Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 21 (26.5.1899)
- Date
- 1899-05-26
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 21 Seite 407 Dr. Bloch's Wochenschrift. einst die Sonne nicht untergegangen, ist es längst finster geworden, und Israel, dieses Volk der Geschichte, steht heute roch aufrecht da unter den Völkern, ungebeugt und ungebrochen. Pisek, 22. Mai. (D ie Blutlüg e.) In vem „Briefkasten" der letzten Nummer Ihres weit verbreiteten Blattes reproducirten Sie, hochgeehrter Herr Redacteur, Luther's Aeußerung über die Blutbeschuldigung. Hiezu gestatte ich mir zu bemerken, daß auch andere christliche Gelehrten sich in ähnlicher Weise über das Blutmärchen geäußert haben. So z. B. hatte Wölfer trotz seiner judenfeindlichen Gesinnung nicht umhin können, es einzugestehen, „daß die Juden solange und so grausam um nichts von den Christen verfolgt worden sind, daß die Anschuldigung vom Blutgebrauch gegen sie eine boshafte Erfindung sei, und das Zeugniß getaufter Juden gegenJuden wenig Glauben verdiente". Wagenseil, der nichts weniger als Philosemit war, hatte eine eigene Schrift, in welcher er die Unwahrhet der Blutbeschuldigung klar und deutlich nachgewiesen, verfaßt. „Es möchte noch hingehen", schrieb er, „wenn es bei dem bloßen Geschwätze bliebe, aber daß wegen dieser vermaledeiten Unwahrheit die Juden geplagt, gepeinigt und ihrer viele Taufend hingerichtet worden, hätte auch Steine zum Mitleid bewegen und schreien machen sollen". Professor Melitor, Verfasser der Schrift „Philosophie der Geschichte" rc. schrieb in einer auf die Blutbeschuldigung Bezug habenden Erklärung: „Die Beschuldigung, als brauchten die Juden Christenblut bei ihren religiösen Ceremonien, eine Idee, die ursprünglich im Mittelalter aufgekommen ist, setzt daher eine völlige Unkenntniß des Judenthums und seiner Gebräuche voraus und erinnert ungefähr an eine ähnliche Beschuldigung. die ehemals den Christen von den Heiden gemacht worden, daß sie Menschenopfer brächten. Zn allen Zeiten haben sich jedoch in der Christenheit mächtige Stimmen gegen dieses, aus gänzlicher Unwissenheit beruhende Vorurtheil erhoben. Namentlich haben die Päpste Gregor IX. (1235) und Jnnocenz IV. (1247) in ihren Bullen ausdrücklich verboten, die Juden wegen dieser fabelhaften Beschuldigung zu verfolgen. Ebenso erklärte sich Papst Sixtus IV. aufs Ausdrücklichste gegen die Verleumdung der Juden, und nach gepflogener Untersuchung über den Tod des angeblich von den Juden zu religiösen Zwecken ermordeten heiligen Simon von Trient, verbot er, denselben heilig zu sprechen und befahl, die Juden von Trient in Ruhe zu lassen. (Leider hatte man eben schon viele derselben verbrannt.) Auch der Doge von Venedig, Pietro Mocenigo, in einem Decrete vom 22. April 1475, desgl. Galizeo und Sforza, Herzoge von Mailand, erkannten die Juden des ihnen angedichteten Verbrechens für unschuldig. Nicht minder erklärte Friedrich II!. und nach ihm viele römische Kaiser in demselben Sinne" u. s. w. (Stimmen berühmter Christen.) Zum Schlüsse muß ich noch bemerken, daß es historisch bewiesen ist, daß die Erfinder dieser Blutlüge, um derentwillen, besonders während der langen Jahrhunderte des finsteren Mittelalters, so viele Juden unschuldiger Weise hingeschlachtet wurden, die vorchristlichen Römer waren. Diese haben die ersten Christen, die man damals Neujuden nannte, des Blutgenusses beschuldigt, wozu die Christen selber Veranlassung gegeben. Sie feierten das Osterfest und begingen dasselbe mit Brod und Wein, nach dem Vorbilds des Stifters Jesu, der bei Gelegenheit des Passahmahles, das er nach echt jüdischer Weise hielt, das Liebesmahl einsetzte. Die ersten Christen sprachen beim Genuß des Weines: „Hie est sanguis domini mei Jesu Christi.“ (Das ist das Blut meines Herrn Jesu Christi.) Die heidnischen Späher, die sie belauschten und nicht verstanden, verbreiteten nun das Gerücht, „daß die „Neujuden" zu Ostern das Blut Christi trinken". So entstand nun das Märchen, das später von raubsüchtigen und habgierigen Judenfeinden benutzt wurde, um Judenhetzen und Judenschlächtereien in Scene setzen zu können. Daß man aber noch zu Ende des neunzehnten Jahrhunderts in gesetzgebenden Kreisen von „Ritualmord" wird sprechen hören, das hätte wohl vor dreißig Jahren, als die Wogen des Liberalismus hochgingen, sich Niemand träumen lassen. O, armes Jahrhundert! Dr. Friedländer. Fallenau, 14. Mai. Sonntag den 14. Mai hat im festlich decorirten und brillant erleuchteten Tempel vor einem überaus zahlreichen, festlich gekleidetem Publicum in feierlicher, würdevoller Weise das Confirmationsfest für Mädchen zum ersten Male in unserer Mitte stattgesunden. Zu der erhebenden und weihevollen Feier haben sich außer dem Gesammtvorstande und sämmtlichen Gemeindemitgliedern sammt Damen viele Freunde wie auch nichtjüdische Festgäste eingefunden. Das mit exotischen Pflanzen geschmackvoll gezierte und in Blumenpracht prangende Gotteshaus war bis auf das letzte Plätzchen gefüllt. Um 3 Uhr Nachmittag erschienen die Confirmandinnen, 10 an der Zahl, in Weiß gekleidet, mit prachtvollen Bouquets, und nahmen die für sie in den ersten Bankreihen reservirten Sitze ein. Hierauf begann die Feier mit einem Präludium, das Matouwu, und ein Confirmationslied mit Harmoniumbegleitung von einem Chore hiesiger Damen und Herren unter Leitung des Herrn L. Kurzweil wurde wirkungsvoll vorgetragen. Schwungvoll war die Festpredigt, gehalten von unserem Herrn Rabbiner Dr. S. Feuerst e i n, der sodann ein Gebet vor der Confirmation vor offener Bundeslade verrichtete und eine warme, begeisternde Ansprache an die Confirmandinnen hielt, die zu beiden Seiten der heiligen Lade Aufstellung genommen hatten. Nach der üblichen Prüfung der Confirmandinnen hoben die Herren Vorsteher zwei Thorarollen aus, angesichts deren das Glaubensbekenntnis abgelegt, das Gelöbniß von Confirmandin Frl. Anna Hirsch und ein Gebet von Confirmandin Frl. Martha P o l l a k so innig und gerührt gesprochen wurde, daß alle Anwesenden sichtlich einen tiefen Eindruck gewannen. Zur Erinnerung an diese weihevolle Stunde gelangten vor Schluß der Feier durch die Gemeinde- und Tempelvorstehung prachtvoll gebundene Andachtsbücher zur Bertheilung. Anknüpfend daran legte Sr. Ehrwürden noch einige liebreiche und beherzigenswerthe Ermahnungen den Confirmandinnen ans Herz, worauf dann mit Absingung von Choralgesängen, die exact vorgetragen wurden, und mit einem inhaltsvollen, mit warmen Tone vorgetragenen Gebete und der Einsegnung der Confirmandinnen die erhebende Feier um 5 Uhr einen würdigen Abschluß fand. Bukovar (Slavonien), 21. Mai. (I n st a l l a t i o n eines Obergespans.) Unter der großartigsten Betheiligung und mit seltenem Glanze wurde die Installation des im ganzen Comitate verehrten und beliebten Obergespans des Syrmier Comitates, des Herrn Peter von I u r k o v i c s, am 17. d. M. in der Comitatsstadt Bukovar begangen. Der Neuinstallirte, der während seiner siebenjährigen Wirksamkeit als Bicegespan nie einen Unterschied machte zwischen Nationalitäten und Confessionen, äußerte den sehr seltenen, edlen Wunsch, daß anläßlich der Amtseinführung auch im israelitischen Tempel ein feierlicher Gottesdienst stattfinde. Der Gemeinde gereichte es zur aufrichtigen Freude, diesem Wunsche Nachkommen zu können. Unter der bewährten Leitung unseres Cultuspräses Victor Baum sorgte ein rühriges Comitö für die entsprechende Ausschmückung des Tempels. Außer dem Neuinstallirten erschienen im festlich beleuchteten Tempel sein Amtsvorgänger Se. Excellenz Minister Erwin v. C s e h, Geheimrath Graf E l tz, die Obergespane Dr. Graf Theodor Pejacsevjch, Dr. NicolauS v. I u rk o v i c s und Svetozar v. KuHevics, Landtags-Präsident Vaso G j u r g j e v i c s, viele Reichstags- und Landtags-Abgeordnete, die Deputationen vieler Städte, unter ihnen viele katholische und serbische Geistliche. Der verstärkte Synagogenchor trug einige Psalmen in meisterhafter Weise vor, worauf Oberrabbiner Dr. D i a m a n t ein stimmungsvolles Gebet sprach. Die zahlreichen illustren Gäste waren voll des Lobes über den Gottesdienst. Düsseldorf. Dieser Tage zierte ein katholischer Geistlicher die Anklagebank der hiesigen Strafkammer. Es war der Pfarrer Franz G o h e n, der zuletzt in der Gemeinde Jamina in Belgien der Seelsorge oblag. Seine dortige Stellung wurde erschüttert, da G. sich dem Trünke ergeben hatte, und eines Tages nahm er französischen Abschied von seiner Gemeinde und verlegte sich nunmehr in der Gegend von M.-Gladbach aufs Collectiren. Unter falschem Namen sammelte der Herr Pfarrer Gelder für die Kirche seiner armen Gemeinde, oder er gab sich als Pater aus und versprach, für das Seelenheil Verstorbener eine Messe zu lesen. Die auf diese Weise erhaltenen Gelder verbrauchte G. in seinem Interesse. Er war daher heute wegen Betruges angeklagt. Die Strafkammer hielt ihn auch des fortgesetzten Betruges für überführt und verurtheilte ihn zu 10 Monaten G e f ä n g n i ß. München. (EineBegnadigung.) Bor einigen Tagen berichteten die „Münch. Neuest. Nachr.": „Der Bildhauer Eduard B e y r e r hat dem Verband der Prinz - Regent Luitpold - Kannoniere das von ihm angefertigte Original-Portraitrelief Sr. königl. Hoheit des Prinz-Regenten zum Geschenk gemacht." Den nächsten Tag konnte man in demselben Blatte lesen: „Se. k. Hoh. der Prinz-Regent hat die G e f ä n g n i ßstrafe, zu der seiner Zeit der Bildhauer Eduard B e y r e r