Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 23 (9.6.1899)
- Date
- 1899-06-09
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 23 Dr. Vwch's Wochenschrift. Seite 33» zu verewigen. Nun hätten wir den Wunsch, es mögen sich viele patriotische Juden vom Schlage eines Moriz L ö w y in unserer Mitte finden lassen. Budapest. (Versammlung des Pester israelitischen Frauenvereines.) Unter überaus reger Theilnahme der Mitglieder wurde am 17. Mai im Sitzungssaale der Pester israelitischen Cultusgemeinde die Generalversammlung des Pester israelitischen Frauenvereines unter Vorsitz der Bicepräsidentin Frau Marie Herzl abgehalten. Hauptgegenstand der Versammlung war die Präsidentinwahl nach dem Tode der Frau Johanna v. Bischitz. Das allgemeine Vertrauen für die Präsidentinstelle wendete sich der bisherigen verdienstvollen Bicepräsidentin Frau Marie Herzl zu, welche auch ohne Gegencandidatin, also einstimmig, mit der obersten Leitung des Vereines betraut wurde. Nicht so glatt verlief die Wahl einer Bicepräsidentin, um welche Ehrenstelle mehrere Damen bereits durch längere Zeit ambitionirten. Doch erhielt vorläufig keine der Candidatinnen die absolute Stimmenmehrheit und muß demgemäß eine Stichwahl zwischen Frau Friedrich v. Neuman n (die 137 Stimmen erhielt) und Frau Moriz Heidlberg (105 Stimmen) stattfinden. Bor Eingehen in die Tagesordnung wurde des Ablebens der Königin gedacht, ferner des unermeßlichen Verlustes, welchen der Verein durch den Tod seiner größten Wohlthäterin, der Baronin Clara von Hirsch- Gereuth erlitten hat. Nach dem zur Verlesung gebrachten Jahresberichte wurden 34.463 fl. als Unterstützungen vertheilt, 54 gänzlich verwaiste Kinder im Mädchenwaisenhause, 50 Kinder im Baron Hirsch-Halbwaisenasyle erzogen, und betrugen die Ausgaben für beide Anstalten, sowie für 51 extern erhaltene Waisenmädchen 35.428 fl. 14 kr. In der Volksküche wurden vom 1. April v. I. bis 1. April d. I. 174.047 Personen, darunter 21.243 vollkommen gratis gespeist; die Gesammtausgaben des Vereines betragen 94.984 fl. 35 kr. Es wurden sodann jene zahlreichen Stiftungen, Legate und Spenden aufgezählt, welche im Vorjahre eingeflossen sind, besonders die von Baronin Hirsch gestifteten 350.000 fl., deren Erträgniß für Zwecke des Halbwaisenhauses bestimmt ist, sowie die Svende von 115.000 fl. zum Baue eines Mädchen-Waisenhauses. Nach Wahl von Ehrenmitgliedern, darunter des Unterrichtsministers Dr. W l a s s i c s, wurde die Wahl der Vereinsfunctionäre mit dem eingangs erwähnten Resultat vorgenommen. Auf die an uns gerichtete Frage, für welche der beiden Damen wir uns entscheiden würden, haben wir nur jene Antwort, welche einst ein Deutscher erwiderte, als er entscheiden sollte, wer ein größerer Dichter sei, Goethe oder Schiller: „Freut Euch doch, daß ihr zwei solche Geister habt." Auch wir freuen uns, zwei solch'hervorragende, auf dem Gebiete der Wohlthätigkeit wirkende Damen zu haben und wenn es M i t Präsidenten gibt, so könnte ein großer Verein, wie der Frauenverein es ist, auch zwei Vicepräsidentinnen ertragen. Berlin, 5. Juni. Vor drei Wochen hat die Strafkammer in Glogau den Dreschflegelredner Grafen Pückler-Kleintschirne freigesprochen, am vorigen Samstag hat die Strafkammer in Berlin wegen des Abdruckes der Dreschflegelreden den Verleger der „Staatsbürgerzeitung" und die verantwortlichen Redacteure dieses Blattes und des „Generalanzeigers" zu einer für sie empfindlichen Geldstrafe verurtheilt. Die Betroffenen haben dies vor Gericht als einen Widerspruch bezeichnet, und vertreten, soweit wir sehen können, die gleiche Anschauung auch in ihren publicistischen Organen. Wir sind nicht berechtigt, zu sagen, daß es ihnen mit solcher Darlegung nicht ernst ist, müssen ihnen vielmehr glauben, daß sie zu einer rechten Unterscheidung nicht die erforderliche Schulung — juristische Schulung natürlich — besitzen. Eigentlich dürfte auch ein Laie wissen, daß eine Handlung nicht dadurch allgemein straflos wird, daß beispielsweise einem einzelnen Thäter die zur Begründung der Verantwortlichkeit nöthigen Eigenschaften fehlen. Auch in Glogau ist gerichtsseitig festgestellt worden, daß die gräflich Püchler'schen Dreschflegelreden objectiv Aufreizungen zu Gewaltthätigkeiten enthalten hätten. Nur das subjektive Verschulden fehle, weil Graf Pückler bei seinen Hörern, die ihn kennen, nicht den Eindruck hervorgerufeu habe, als wären seine Aufforderungen zu Gewaltthätigkeiten ernst zu nehmen, und weil er selbst sie nicht ernstgenommen wissen wollte. Die Personen, die in Berlin für den Abdruck der Dreschflegelreden verantwortlich sind, werden kaum geneigt sein, für sich die Exemption zu beanspruchen, die dem Grafen Pückler zuerkannt worden ist, obwohl sie zuweilen ein hypernaives Gebühren au den Tag legen, das als ihre Verantwortlichkeit einschränkend gedeutet werden könnte. Einer der Bertheidiger der Berliner Antisemiten, die mit dem Abdruck der Geistesprvducte des Grafen Pückler-Kleintschirne ihre Blätter geschmückt, bezeichnete vor Gericht die Juden als „Fremde" und beharrte bei dieser Bezeichnung, obwohl der Vorsitzende des Gerichtes ihn wiederholt darauf aufmerksam machte, daß die deutschen Juden Deutsche seien. In der „Staatsbürgerzeitung" lesen wir nun: „Ihr (der deutschen Juden) Deutschthum ist eben kein reines, und es kann doch wahrlich keinem Volke verübelt werden, wenn es sein eigenstes Wesen nicht durch fremde Einflüsse beeinträchtigt oder gar unterdrückt sehen will und sich gegen jeden dahin-rielenden Versuch wehrt, und zwar wehrt mit allen Kräften. Die Wahrheit und Reinheit werden doch als Tugenden Einzelner hochgeschätzt; sollte das im Völkerleben mit anderem Maße gemessen werden? Wir meinen doch nicht." Der antisemitische Bertheidiger hat in dem antisemitischen Blatte eine recht unglückliche Unterstützung gefunden. „Ihr Deutschthum ist kein reines" heißt: „ihr Deutschthum ist kein absolutes", und im Gegensatz zu dieser „Reinheit", die eine Tugend sein soll, steht nicht die Unreinheit, die Untugend wäre. Die „reine Niedertracht", die „reine Spitzbüberei" sind trotz des Prädicates der Reinheit keine Tugenden, sondern sie bedeuten die durch keine Beimischung besserer Momente gemilderte Nieoertracht und Spitzbüberei. Das „reine" Deutschthum ist ein „unvermischtes" Deutschthum — übrigens eine Fiction ohne jede reale Existenz. Doch genug von dieser Abschweifung, die zeigt, auf welches Publicum die antisemitischen Organe rechnen, da sie mit solchen Wortspielereien und Wortspiegelfechtereien Eindruck zu machen hoffen. Für den guten Glauben, der bei dem Abdruck der Pückler'schen Dreschflegelreden oboewaltet hat, zeugt der Umstand, daß eines der Abdruckorgane einzelne, besonders heftige Kraftworte ausgelassen, das andere sie in Koseworte umgewandelt hat. Mit solchen Scherzen sollte der Richterspruch abgewendet werden. Die hiesige Gemeinde ist darüber aus, ihr Krankenhaus das einmal eine Musteranstalt gewesen, jetzt aber den zu stellenden Anforderungen in keiner Weise mehr entspricht, auch viel zu eng geworden ist, zu erweitern. Das kostet Geld, sehr viel Geld. Aber das kann kein Hinderniß bilden, denn die jüdische Gemeinde Berlin ist sehr reich und kann bei guter Wirthschaft die Kosten aus den laufenden Einnahmen ohne Erhöhung der Steuerquote bestreiten. Ob die Wirthschaft eine gute sein wird, ist allerdings fraglich, Venn die Verwaltung ist jetzt schon theurer, als sie sein sollte. Immerhin: für ein Krankenhaus erster Ordnung müssen die Mittel da sein, selbst zur Besoldung der Aerzte müßten sie beschafft werden. Der leitende Arzt des jüdischen Krankenhauses, Professor Israel, bezieht nämlich thatsächlich kein Gehalt. Er hat fictive Bezüge in der Höhe, wie sie ein junger Assistenzarzt bekommt, der in einem Krankenhause Erfahrungen und Kenntnisse sammeln will. Selbstverständlich ist es Professor Israel selbst, der das bestimmt hat. Doch das sollte nicht so sein. Die Berliner Gemeinde hat nicht uöthig. in ihrem Krankenhause die erste ärztliche Kraft zu „nassauern". Sie kann so gut bezahlen wie der Staat oder die Commune. Will der Arzt durchaus catr zzb amtiren, so steht nichts im Wege, daß er in stets wiederholter Schenkung sein Gehalt dem Institut zuwendet. Für die Gemeinde aber schickt es sich nicht, ärztliche Dienste an einen« Krankenhaus unentgeltlich zu beanspruchen oder anzunehmen. Das jüdische Krankenhaus leidet, wie viele andere auch, an seinen zahlenden Patienten. Die Kranken, die auf besonderen Zimmern untergebracht sind, eigene Wärter haben und trotz recht beträchtlicher Pensionssätze nicht die Kosten decken, die sie verursachen, gehören eigentlich nicht ins öffentliche Krankenhaus. Ihr Platz ist in den Privatkliniken der Aerzte. Ins öffentliche Krankenhaus gehören die Armen, die nichts bezahlen können, und die «venig Bemittelten, die nur einen kleinen Beitrag zu den von ihnen verursachten Kosten zu leisten im Stande sind. Der derzeitige Berwaltungsdirector des hiesigen jüdischen Krankenhauses. Herr Louis Sachs, ist tief erschrocken bei dem Gedanken, es möchten aus dem jüdischen Krankenhaus die bemittelten Patienten verschwinden. Dadurch, so erklärte er jüngst öffentlich, „würde das Krankenhaus der größten Gemeinde Deutschlands zu einem jüdischen Armen-Krankenhaus degradirt werden, an dem zu wirken weder Vorstand noch Aerzte eine Befriedigung finden würden". — Man thäte Herrn Sachs Unrecht, wenn man ihm auch nur ein Wort glaubte. Er weiß einfach nicht, was er gesagt hat.