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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-07-07 · 27 (7.7.1899) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
27 (7.7.1899)
Date
1899-07-07
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 502 Nr. 27 Dr. Blvch's Wochenschrift. erst zu bemerken, daß wir Niemandem anrathen, sich wirklich einer so widerlich rohen Redeweise zu bedienen; wir halten dieselbe mit Rücksicht auf den Anstand sowohl als auch aus gesetzlichen Gründen für durchaus unerlaubt. Nur akademisch wollen wir an den muthmaßlichen Ecfolg eines solchen Experiments denken; er bestünde einfach in der Requisition des Zellenwagens, um den betreffenden Redner ins Landesgericht zu befördern, wo er sich wegen Aufreizung zu Feindseligkeiten zu verantworten hätte. Diese Aeußerungen des Bürgermeisters Dr. Lueger und des Bicebürgermeisters, nämlich des Herrn Josef S t r o b a ch, sind umso unverantwortlicher wegen der Autorität, mit welcher sie kraft ihres Amtes ausgestattet sind, und die Regierung wird sich denn doch die Frage vorlegen müssen, ob sie einen Gesetzentwurf zur Sanetion vorlegen darf, welcher zahlreiche Schichten der Bevölkerung in eine Erregung bringt, die einer Steigerung nicht mehr fähig ist, ohne wirklich den Frieden der Stadt und des Landes zu gefährden. Ueber die christlich-sociale Partei und ihre Führer ist nach ihren neuesten Leistungen der Stab gebrochen. Leute, die ihre Anhänger direct zur Gewaltanwendung auffordern, dürfen mit der Verwaltung eines Gemeinwesens nicht betraut bleiben. Wenn die verantwortliche Regierung, was aber unmöglich anzunehmen ist, sogar die Absicht hegen würde, die neue Gemeindewahlordnung zur Sanction vorzulegen, so müßte sie sich trotzdem darüber klar sein, daß ein Mann, der den Bürgerkrieg predigt, ein Mann, der den Faustkampf in die Communalpolitik verpflanzt, ein Mann, der eine große zahlreiche Schichte der arbeitenden Bevölkerung so frech beschimpft, wie es Dr. Lueger gethan, unmöglich ist in einem Amte, welches die vollste Objectivität und das unparteiischeste Wohlwollen gegenüber allen Bewohnern dieser Stadt erfordert. Dr. Lueger ist ein Agitator, ein Kampfhahn der christlich-socialen Partei, aber als Bürgermeister der Stadt ist er unmöglich. Wer die Polizei auf die Bevölkerung hetzt, wer die Bürger gegen Bürger hetzt, wer seine eigene Person zum Mittelpunkte des Hasses und berechtigter Entrüstung gemacht hat, wer zum Schutze seiner widerwärtigen Persönlichkeit nicht blos die Polizei anruft, sondern auch an die Regenschirme der Wiener Frauen und „was sie sonst zur Hand haben", appellirt, muß die goldene Kette einem Würdigeren und Weiseren überlassen. R o b e r t W o l s. Die verschärfte Sonntagsruhe. Geehrter Herr Redacteur! Als regelmäßiger Leser Ihres geschätzten Blattes gestatten Sie mir folgende Zeilen, um deren Aufnahme ich Sie höflichst bitte : In Ihrer Nummer vom 23. Juni d. I. bringen Sie einen Artikel unter der Aufschrift „Verschärfte Sonntagsruhe", der geeignet ist, den Widerspruch der Gehilfenschaft zu erregen. Der Verfasser nimmt in diesem Artikel nur für die Unternehmerschaft Stellung, ohne im Geringsten die Gehilfenschaft zu erwähnen. Unter den Wiener kaufmännisch Angestellten ist ein großer Theil jüdischer Confession, und wäre es vielleicht von diesem Standpunkte aus Ihrerseits mit Freude zu begrüßen, daß die Angestellten den Rechten, die bereits der industrielle Arbeiter seit Jahren besitzt, nähergerückt sind. Die Sonntagsruhe ist eine Forderung, die dringend nothwendig ist, nicht nur in Wien, sondern auch in der Provinz. Der Angestellte, der die ganze Woche von 6 Uhr Früh bis spät Abends arbeitet, bedarf des einen freien Tages in der Woche, wenn er sich körperlich und geistig entwickeln soll. Und schon vom religiösen Standpunkte genommen ist die Forderung nach einem freien Tage in der Woche eine gerechte und dürfte ja den Lesern Ihres geschätzten Blattes der Satz bekannt sein: „Sechs Tage sollst Du arbeiten, der siebente Tag aber sei ein Ruhetag". Und wenn Sie sagen, daß der orthodoxe Jude, der Samstag gesperrt hält, durch die Sonntagsruhe großen Schaden erleiden würde, so dürfen Sie dennoch nicht im Allgemeinen die Sonntagsruhe bekämpfen, denn diese Fälle stehen ganz vereinzelt da. Die Sonntagsruhe ist für den Unternehmer von gar keinem Schaden, denn, wenn alle Geschäfte gesperrt sind, kann die Kunde Sonntags keine Einkäufe besorgen und ist gezwungen, ihren Bedarf schon Samstag oder erst Montag zu decken. Und wenn Herr Beer in seinem Artikel sagt, daß dieser Erlaß gegen die Juden gerichtet war, um sie zu schädigen, so ist dies eine bei den Haaren herbeigezogene Behauptung, denn gleich darauf gibt er seiner Freude Ausdruck, daß dieser Erlaß zumeist Arier betrifft. Die Sonntagsruhe wurde gewiß nicht auf Wunsch arischer Unternehmer eingeführt, sondern auf das Drängen der Gehilfenschaft. Selbstverständlich wird die Gehilfenschaft in ihrem Kampfe um die volle 36stündige Sonntagsruhe nicht erlahmen, ohne Unterschied gegen Unternehmer, welcher Confession immer, denn die Herren Chefs kennen bei ihren Angestellten auch keinen Unterschied in der Confession und beuten den arischen, wie den jüdischen Angestellten nach allen Regeln der Kunst aus. Die Gehilfenschaft der Provinz steht ganz auf Seite ihrer Wiener College» und begrüßt mit Freude ihre neue Errungenschaft. Ein mährischer Handelsangestelter A. H. Mißhandlung eines Arztes. Der praktische Arzt in Stanislau Simon K l a a r veröffentlicht eine Zuschrift, welche über eine Mißhandlung berichtet, die der genannte Arzt von einem in Stanislau garnisonirenden Officier zu erleiden hatte. Das Schreiben hat nach Eliminirung mehrerer anstößiger Stellen folgenden Wortlaut: „Ich ersuche höflichst um gefällige Aufnahme folgender Zuschrift in Ihrem geschätztem Blatte: Am 20. Juni d. I. kam ich Abends in die Stanislauer Bierhalle K ö n i g s f e l d, welches Local ich seit einer Reihe von Jahren besuche. Alle Tische waren von Officieren besetzt, nur einer war frei. Zu diesem Tische setzte ich mich und ließ mir mein Nachtmahl und mein Bier reichen. An einem Tische mir zur Rechten saßen mehrere Officiere des 58. Infanterie-Regimentes, ein Oberstlieutenant und ein Major der Artillerie, an dem unteren Ende des Tisches saßen einige Lieutenants, Hcmptmann M a t e r n a und Hauptmann L e g o vom 58. Infanterie-Regiment. Hauptmann Lego rief mir zu wiederholteumaleu zu: „Was schaut der Hund so? Juden gehören nicht in dieses Local! Hinaus mit dem Juden!" Da ich der einzige Civilist im Locale war, verließ ich dasselbe, nachdem sich der Oberstlientenant und der Major entfernt hatten. Den nächsten Tag beschwerte ich mich bei dem hiesigen Stationscommando. Am Abend ging ich in Begleitung meines Sohnes, der hier Gerichtspraktikant ist, abermals zum Königsseld. Im Garten, beim Eingänge in das Local, saßen zehn Officiere, darunter drei Hanptleute und ein Oberstlientenant, Als wir eintraten, rief uns Hauptmann Lego zu: „Da kommen zwei Juden!" Wir reagirten auf diesen Zuruf nicht und begaben uns in das Gastzimmer. Nach einer Weile kamen sämmtliche zehn Officiere in das Local. Hauptmann Lego trat auf mich zu und schrie mich barsch an: „Hinaus! Hinaus! Ich befehle es!" Auf meine Frage, warum ich das Local verlassen solle, packte mich Hauptmann Lego beim Arme, preßte mich an die Wand, versetzte mir einige Rippenstöße und warf mich zur Thüre hinaus. Dasselbe Schicksal traf auch meinen Sohn, der gleichfalls von Hauptmann unter Rippenstößen hinausgeworfen wurde. Ich erwähne noch, daß Hauptmann Lego bei seinem ersten Rapport mit mir beim General zusammentraf uud in meiner Gegenwart eingestand, daß er mich hinaus geworfen habe, weil er, wie er meinte, nicht wußte, das ich Arzt wäre. Stanislau, 30. Juni. Mit ausgezeichneter Hochachtung Simon K l a a r, praktischer Arzt, Realitätenbesitzer, Mitglied der Ostgalizischen Aerztekammer." Antisemitische Verleumdungen. Aus Lemberg erhalten wir nachstehende Zuschrift: Hochgeehrte Redaction! Nicht nur in der Residenz und Hauptstadt Wien suchen die Antisemiten das Jndenthum mit allen möglichen Lügen zu verschwärzen, um den Pöbel zum Haß nnd zur Feindseligkeit anzufachen. Auch bei uns in der galizischeu Hauptstadt Lemberg ereignete sich dieser Fall: Nämlich die Zeitschrift „Slowo Polskeho" producirte am 25. d. M. einen Artikel des „Dzienich Polski" mit dem Inhalte, daß in einem jüdischen Hause, während der Geistliche mit der Hostie zu einem Kranken eilte, derselbe beleidigt wurde. Dasselbe Zeitungsblatt erklärt am 27. d. M. in Nr. 150 den ganzen Inhalt als falsch und erdichtet. Das Wiener „Deutsche Volksblatt" hat jene erdichtete Mittheilung ebenfalls gebracht; daß es aber den Widerruf desselben nicht brachte und voraussichtlich auch weiter nicht veröffentlichen wird, ist bei der notorischen Verlogenheit des „Deutschen Volksblattes" selbstverständlich.

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