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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-05-05 · 18 (5.5.1899) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
18 (5.5.1899)
Date
1899-05-05
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 344 Dr. Bloch's Wochrnschrifi. Nr. 18 Aus einer Angelegenheit, welche die gewissenhafteste und sorgfältigste Prüfung durch den auf feine Pflicht beeideten Richter erfordert, wird ein Ausbeutungsobject antisemitischer Geschäftsspeculation gemacht, und in die Zelle des, eines furchtbaren Verbrechens beschuldigten Jnquisiten, der seine Schuld leugnet, dringen die wüsten Beschimpfungen, aus denen er entnimmt, daß beim Verbrechen des Mordes die jüdische Confession als Verdachtsgrund gilt, ja mehr als ein Verdachtsgrund, als vollgiltiger Beweis, als eorpus delicti. Seitdem Zeitungen erscheinen, sind solche Publicistische Infamien, wie sie das „Deutsche Volksblatt" in der Fructificirung des Polnaer Mordes zu Zwecken der Judenhetze verübte, nicht begangen worden, und seitdem über die öffentlichen Angelegenheiten in parlamentarischen Körperschaften berathen wird, ist eine so schändliche Action wie diejenige, welche die christlich-sociale Partei unternahm, um das „Deutsche Volksblatt" in seiner Campagne der Lüge und der Verleumdung zu unterstützen und zu schützen, niemals geführt worden. Man darf nämlich die verbrecherischen Umtriebe des V e r g a n i und des Ernst Schneider nicht als die Schurkenstreiche Einzelner auffassen, die bei dem gaunerhaften Vertriebe antisemitischer „Gesinnung" ihre persönliche Rechnung finden. Die christlich-sociale Partei ist es, unter deren Sanction es geschieht, daß die Lüge vom Ritualmord immer von Neuem aufgebracht wird, und welche durch die Unterzeichnung der Schneider'schen Interpellation, betreffend die Cvnfiscation des „Deutschen Volksblattes", ihre Zustimmung zu dem Vorgänge zu erkennen gab, daß man, um die Bevölkerung an die Möglichkeit, ja an die Gewißheit eines Ritualmordes glauben zu machen, die Nachricht von der Verhaftung eines jüdischen Schächters erdichtet. Ernst Schneider machte in seiner von den Christlich-Socialen Unterzeichneten Interpellation die folgende Mittheilung: Im „Deutschen Volksblatt" wurde darauf hingepiiesen, daß in Polna ein Christenmädchen von Juden ermordet wurde, daß dieser Mörder der Schächter von Goltsch-Jenikau sei, der beobachtet wurde, wie er sich die Kratzwunden, die er im Gesicht erhalten hat, abgewaschen hat, daß unter den Fingernägeln der von den Juden geschachteten Hruza Reste von Menschenfleisch gefunden wurden, als ein Beweis, daß das Opfer sich gewehrt haben muß, ferner daß der des Mordes beschuldigte Janda gar nichts mit der Sache zu thun hat". Wir citiren da eine Stelle aus der vom Landmarschall verlesenen Interpellation. Die Summe von Schlechtigkeit und Perfidie, welche in diesen von Herrn Ernst Schneider verfaßten und von seinen „Genoffen" unterfertigten Sätzen enthalten ist, wird noch klarer erkennbar, wenn man erwägt, daß Herr Schneider schon in der Landtagssihung vom 28. April eine ähnliche Interpellation, die aber noch größere Verleumdungen enthielt, eingebracht hatte, deren Verlesung der Herr Landmarschall sich durch die läppische Ausrede entzog, er habe nicht Zeit gehabt, die Interpellation, durchzulesen. In der Zwischenzeit ist nun bekannt geworden, daß die Meldung des „Deutschen Volksblattes" von der Verhaftung des Goltsch-Jenikauer Schächters erlogen war, daß dieser vollkommen unbescholtene Mann mit dem Verbrechen, das in Polna begangen wurde, gleichviel ob von einem Juden oder von einem Nichffuden, nicht das Allergeringste zu thun hatte, daß er am Tage des Mordes nicht in Polna war, und daß er in Goltsch-Jenikau frei und unbehelligt sich bei seiner Familie befindet. Trotzdem wird in der Schneider'schen Interpellation noch immer die Verhaftung eines gänzlich schuldlosen Menschen als Thatsache behandelt, und nun beachte man, wie das gemacht wird. Das Berganiblatt erdichtet die Verhaftung eines jüdischen Schächters als Mitschuldigen bei dem angeblichen Ritualmorde. Ernst Schneider, respective die Christlich-Socialen behandeln diese notorische Lüge als notorische Thatsache und den Ritualmord als „nachgewiesen" und die christlich-socialen Lügenblätter, wie beispielsweise die „Deutsche Zeitung" sagen dann, Ernst Schneider habe das Alles in seiner Interpellation „nachgewiesen". So wird die bewußte und notorische Lüße immer weiter in dem historischen Inventar der Christlich-Socialen als werthvolles Activum weitergeführt, und da die antisemitische Presse ihrem Lesepublicum die Wahrheit vorenthält, bleibt in der Bevölkerung, die unter dem Banne der antisemitischen Agitation steht, die Annahme bestehen: Im Walde von Polna ist ein Christenmädchen „geschlichtet" worden und der Schächter von Goltsch-Jenikau ist der Mörder. Ein unbescholtener Mensch wird des Mordes bezichtigt und eine Glaubensgenossenschaft, die angeblich vom Staate anerkannt ist, muß es sich gefallen lassen, daß ihr das Verbrechen des Mordes als eine Satzung ihrer Religion insinuirt wird. Nun haben wir längst darauf verzichtet, in unseren bürgerlichen Rechten, in unserer Existenz und in unserer Ehre vom Staate und von der Regierung geschützt zu werden. Unsere Ansprüche hinsichtlich des gesetzlichen Schutzes unserer bürgerlichen Gleichberechtigung sind die allerbescheidensten geworden. Darüber sollte sich aber doch die Regierung Rechenschaft geben, daß die Sicherheit der Rechtspflege gründlich erschüttert worden ist. Da wird ein Jude unter dem Verdachte des Mordes verhaftet und die Beweise, die gegen ihn zeugen sollen, werden öffentlich nicht blos angeführt, sondern auch auf ihre Beweiskraft geprüft. Dann wird ein anderer Verdächtiger verhaftet, der aber kein Jude ist und dessen Thäterschaft den construirten Ritualmord wieder vereiteln müßte, und nun wird wieder zu Gunsten dieses Jnquisiten agitirt, cvnspirirt und argumentirt. Die Bevölkerung wird förmlich aufgefordert, zu Ungunsten des Juden und zu Gunsten des Christen auszusagen, sich an das Eine zu „erinnern" und an das Andere nicht zn erinnern. Die Richter stehen unter der unwürdigen Pression, daß sie verdächtigt werden, falls sie ihre Ueberzeugung etwa dahin führen sollte, nicht in dem Juden den Schuldigen zu erkennen. Die gerichtliche Untersuchung wird zum Gegenstände publicistischer Polemik, und die Verhaftung eines Verdächtigen wird als eiir „Meisterstück der Juden" erklärt, als ob die Juden die Verhaftung des „Christen" angeordnet hätten und nicht das Gericht. Ist das die Atmosphäre, in welcher die Justiz unbeirrt ihres Amtes walten kann, und ist das noch ein Rechtsstaat, in welchem solche Zustände sich entwickeln dürfen? * Die vorläufige Nichtverlesung seiner ersten Interpellation im Landtage hatte einen Tobfuchtsanfall des Ernst Schneider zur Folge, in welchem er sagte, daß alle Juden Mörder seien. Um das zu sagen, braucht Ernst Schneider nicht erst wüthend zu werden; solche Aussprüche leistet dieses Individuum auch dann, wenn es nicht erbost ist. Sie sind den häßlichen Grimassen vergleichbar, die man bei gewissen bösartigen Geschöpfen in Schönbrunn beobachten kann, ohne daß es Einem einfiele, sich darüber zu ärgern. * * * Die Nothlage der Juden in Galizien wird immer größer, und wir möchten auch an dieser Stelle darauf aufmerksam machen. In großem Stile wird daran gearbeitet, die Juden wirthschaftlich zu boycottiren und den sogenannten „christlichen" Consumvereinen alle Geschäfte zuzuwenden, Geistliche verschmähen es nicht, Agitationsreisen zu machen und den Abscheu vor den jüdischen Geschäftsleuten durch böswillige Erfindungen hervor- Hurufen, wie z. B. durch die Erzählung, daß sich die Juden in dem Wein mnd in dem Branntwein baden, den sie dann verkaufen rc. Als trauriges Pendant hiezu verzeichnen wir hier eine uns von vertrauenswürdiger Seite zugekommene Mittheilung, daß die Boycottirung der Juden auch von Leuten zum Princip erhoben wird, denen das jüdische Geld recht angenehm ist. Ein Beamter der Länderbank bewarb sich kürzlich um eine Lehrerstelle in der P a tz e l l'schen Handelsschule. Die Abmachungen waren bereits so weit gediehen, daß das Engagement abgeschlossen werden sollte, als der Director der Handelsschule plötzlich den Bewerber fragte: „Sind Sie vielleicht Jude? — „Jawohl, Herr Director!" — „Dann bedaure ich sehr; wir stellen keinen Juden an". — Die überwiegende Mehrzahl der Patzelt'schen Schule aber find bekanntlich Juden. Robert Wolf. Reminiscenzen an Ntza-Etzlar. Anläßlich der in den Blättern aufgetauchten und wieder dementirten Nachricht von dem Ableben des Moriz Scharf erzählt „Egyetertös" folgende Reminiscenzen Karl Eötvös' an den Proceß von Tißa-Eßlar, in welchem Eötvös bekanntlich als Vertheidiger des Hauptangeklagten fungirte. Sechzehn Jahre sind seit jenem Proceß verstrichen. An alle Gestalten, die in dem Proceß figurirten, und an alle Details des Processes kann ich mich nicht mehr erinnern, aber an den kleinen Moriz erinnere ich mich noch ziemlich gut. Der Junge war schon damals ein großes Räthsel und ist es vor einem großen Theil der gebildeten Welt heute noch. Daß an der Aussage des Moriz Scharf kein wahres Wort gewesen, darüber war ich mir ohne längeres Nachdenken im ersten Augenblicke klar, sobald ich das ganze Material des Processes durchgesehen hatte. Hatte man doch Esther Solymossy's Leiche mit unberührtem Halse bei Dada aus der Theiß gezogen und

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