Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 27 (7.7.1899)
- Date
- 1899-07-07
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 506 Dr. Blocht Wochenschrift. Nr. 27 die Absolution ertheilte: „Mein Sohn, meine Tochter, dir sind deine Sünden vergeben/ -— Prüfet diese Rede an der Hand der Geschichte! Woher waren denn die zwölf Apostel, die Alles verließen und Jesu nachfolgten? Woher die 70 Jünger, die bereitwilligst in seinen Dienst traten? Woher die 5OO Brüder, denen sich der Auferstandene offenbarte auf Einmal? (1 Kor. 15, 5). Woher die 120 Männer und Weiber, die nach der Himmelfahrt Jesu einmüthig mit Beten und Flehen bei einander waren? Woher die 3000 Seelen, die sich taufen ließen am Pfingstfeste? Woher die 5000 Minner, die da gläubig waren geworden? (Apostg. 4, 4). Woher die vielen Priester, die in den Gehorsam des Glaubens traten (6, 7)? — — — Und noch jetzt besteht des Heilands Wort in Kraft: im letzten Grunde sind die Juden die Heilsvermittler der Welt geblieben. Woher nehmen denn die Deutschen, Engländer und Amerikaner und andere Völker die Mittel zur Mission und Evangelisation? Vermögen sie aus Eigenem zu schöpfen? Meine Lieben, ihr wißt: es ist das von den Juden empfangene Gottcswort, das sie verkündigen; es ist die von den Juden verfaßte Bibel, die sie übersetzen und verbreiten; es ist das von den Juden überkommene Lebensbild Jesu, das sie der Welt vor Augen malen. Ein Paulus und Petrus, ein Jakobus und Johannes, die Bölker-Apostel aus Israel, sind cs, die auch inmitten der Christenheit noch heute ihres Zeugenamtes warten; sie gehen Hand in Hand durch die Gemeinden, sie stehen abwechselnd auf der Kanzel, sie rufen die Sünder zur Buße; ihre Segenswünsche grüßen uns bei unserem Gottesdienste, ihr^ Trostworte erquicken uns an unseren Gräbern, ihre Mahnungen begleiten unseren Pilgerlauf von Jahr zu Jahr, von Sonntag zu Sonntag. —-Was auch die Chaldäer und Phöuicier, die Griechen und Römer an Kunst und Wissenschaft der Welt zu Ratz hervorgebracht haben — durch Israel haben wir mehr empfangen, ewige unvergängliche Güter des Heiles und der Seligkeit, darum sind wir ihm auch zu größerem Dank verpflichtet. — — — Unsere Gesammtstellung zu den Juden muß — in theoretischer und praktischer Hinsicht — einer Revision unterzogen werden.-— Beim Jugendunterricht muß die Kirche ihre Stellung zu den Inden nach diesem Grundsatz einer Prüfung unterziehen. Es ist Thatsache, daß die Abneigung gegen Israel in unserer Zeit vielfach aus der Schule und aus dem Confirmandenunterricht stammt. Es kommt ja viel darauf an, wie wir die Geschichte Israels lehren; die Jugend ergreift stets Partei: je nachdem, was sie hört, liebt sie entweder ein Volk oder sie haßt es, und diese ersten Eindrücke bleiben oft fürs Leben. Lehret das Alte Testament und leget beständig den Finger auf die Abtrünnigkeit und den Ungehorsam Israels, sowie auf die Drohungen und Gerichte Gottes — andere Empfindungen werdet ihr gegen dies Volk erwecken, als wenn ihr vielmehr hervorhebt, wie sich Gottes Gnade und Liebe nicht umsonst offenbart an Israel, wie sich selbst in den dunklen Zeiten stets ein „heiliger Same" (Jes. ß, 13) erhalten, ein Elias mit 7000 „übriggebliebenen" Gottesanbetern in den Tagen des Ahab u. s. w. Und wenn Du zur Geschichte des neuen Bundes kommst — wie viel hängt davon ab, wie Du sie selbst betrachtest! Ja, meine Lieben, erweitern wir dem Heranwachsenden Geschlecht von vorneherein den Blick zum Verständniß der Geschichte Israels, zeigen wir, wie auch in Israel Unglauben und in der Kreuzigung Jesu Gottes Hand die leitende war, — dann werden auch unsere Kinder, anstatt die Juden als Mörder des Heilandes anzuklazen, an die eigene Brust schlagen und bekennen lernen: „Das Heil kommt von den Juden!" Correspondenzen. Sitzung der israelitische» Cultusgemeinde Wien am 28. Juni 1899 unter Vorsitz des Präsidenten kais. Rath K l i n g e r. Beginn halb 3 Uhr Nachmittags. Als Spende ist von den Herren Dr. Otto v. Fleischl- Marxow, Paul v. Fleischl-Marxow und Richard v. Fleischl- Marxow anläßlich des Ablebens ihrer Mutter, der Frau Jda v. Fleischl-Marxow, der Betrag von fl. ö. W. 1000.— für den israelitischen Frauen-Wohlthätigkettsverein übergeben worden. Bon einem Anonymus wurden fl. ö. W. 5.— für Arme übermittelt. Den Spendern wird der Dank votirt. Dankschreiben sind eingelaufen von Herrn Oberrabbiner Dr. K a y s e r l i n g-Pest für die ihm seitens des Vorstandes zum 70. Geburtstage übermittelten Glückwünsche, sowie von den Hinterbliebenen nach dem Obercantor Josef Goldstein für die Ehrungen, unter welchen die Bestattung des Dahingeschiedenen erfolgte. Im Einlaufe befindet sich weiters eine Zuschrift des Vorstandsmitgliedes Herrn Dr. Adolf Stein des Inhaltes, daß die von ihm in einer Stiftungsangelegenheit noe. des Vorstandes der Cultusgemeinde ergriffene Beschwerde an den Verwaltungs- Gerichtshof, betreffend die Bemessung der Uebertragungsgebühren im Sinne der Beschwerde entschieden wurde. Wird zur Kenntniß genommen und Herrn Dr. Stein für die neuerliche, erfolgreiche Vertretung der wärmste Dank ausgesprochen. In den Vorstand des „Vereines zur Errichtung und Erhaltung von Krankenanstalten für Kinder ohne Unterschied der Confessio»", welchem laut der Vereinsstatuten der jeweilige Präsident, ferner der Obmann der Wohlthätigkeirssection des Vorstandes der Cultusgemeinde, sowie ein von demselben aus seiner Mitte zu delegirendes Mitglied anzugehören haben, wird in dieser Eigenschaft Herr Docent Dr. Josef G r ü n f e l d entsendet. In Fortsetzung der Berathung über einen in Stellvertretung des Herrn Rabbiners Jacob Fleißig in das Rabbinats-Collegium zu berufenden Rabbinats-Assessors beschließt der Vorstand, Herrn Mayer Mayersohn, derzeit Oberrabbiner in Toksani, mit diesem Amte unter der Voraussetzung zu betrauen, daß derselbe vorher von dem Vereine „Beth Israel" zum Vereinsrabbiner bestellt werde. In den Wirkungskreis des Herrn Rabbiners wird insbesondere gehören: die Belehrung über rituelle Anfragen (Schaaloth), die Mitaufsicht über die dem Rabbinate unterstehenden rituellen Institutionen (Mikwah, Koscherfleisch), ferner die Vertretung des Oberrabbiners über Weisung desselben in amtlichen Angelegenheiten. Namens der I. Section und des Vertreter-Collegiums beattcagt H:rr De. Maximilian Steiner die endgiltige Activirung der vom Vorstande vor geraumer Zeit beschlossenen Decentralisirung im Tcauungswesen. Im Sinne der Ausführungen des Referenten wird beschlossen, daß vorbehaltlich der diesfalls zu erwirkenden staatsbehördlichen Genehmigung, Trauungsanmeldungen, Aufgebote und Eintragungen in die Trauungsmatrik bei, beziehungsweise von jenem Gemeinderabbiner vorzunehmen sind, welchem der Vollzug der Trauung im gegebenen Falle obliegt. Herr Dr. Steiner referirt über den Antrag des Bethausvorstandes Fünfhaus, den seligen Baron Max v. Springer in die dortigen Maskir-Liste aufzunehmen. — Im Sinne der Ausführungen des Referenten, welcher auf die Verdienste des Verstorbenen um die seinerzeitige Gemeinde FünftMs hinweist, wird dem Anträge zugestimmt. Nach Berathung über verschiedene Personalien wird die Sitzung um halb 6 Uhr Abends geschlossen. Wien. (Ein Act des russischen Kaisers.) Wir erhalten eine hochinteressante Mittheilung, aus welcher hervorgeht, daß der russische Kaiser mit der antisemitischen Bewegung durchaus nicht sympathisirt, sondern gerade die Bestrebungen anerkennt, welche der Abwehr derselben gelten. Der Czar. hat nämlich den vom Vereine zur Abwehr des Antisemitismus, beziehungsweise von dem Präsidenten Baron Suttner herausgegebenen Kalender für Stadt und Land pro 1899 entgegengenommen und durch ein Dankschreiben den Empfang des Buches seitens der russischen Botschaft bestätigen lassen. Im Anschlüsse hieran wird uns mitgetheilt, daß auch unser geliebter KaiserFranzJosesvor Jahren huldreichst gestattete, daß dieser gemeinnützige und trefflich geschriebene Kalender der Familienfond-Bibliothek einverleibt werde. Wien. Das Curatorium der Hirsch-Kolisch-Stiftung publicirt nachstehende Kundmachung: Am 24. October 1899 gelangt das diesjährige Erträgniß des Stiftungscapitales der Hirsch-Kolisch-Stiftung an einen, oder falls zwei gleichwürdige und berücksichtigungswerthe Bewerber vorhanden sein sollten, zu gleichen Theilen an zwei Taubstumme gemäß § 3 des Stiftbriefes vom 27. März 1892 zur Verleihung. Der citirte § 3 lautet: „Tie Unterstützungen sollen verliehen werden: a) an brave mittellose Taubstumme, welche sich in ihrem Gewerbe selbstständig machen wollen,