Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 20 (19.5.1899)
- Date
- 1899-05-19
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3020846-3021277-3021298--08853-3033253- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 20 Dr. BLoch's Wochenschrift. Seite 381 treffen". Man vergegenwärtige sich nun den ganzen Vorgang. Der Gemeinderath demonstrirt gegen den Verwaltungsgerichlshof, indem er alle Humanitären Subventionen willkürlich streicht, um dadurch die Bevölkerung aufzuwiegeln. Im Landtage werden die Glaubensgenossen des Beschwerdeführers mit der Vernichtung bedroht, werden die Richter beschimpft und verhöhnt. Dann wird das Urtheil des Verwaltungsgerichtshofes 17 Volksversammlungen zur Begutachtung vorgelegt, oder wie Dr. Porz er sagte: „Heute sitzt nun die Bevölkerung Wiens als Tribunal über diese Entscheidung zu Gericht". Herr Dr. Porz er sagte auch vor diesem Tribunal; „die Consequenz dieses Verdictes muß sein, daß Diejenigen weggefegt werden, die ihr richterliches Amt so ausgeübt haben". Und im Zusammenhänge mit diesem beispiellosen Terrorismus stellt der Bürgermeister von Wien öffentlich einem obersten Gerichtshöfe die Zumuthung, er möge sich die Sache nochmals überlegen, und solche Leute sprechen von Rechtsgefühl und Rechtsbewußtsein. Graf Schönborn verlangt in seiner Zurückweisung der Angriffe auf den Verwaltungsgerichtshof, daß, wenn schon ein richterliches Urtheil kritisirt werde, dies in der größten Sachlichkeit, mit aller Ruhe und Würde. geschehe, er verlangt Objectivität und Unparteilichkeit. Das sind weltfremde Dinge in Wien geworden, von denen Graf Schönkwrn da spricht. Was weiß man beim Goldenen Luchsen und im Landtage, bei der blauen Flasche und im Gemeinderathe von Würde und von Ruhe, von Sachlichkeit und von Objectivität? Der Bielohlawek hat nicht den Beruf, würdig zu sein, und der Gregorig nicht ruhig. Der Oppenberger pfeift auf die Sachlichkeit, und der Dr. Lueger auf die Objectivität. Seien Sie nicht „so empfindlich" Herr Graf, würde ihm Dr. Lueger sagen, wenn er persönlich mit ihm zu thun hätte, und der Gregorig würde sagen: Ein Gerechtigkeitsprotz! Robert Wolf Die Richter. Aus der Rede des I u st i z m i n i st e r s vom 15. December 1898. ... Ich muß erklären, daß schon die bloße Behauptung, daß sich die obersten Richter des Reiches von anderen Motiven als streng sachlichen leiten ließen und Anregungen zugänglich wären, die sich nicht streng aus den ihnen zur Entscheidung vorliegenden Rechtssachen ergeben, eine schwere Beleidigung derselben involvirt . . . Ich muß es im Interesse des Ansehens des österreichischen Richterstandes, der es verstanden hat, unter den schwierigsten Verhältnissen die makellose Integrität seines Rufes zu bewahren, auf das Lebhafteste bedauern, daß in diesem hohen Hause schwere Beleidigungen gegenüber den obersten Richtern des Staates unter Verhältnissen vorgebracht wurden, die den Beleidigten jede Vertheidigung unmöglich machen. Aus der Verhandlung des niederösterreichischen Landtages vom 13. Mai 1899: Abgeordneter Dr. Knotz: Mit dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes wurde den Juden entschieden geschmeichelt. Abgeordneter Wohlmeyer: Das Rechtsgefühl des Volkes wird durch solche Entscheidungen, wie die des Verwaltungsgerichtshofes, untergraben und mit Füßen getreten. Abgeordneter Dr. Lueger: ... das berüchtigte Urtheil des Verwaltungsgerichtshofes. So spricht ein Hofrath des Verwaltungsgerichtshofes über die österreichischen Richter! (Rufe: Schurke! Infam!) Mir scheint, das ist ein Spitzbube, der dieses Urtheil gefällt hat! Graf K i e l m a n s e g g, der Vertreter der Regierung, war in der Landtaassitzung anwesend; zu bemerken fand der Statthalter nichts! Besitzen wir originale Synagogenmelodien? Auf den unter dieser Spitzmarke in Ihrem sehr geschätzten Blatte jüngst enthaltenen Artikel zu reagiren, treibt mich nicht das Verlangen, mich mit dem Verfasser jener Dissertation auf das dem Schutze der Cantoren empfohlene Gebiet synagogaler Gesänge zu begeben, nur der bis nun mir allein bekannte Umstand, daß nicht das vorgeschützte „H a e n l e'sche Werk", sondern ein von mir für die Oeffentlichkeit bestimmtes Opus: „A l t h e b r ä i s ch e M e l o d i e n", in dessen Manusccipt ich d^n. Verfasser jener Zeilen arglos Einsicht gewährte, demselben die Veranlassung boten, sich mit der erwähnten, weit ernster gedachten als geführten Abhandlung abzumühen, legen mir die unangenehme Verpflichtung auf, das meinem Werke mit nicht zu verkennender Absicht gewidmete Präludium in die richtige Beleuchtung zu rücken. Daß es keine althebräischen Melodien gibt, das ist neu und ich neide Niemandem die Sicherheit, deren auf hundertjährige Ueberlieferungen gegründetes Vorhandensein einfach zu negiren. Wir haben althebräische Melodien. Aus den Werken berühmter Musik-Heroen, die sich solcher gelegentlich ihrer Compositionen bedienten, hören wir ihre charakteristischen wehmüthig klagenden Töne, die selbst den Dichtergiganten Heine (althebräische Melodien, Band III) zu einem unsterblichen Gesänge inspirirtcn, und als Altmeister Sulzer in die Erscheinung trat, nahm er diese althebräischen Melodien zur Grundlage seiner Synagogengesänge, die dem Gottesdienste seine Weihe, dem Cantor seine Würde verleihen sollten, mit denen dieser Messias unter den Tempelsängern die Cantorenkanzel im Wiener Stadttempel auf jene Höhe brachte, auf der sie ist. Auch ich, von dem Bestreben geleitet, mein Amt voll auszufüllen, habe das ganze Aufgebot meiner bescheidenen Talente auf die Ausgestaltung des Gottesdienstes verwendend für meine liturgischen Compositionen die althebräischen Melodien zum Vorbild genommen. Eine sachliche Beweisführung, die den Raum dieser Berichtigung weit überschreiten würde, sei meinem, demnächst erscheinenden Werke Vorbehalten, das jene althebräischen Melodien ohne Einbuße, deren Originalität, rhythmisch bearbeitet, wiedergeben soll, und faßte ich, von dem Wunsche geleitet, sie zu popularisiren, die Idee, dieselben für Clavier oder Orgel zu setzen. Ebenso wenig als die zahllosen Messen, Choräle, Kirchengesänge und dergleichen, welche ja bekanntlich in ebensolcher Fassung erschienen, hiedurch ihrer Heiligkeit entkleidet werden, ist dies bei der von mir herausgegebenen Sammlung zu befürchten. So schreite ich denn unbeirrt an die Veröffentlichung meines Werkes, von der Hoffnung getragen, datz die Hebung des Melodienschatzes meinen Glaubensbrüdern, den Tausenden Musikbeflissenen eine willkommene Gabe sein wird, von dem Wunsche beseelt, daß vor der Ehrwürdigkeit dieser klingenden Alterthümer jeder Mißton verstumme. Indem ich dieses auf 50jährigem cantoralew Wirken aufgebaute, von tausend Erinnerungen erfüllte Werk in die Oeffentlichkeit sende, glaube ich, nur meiner Pflicht als Doyen der Cantoren nachgekommen zu sein, bemüht, diese Kleinodien in würdiger Form für alle Zeiten zu erhalten. Ober cantor G o l d st e i n. Antisemitismus in -er Freimaurerei. Unter diesem Titel schreibt das „Berliner Tagblatt": Ueberall macht die F r e i m a u r e r e i, die eine Verbrüderiutg der Menschheit ohne Rücksicht auf Stand, Rang, Reichthum, Staatsangehörigkeit anstrebt, verniinftigerweise bei der Aufnahme in die Loge keinen Unterschied nach dem Glaubensb ekenntni ß. Einzig und allein in den scandinavischen Ländern und in Altpreußen verstößt die Freimaurerei, oder was sich hier so nennt, gegen den Hauptgrundsatz des reinen Menschenthums und der Gleichberechtigung aller Bekenntnisse. Vor etwa einem Vierteljahrhundert gelangte allerdings auch iu einer der drei altpreußischen Großlogen, vornehmlich unter der Einwirkung des damaligen Kronprinzen, das Humanitätsprincip zum Sieg. Im Jahre 1872 gab die Großloae Royal Jork, genannt „Zur Freundschaft", das sogenannte christliche Princip aus, das in Wirklichkeit höchst unchristlich, ehrenwerthe Männer nur wegen ihres Glaubens von der Mitgliedschaft der Loge ausschloß. Die Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln" und die „Große Landesloge" blieben jedoch bei jener Ausschließlichkeit und wußten alle Reformbestrebungen, theilweise unter gröblicher Verletzung von Recht und Wahrheit, wie beispielsweise in dem Kampf gegen Schiffmann, zu Hintertreiben. Aber auch in der Großloge Royal Aork machten sich bald wieder, besonders seit dem Auftreten des Herrn Stöcker, antisemitische Bestrebungen mit Erfolg geltend. Viele Jahre hindurch wurde zwar von dem Manne, der die Aufnahme in die Loge nachsuchte, das Bekenntniß zum christlichen Glauben nicht verlangt, er wurde aber, wenn er nicht getauft war, in den Berliner Logen rundweg abgewiesen. Alle Versuche, diesem Antisemitismus zu steuern, sind vergeblich geblieben. Es kommen sogar in den Logen gar nicht selten ausgeprägt antisemitische Reden vor. Jetzt steht obenan, wie die „Latomia" mittheilt, auf der Tagesordnung der nächsten Großlogensitzung der Großloge Royal 'Jork der Antrag, in die Verfassung einen Zusatz einzufügen, wonach der Suchende sich zu „christlichen Grundsätzen" bekennen müsse. Es wird also das im Jahre 1872 eingeführte