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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-06-09 · 23 (9.6.1899) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
23 (9.6.1899)
Date
1899-06-09
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 486 Dr. Bloch's Wochenfchrifi. Nr. 23 in zweckmäßig construirten Kinderwagen. In verhältnißmäßig kurzer Zeit Hai die Kinderwagen-Industrie enormen Ausschwung genommen. Es werden Kinderwagen in allen Preislagen hergestellt, und thaisächlich bedienen sich derselben Familien der ärmsten Bevölkerungsschichten sowohl als auch der höchsten Kreise. Es werden fortwährend Verbesserungen gemacht, den Industriezweig zu heben und das Fabrikat zu verbessern. Jeder Industrielle hat das Bestreben, in Bezug auf Güte und Geschmack in der Ausstattung „über" zu sein, und nahezu jeder Industrielle hat sein eigenes Patent auf zweckmäßige, hygienischen Anforderungen entsprechende Wagenconstructionen; ein edler, lobenswerter Wetteifer, der aller Anerkennung werth ist. Nebst der Versorgung des heimischen Marktes wird auch der Export gepflegt, allerdings nur bescheiden, da das derzeitig im Schwünge befindliche Abschließungssystem viele der namhaftesten Exportgebiete verlustig gehen ließ. Nebst Kinderwägen wird aber auch die Korbindustrie schwunghaft betrieben und zeichnen sich die Fabrikate, namentlich die Flechtarbeiten, durch gediegenen Geschmack in Zeichnung und Conception aus. Es sind wahre Meisterwerke der Flechtkunst, die zur Verwendung gelangen und eine Zier und Schmuck der Vürgerstube und des Salons bilden. Zu den namhaften Firmen der Branche zählen:Baumann, Benedikt, Beer, Kraus, Lichten st er n, Lipschü tz, Kohn, Verständig, Walter, W e i n b e r g e r u. v. A. *) Eduard Beer. Ubrahsm Rohn in Hohenems. Von Dr. A. Tänzer, Rabbiner in Hohenems. (Fortsetzung.) Um jedoch auch die der Schule bereits, entwachsenen Jünglinge und Mädchen nicht ohne Religionsunterricht zu lassen, erbot sich Abr. Kohn in einer 1835 an das k. k. Landgericht gerichteten Eingabe, freiwillig und unentgeltlich auch an solche Religionsunterricht zu ertheilen. Die Gemeinde, zur Meinungsäußerung aufgefordert, begrüßte den Vorschlag mit Freuden, worauf das k. k. Landgericht ddo 2. Jänner 1836 „im Aufträge des k. k. Kreisgerichtes dem Rabbiner Kohn die Zuftiedenheit der allerhöchsten Landesstelle für seinen Antrag ausdrückt und diesem die Bewilligung ertheilt." Diese Institution hat sich dann viele Jahre hindurch erhalten. Bis zum Jahre 1836 hatte der jeweilige katholische Pfarrer die Oberaufsicht über die israelitischen Schulen, der dann auf Vorschlag der Gemeinde einen localen israelitischen Schulaufscher ernannte. Als aber in dem genannten Jahre letzteres Amt erledigt und die Gemeinde zu neuem Vorschläge aufgef rdert ward, erklärte die Gemeinde in einem gegen den Bescheid des k. k. Kreisamtes ergriffenen Recurs, daß analog dem bei den Akatholikcn und Protestanten beobachtetem Vorgänge und mit Rücksicht auf die „trefflichen Eigenschaften und pädagogischen Fähigkeiten des Rabbiners Abraham Kohn" nur diesem die Oberaufsicht zugestanden und dem katholischen Pfarrer entzogen werde, welchem Wunsche dann mit Teeret des k. k. Landesguberniums Nr. 69001549 vom 8. April 1836 auch Folge gegeben wurde. Ein weiteres überaus segensreiches Werk Kohn's war die (Gründung des Vereines natpnfc man. — 1834, 2. November, entwirft er die Statuten zu „einer wohlthätigen Gesellschaft zur Beförderung nützlicher Gewerbsthätigkeit." Aus den später zum größren Theile unverändert genehmigten Statuten sei hier nur hervorgehoben : 3) Zweck des Vereines ist Fleiß und Arbeitsamkeit überhaupt und insbesondere Handwerksthätigkeit in unserer Gemeinde zu befördern. Hiezu werden die Beiträge der Mitglieder verwendet. I)) Es wird für Kinder armer Eltern, die ein Handwerk erlernen wollen, ganz oder nach Umständen nur zum Theile gezahlt... c) Sollen die Tirectoren auf den in Lehre stehenden Jungen auch in der Ferne ein wachsames Auge haben .... „daß unterguter Beaufsichtigung Religiosität mitbegriffen ist, versteht sich von selbst; daher darf in den Bedingungen mit dem Meister kein Hinderniß der Religionsbeobachtung liegen." 6) Die Eltern und Lehrlinge müssen, um auf diese Unterstützung Anspruch machen zu können, nicht eben arm, sondern nur in solchen Umständen sein, welche ihnen nicht gestatten, diese Auslagen selbst zu bestreiten .... e) Späterer Anspruch des Gesellen auf ein Darlehen aus der Gesellschaftscasse. f) Auch solche, die den Studien sich widmen wollen, sollen unterstützt werden. g) So auch mittellose Mädchen zur Erlernung einer Kunstfertigkeit. 1--39, u. October, drückt das k. k. Kreisamt in einem für Abr. Kohn und die Gemeinde sehr schmeichelhaften Schreiben seine Genug- _ *) Das Verzeichuiß der in den verschiedenen Industriezweigen angeführten Firmen macht selbstverständlich auf Vollständigkeit kernen Anspruch. thuung über die Gründung und die Tendenz des Vereines aus, wünscht jedoch noch einige Aenderungen an den Statuten, die dann auch unterm 17. Juli 1840 Nr. 15.709 vom k. k. Gubernium genehmigt wurden. Dieser Verein hatte fast 60 Jahre lang eine sehr segensreiche Thätigkeit entfaltet, sich dann im Jahre 1888 aufgelöst, worauf das Vereinsvermögen mit der gleichen Tendenz von der Gemeindevorstehung in Verwaltung übernommen wurde. Auf energisches Einschreiten Abr. Kohn's wurde 1835 die bis dahin noch übliche laute Auction der „Mizwoth" abgeschafft, trotzdem der Gemeinde dadurch bedeutende Einkünfte entzogen wurden. Abr. Kohn's Gutachten über diese Angelegenheiten kann trotz seines höchst interessanten Inhaltes in Folge seines Umfanges hier nicht veröffentlicht werden. Ebenso wurde Dank seiner Initiative um diese Zeit der erste Leichenwagen angeschafft, was der damals sehr belasteten und ziemlich mittellosen Gemeinde ebenfalls bedeutende Kosten verursachte. Auch hierüber liegt ein sehr lehraber auch umfangreiches Gutachten Kohn's vor. Ein weiteres nech heute fortbestehendes Werk Kohn's war die Gründung einer nniaj) rnaan man, eines Gesangsvereines, dessen unbezahlte Mitglieder sich unter der Leitung eines geschulten Cantors zu einem Synagogenchore organisirten und den Ehoralgesang beim Gottesdienst besorgten, eine Institution, die noch heute besteht und zur Verschönerung des Gottesdienstes beiträgt. 1839 wurde diese Gründung in für Kohn sehr schmeichelhafter Weise vom k. k. Kreisamte anerkannt und genehmigt. Die weitere Modernisirnng des Gottesdienstes wurde einem hiezu gebildeten Comits übertragen, jedoch erst von Kohn's Nachfolger, Ehrmann, durchgefiihrt. 1838 veranstaltete Kohn eine erfolgreiche Subscription zur Gründung eines jüdisch-theologischen Seminars in Deutschland, doch wurde die Abführung der Gelder seitens der Behörde verboten, weil die Sammlung ohne behördliche Bewilligung geschah. Diese aber scheint dann verweigert worden zu sein. 1835 hat Abraham Kohn die bereits im Jahre 1761 vom damaligen Rabbiner Lob Ullmann gegründete „Chewra-Kadischa" neuorganisirt und auf Grund neuer vou ihm entworfener und später durch die Behörde genehmigter Statuten deren Thätigkeit erweitert. Ein Gleiches hat er im' Jabre 1841 bei dem ebenfalls älteren „Israelitischen Frauenverein" durchgeführt. Die Schriften, die Abraham Kohn während seines Amtirens in Hohenems veröffentlicht hat, sind bereits in Gotthilf Kohn's genanntem Werke angeführt. Hinzugefügk sei nur noch, daß seine „Sechs Predigten" die Censur keineswegs frei passirt haben, da er selbst auf dem Titelblatte eines Exemplares, das er einem hiesigen Gemeindemitgliede widmete, bemerkt: . . . „besonders aber die zwei letzten Predigten sind durch Censnrliicken ganz entstellt." All' diese großartigen Schöpfungen Abraham Kohn's können hier naturgemäß nur gestrelst werden, alle aber bekunden sie den großangelegten Geist dieses Mannes und drängen dem Beobachter unwillkürlich die traurige Bemerkung auf, was dieser Mann wohl in Lemberg hätte leisten können, wenn die Lemberger Judenschaft damals schon auf dem geistigen Niveau der Hohenemser gestanden hätten. Im Juli 1843 suchte Abraham Kohn einen Urlaub zu einer Reise nach Lemberg nach — der Prolog der Tragödie! Mit welchen Hoffnungen, welch' gewaltigen Zttknnftsplänen mag er die lange, beschwerliche Reise angetreten haben, ohne zu ahnen, daß sie der erste Spatenstich zu seinem frühen Grabe lei! Wie wenig ahnte dieser lautere, biedere Charakter, was Kaftan und „Schubbez" .unter ihren schwarzen Hüllen zu bergen vermögen! Er war kein Hannibal, und sein Zug über die Alpen war kein Siegeszng, wenngleich der Schreck, den sein Name den Chassidim einflößte, kein geringerer war, als der, den die römischen Kleinen bei Nennung von Hannibal's Namen empfanden. - Es war eine Art Andrtze'scher Expedition, die an den eisigen Herzen der Fanatiker gescheitert ist. Jedoch betreffs der Veranlassung, die Abr. K o h n zu einer Eandidatur nach Lemberg bewogen hatte, scheint Herrn Gotthilf Kohn seine reiche Phantasie einen Streich gespielt zu haben. Er erzählt da von einem einflußreichen Gemeindemitgliede, dessen Sohn sich aus Liebe zu einer Christin getauft, was Abr. Kohn in verblümter Kanzelrede getadelt und sich so den Zorn des Vaters zugezogen hätte. Wohl mag ein solcher Vorgang sich um diese Zeit abgespielt und als Tradition in der Kohn'schen Familie erhalten haben, jedenfalls aber war er viel zu unbedeutend, um Abr. Kohn zu einem solch entscheidenden, und wie es sich zeigte, auch folgenschweren Schritte zu bewegen. Ich habe trotz eifrigen Forschens keine Spur hievon zu entdecken vermocht, wie übrigens auch Herr Gotth. Kohn keinen Beweis für diese eigenthümliche Motivirung erbracht hat. Nicht einer unserer Alten hier, bei denen ich Nachfrage hielt und die viel im Hause Kohn's verkehrten, wußten sich an dergleichen zu erinnern, wie übrigens Abr. Kohn auch gar nicht der Mann war, sich von der Feindschaft eines wenn auch noch so einflußreichen Gemeindemitgliedes in die Flucht schlagen zu lassen. Denn fiir's Erste hätte ihn die damals und auch heute noch einflußreiche Verwandtschaft seiner Frau — einer derselben, Herr Herrn. Hirsch, wirkt bereits seit Jahrzehnten und auch heute noch als Gemeindevorsteher — genügend gestützt, dann aber besaß Abr. Kohn Muth und Energie zur Genüge für das einzustehen, was zu thun er als seine Pflicht erachtete. Als Beweis hiefür möge nur der Umstand dienen, daß Abr. Kohn sich am 19. Juni 1843 in einer Eingabe an dHHHIHMiaiiaBa mmmm

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