Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 26 (30.6.1899)
- Date
- 1899-06-30
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 96 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 483 den Tag der Schlußabrechnung, er sah im Geiste das Zeitalter Voltcnre's kommen. U id heute? Jeder intelligente Franzose schreibt schon heute die Schuld in der Dreyfussache, ja am ganzen europäischen Antisemitismus, den ruhelos vorwärts drängenden Elementen innerhalb des Jesuitismus zu. Kann das den dauernden Interessen der Religion zuträglich sein? Kein Land kann eine solche Verwirrung, wie die Frankreichs in den letzten Jahren, ihrem Urheber verzeihen. Man erkennt sofort die heutige Stimmung Frankreichs, wenn Pascal die Wirkung der damaligen jesuitischen Jntriguen bespricht: „Ich weiß, daß Diejenigen, welche Euch nicht genug kennen, große Mühe haben, sich über diese Dinge ein bestimmtes Urtheil zu bilden, weil sie sich in der Nothwendigkeit sehen, entweder dieunglaublichenVerbrechen zuglauben, der en Ihr Eure Gegner zu beschuldigen pflegt, oder Euch fürBetrüger zu halten, wasihnen ebenso unglaublich erscheint. Und so sträuben sie sich gegen die h an dgreislichen Beweise, durch welche man Eure Fälschungen zerstört, in der guten Meinung, welche sie von Eurer Aufrichtigkeit haben, ihr Geist bleibt in der Schwebe zwischen der augenscheinlichen Wahrheit, welche sie nicht in Abrede stellen können, und der Pflicht zu rücksichtsvollem Vorgehen, welche sie gegen Euch zu verletzen fürchten." (Anhang des 15. Briefes.) Darum will Pascal seine G'gner der grundsätzlichen Verleumdung überweisen und citirt einige Thatsachen, welche geradezu die Moral des Dreyfusfalles zu enthalten scheinen. Die jesuitische Universität von Löwen pnblicirte im Jahre 1645 die folgende These: „Es ist nur eine läßliche Sü ide, zu verleumden und falsche Verbrechen anzudichten (et d'irnposer de faux crimes), um das Ansehen Derjenigen zu zerstören, welche Schlechtes von uns sprechen." Nach Pater Dicastillis ist eine Beschuldigung, wenn man sie gegen einen Verleumder wendet, auch wenn sie eine Lüge ist, keine T o d s ü n de, weder gegen die Gerechtigkeit, noch gegen die Nächstenliebe. Er stützt seine Meinung auf die Schriften der Professoren von Wien, Graz und Prag, welche Universitäten damals ganz in den Händen der Jesuiten waren. Caramuel sagt, daß es eine wahrscheinlichere Meinung ist, daß eine bewußte lügnerische Verleumdung keine Todsünde sei, wenn sie geschieht, nm die eigene Ehre zu retten, und citirt dafür so bedeutende Autoritäten, „daß, wenn diese Doctrin nicht zu billigen wäre, es in der ganzen Lehre der Kirche keine zu billigende geben würde". Die Lüge also und Verleumdung gegen Denjenigen, von dem Jemand glaubt, daß er ihm an die Ehre greife, ist erlaubt. Mit Recht hebt Pascal hervor, wie leicht man in diesem Punkte sich täuschen könne, und daß es wohl nichts Willkürlicheres gebe als die Frage, ob Jemand uns an die Ehre gegriffen habe. Desto überraschender ist es, daß nach dieser Moral auf ein so schwer zu controlirendes Vergehen sogar der Tod gesetzt ist. Diesem Nachweise ist der 14. Brief Pascal's gewidmet. Den Vorwand dazu gibt das Recht der Nothwehr. Pater Layman hatte den Satz aufgestellt: „Die Ehre ist werthvoller als das Leben. Nun ist es gestattet, zu tödten, um sein Leben zu vertheidigen; folglich ist es auch gestattet, zu tödten, um seine Ehre zu vertheidigen". Pascal erwidert darauf voll Entrüstung: „Was, mein Vater, es herrscht die Verrückcheit unter den Menschen, eine falsche Ehre mehr zu lieben, als das Leben, das Gott ihnen gegeben hat, um ihm zu dienen; deshalb soll es erlaubt sein, zu tödten, um diese falsche Ehre zu behalten? Welche Verirrung, mein Vater! Und wer sieht nicht, zu welchen Excessen sie führen kann? Denn es ist klar, daß sie dahin führen wird, für die geringste Sache zu tödten, wenn man seine Ehre daran setzt, sie zu behalten. Ich sage selbst soweit, für einen Apfel zu tödten. Ihr werdet Euch darüber beklagen und sagen, daß ich boshafte Folgerungen erkünstle. Aber ich bin ja auf die Autorität eines großen Lessius gestützt, welcher Seite 68 folgendermaßen spricht: „Es ist nicht erlaubt zu tödten, um einer kleinen Sache wegen, also um eines Thalers oder um eines Apfels willen (aut pro poiuo), außer, wenn es etwa Schimpf sein sollte, ihn zu v-rlieren. Denn dann kann man ihn zurücknehmen und selbst tödten, wenn es nothwendig ist, um ihn wieder zu erlangen (et si Opus est oeeidere); denn dies heißt nicht so sehr sein Gut vertheidigen, als seine Ehre. Das ist klar, mein Vater. Ihr wißt, mein Vater, mit welchen Vorsichten man in der Rechtspflege über Leben und Tod richtet. Nach Euren Vorschriften gibt es nur einen Richter, und dieser Richter ist der Beleidigte selbst. Ec ist alles zugleich: Richter, Angeklagter und Henker. Ec verlangt von sich selbst den Tod seines Feindes, befiehlt ihn, führt ihn sofort aus und ohne Rücksicht auf Körper oder Seele seines Bruders, tödtet und verdammt er denjenigen, für den Jesus Christus gestorben ist und das Alles um eine Ohrfeige, ein Schimpfwort, eine Schmähung, für welche ein Richter, der ein gesetzliches Amt ausübt, nur verbrecherischerweise zum Tode verurtheilen wird, und bei all dem begeht man keine Sünde, keine Unregelmäßigkeit, indem man gegen Gesetz und Recht mordet!" Diese Theorie der Ehrennothwehr ist es, die offenbar den leitenden Persönlichkeiten im Dreyens - Processe vorgeschwebt hatte. Man opferte Dreyfus, um erst (vlde Esterhazy!) durch Fälschungen die eigene Ehre, dann (siehe Henry!) die Ehre der Vorgesetzten, endlich die „Ehre der Armee" zn retten, die vorher Niemand angegriffen hatte. Es war nur eine Ehrennothwehr und diese ist nach jenen verabscheuenswerthen Moralhandbüchern, die Pascal der Welt bekannt gemacht hat, für erlaubt zu halten, auch wenn si'e das Leben eines Unschuldigen kostet und eine falsche Beschuldigung voraussetzt. Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. (Die passende Stimmung. — Vom Pöbel im Nathhause. — Die Anthropologie des „Deutschen Volksblatt". — Defraudant und Ehrenbürger. — Purscht und Pleban.) Der Artikel des „Fremdenblatt" über den Charakter und das voraussichtliche Schicksal der vom niederösterreichischen Buffet beschlossenen Wahlreform hat bei den Christlich-Socialen eine förmliche Panik hervorgerufen. Die thrtsächlichen Feststellungen und logischen Schlußfolgerungen in diesem Artikel sind der herrschsüchtigen Clique umso unangenehmer, je maßvoller die Sprache ist, in welcher diese Auseinandersetzungen gehalten sind. „Was den Arbeitern in Wahrheit geboten werden soll", heißt es da, „steht im schreienden Mißverhältuiß zu dem, was ihnen in Aussicht gestelltworden war, und dieses Mißverhältnis wird von ihnen nicht nur als Raub bezeichnet, sondern offenbar auch empfunden." Das officiöse Blatt anerkennt also, daß die ungeheure Entrüstung der gesummten Arbeiterschaft eine subjectiv begründete und begreifliche ist. Darf nun eine vernünftige Regierung einen Vorgang dulden, der von Hunderttausenden ehrlicher Arbeiter als Raub empfunden wird? Der Artikel fiitbet weiters, daß die bürgerlichen besitzenden Classen weit mehr Ursache als die Arbeiter haben, um dem christlichsocialen Entwürfe, dessen Inhalt „deutlich den Zweck bekundet, die Gemeindeverwaltung mit möglichster Verständigkeit dem Einflüsse der Partei zu sichern", die schärfste Oposition zu machen. Nicht mehr die Steuerleistung soll maßgebend sein, sondern die Kopfzahl der Wähler, und in schlichter, aber überzeugender Darstellung weist der Artikel nach, daß der Wahlreformentwurf weder dem allgemeinen Wahlrecht noch der Interessenvertretung entspricht. Es sei fraglich, ob angesichts der leidenschaftlichen Kämpfe, die sich gegenwärtig abspielen, der richtige Zeitpunkt für solche entscheidende Aenderungen sei. Jede Wahlreform müsse auf wohlerwogenen Compromissen zwischen den Parteien und ihren Interessen beruhen. In dieser Hinsicht brauchen wir nur an das wahrhaft scandalöse Benehmen der Christlich- Socialen zu erinnern, die das Product ihrer brutalen Willkür zum Beschluß erhoben und jede fachliche Erwägung durch Beschimpfung der Opposition und durch ^die Flucht in das Buffet unmöglich machten. Mit dem Schneider und Gregorig etwas zu „erwägen", das wäre überhaupt ein noch nie dagewesenes Kunststück. Die Conclusion, zu welcher das Blatt gelangt, gipfelt in dem Satze: „Es werden vielleicht Diejenigen Recht behalten, welche der Meinung sind, daß unser gutes Wien in seinem gegenwärtigen Zustande der maßlosen Parteikämpfe für eine Gemeindewahlreform nicht in der passenden Stimmung sei." Ist nun der Artikel eine wirklich officiöse Kundgebung oder nicht? Das ist die bange Sorge der antisemitischen Parteiorgane, denen die Ahnung endlich aufzudämmern scheint, daß das Mißlingen des beabsichtigten Wahlrechtsraubes der antisemitischen Parteiherrschaft den Kragen brechen wird. Das Verganiblatt