Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 22 (2.6.1899)
- Date
- 1899-06-02
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 22 Dr. Bloch's Wvcheuschrifkc Seite 423 Leichnam des Bischofs nach Trier. Unter dem mächtigen Erzbischof Bruno besaßen die Juden in Köln bei den günstigen Verhältnissen schon ein blühendes Gemeinwesen, Judenhäuser lehnten friedlich an den erzbischöflichen Palast und an die Laurenzkirche, dem Rabbiner war von dem Landesherrn der Titel „Judenbischof" verliehen, ihm stand ein „Capitel" zur Seite. Dasselbe Verhältniß finden wir unter d. h. Anno, einem besonderen Gönner der Juden. Als dieser am 4. December 1075, beim Eintritt des Sabbaths, die Augen für immer schloß, erhoben die Juden, wie der christliche Chronist berichtet, in ihrer angrenzenden Synagoge ein lautes Wehklagen um den Verlust des theuren Landesherrn. Beim Anrücken der Kreuzfahrer am 3. Juni 1096 vertheilte der edle Hermann III., wie Rabbi Elieser ben Nathan erzählt, die Juden seiner Stadt auf sieben Orte seines Erzstiftes, um sie den Augen der Verfolger zu entziehen. Der Erzbischof Arnold übergab seinen jüdischen Unterthanen im Jahre 1147, während des zweiten Kreuzzuges, die Feste Wolkenburg im Siebengebirge, in welcher sie sich aufhalten und vertheidigen konnten. Ganz besonders herablassend und vertraulich stellte sich Engelbert der Heilige zu ihnen; christliche und jüdische Zeitgenossen wissen viele Beispiele davon zu erzählen. Der stolze Conrad von Hochstaden erklärt in einer Urkunde vom 27. April 1252 der Stadt Köln: „Wir glauben, daß es zu unserem Wohlstände und zu unserer Ehre viel beitragen wird, wenn wir die Juden unter unseren Schutz und Schirm nehmen." Engelbert II. verleiht den Juden jenes merkwürdige Privilegium, welches in zwei Marmorsteinen eingehauen, jeder 5 Fuß hoch und 27? Fuß breit, zu „ewigem Gedächtniß im Dom öffentlich zur Schau" ausgestellt wurde, wo es noch jetzt zu sehen ist. Als in den folgenden Jahrhunderten der Kampf um die weltliche Macht in Köln immer heftiger entbrannte, hatten die Juden, wie überall, unter der Rechtlosigkeit zu leiden; sie standen zwischen Thür und Angel. Soviel aber ist Thatsache, daß seit dem Uebergang der ganzen weltlichen Herrschaft in die Hände des Rathes die Juden in der Stadt Köln nicht mehr geduldet waren, während die Curfürsten-Erzbischöfe ihnen wohlgesinnt blieben und trotz wiederholter Anträge der Landstände um „Abschaffung" sie stets beschützten. Eine kleine jüdische Chronik schließt einen Bericht mit dem innigsten Dank für den letzten Curfürsten Maximilian Friedrich, der während der Hochwassernoth im Jahre 1784 in echt landesväterlicher Sorgfalt den jüdischen Unterthanen in Bonn, Deutz und anderen Orten beistand und ihnen mit Rath und That half, ihre von der Ueberschwemmung zerstörten Synagogen wieder aufzubauen. Als die Kölner Erzbischöfe in der Franzosenzeit die weltliche Herrschaft verloren hatten, blieben sie in der Folge in ihrer Eigenschaft als die oberen Vertreter der katholischen Kirche den Juden bis auf den heutigen Tag wohlgesinnt, und wenn die Juden als Minorität zu leiden hatten, nahmen sie sich ihrer warm an. Hildesheim, 19. Mai. Ein Beleidigungsprozeß, welcher schon zweimal das Reichsgericht beschäftigt hat, kam heute vor der hiesigen Strafkammer zur Verhandlung. Vor Weihnachten 1897 erschien unter dem Titel: Die Judengefahr in Hannover ein Flugblatt, welches in Hannover in 16.000 Exemplaren verbreitet wurde. Dasselbe hat den Zweck, die christlichen Bewohner der Stadt abzuhalten, bei jüdischenGeschäftsl e u t e n Weihnachtseinkäufe zu machen. In dem Flugblatt wurde auf die jüdischen Ramschbazare hingewiesen und behauptet, daß dem alles an sich raffenden Judentyum die christlichen Geschäftsleute hätten -weichen und in die Nebenstraßen sich zurückziehen müssen. Die Juden zerstörten die Grundlagen unseres nationalen Denkens und erzögen ihre Kinder zu Börsenjobbern nach Art der Cohn und Rosenberg u. s. w. Auf der Rückseite des Flugblattes befand sich ein Plan der Stadt Hannover vom Jahre 1872 und ein solcher von 1897. Auf beiden waren die jüdischen Geschäftshäuser roth markirt und mit den Namen der Inhaber versehen, um zu beweisen, wie stark sich die jüdischen Firmen in den letzten 25 Jahren vermehrt haben. Auf dem Flugblatt war als Verleger der Vorsitzende des deutsch-socialen Reformvereines in Hannover, Apotheker Oehlmann, und als Drucker Buchdruckereibesitzer Alfeld angegeben. Vierzehn jüdische Geschäftsleute in Hannover fühlten sich durch dieses Flugblatt beleidigt und stellten gegen den Verleger und den Drucker desselben den Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft wies denselben zurück, und erst auf Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft wurde ihm Folge gegeben. Das Landgericht Hannover sprach jedoch die Angeklagten frei, weil das Flugblatt zwar für die Juden in Hannover beleidigend sei, den Antragstellern aber die erforderliche Legitimation fehle. Auf eingelegte Revision der Antragsteller, welche dem Verfahren als Nebenkläger sich angeschlossen hatten, hob das Reichsgericht das Urtheil auf und verwies die Sache an das Landgericht Hannover zurück. Dieses hat am 26. November v. I. die Angeklagten abermals freigesprochen. In der Begründung wurde ausgeführt, daß der Betrieb von Ramschgeschäften an und für sich nicht unehrenhaft sei, daß nicht nur jüdische, sondern auch christliche Geschäftsleute derartige Manipulationen vornehmen. Auch die Bezeichnung „stammverwandte Vettern der Cohn und Rosenberg" sei an sich nicht beleidigend. Die Nebenkläger würden durch das Flugblatt zwar getroffen, der Inhalt desselben enthalte aber zwar objectiv keine Beleidigung. Die von den Nebenklägern gegen dieses Urtheil eingelegte Revision wurde vom Reichsanwalt für begründet erklärt. Das Urtheil erschöpfe nicht die Anklage. Obwohl der ganze Inhalt des Flugblattes unter Anklage gestellt sei, habe das Gericht lediglich willkürlich einige Sätze aus demselben herausgerissen, ohne den übrigen Inhalt zu prüfen. Auch scheine es, daß das Gericht, soweit es den Inhalt der Flugschrift geprüft habe, den Begriff der Beleidigung zu eng gefaßt habe. Sodann sei auch nicht ersichtlich, warum das Landgericht nicht wenigstens wegen groben Unfuges, welchen es für vorliegend erachte, verurtheile. Das Reichsgericht hob das Urtheil unter Billigung dieser Ausführungen auf und verwies die Sache nunmehr an das Landgericht Hildesheim. Der Hildesheimer Staatsanwalt sah davon ab, einen Antrag zu stellen, weil die Staatsanwaltschaft in Hannover keine Revision eingelegt habe. Er erklärte aber, daß daraus nicht geschlossen werden dürfe, daß er das Treiben der Antisemiten billige. Das Gericht hielt die Beziehbarkeit des Inhaltes des Flugblattes auf die Nebenkläger für unzweifel. hast und anerkannte die Legitimation derselben zur Stellung des Strafantrages, erachtete aber das Flugblatt für die Nebenkläger nicht als beleidigend, weil in demselben nur allgemein behauptet werde, daß das jüdische Geschäftsgebahren für die christlichen Geschäftsleute ein Unglück sei. Auch wegen groben Unfuges könne keine Berurtheilung stattfinden, weil das Flugblatt nur in den Häusern der Stadt vertheilt worden sei. Das Gericht erkannte deshalb auf Freisprechung der Angeklagten und legte die Kosten der Ncbenklage den Nebenklägern auf. Hamburg. M. W. Hinrichsen. das bekannte Mitglied der Hamburger Bürgerschaft, hat am 17. Mai seinen 70. Geburtstag unter allgemeiner Theilnahme begangen. „Ein solcher Tag — schrieb der „Hamb. Correspondent" — bietet willkommene Veranlassung, dem Manne, der sich im öffentlichen Leben so verdient gemacht hat und sich wegen seiner Geistes- und Charaktereigenschaften so allseitiger Hochachtung erfreut, die Sympathien der Allgemeinheit zum Ausdruck zu bringen. Wie so viele in hervorragenden Stellen Hamburgs thätige Männer ist Herr Hinrichsen nicht hier geboren. Er stammt aus Güstrow in Mecklenburg, wo sein Vater ein angesehener Kaufmann war, und kam erst als 21jähriger junger Mann nach Hamburg, das dann seine zweite, mit warmer Liebe umfaßte Vaterstadt wurde. Sehr bald begründete er ein Commissionsgeschäft, das sich aufs Solideste entwickelte und noch heute unter der Leitung seines Begründers in Blüthe steht. 1868 wurde Herr Hinrichsen zum Mitgliede der Handelskammer erwählt und von dieser als Vertreter in die Bürgerschaft entsandt. Seitdem - ist er unausgesetzt Mitglied unserer gesetzgebenden Körperschaft geblieben, einmal aus den allgemeinen Wahlen und dann aus den Notabelnwahlen hervorgegangen. In zahllosen Ausschüffen und Commissionen hat er gearbeitet, in den Sitzungen wußte er mit gewandter Rede seinen Standpunkt zu vertreten und sich die allseitige Anerkennung zu sichern, daß er nie nach persönlichen Motiven geurtheilt, sondern stets nur das Wohl der Vaterstadt, wie er es im einzelnen Falle erkannt zu haben glaubte, zum Angelpunkt seines Votums gemacht habe. — Einem arbeitsfreudigen Manne bleiben auch neben der bürgerschastlichen Thätigkeit mancherlei Aemter nicht erspart. Herr Hinrichsen war Mitglied der Deputation für indirecte Steuern, der Deputation für Handel und Schifffahrt und anderer Behörden. Augenblicklich gehört er noch der Berathungsbehörde für das Zollwesen an. — In den Jahren 1868-1871 war Herr Hinrichsen der Vertreter des 1. hamburgischen Wahlkreises im Norddeutschen Reichstage und im Deutschen Zollparlament. Sehr energisch vertrat er stets die Nothwendigkeit der Jreihafenstellung Hamburgs und suchte den dadurch im Verkehr mit der Industrie der norddeutschen Bundesstaaten sich ergebenden Unbequemlichkeiten durch Schaffung der Zollvereinsniederlage Abhilfe zu schaffen. Im Verwaltungsrath dieses Instituts nahm er bis zum Ucbergange an den Staat eine leitende Stellung ein.