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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-07-14 · 28 (14.7.1899) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
28 (14.7.1899)
Date
1899-07-14
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 518 Dr. Bloch's Wochenftlrrifi» Nr 28 versprach. Man wird überall, wo jüdische Herzen schlagen, seinen Hingang tief beklagen, und wenn die thränenschweren Klagelieder des Jeremias in der nächsten Woche gelesen werden, wird uns diesmal so mancher Schmerzenslant wie auf den unersetzlichen Verlust gemünzt erscheinen, den sein Tod für uns bedeutet. „Denn groß wie das Meer ist Dein Unglück, wer wird Dir Heilung schaffen!" So klagen Gattin, Eltern, Geschwister, Freunde und Schüler, so unsere Gemeinschaft in allen Ländern und Zonen. Verhallen wird die Klage, fortleben aber wird sein Andenken als Segen unter uns für und für! O—m. Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. (Ausnahmszustand in Wien. — Feig und dumm. — Die Ritualmord-Jndustrie. — Ein Mord bei Beleuchtung. — Los von Schmul Leb Kohn). In neunzehn Versammlungen haben die Christlich-Socialen gegen die bekannte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes protestirt, durch welche die Beschwerde gegen die Verwendung von Gemeindegeldern für die Zwecke einer einzelnen Confesfion stattgegeben wurde. In diesen Versamnilungen wurden die Richter des Verwaltungsgerichtshofes beschimpft und verdächtigt und wurde gegen die Juden gehetzt. Der Zufall will es, daß auch zu Beginn dieser Woche genau neunzehn Versammlungen hätten stattfinden sollen, in welchen nicht gegen eine staatliche Behörde und nicht gegen ein gerichtliches Urtheil, sondern gegen die christlich-sociale Partei und die von ihr gemachte, jedoch noch nicht mit Gesetzeskraft ausgestattete Gemeindewahlordnung protestirt werden sollte, und da entdeckte die Polizei, daß diese Versammlungen das öffentliche Wohl gefährden. Die Versammlungen wurden verboten, allerdings nicht alle, wie man zuerst glaubte, sondern nur die Volksversammlungen, nicht aber die Vereinsversammlungen. Diese zu verbieten hatte nämlich die Polizei nicht die Macht, sonst hätte sie sie gewiß auch verboten. Das Verbot von Volksversammlungen ist dem beliebigen Ermessen der Polizei anheimgestellt, die Polizei ist competent zu beurtheilen, unter welchen Umständen das öffentliche Wohl gefährdet erscheint, und sie ist der Ansicht, daß sie das öffentliche Wohl gar nicht besser vor „Gefährdung" schützen kann, als wenn sie das Recht der freien Meinungsäußerung, insoweit diese Meinung sich gegen die christlich-sociale Partei richtet, einfach sistirt. Wir haben in Wien einen weder durch ein Gesetz, noch durch eine Verordnung decretirten, thatsächlich aber bestehenden Ausnahmszustand, welcher mit den Staatsgrundgesetzen unvereinbar ist. Es ist ungerecht und politisch unklug, solche Versammlungen zu verbieten, welche eine durchaus legitime und berechtigte Form darstellen, innerhalb deren die Meinung des Volkes zu freiem Ausdruck kommen kann. Unerhört ist es auch, daß man Versammlungen auflöst, sowie nur das Wort „Belgien" ausgesprochen wird, als ob in der Erörterung der Vorgänge in Belgien auch schon die Gutheißung ungesetzlicher Handlungen gelegen wäre. Es wird der Wiener Polizei nichts anderes übrig bleiben als eine neue Landkarte von Europa zeichnen zu lassen, aus welcher Belgien tveggelassen ist. Aus den Lehrbüchern der Geographie und aus dem Conversationslexicon wird man Belgien und Brüssel streichen müßen, denn die Erwähnung dieses Landes und seiner Hauptstadt gefährdet das öffentliche Wohl. Vielleicht wird man auch die Modesalons sperren, in denen man bisher Brüsseler Spitzen verkaufte. Brüsseler Spitzen bedeuten eine Revolution, wenigstens in der Stickerei. In der Concordatsepoche waren die Calabreser verpönt, und wer verdächtig lange Haare trug, dem wurden sie von amtswegey geschnitten. Die öffentliche Entrüstung über Herrn Dr. Lueger und dessen Partei wird man freilich nicht „stutzen" können und der Ministerpräsident wird sich schließlich doch bequemen müßen, mit seinem Studium der Wahlreformvorlage zu Ende zu kommen. Graf Thun studirt nämlich dieses. famose Statut noch immer. Das ist ein altbewährter österreichischer Ausweg, der principiellen Entscheidung einer Frage so lange als möglich auszuweichen, indem man sie „studirt". * * * Herr Dr. Lueger, Herr Strobach und das „Deutsche Volksblatt" versuchen es jetzt, die begangene gemeine Jnsultirung der Arbeiter abzuleugnen. Sie hätten nicht die „wirklichen Arbeiter" beschimpf. sondern jene „Buben", welche aus den Straß >u demonstriren. Herr Dr. Lueger ist da seinem Wahlspruche „Lieber feig als dumm" untreu geworden, denn die Manier, in welcher er da auszukueifeu versucht ist sowohl feig als auch dumm. Er ist sich darüber vollständig klar, daß Hunderttausende von Arbeitern und freisinnigen Bürgern einig sind in der schärfsten Verurtheilung der von ihm und seiner Partei versuchten Wahlrechtsraubes, und daß sie in der öffentlichen Kundgebung ihrer Entrüstung solidarisch sind. Seine Äußerungen und die seines Anhängsels waren Insulten, für die es keine Entschuldigung gibt. Uebrigens hat ja Herr Dr. Lueger im Gemeinderathe einen Antrag eingebracht, der auch angenommen wurde und in welchem von „frechem Terrorismus der vereingten Sozialdemokraten, Schönerianer und Judenliberalen" gesprochen wird. Die Absicht, alle Gegner insgesammt zu beschimpfen, ohne Rücksicht darauf ob sie die „friedliebenden Bürger" stören oder nicht, ist also klar und die Situation des Herrn Dr. Lueger ist durch die vorgebrachten Ausflüchte nur noch beschämender und verächtlicher geworden. Den Muth seiner Ueberzengung hatte Dr. Lueger niemals, weil er überhaupt keine Ueberzengung und keine Gesinnung hat; nun hat er gezeigt, daß ihm auch der Muth der Beschimpfung fehlt. * * * In dem Artikel „Aus den Geheimnissen der Ritualmorofabrication" besprechen wir an anderer Stelle dieses Blattes die von den Antisemiten geschäftsmäßig betriebene commercielle Verwerthung von Morden, die an Christen begangen worden sind und bei denen der Tyäter entweder wirklich ein Jude war, oder wenignens der Verdacht auf einen Juden gelenkt werden kann. Vernünftige und gerecht denkende Menschen könnten gar nicht dazu kommen, bei der Entdeckung eines Verbrechens nach der Confession des Ermordeten, oder nach der Confession des Mörders als nach einem wichtigen oder aufklärenden Umstande zu fragen. Es vergeht vielleicht kein Tag, an welchem nicht irgendwo in der Welt ein Mord begangen wird, und das „Deutsche Volksblatt" berichtet gerade so wie alle anderen Blätter über derartige Ereignisse, insoweit sie zu seiner Kenntniß kommen, ohne daß hiebei die Confession des Mörders erwähnt wird. Nur wenn es sich um Juden handelt, dann sind es „jüdische" Mörder. In dem citirten Artikel sind auch Beispiele erwähnt, wonach erwiesenermaßen von judenfeindlichen Verbrechern Morde begangen wurden in der Absicht, die Täterschaft den Juden zuzuschieben. Das „Deutsche Volksblatt" hat selbstverständlich keinen Redactionsmörder, der zu ähnlichen Diensten für die gute Sache bereit wäre, aber es steht auf der gleichen moralischen Stufe, indem es Verdachtsgründe gegen Juden und Nachrichten über Verhaftungen von Juden erdichtet, wie dies beispielsweise in dem Falle von Polna geschehen ist. Da hat das „Deutsche Volksblatt" die Verhaftung des Schächters von Goltsch-Jenikau, eines unbescholtenen und achtbaren Mannes, erlogen. Das angebliche Telegramm, in welchem die Verhaftung dieses Mannes gemeldet worden sein soll, ist niemals beim Telegrafenamte aufgegeben worden. In dem erwähnten Artikel über die Ritualmord-Jndustrie sprachen wir auch die Erwartung aus, daß das „Deutsche Bolksblatt" den neuesten angeblichen Mord bei Austi zu Zwecken der gemeinsten Judenhetze sructisiciren werde, und diese Erwartung hat sich aufs Rascheste erfüllt. In der Dienstagnummer bereits finden wir einen ausführlichen Bericht: „Die Mvrdthat in Wildenschwert. Ein Christenmädchen von Juden ermordet und ins Wasser geworfen." Die Mvrdthat in Austi (Wildensckiwert) sei von unseren Judenblättern „natürlich ängstlich verheimlicht" worden. Falls Herr V e r g a n i der „Österreichischen Wochenschrift" zugestehen will, daß sie ein „Judenblatt" ist, so wollen wir den Fall von Austi absolut nicht „natürlich ängstlich verheimlichen". Im Gegentheile; wir werden auch in diesem Falle darauf achten, was und wie viel vom „Deutschen Volksblatt" und den ihm als Quelle dienenden „Narodny listy" gelogen und entstellt wird, inwieweit auf Grund vager Angaben bestimmte Behauptungen aufgestellt und inwieweit eventuell aus dem möglicher Weise begangenen Verbrechen eines Einzelnen perfide Verdächtigungen gegen Andere und gegen die Judenschaft überhaupt abgeleitet werden. So oft nämlich ein Jude irgend etwas anstellt, sei es auch nur eine Defraudation jener Art, wie sie der Herausgeber des „Deutschen Volksblatt" begangen hat, wird das triumphirend als die That eines jüdischen Verbrechers verkündet. Nicht das Verbrechen und nicht den betreffenden Verbrecher sollen die Leser verabscheuen, sondern die Juden überhaupt.

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