Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 19 (12.5.1899)
- Date
- 1899-05-12
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Nr. 19 Dr. Bloch's Wvclzenfchrifi. Seite 369 Der Dahingeschiedene war Autodidact, selbst war dieser Mann, der, hervorgegangen aus der Schule der lebendigen Praxis und Erfahrung, sich durch eigene Kraft zur unabhängigen socialen Stellung als angesehener Großindustrieller emporgerungen. In allen von ihm innegehabten öffentlichen Stellungen erfteute er sich eines maßgebenden Einflusses, sein kluges Auftreten und seine anerkannte Verwaltungskenntniß verschafften seinem gesuchten Rath und Votum ausschlaggebendes Gewicht und unbestrittene Geltung. Das Sprichwort: „Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand" galt von Goldhammer umgekehrt: ihm gab Gott Verstand, in Folge dessen auch Amt und Stellung, Bürde und Würde! Durch seinen allgeschätzten Verstand, durch sein conciliantes zuvorkommendes und friedliebendes Wesen, erwarb er sich die Sympathien und die Hochachtung aller Mitbürger ohne Unterschied. Auch vom Kaiser wurden die Verdienste des Verstorbenen ausgezeichnet, für dessen gemeinnütziges und ersprießliches Wirken als Großindustrieller. Nach einem arbeits- und ehrenvollen Leben ist nun dieser verdienstvolle Mann, der Besten Einer, hinübergeschlummert in den ewigen Schlaf. Bei den leider auch in unserer Stadt täglich düsterer sich gestaltenden öffentlichen Verhältnissen wird der Verlust dieses erfolgreichen, altbewährten Führers unserer hiesigen Glaubensgenossen, von denselben am schwersten empfunden. Den neuen „jüngeren Kräften", fällt nunmehr die wahrlich nicht gar so leichte Aufgabe zu, das Erbe des Alten, die vom Alt-Bürgermeister und Alt-Cultus-Präses errungene, begründete und behauptete, achtungsvolle Stellung der hiesigen Judenheit ungeschmälert zu erhalten. Am 5. d. M. fand das Leichenbegängniß statt unter imposanter Betheiligung aller Bevölkerungsclaffen, welche sich selbst ehrten, indem sie den stets bewährten Führer in allen Ehren zur letzten Ruhestätte hinausführten. Ewiger Friede dem friedseligen Verewigten, Ehre seinem gesegneten Andenken! Deutsche jüdische Kaufleute in Rußland. Berlin, 7. Mai. Dem „Berliner Tageblatt" wird aus Handelskreisen geschrieben: „Wie Ihnen bekannt ist, verlangt die russische Regierung seit dem 1. April von jedem in geschäftlicher Angelegenheit nach Rußland reisenden Kaufmann, daß derselbe einen Schein erster Gilde für 500 Rubel löst; der Reisende des betreffenden Hauses hat außerdem noch einen Commisschein von 50 Rubel zu lösen. Nun liegt mir eine Auskunft vor, die authentisch sein soll und welche das Hauptgrenzzollamt in Wirballen ertheilt hat: „Nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes müssen ausländische Kaufleute mosaischer Confession die Genehmigung des Finanzministers einholen, und ist diese der russischen Steuerbehörde, bei der der Gewerbeschein gelöst werden soll, vorzulegen. Ausländische Kausleute anderer Confesiionen können unter Nachweis ihrer Religionszugehörigkeit das Document ohne Weiteres erhalten. Um die ministerielle Genehmigung zu erlangen, ist ein diesbezügliches Gesuch unter Beifügung eines Zeugnisses des Börsencomites über den Geschäftsumfang und den Ruf des Petenten entweder direct oder durch Vermittlung der Botschaft an den Finanzminister zu richten." Dazu bemerkt das „Berliner Tageblatt": „Wir können uns nicht denken, daß die in Eydtkuhnen ertheilte Antwort auf Wahrheit beruht. Herr von Bülow ist nicht der Mann, der sich Derartiges bieten läßt. Er ist der Hüter des deutsch-russischen Handelsvertrages und seiner Bestimmungen, und er wird sicherlich dafür Sorge tragen, daß in Rußland nicht Einrichtungen getroffen werden, nach denen es in Deutschland Staatsbürger erster und zweiter Classe geben würde. Oder sollten wir gar in diesem Vorgehen Rußlands eine Antwort auf die Ausweisung russischer Unterthanen aus Preußen entdecken müssen? Jedenfalls würde man sich in England und in den Vereinigten Staaten von Nordamerika ein derartiges Vorgehen von Seite Rußlands nicht gefallen lassen." Was das „Berliner Tageblatt" schreibt, zeugt von bedauerlicher Unkenntniß, bedauerlicher Verhältnisse und beweist recht deutlich, wie wenig die Blätter, die — sehr zu Unrecht — als „Judenblätter" gelten, über die die Juden angehenden Angelegenheiten unterrichtet sind. Der deutsch-russische Handelsvertrag hat nichts daran geändert, daß Deutsche in Rußland nach ihrer Confession differentiell behandelt werden. Rußland hat stets in Anspruch genommen, Fremdbürtige, die nach Rußland kommen, nach ihrer Confession zu befragen und sie, wenn sie Juden sind, unter die in Rußland für die „Hebräer" geltenden Sondergesetze zu stellen. In dieser Beziehung ist durch den deutschrussischen Handelsvertrag eine Aenderung zum Bessern nicht eiugetreten. Die Vermuthung des „Berliner Tageblattes", daß man in England und in den Bereinigten Staaten Nordamerikas „ein derartiges Vorgehen von Seite Rußlands sich nicht gefallen lassen würde", ist falsch. Man hat es sich dort gefallen lassen und läßt es sich weiter gefallen, nicht blos von deutscher Seite. Bei Abschluß des deutsch-russischen Handelsvertrages ist hierüber nicht der geringste Zweifel gewesen. Ein schüchterner — sehr schüchterner Versuch, der diesseits gemacht wurde, das natürliche und eigentlich selbstverständliche Verhältniße zur Geltung zu bringen, daß kein Staat eine differentielle Behandlung seiner Angehörigen durch einen anderen Staat dulden dürfe, begegnete so bestimmter Ablehnung, (man wollte auf russischer Seite lieber auf den Abschluß eines Handelsvertrages verzichten), daß man jede weitere Bemühung aufgab. Ob bei diesem erfolgreichen Bemühen, specifisch russische Anschauungen auch gesitteten Staaten gegenüber wenigstens zu duldender Anerkennung zu bringen, mehr der Geist Peobedonoszews oder des Finanzministers v. Witte bestimmend gewesen, ist vorläufig noch nicht aufgehellt. Auf ersteres deutet eine Unterredung, die der Redacteur M. A. Klausner im Herbst 1894 in Abbazia mit dem russischen Finanzminister hatte. Das Gespräch war auf die russischen Judengesetze gelenkt worden. Während Herr M. A. Klausner nach seiner Überzeugung den Fleiß, die Anspruchslosigkeit und die Intelligenz der russischen Juden über die entsprechenden Eigenschaften der deutschen Juden stellte, versicherte Herr von Witte, daß er in umgekehrter Richtung seine Werthschätzung differenzire. „Sie dürfen die russischen Juden nicht mit den deutschen Juden vergleichen, sagte er. Ja, wenn unsere russischen Juden so wären, wie Ihre deutschen Juden, so läge die Sache ganz anders!" — „Darum lassen Sie auch die deutschen Juden nicht nach Rußland", lautete die Entgegnung. Herr von Witte erwiderte hierauf nichts. Er muß den Einwand nicht haben widerlegen können oder wollen. Das läßt wenigstens der Vermuthung Raum, daß er bereit sein würde, die Unterstellung fremdbürtiger Juden unter die russischen „Hebräer"-Gesetze aufzugeben, sobald er dazu die Macht gewonnen. Im Uebrigen haben wir keine Ursache, über die russische Art uns gar so laut zu beschweren. Es gibt Staaten, die nach Verfassung und geschriebenem Gesetz der Zumesiung von Rechten, Unterscheidungen nach der Confession nicht machen dürfen, es aber in der Verwaltungspraxis gegenüber den eingeborenen, wie gegenüber den fremdbürtigen Juden thun. Einer dieser Staaten, der dem Brauch der Russen sich so dicht anschmiegt, ist der Staat der Bo-Russen. Köln, 28. April. Am verflossenen Dienstag Abend hielt die hiesige zionistische Vereinigung im kleinen Saale der Lesegesellschaft einen öffentlichen Vortrag ab und zwar referirte Herr Dr. W o l f f s o h n über: „Die Banksubsript i o n". Der Vorsitzende, Herr Rechtsanwalt Dr. Bodenh e i m e r, bedauerte bei Eröffnung der Versammlung die schwache Betheiligung und bemerkte, daß der Zionismus in Deutschland, und speciell hier in Köln, noch nicht die zu erstrebende Anhängerschaft gefunden und gab der Hoffnung Ausdruck, daß mit der Zeit eine Besserung hierin eintreten werde. Herr W o l f f s o h n legte dann einleitend zu seinem Vortrage, in Anbetracht, daß auch manche Nichtzionisten erschieneu waren, Zwecke, Ziele und Bedeutung des Zionismus nochmals dar, um die Existenzberechtigung desselben nachzuweisen. Sodann zu seinem eigentlichen Thema übergehend, führte Redner aus, daß die jüdische Colonialbank das finanzielle Jnstrumeut sein soll, um