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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-06-02 · 22 (2.6.1899) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
22 (2.6.1899)
Date
1899-06-02
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 22 Dr. Bloches Wochenschrifl. Seite 417 Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. (Die Revision. — Instinkte und Gedanken. — Vom niederösterreichischen Buffet. — Politik und Radfahrsport. Die obersten Richter von Frankreich stehen im Begriffe, ein furchtbares Unrecht zu sühnen, dessen Fortdauer von der ganzen civilisirten Welt schwer empfunden wurde. In der Frage, die nunmehr zur Entscheidung kommt, handelte es sich längst nicht mehr um das Schicksal des unglücklichen Mannes, der nunmehr seit vier Jahren auf der Teufelsinsel schmachtet. Was an ihm verbrochen wurde, falls er schuldlos gelitten, das ist überhaupt niemals und von Niemandem auf dieser Erde gutzumachen; man kann nur die heroische Kraft bewundern, mit welcher er alle physischen und seelischen Qualen erduldet hat, aufrecht erhalten, nicht blos durch das Bewußtsein seiner Unschuld, sondern auch durch den Gedanken, daß er nicht sterben dürfe, bevor diese seine Unschuld vor aller Welt bewiesen worden. In den letzten Tagen erst hat man erfahren, daß Dreyfus als Gefangener sich das Leben nehmen wollte, und daß er von der Ausführung dieses Vorsatzes nur durch die Erwägung zurückgehalten wurde, daß alsdann die Rehabilitirung seines Andenkens für alle Zeiten vereitelt werde. Dreyfus opferte sich dadurch, daß er am Leben blieb, für die Ehre seines Namens. Die Behandlung, die der Gefangene erfuhr, war darauf berechnet, seinen Wahnsinn oder seinen Tod herbeizuführen, und man muß der Vorsehung danken, daß er vor dem einen wie vor dem anderen Schicksal bewahrt geblieben ist, bevor die obersten Richter gesprochen haben. Seiner schwergeprüften Gattin und seinen Kindern wird er wiedergegeben werden als ein Greis, an Leib und Seele gebrochen wird er nach Frankreich znrückkehren, niedergebeugt durch die jahrelange Folter. Das Recht aber hat gesiegt, ob nun der Oberste Gerichtshof die Sache vor ein neues Kriegsgericht verweist oder sofort ein freisprechendes Urtheil fällt. Der Durchführung eines neuen Processes vor einem Kriegsgerichte, welches durch falsche Zeugen und gefälschte Urkunden nicht mehr irregeführt werden kann, ist der Freisprechung durch den Obersten Gerichtshof vorzuziehen, nach welcher den Anhängern und Anwälten der Fälscher und Spione noch immer eine Möglichkeit offen bleiben würde, die Richtigkeit des kriegsgerichtlichen Urtheiles von« Jahre 1894 zu behaupten. Ruft man sich aber die Geschichte des Processes und Alles das ins Gedächtniß zurück, was sich seither ereignet hat, so kann man es noch immer nicht begreifen, wie es nach der Entlarvung Esterhazy's und Henry's noch eines so langwierigen und schweren Kampfes bedurfte, um die Wiederaufnahme des Verfahrens durchzusetzen. Die Hauptbelastungszeugen, auf deren Aussagen hin der Schuldspruch gefällt, hatten sich als Spione und Fälscher entpuppt, die Gutachten der Sachverständigen im Schreibfache hatten sich als unrichtig herausgestellt, das allerwichtigste Beweisstück, der Borderau, ist von Esterhazy geschrieben worden, und noch immer thürmte sich eine Welt von Schwierigkeiten der Erforschung der Wahrheit entgegen. Das Verbrechen hatte mit dem Antisemitismus einen Bund geschlossen, um die Geister zu verwirren und das Rechtsgefühl eines großen Volkes zu betäuben, und es ist ein erhebender Trost für die Juden der ganzen Erde, daß die Sprache des Rechtes schließlich doch stärker ist, als jede Gewalt, weil der Antisemitismus aus dem angeblichen Verrathe des Capitän Dreyfus eine Waffe gegen das Judenthum zu schmieden suchte, weil er die angeblich verübte That eines Einzelnen dazu ausbeuten wollte, um die ganze Glaubensgenossenschaft der Juden dem Hasse und der Verfolgung preiszugeben, und weil die Eigenschaft eines Jnquisiten oder Verurtheilien als Jude hinreichen sollte, um die Möglichkeit gewaltsam zu verhindern, daß sich seine Unschuld vielleicht doch Herausstellen sollte, darum hat die Thatsache, daß die obersten Richter von Frankreich einen Rechtsirrthum beseitigen, dessen Opfer ein Jude war, eine so ungeheure, für die Zukunft der Juden in allen Ländern historische Bedeutung. Die Juden verlangen von Niemanden und nirgends etwas Anderes, als Gerechtigkeit; sie allein ist vollständig genügend, um uns zu schützen, wenn aus den Reihen des antisemitischen Pöbels der Ruf „ad bestias!“ erschallt. Die französischen Antisemiten und die Wiener christlich-sociale Presse haben für die Spione und für die Fälscher gekämpft, die sogenannte Judenpresse aller Länder kämpfte für das Recht. Noch in dieser Woche setzte das Wiener Antisemitenorgan das Handwerk der Verleumdung fort, indem es das Vorgehen des Obersten Gerichtshofes in Frankreich als einen Beweis für die Macht des Judenthums erklärte, als ob nicht gerade die langjährige schuldlos verbüßte Haft des Dreyfus und die jahrelang fortgesetzte Vereitlung der Revision ein Beweis für das Gegentheil wäre. Das Berganiblatt heuchelt so dumm, daß es das Vorgehen der französischen Regierung in der Affaire Dreyfus eine Capitulation vor dem Judenthum nennt und es bekrittelt den Eifer des Cassationshofes, welcher auch die nichtigsten Details, die für die Nichtschuld des Dreyfus sprechen „mit wahrem Bienenfleiß zusammengetragen" habe. Wohin solle ein derartiges System führen, das „einer kleinen Minorität" derart entgegenkommt, während es den Massen des Volkes und seinem Rechtsgesühl einen Faustschlag nach dem anderen versetzt?" Das ist antisemitisches Rechtsgefühl und antisemitische Logik, die Prüfung eines Rechtsfalles dem ordentlichen Richter zu entziehen und „den Massen des Volkes" zu übertragen. Diese Methode ist lange genug in Frankreich geübt worden, wo sie versucht haben, die objective Prüfung des Sachverhaltes durch Terrorismus zu verhindern und sie gehört in Wien zum System der antisemitischen Gewaltherrschaft. Wo die Jnstincte schweigen, herrschen die Gedanken. „Wir lassen uns das nicht gefallen", lautet die Parole gegenüber dem perfiden Manöver, durch welches die Christlich- Socialen die Arbeiter und die Lehrer um das Gemeindewahlrecht betrügen wollen. In zwölf Versammlungen, von denen jede einzelne von Tausenden von Arbeitern besucht war, haben die Wiener Social-Demokraten über das neue Gemeindestatut und über die Art, in welcher dasselbe zu Stande gekommen ist, ihre Entrüstung zum Ausdruck gebracht, welche von allen anständigen Menschen, mögen sie Social-Demokraten sein oder nicht, im vollsten Maße getheilt wird. Die Unverschämtheit, mit welcher die Antisemiten vorgingen, hat für uns nichts Ueberraschendes; die Barriörestöcke befolgten das Commando ihres würdigen Anführers Dr. Lueger, und das niederösterreichische Buffet hat das neue Gemeindestatut einstimmig angenommen. Ueber das scandalöse Benehmen der Christlichsocialen und über die O cdinächeit des Landmarschäll-Stellvertreters, nämlich des Herrn Josef Strobach, ist weiter kein Wort zu verlieren. Traurig ist es aber, wenn der Vertreter des Staates, nämlich der Herr Statthalter, sich nicht entblödet, zu sagen, es sei vollständig begreiflich, daß jede Partei ihre Principien nach ihren Bedürfnissen ummodelt und so die schmutzigen Praktiken, durch welche die Christlich-Socialen ihre Gegner in den einzelnen Wahlkörpern unschädlich machen wollen, ausdrücklich billigt. Der Herr Graf Kielmansegg ist in vergangenen Zeite^ mit den Antisemiten keineswegs auf so gutem Fuße wie jetz^ gestanden. Der Umgang mit ihnen scheint den Charakter und das Ehrgessihl dieses Mannes so depravirt zu haben, daß ihm die Empfindung fiir die Verwerflichkeit der jesuitischen Theorie, daß man seine Principien nach seinen Bedürfnissen umwandeln -dürfe, vollständig mangelt. Es ist sehr interessant und erfreulich zu lesen, daß das „Fremdenblatt" die citirte Aeußerung des Herrn Grafen Kielmansegg als eine rein persönliche Ansicht desselben aufgefaßt wissen will, wobei es ironisch bemerkt, der Herr Statthalter sei gar zu bescheiden, wenn er immer nur die Ansicht der Regierung vertreten zu dürfen glaube. Eine solche Anschauung wie die eben besprochene findet das „Fremdenblatt" in dem Munde eines Staatsmannes „bedenklich". Das „Fremdenblatt" wird häufig als officiös bezeichnet. Es wäre sehr erfreulich, wenn in diesem Falle das „Fremdenblatt" wirklich als Organ der Regierung betrachtet werden könnte, welche auf solche Art den Statthalter desavouirt, und man könnte dann hoffen, daß das vom niederöstereichischen Buffet beschlossene ungeheuerliche Gemeindestatut nicht ins Leben treten wird. In diesem Falle würde Herrn Grafen Kielmansegg vielleicht auch Gelegenheit geboten werden, seinen bisherigen amtlichen Wirkungskreis mit der Präsidentschaft eines angesehenen Bicycleclubs zu vertauschen. Beim Radfahren ist es auch viel zulässiger, als im politischen Leben, seine Principien nach den jeweiligen Bedürfnissen umzumodeln. Robert Wolf.

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