Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 25 (23.6.1899)
- Date
- 1899-06-23
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Sette 468 Dr. BLoch's Wochenschrift» Nr. 25 so wollen wir ihr darin nicht widersprechen. Es ist nicht nothwendig, sich über die Art des unsauberen Verdachtes, der die Phantasie des christlich-socialen Artikelschreibers bei diesem Anlasse beschäftigt, deutlicher ansznsprechen. Es genügt vielleicht, zu bemerken, daß erst in den letzten Tagen einige „Arier" verhaftet wurden, u. A. ein christlich-socialer Lehrer, ein junger Cleriker rc., die sich durch Herumstreichen unter Kindern anderer Dinge als eines Ritualmordes schiüdig machten, und so gut wie ein Arier kann auch ein „Semit" sich ein Delikt zu Schulden kommen lassen. Derartige Möglichkeiten sind bei dem Wiener-Neudorser Falle gänzlich ausgeschlossen, und der lehrreiche Wink der „Deutschen Zeitung", nach welchem es unter gar keinen Umständen schaden kann, Juden, die „unter Kindern herumstreichen", durchzuprügeln, ist vollständig deplacirt. Der fremde katholische Arbeiter ist nicht herumgestrichen, sondern ist arglos seines Weges gegangen und Plötzlich laufen ihm einige Gasienjungen nach unter Geschrei, das sei ein Jude, der Christenblut haben wrll. Sofort holen sie -einige Ziegelarbetter und diese schlagen auf den unschuldigen, wehrlosen Menschen, den muthmaßlichen Ritualmörder, so lange los, bis er blutüberströmt liegen bleibt. Er wird ins Spital geschafft und^ die Nachrichten, die zur Stunde über sein Befinden vorliegen, sind höchst „e r f r e u l i ch", wie die Bulletins sagen, und der Mann dürfte in acht Tagen das Spital verlaffen können. Also nicht einmal todtgeschlagen hat man den fremden Arbeiter, dem es so „erfreulich" geht, daß er höchstens vierzehn Tage lang an den Folgen der erlittenen Steinwürfe und Prügel zu liegen braucht. Wir werden ja bei der Gerichtsverhandlung den Mann hören und werden da erfahren, ob er sein Erlebniß in Wiener-Neudorf wirklich als ein erfreuliches oder, wie Herr Dr. Wähner meint, als ein Tendenzmärchen auffaßte. Mein, lieber Herr Dr. Wähner, dieser geprügelte Jude, der thatsächlich ein fremder Katholik war, der ist allerdings, wie Sie sehr richtig bemerken, ein Blutzeuge für die Verrohung und Entsittlichung der Christlich-Socialen, gleichviel, ob der Mann todtgeschlagen, oder ob er nur mit Steinen beworfen und geprügelt, oder ob er überhaupt nur beleidigt wurde. Das zufällige Ereigniß hat seine auf das schmachvolle Wirken der Christlich-Socialen zurückzuführeuden, nicht zufälligen Ursachen. Es zeigt uns, daß in Wien und Niederösterreich in der Schuljugend der Haß gegen die Juden gezüchtet, daß als Mittel hiezu das Märchen vom Ritualmord verwendet wird, daß die Schuljugend an dieses Märchen glaubt, daß auch die christlich-socialen Eltern dieser irregeleiteten Kinder daran glauben, oder, wenn sie nicht daran glauben, roh genug sind, unter dem Vorwände, daß sie daran glauben, einen wehrlosen jüdischen Passanten zu Boden schlagen. Ja, Herr Dr. Wähner, es ist auch durch diesen Fall nachgewiesen, daß durch die Christlich-Socialen die Jugend „verderbt" wird, indem sie zum Aberglauben, zum Haffe Andersgläubiger und zur Rohheit und Heuchelei durch die Lehre und das Beispiel der Führer dieser Partei erzogen wird. Ein hochangesehener Wiener Bürger, Herr Emanuel B a ch m a y r, macht im „Neuen Wiener Tagblatt" darauf aufmerksam, daß die Ziegelarbeiter, welche Herrn R o s s e a u überfallen und mißhandelt haben, keine Wiener, sondern „aus einiger Entfernung" zugereist sind. Man dürfe also die Stadt Wien und die gemächliche Wiener Bevölkerung und ihren Ruf nicht für einen solchen Vorfall verantwortlich machen. Wir begreifen den Localpatriotismus des Herrn B a ch m a y r und sein Gefühl für den guten Ruf unserer Stadt, der auch wir mit der gleichen Liebe und Treue zugethan sind. Und dennoch müffen wir sagen, daß das Ereigniß in Wiener-Neudorf eines der unzähligen Folgen jenes Wiener Zustandes ist, an welchem jeder einzelne Parteigenosse und jeder indifferente Nichtgegner des christlich-socialen Regimes mitschuldig ist und welcher in der von der gesammten Wiener Arbeiterschaft beschloffenen Resolution definirt wird, als der unerträgliche Zustand, daß Unwissenheit, Rohheit und Heuchelei unsere Stadt beherrschen. R o b e r t W o l f. Die Nachoder Schadenersatzfrage. Aus Prag wird uns telegraphirt: Nach den Nach oder P l ü n d e r u n g e n hat der Prager Advocat Dr. Bendiener die Vertretung der durch diese Plünderungen Beschädigten übernommen und in Folge deffen eine Eingabe an das Bezirksgericht gerichtet, es möge durch Einvernahme von Zeugen, die in der Eingabe namhaft gemacht wurden, die Höhe des entstandenen Schadens ermittelt und zugleich festgestellt werden, inwieweit dieser Schade der Gemeinde Nachod bei Ausübung der Orts-- Polizei zur Last falle. Diesem Ersuchen wurde vom Nachoder Bezirksgerichte nur in dem Punkte 1 stattgegeben, dagegen bezüglich des Verschuldens der Gemeinde erklärt sich das Bezirksgericht nicht für competent, mit der Begründung, daß darüber nur die politische Behörde zu entscheiden habe. Gegen diesen Beschluß überreichte Dr. Bendiener den Recurs an das Kreisgericht in Königgrätz, welches, wie die „Bohemia" meldet, auch dem zweiten Punkte stattgab, und zwar mit der Begründung, daß nach § 15 des Staatsgrundgesetzes über die richterliche Gewalt vom 21. December 1867 in allen Fällen, wo über strittige Rechte, von Privatpersonen von einer Verwaltungsbehörde entschieden wurde, es den hiedurch Benachtheiligten offenstehe, Abhilfe im ordentlichen Rechtswege zu suchen. Ueber das Schächten hat Pfarrer Fr. Weich mann eine Broschüre veröffentlicht (Leipzig, I. C. Hinrichs), die der bekannte Prof. D. Dr. Herm. L. Strack folgendermaßen einleitet: „Für eine Hauptpflicht dessen, der zur christlichen Religion sich bekennt, habe ich stets das Ueben von Gerechtigkeit gehalten. Wir nennen unsere Religion die Religion der Liebe. Wahre Liebe ohne Gerechtigkeit ist unmöglich; wer nicht Gerechtigkeit zu bethätigen sucht, hat keine wahre Liebe. Und weiter: Wer nicht ernstes Streben nach Gerechtigkeit als bei uns vorhanden erkennt, wird und kann nicht an unsere Liebe glauben. Daher haben wir die Pflicht, die Gedankenwelt anderer Einzelpersonen, Völker und Religionen kennen zu lernen, um sie, auch, wenn oder gerade, wenn wir sie nicht zu der unsrigen machen können, wenigstens geschichtlich zu verstehen und von falschen oder gar gehässigen Urtheilen fern zu bleiben. Aus der Erkenntniß dieser Pflicht heraus schrieb ich a) „Einleitung in den Talmud" (2. Aufl. 1894, Leipzig, 144 S.); b) „Der Blutaberglaube in der Menschheit, Blutmorde und Blutritus" (4. Aufl. 1892, München, 167 S.); c) „Die Juden, dürfen sie Verbrecher „von Religionswegen" genannt werdend" (1893, Leipzig, 32 S.). — Aus dieser selben Erkenntniß heraus veröffentliche ich jetzt im fünfzehnten Jahre den „Nathanael, Zeitschrift für die Arbeit der evangelischen Kirche an Israel" (Berlin SW., Verlag des Christlichen Zeitschristenvereines) und habe ich in ihm auch Themata behandeln lassen, wie „Die Inden als Soldaten" (1897) durch Herrn Ernst Schaffer, „Die Juden und die Kriminalstatistik" (1898) durch Herrn Friedr. Nonnemann. Für die Erörterung über das Schächten, zu der ich den von mir seit Jahren gesammelten Stoff Herrn Pfarrer W e i ch m a n n in Sternberg Nni. gegeben habe, wollte ich eine Zeit abwarten, in welcher der Lärm der Zeitungsartikel, Flugblätter und Broschüren minder laut ertönte; in solcher Zeit werde, so hoffte ich, die sachliche Darlegung des Thatbestandes ohne Voreingenommenheit oder doch mit geringerer Voreingenommenheit als sonst gelesen werden und daher weiten Kreisen auf die Dauer wirken. Aber wenige Wochen, nachdem der Aufsatz des Herrn Pfarrer Weichmann im „Nathanael", 1898, Heft 6, erschienen war, ist die „Schächtfrage" von neuem actuell geworden. Neue Anträge gegen das Schächten sind an den Deutschen Reichstag gelangt. Und die Stadt Rheydt (Reg.-Bez. Düsseldorf) hat als Eigenthümerin ihres öffentlichen Schlachthofes, und weil „Stadtverwaltungen berechtigt sind, eigenartige (!) Verhältnisse in ihrem Bereiche durch besondere Ortsstatute zu regeln, am 11. Januar 1898 Beschlüsse gefaßt, welche erstens das Schächten an überaus lästige Bedingungen knüpfen und auf eine für den thatsächlichen Verbrauch viel zu geringe Zahl von Thieren beschränken, zweitens es in absehbarer Zeit völlig unmöglich machen müssen (nur die „gegenwärtig" dort wohnenden jüdischen Metzger sollen „schachten" dürfen). Der Oberbürgermeister Dr. Strauß äußerte während der Debatte, es stehe „zu erwarten, daß der Beschluß nicht nur hier, sondern auch in anderen Städten zur Geltung gelange." Man will also durch, gelinde gesagt, sonderbare Deutungen des Schlachthofgesetzes und der Städte-Ordnung dieFreiheit der Religionsübung, eines der wichtig st en Rechte des deutschen Staatsbürgers, beschränken! Mir, wie dem Verfasser des Aufsatzes, ist das Schächten Menschensatzung, nicht Gottesgebot. Es steht uns, als evangelischen Christen, auf Einer Stufe etwa mit der Reliquienverehrung in der römisch-katholischen Kirche. Wie wir aber unsere römisch-katholischen Mitbürger, diese Einrichtung ihrer Kirche, beizubehalten nicht hindern dürfen, istesuns auch nichterlaubt, dieJuden am Schächten zu hindern. Beide „Einrichtungen" sind aus der Geschichte dieser Religionsgesellschaften hervorgegangen. Wir haben ihnen gegenüber dasselbe Maß von Duldung zu beobachten, das wir von römisch-katholischen und anderen nicht-evangelischen Völkern für uns fordern oder doch wünschen."