie brauchen einen Ritualmord wie einen Bissen Brod, und Dr. Baxa hat zweifellos die edle Mission übernommen, den Spuren des Ritualmordes nachzugehen. Der Selbstmord eines Mädchens in Wildenschwert ist in gleicher Richtung verwerthet worden; nur ist da der Ritualmord noch nicht so „bewiesen" wie im Falle Hülsner. Man weiß, daß bildliche Darstellungen und Flugschriften massenhaft verbreitet werden, in welchen das Schächten der Christenmädchen durch Juden gezeichnet und beschrieben wird. Bisher ist keiner Derjenigen, die solche Bilder und Flugschriften verbreiten, ausgesorscht oder verhaftet worden. Wir versprechen uns auch von einer gerichtlichen oder polizeilichen Repression nur geringen, keinesfalls aber einen nachhaltigen Erfolg. Die Wurzel des Nebels ist für den Staatsanwalt beim bestem Willen nicht erreichbar; sie liegt in der geringen Intelligenz und Bildung, in der Rückständigkeit jener Kreise der Bevölkerung, bei denen solche alberne Märchen Glauben finden. Das wirksamste Mittel gegen den Antisemitismus wäre eine gediegene Volksbildung, und diese herbeizuführgn steht außerhalb der Macht des Staatsanwaltes. Robert Wolf. Der jüngste „Nitualrnord". Das Rechtsschutz- und Abwehr-Bureau der „Oesterreichisch- Jsraelitischen Union" sendet uns folgende Mittheilung: Unter dem Titel „Die Mordthat von Wildenschwert. — Ein Christenmädchen von Juden ermordet und ins Wasser geworfen" brachte das „Deutsche Volksblatt"