Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 23 (9.6.1899)
- Date
- 1899-06-09
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 23 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 437 das k. k. Landgericht darüber beschwerte, „daß der Sabbath öffentlich insbesondere wahrend der Zeit des Gottesdienstes entweiht werde", worauf das k. k. Landgericht die Gemeinde-Vorjtehung auffordert, dergleichen in Zukunft nicht zn dulden und vorkommenden Falles zur Anzeige zu bringen. Meines Erachtens bedarf es bei einem jungen, arbeitsfähigen und — willigen Rabbiner keiner weiteren Motivirüng, daß er einem Rufe nach Lemberg Folge leistet, als die, daß er seiner Thatkraft einen größeren Wirkungskreis eröffnet. Hohenems aber hat Abr. Kohn sicher keinen Anlaß gegeben, sich von hier „fortznsehnen". Er genoß hier bei Jedermann ungetheilte Verehrung, wie noch heute in jedem Hanse sein Bildniß anzutreffen ist. In rührendster Weise kam' diese noch heilte ungeschwächte Verehrung zum Ausdrucke in der tiefeu Ergriffenheit bei der vorjährigen 50. Wiederkehr seines Todestages, die auch hier durch Predigt und Seelengebet gefeiert wurde. Sowohl das weiters wortgetreu wieder.^egebene Zeugniß, das die Gemeinde ihm ohne sein Verlangen bei seinem Scheiden von hier ausstellte, wie auch das weiters folgende Eitat aus einem von dem bekannten Wiener Philantropen Bernhard Kohn — eineni Bruder Abr. Kohn's — im Vorjahre kurz vor seinem Ableben an mich gerichteten Briefe, wie endlich der Umstand, daß Abr. Kohn bis kurz vor seinem Tode mit der Gemeinde-Vorstehung — nicht mit Privaten — in regstem Briefverkehre stand und diese sich oft bei ihm Rath holte, zeigen mehr als zur Genüge, wie wenig die Hohenemser Gemeinde ihn veranlaßt haben mag, sich von hier „fortznsehnen". Es war Gottes Wille, daß erst aus dem Grabe eines Märtyrers das Morgenroth der neuen Geistesfreiheit für die galizische Judenschaft anbrechen sollte, wie — ungefähr - erst Huß den Scheiterhaufen besteigen mußte, ehe Luther zur Anerkennung kam. Das vom 14. April 1844 datirte Zeugniß hat folgenden Wortlaut: Zeugniß! „Im Namen der Jsraelitengemeinde zu Hohenems fühlr sich der Unterzeichnete Vorstand derselben veranlaßt, Sr. Ehrwürden dem Herrn Rabbiner Abraham Kohn bei dessen bedauerlichem Abgänge von hier unaufgefordert das wahrheitsgemäße Zeugniß zu ertheilen, daß derselbe während seiner fast eilfjährigen Amtsführung als „Oberrabbiner von Tirol und Voralberg in der Gemeinde Hohenems" sich die entschiedensten und gerechtesten Ansprüche auf die Hochachtung, Verehrung und Dankbarkeit der gesummten Gemeinde und jedes einzelnen Individuums erworben habe; daß er namentlich als Seelsorger und Mensch durch seinen streng sittlichen, frommen und heiligen Wandel Allen als leuchtendes Vorbild und Muster gegolten; daß er als Prediger durch seine belehrenden, erhebenden, von der wärmsten Liebe und den heiligsten Eifer für sein Volk und seine Religion durchdrungenen Kanzelvorträge seine sich stets herbeidrängenden Zuhörer erbaut, gerührt, fiirs Leben gehoben und gekräftiget; daß es ihm mit unsäglicher Mühe und Ausdauer gelungen ist, den Gottesdienst zu ordnen, einen trefflichen Ehoralgesang einzuführen und überhaupt die öffentliche Andacht feierlich, erhebend und würdevoll zu gestalten und dadurch zn erwirken, daß die Synagoge häufiger und zahlreicher als je zuvor besucht wirddaß er als Religiouslehrer und wahrer Jugendfreund einen sittlich religiösen Wandel, größere, geistige Rührigkeit, Liebe und Anhänglichkeit für die Religion der Väter bei der Jugend erzielt habe daß ferner durch sein nie erkaltendes Streben, durch seine aufopfernde Hingebung zur Hebung der bürgerlichen Stellung unserer Glaubensbrüder der „Verein zur Ermunterung genieinnütziger Gewerbsthätigkeit" entstanden und zur herrlichen Blüthe gediehen fei; daß seine nie rastente Menschenliebe sämmtliche Armenangelegenheiten ordnen geholfen und dem Verein, für arme Kranke p»n eine neue höchst zweckmäßige Organisation gegeben und zu reger, allgemeinster Theilnahme und erfreulichster Wirksamkeit emporgebracht habe; daß er den Wohlthätigkeitssinn from».er Frauen in dem durch ihn regenerirten auf eigens von ihm verfaßte, plangemäße Statuten begründeten „Verein mildthätiger Frauen" zu concentriren und gemeinnützlich zu machen wußte. Diese und noch unzählige andere unvergängliche Verdienste, welche sich Sr. Ehrwürden Herr Rabbiner Abraham Kohn um die Gemeinde, um Religion und Nation erworben, haben ihm die wohlbegründete Hochachtung, Liebe, Verehrung und Dankbarkeit sämmtlicher Gemeindeglieder und Aller, die den höchst würdigen Rabbi kennen zu lernen das Glück hatten, errungen und werden ihm in aller Herzen ein unvergeßliches und unvergängliches Monument aufrichten. .. Der Unterzeichnete Vorstand fühlt sich geehrt, das Organ der einstimmigen Gesinnung und Gefühle .seiner ehrsamen Gemeinde zu Win und findet in dem Verlilst, den die Gemeinde jetzt zll beklagen hat, nur durch den Gedanken erhebenden Trost, indem sie den Herrn Rabbiner Abraham Kohn durch seine Berufung in die größte Gemeinde der Monarchie zu großartigerer Wirksamkeit und weitverbreitenderem Segen von der Vorsehung ausersehen glaubt. Hohenems, 14. April 1844. Ter Vorstand der Jsr. Gemeinde." (Schluß folgt.) Correspondenzen. Salomon Färber — frei. W i e n, 4. Juni. Vorgestern wurde Salomon Färber nach mehr als zwanzig monatlicher Haft unter Einstellung der Untersuchung f r e i g e l a s s e n. Die vom Caffationshof unter Aufhebung des erstrichterlichen Urtheils anbefohlene Verhandlung vor dem Krakauer Schwurgericht wird also nicht mehr stattfinden, und Chaim Färber, der in der Strafanstalt Wiznitz vier Jahre schweren Kerkers absitzen muß, wird wenigstens als Vater den einzigen Trost haben," daß sein junges Kind nicht von einer ähnlichen Schmach getroffen ist. Wiewohl die Krakauer Staatsanwaltschaft seit der Entscheidung des Cassationshofes mehr als fünf Monate vergehen ließ, bis sie ihre Anklage zurückzog, so war dieses Resultat dennoch zu erwarten. Der Cassationshof hat erklärt, daß die Berurtheilung des Salomon Färber wegen Mitschuld an dem von seinem Vater begangenen Todtschlag eine ungesetzliche sei, da nach der Aetenlage eine Frage auf Mitschuld bezüglich des Salomon an die Geschworenen nicht gestellt werden durste. Ec wäre nur die Frage auf „Borfchubleistung" zulässig, diese wurde aber nicht gestellt. Angesichts dessen mußte die Staatsanwaltschaft entweder n e u e s Material nach der Richtung der Mitschuld herbeischaffen oder aber die Stellung der Frage auf „Borfchubleistung" bei der nächsten Verhandlung zulassen, wobei aber Salomon freigesprochen werden müßte, da „Borschubleistung" unter Anverwandten straflos ist. Die Staatsanwaltschaft hat sich nun bemüht, neues Material herbeizuschaffen, aber es scheint, daß selbst den Hintermännern der Privatklägerin der ganze Stoff ausgegangen ist und so konnte auch die Staatsanwaltschaft keine neuen Belastungs- Umstände ausfindig machen. Sie ließ daher den Salomon frei. In seinem Interesse und in dem Chaim's wäre allerdings eine neue Schwurgerichtsverhandlung gelegen. Würde hier auch nur Salomon auf der Anklagebank sitzen, so wäre jedenfalls auch über das Schicksal des Chaim eine Entscheidung gefallen. Denn die neue Verhandlung hätte vielleicht auch neue Entlastungs-Momente an den Tag fördern und damit eine Basis zur Revision des ganzen Procefses bilden können. Die Staatsanwaltschaft wollte wahrscheinlich auch diese Eventualität ver mieden wissen. Wie der ganze Proceß, so ist auch das verschiedene Schicksal, das Vater und Sohn trifft, sonderbar. Die einzige „claffische" Zeugin, die wiederholt abgestrafte Säuferin Materkora. will sie Beide gesehen haben, wie sie die Leiche des Chudoba auf Stoppelfeld hinaustrugen. Der Vater wird verurtheilt, der Sohn freigelassen. Recht eigenthümlich sind die Wege der Justiz. Sie hat hier schwer gestraft, ohne aber Licht zu verbreiten. Die Ereignisse der Nacht vom 22. August 1897 in Szaflary bleiben nach wie vor in ein Dunkel gefüllt. Vielleicht wird einmal ein Zufall den Schleier lüften? ... Vielleicht auch nicht. I.. Wien. (Juden in den Kurorten und S o mm e r f r i s ch e «.) Die Juden, welche die Curorte und Sommerfrischen besuchen, insbesondere die ruffischen und polnischen Juden werden häufig genug gerade von den Leuten, bei denen sie ihr Geld verzehren, verspottet. Umso befremdlicher ist es, daß viele jüdische Curgäste die koscheren Restaurationen meiden und christliche Gasthäuser besuchen, währendes einem christlichen Gaste niemals einfällt, ein jüdisches Restaurant zu besuchen. Es wäre aber eine Ehrenpflicht der Juden, ihre Glaubens gen offen zu unterstützen, welche ja ausschließlich auf jüdische Gäste angewiesen sind und gewiß Alles aufbieten, unl sie zufrieden zu stellen. Auch auf die jüdischen Aerzte, die unter dem Antisemitismus empfindlich leiden, sollt n unsere Glaubensgenossen gebührende Rücksicht nehmen. Wien. (S p e n d e.) Wir erhalten von einem Ungenannten den Betrag von 5 fl mit nachstehendem Begleitschreiben: ..Sehr geehrter Herr Doctor! Beiliegenden Betrag widme ich hilfsbedürftigen würdigen jüdischen Handwerkern — je nach Ihrem Gutdünken an einen oder mehrere abzugeben — und bitte Sie um Ihre diesbezügliche Mühewaltung. Ich will damit die Hochschätzung Ihrer Bestrebungen und den Wunsch, daß das Handwerk und Kunstgewerbe unter den Juden gefördert werde» zum Ausdrucke bringen. Nachdem der Zionismus leider ein unerfüllbares Ideal darstellt, so erübrigt vorläufig nichts, als sich an die gegebenen Verhältnisse hier zu accomodiren und das Volk so zu organisiren, daß es sich möglichst in alle Berussarten vertheilt und in diesen das möglichst Beste leistet; auf