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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-06-16 · 24 (16.6.1899) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
24 (16.6.1899)
Date
1899-06-16
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 460 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 84 auch nunmehr das Beispiel Frankreichs auf jene Länder zurückwirten, in welchen noch immer die Civilisation durch den Antisemitismus geschändet wird. Unter, diesen Ländern interessirt uns selbstverständlich vor Allem unser Vaterland Oesterreich, und darum begrüßen wir freudig die Energie, mit welcher nunmehr nicht allein von der Socialdemokratie, dieser Vorkämpferin für die Sache der Unterdrückten, sondern auch von der freisinnigen Bürgerschaft der Kampf gegen die christlich-socialen Volksbetrüger geführt wird. Das Ministerium D u p u y ist an seiner schwankenden Haltung, an seiner Principienlosigkeit zu Grunde gegangen. Die Lebensdauer des Ministeriums Thun dürfte voraussichtlich nur mehr eine kurze sein, aber aus politischen und wirthschaftlichen Gründen, die an dieser Stelle zu erörtern nicht unsere Aufgabe ist. Es sei also davon abgesehen, ob die Regierung des Grafen Thun anderweitige Beweise ihrer Unfähigkeit, die öffentlichen Angelegenheiten zum Wohle Oesterreichs zu verwalten oder nicht. Wir wollen nur wissen, ob diese Regierung dem unerhörten Ausspruche des errn Grafen Kielmansegg beipflichtet, daß es vollmmen begreiflich sei, wenn eine politische Partei allgemeine Principien nach ihren Bedürfnissen ummodelt. Ein vernichtenderes Urtheil über die vom niederösterreichischen Buffet beschlossene Aenderung des Gemeindewahlrechtes für die Stadt Wien hätte der Vertreter der hohen k. k. Regierung selbst gar nicht fällen können. Graf Kielmansegg hat damit ausdrücklich zugestanden, daß die Christlich-Socialen bei der Fabricirung des neuen Gemeindestatuts Principien, die allgemeine Geltung haben sollen, so „gemodelt" haben, wie es für ihre Parteizwecke paßt. Darf eine Staatsverwaltung, in welcher ja der Rechtsgedanke seine Verkörperung finden soll, sich zu einem so ftivolen Partcimanöver bewußt mißbrauchen lassen? Wie die Bevölkerung über die christlich-socialen Falschspieler denkt, welche die Karten für die nächsten Wahlen so packeln wollen, daß ihre Gegner um ihr Wahlrecht betrogen werden, das haben nicht blos die massenhaft besuchten Versammlungen der Wiener Arbeiter und die mit denselben verbundenen Straßendemonstrationen, sondern auch die imposanten Kundgebungen der fteisinnigen Bürgerschaft gezeigt. Nicht der geringste sachliche Grund läßt sich dafür geltend machen, warum die Einkommensteuerpflichtigen, die Lehrer und die Arbeiter, um ihre bürgerlichen Rechte geprellt werden sollen. Wenn es erst nöthig sein sollte, zu zeigen, daß die Karten ausschließlich zu Gunsten der christlichsocialen Partei gemischt werden sollen, damit die meisten intelligenten Wähler durch die Einschachtelung in die allgemeine Curie unschädlich gemacht werde«, so liegt dafür aus den Kreisen der Antisemiten selbst ein naives Geständniß vor, welches wir der allgemeinen Beachtung hiemit nachdrücklichst empfehlen. Bekanntlich wurde zur Bekämpfung derjenigen Lehrer, die sich der clericalen christlichsocialen Partei nicht unterwerfen wollen, ein „Verein der Lehrer und Schulfreunde" gegründet. Die „Schulfreunde", die diesem ausgesprochen antisemitischen Lehrervereine als Decorationsstücke dienen, sind die christlichsocialen Parteiführer. In diesem Vereine nun hielt dieser Tage der Magistratsbeamte Dr. Weißkirchner, Reichsrathsabgeordneter von Dr. Lueger's Gnaden, eine Rede über die Wahlrechtsfrage, und dieser „Schulfreund" sagte, es herrsche eine große Erbitterung gegen die Lehrer, die stch auf dem Lande noch fühlbarer mache, als in der Stadt; wenn die Sache so fort gehe, so müsse es zu einer Katastrophe führen". Nach diesem zarten Wink an die ländlichen „Erbitterten", die schon wissen werden, was sie sich unter einer „Katastrophe" vorzustellen haben, faßte dieser originelle Verein von Lehrern und „Schulfreunden" eine sehr merkwürdige Resolution. Es wird das Bedauern darüber ausgesprochen, daß dieBolksschullehrer Wiens zum Schaden des Ansehen sder gesammten Lehrerschaft vom zweiten in den dritten Wahlkörper versetzt werden. DieVersammlung spricht dieUeberzeugung aus. daß nur die maßlosen ungerechten Angriffe eines Theiles der Lehrerschaft und ihrer Preßorgane die Schuld an der materiellen und moralischen Schädigung der Lehrer tragen. Die christlich-socialen Lehrer und Schulfreunde selbst gestehen also, daß die Degradirung der Lehrer eine Herabsetzung ihres Ansehens bedeutet. Sie gestehen ferner, daß sie moralisch und materiell geschädigt werden, und sie gestehen ferner, daß sie das den „Angriffen" eines Theiles der Lehrer und ihrer Presse zu verdanken haben. Wen haben die sogenannten „jungen ' Lehrer angegriffen, und zwar angeblich maßlos und ungerecht? Die christlich-sociale Partei. Wer hat nach der U e b erzeug u n g der christlich-socialen Lehrer das Ansehen der Lehrerschaft durch Herabsetzung in eine niedere Wählerkategorie compromittirt? Die christlich-socialen Verfasser des neuen Statutes. Wer hat die Lehrer moralisch und materiell geschädigt? Das kann wieder nur die christlich-sociale Partei sein, denn diese hat ja die Herrschaft über alle Zweige der Landes- und Communalverwaltung in Niederösterreich und in Wien, also auch über die Schule. Die . christlich-socialen Lehrer sind also überzeugt, daß sie als Unschuldige mit den Schuldigen leiden, daß ihre moralische und materielle Schädigung die Strafe ist für die Angriffe einer Anzahl von Lehrern gegen die christlich-sociale Partei. So wie man also beim Militär Strafcompagnien hat, so ist der dritte Wahlkörper die Strafcompagnie für die unbotmäßigen Lehrer, und es wäre eine im politischen Leben beispiellose Erscheinung, wenn die Regierung sich bereit finden würde, ein Wahlgesetz zu sckaffen, durch dessen Bestimmungen gewisse Wähler im Vorhinein für ihre bisherige politische Gesinnung bestraft werden sollen. So unverschämt hat es eine Partei wohl noch niemals versucht, ihre Gegner mundtodt zu machen, und durch die reinste Willkür zu vereiteln, daß die Gesinnung der Wählerschaft zum Ausdruck komme. Man müßte den Glauben an die Ehrenhaftigkeit der Regierung verlieren, wollte man auch nur einen Augenblick es für denkbar halten, daß eine so nichtswürdige politische Mogelei Gesetzeskraft erlangt. * * * In dem Jdeenkreise unserer christlich-socialen Volksbeglücker spielt der Galgen eine auffallend wichtige Rolle. Wie können nur so gebildete Menschen, wie beispielsweise Herr S t r o b a ch, Herr G r e g o r i g und Herr B i e l o h l a w e k, gar so oft an den Galgen denken und so gerne sich über das Aufhängen unterhalten? Bald wollen sie einen einzigen großen Galgen errichten, um 3000 Körndljuden daran aufzuknüpfen, bald soll die elektrische Oberleitung so sinnige Verwendung finden, und während es dem Herrn Dr. Lueger — der Elephaut vom Senegal, dem ist die Sache ganz egal — gleichgiltig ist, ob die Juden gehenkt oder geköpft werden, wenn nur überhaupt das Eine oder Andere geschieht, gestatten sich seine Schüler in diesem Punkte den Luxus einer eigenen Meinung, sie schwärmen für den Strick. Bisher haben die Herren nur das Gehenktwerden anderen Leuten gegönnt. Daß aber der Bücherfeind und Galgenfreund Herr Bielohl a w e k eine so unangenehme Todesart seinen eigenen Parteigenossen an den Hals wünscht, hätten wir diesem Philantropen und Socialpolitiker nie zugemuthet. In einer Versammlung in Amstetten rief er nämlich wüthend aus: „An den Galgen mit den öffentlichen Volksbetrügern!" * * * Unt-r den seelischen Vorzügen, die Herrn V e r g a n i auszeichnen, haben wir nunmehr auch die Feinfühligkeit entdeckt, die er offenbar besitzen muß, weil er den Mangel derselben dem Staatsanwalt zum Vorwurf macht. Es geschah dies anläßlich des Einspruckes gegen die Confiscation des „Deutschen Volksblattes" wegen seiner Meldungen über den Mädchenmord in Polna. Der Staatsanwalt schilderte bei diesem Anlasse die Methode, nach welcher das Organ des Ernst Schneider jeden muthmaßlich von einem Juden begangenen Mord als Ritualmord zu fructificiren sucht, um zu Zwecken der Jude nh e tz e das Märchen vom Ritualmord aufrechtzuhalten. Das Wort „Märchen" begleitete das „Deutsche Volksblatt" jedes Mal mit einem Fragezeichen, sowohl bei der selbstverständlich entstellten Wiedergabe der Rede des öffentlichen Anklägers als auch bei der Wiedergabe der Urtheilsgründe, in welchen der Gerichtshof die Ausführungen des Staatsanwalts vollständig acceptirte. Der Staatsanwalt sagte unter Anderem, die Phrase von dem „blutleeren Leichnam" sei für jeden verständigen Menschen werthlos, weil man auch bei getödteten Thieren jederzeit sehen könne, daß ihre Leiche „blutleer" sei. Diese rein sachliche Bemerkung ironisirt nun das „Deutsche Volksblatt" als „feinfühligen Vergleich" zwischen den Leichen von Menschen und Thieren. In seinem Mangel an Feinfühligkeit sagte der Herr Staatsanwalt auch, daß die vom „Deutschen Volksblatt" gebrachte Meldung von der Verhaftung des Schächters in Goltsch-Jenikau erlogen war. Wohlgemerkt: nicht unrichtig, nicht unwahr, nicht irrig,

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