Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 20 (19.5.1899)
- Date
- 1899-05-19
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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Sette 390 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 20 & terrn Dr. Kuranda s. A., ging, um Abschied zu nehmen, da sagte »Ja, mein Herr, ich vermißte Freitag Abends in Ihrem Vortrage das Minjone d'schabbos!" Nun, meine Herren Lehrer, Kuranda war k.in Zelot, er war ein aufgeklärter, geistreicher Mann, und so wie er dachte, so denken heute noch gar Viele. Au dem Aufbau der synagogalen Gesänge, das ist und bleibt das Cbasones, sollen alle verfügbaren Kräfte Mitarbeiten. Hoffen wir, daß die Berufenen sich ausraffen und da und dort Umschau halten werden, um ein derartiges Werk ins Leben zu rufen. Leider sind heute viele Cantore und sogar Obercantore, die keinen Befähigungsnachweis erbringen können, nie sich beflissen haben, das Chasones zu erlernen. Sobald Einer etwas Stimme besitzt, Buckerl und Augen verdrehen kann, so dünkt er sich als Obercantor der bestverwendbarste zu sein. Leider! — — Hoffen wir, daß es besser werde. B. Schwarz. Lemberg. Am Freitag den 12. d. M., am Vorabende des Todestages des kais. Rathes Herrn Jakob Gall s. A., wurde die von seinem einzigen Sohne Herrn Rudolf Gall nach dem Willen seines Vaters und dessen Geschwister erbaute Synagoge auf dem Grodecker feierlich eröffnet und eingeweiht. Um 5'/, Uhr Nachmittags bewegte sich aus der alten Betstätte der feierliche Zug, der von den Rabbinern unter dem Baldachin getragenen Thorarollen, begleitet von den Festgästen und der Capelle des Waisenhauses zu den Pforten des neuen Gotteshauses. Hier übergaben der Baumeister Herr Moriz Gall und der Architekt Herr Heinrich Salmer dem Eigenthümer den Schlüssel, und Herr Rudolf Gall ersuchte den Präsidenten der Cultusgemeinde, die Eröffnung vorzunehmen. Bei dieser Gelegenheit hielt Herr Dr. Emil Byk eine kurze, aber inhaltsreiche Ansprache und nach derselben strömte die Menge in die hellerleuchteten, geschmackvoll und würdig ausgeftatteten Räume. Nach Einsetzung der Thorarollen begrüßte der Vorsteher des Vereines Gal-Ed, dem Herrn Rudolf Gall die Verwaltung der Synagoge übertragen hat, Herr Ingenieur Dubski die Versammlung. Hierauf folgten die Ansprachen der Herren Rabbiner Schmelkes.und Halpern und nach dem erhebenden Gesänge des Tempelchors, unter der bewährten Führung des Herrn Obercantors Halpern, bestieg Herr Rabbiner Dr. Löw die Kanzel zu einer, die Bestimmung des Gotteshauses klar und eindringlich zeichnenden Weihepredigt. Das Gebet für den Kaiser und die Hymne bildeten den Abschluß des Weiheactes, zu welchem sich der Vorstand, der Cultusrath, der Spitalsrath, die Tempelverwaltung und zahlreiche Festgäste eingefuuden hatten. Noch vor der nun folgenden Gedächtnißfeier für den Stifter überreichte Herr Vogelfänger Namens des Vereines Gal-Ed dem Herrn Rudolf das Diplom als Ehrenmitglied. Nach dem Seelenamte verrichtete der Herr Obercantor Halpern das Nachtgebet in virtuoser Anpassung an den altgewohnten Ritus. Die neue Synagoge, die nächstgelegene der Stadt, ist nach den Plänen der Herren Salmer und M. Gall in maurisch-byzantinischem Style gebaut, enthält etwa 200 Sitzplätze und macht im Innern einen äußerst erhebenden und würdigen Eindruck. Fast sämmtliche Arbeiten sind von hiesigen jüdischen Handwerkern in formvollendeter Schönheit und Güte des Materials geliefert worden. Sowohl der in Wien lebende Bruder des verewigten Stifters, Herr Josef Gall, sowie die Schwestern desselben wurden bei der Feier als Mitstifter genannt, die Ehre und der Ruhm der höchst splendiden Ausführung gehört dem Sohne des Verblichenen, Herrn Rudolf Gall, der mit diesem Baue seinem seligen Vater ein Denkmal errichtet hat aere pereimius. Obwohl der Ritus in dieser Synagoge der alte bleibt, so ist sie doch von der Verwaltung dem Wirkungskreise des fortschrittlichen Gemeinderabbiners übergeben worden. Den von Herrn Jos. Schlesinger in Wien in künstlerischer Weise ausgcführten Vorhang (Poroches) stiftete die Tochter des Herrn Jakob Gall, die Frau Universitätsprofessor Rosa Hilbert. Berlin, 15. Mai. Der Deutsche Reichstag, dessen Arbeitslast weit größer ist, als seine Arbeitsfreudigkeit, hat zwei volle Sitzungen zur Berathung des antisemitischen Antrages auf Anordnung der Betäubung für allrs Schlachtvieh verwenden müssen. Der Antrag war von Vorneherein aussichtslos, da nur die Antisemiten und einige conservative, firmirende Abgeordnete aus dem antisemitisch verseuchten Sachsenlande sich für ihn erklärt halten. Trotzdem war es nicht möglich, die Debatte abzukürzen, weil der Reichstag nicht beschlußfähig war, d. h. von 397 Abgeordneten nicht 199 ihrer Mandatspflicht genügten. Auch wußten die Antisemiten die ziffermäßige Bekundung ihrer Niederlage hintanzutreiben, indem sie vor der Abstimmung die Beschlußfähigkeit des Hauses bezweifelten. Das Präsidium mußte die Anzweiflung als berechtigt anerkennen und demzufolge die Sitzung schließen. Die lange Debatte ergab, daß der antisemitische Antrag, der sick thierfreundlich verkleidet hatte, in Wahrheit aber nur gegen das Schächten noch jüdischem Ritus gerichtet war, ausschließlich durch nachgewiesene Unwahrheiten sich auch nur scheinbar begründen ließ. Das ist immerhin ein Gewinn, denn es macht den Antisemitismus in den Kreisen, die irgend auf Reputirlichkeit Anspruch erheben, unmöglich. Die Antisemiten selbst freilich wollen nicht bekehrt sein und haben die Scheu vor offenbarer Unehrlichkeit längst und unwiderbringlich verloren. Das zeigte sich in musterhafter Weise wenige Tage später, als der socialdemokratische Abgeordnete Bebel von den „Bauern legen", d. h. dem Auskaufen der bäuerlichen Besitzer sprach. Er erwähnte die „Hohenlohe's und die Rothschil d's", die immer größeren Grundbesitz erwerben. Damit sollte dargelegt werden, daß die für Latifundiengründungen schwärmenden Conservativen nicht berechtigt seien, mit Bauernfreundlichkeit zu prahlen. Ein antisemitischer Conservativer — natürlich aus Sachsen — erwiderte, daß sie, die Conservativen, allerdings gegen den Grunderwerb der Rothschil d's, ihrer Glaubens- und Stammesgenossen seien. Von den Hohenlohe's sprach er kein Wort. Wenn diese „Bauern legen", so ist das ein Act der Bauernfreundlichkeit. Und die conservativ-antisemitische Gesellschaft pflichtete diesen Ausführungen bei. Der Regierungspräsident von Düsseldorf hat kürzlich eine Verordnung erlassen, die das Betäuben alles Schlachtviehes vorschreibt, somit das rituelle Schächten thatsächlich verbietet. Diese Verordnung ist ungesetzlich und wird durch die Ministerialinstanz sicher aufgehoben werden. Eine gleiche Verordnung, vor Jahren von dem Regierungspräsidenten in einer anderen Provinz erlassen, hat das nämliche Schicksal gehabt. Es ist nur verwunderlich, daß so hohe Beamte die Anschauungen der Ressortminister nicht kennen sollen, die doch wiederholt und recht deutlich kundgethan worden sind. Man möchte beinahe glauben, daß sie sie nicht kennen wollen, wenn die Voraussetzung einer derartigen Disciplinlosigkeit überhaupt zulässig wäre. In Glogau hat die Strafkammer den suspendirten Amtsvorsteher Grafen Pückler- Kleintschirne von der Anschuldigung der Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten, begangen in wiederholten öffentlichen Reden, die zum „Verdreschen" der Juden aufforderten, und die Einladung zu noch gröberen Ausschreitungen enthielten, freigesprochen. Zwar objectiv, meinte das Gericht, sei die Aufreizung unzweifelhaft vorhanden, aber Graf Pückler, der ideale Ziele verfolge und nur das Gute wolle, habe nicht wirklich die Absicht gehabt, Gewaltthätigkeiten hervorzurufen, nicht einmal die Vorstellung gehabt, daß seine Worte in diesem Sinne verstanden werden könnten. In der That haben die von dem Angeklagten vorgeschlagenen Zeugen bekundet, daß sie dessen Aufforderungen nicht wörtlich genommen hätten. Man kann recht gut mit der Glogauer Strafkammer der Meinung sein, daß Graf Pückler die Tragweite und Bedeutung seiner Worte nicht zu beurtheilen vermöge; es ist aber schwer verständlich — für einen Laien, der die Weihe des zweiten puristischen Examens nicht empfangen hat — wie einem solchen Manne zugleich das Streben nach idealen Zielen attestirt werden kann. Laien würden glauben, daß ideales Streben eine gewisse Reife des Erkenntnißvermögens zur Voraussetzung hat. Die Richter der Glogauer Strafkammer theilen diese Laienauffassung nicht. Gleichwohl wäre keinem Socialdemokraten — auch in Glogau nicht — zu rathen, eine Rede nach Pückler'schem Muster öffentlich zu halten. Die Attestirung idealer Ziele und des auf das Gute gerichteten Willens möchte ihm nichts helfen, wenn nicht außerdem Notorität oder ärztliche Beglaubigung ihm eine gewisse Prädisposition bescheinigten. Die hiesige „Staatsbürgerzeitung" ist begreiflicherweise über das Glogauer Urtheil erfreut. Sie erwartet, daß die beschlagnahmten Pückler'schen Reden freigegeben werden, und will sie dann aufs Neue verbreiten. Sie dürfte sich in ihrer Voraussetzung irren. Weil man dem Grafen Pückler in Glogau eine Art Privilegium zuerkannt hat, braucht ihr dasselbe Privilegium, das übrigens nur einer recht eigenthümlichen Geschmacksrichtung neidenswerth Vorkommen mag, noch keineswegs in Berlin eingeräumt zu werden. Die Rabbinerwahlcommission hat eine That gethan. Seit vier Jahren ist sie damit beauftragt, einen conservativen Rabbiner zu wählen; seit sechs Monaten soll sie außerdem einen liberalen