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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-04-28 · 17 (28.4.1899) · page 14

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
17 (28.4.1899)
Date
1899-04-28
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Seite 330 Dr. Bloch's Wochenschrifi. Nr. 17. (Korrespondenzen. Aus der Sitzung der Wiener israelitischen l^ultusgemeinde vom 23. April 1899. (Präsident kaiserlicher Rath HeinrichKlinger.) In der Plenarsitzung des Vorstandes vom 23. April 1899 wurde einhellig beschlossen, den in Paris verstorbenen Wohlthäter Dr. Salomon Hajum G o l d sch m i d t aus Frankfurt a. M. in die Liste jener Personen aufzunehmen, welche bei der Todtengedächnißfeier an den Festtagen wegen ihrer Verdienste um die hiesige Cultusgemeinde genannt werden. Verliehen wurden: Das Moriz T o d e s c o'sche Stipendium per 500 fl. jährlich über Nomimrung des Herrn Friedrich Todesco an den Maler Josef K r i w e r für die Dauer von 3 Jahren; Die Dr. Emanuel B u n z l'sche Stiftung für Blinde im Betrage von je 10 fl. über Vorschlag des Armenamtes an 5 Personen; Die Josef und Cäcilie Adle r'sche Miethzinsbeitragsstistuug im Betrage von zusammen 125 fl. über Vorschlag der Stifterin an 6 Personen; Die Klara K r a s n o p o l s k y'sche Armenstiftung im Betrage von zusammen 52 fl. an 8 Personen. Die Verleihung folgender Stiftungen wird zur Kenntniß genommen: Die Ignaz und Rosalie W o l s'sche Kcankenstiftung im Betrage von zusammen 100 fl. an 3 Personen (Verleihung durch das Curatorium.) Die Nanette von W e r t h e i m st e i n'sche Stiftung zur Ausstattung für ein armes Mädchen im Betrage von 150 fl. (Verleihung durch die israelitische Kinderbewahranstalt.) Die Gustav Fisch l'sche Kadischgebetstistung im Betrage von 600 fl. und die Nathan F i g d o r'sche Stiftung für das Altersversorgungshaus im Betrage von 1000 fl. gelangen zur Annahme. Die eventuelle Uebernahme der in der Verwaltung der Prager Cultusgemeinde stehenden Wilhelm Bunzel'schen Familienstiftung per 10.000 fl. für verarmte Kaufleute wird wegen sich ergebender Schwierigkeiten in der Verwaltung abgelehnt. An verschiedene Vereine und Corporationen werden pro 1899 Subventionen im Gesammtbetrage von 1875 fl. ö. W. gewährt. An Spenden sind eingelaufen: Bon Herrn Wilhelm Z i e r e r für das Mannheimer Kinderasyl .... 100 fl. Für den Verein zur Errichtung von Volksküchen nach israelitischem Ritus . . 300 „ Für den Verein „Ferienheim" .... 200 „ zus. 600 fl. Von der Familie des seligen Herrn Adolf Stern für Arme.”. 200 „ Von Herrn Leopold Sachs für das „Wölflerheim" 200 „ Von Herrn Maximilian Paul-S ch i f f für hungernde Schulkinder. 50 „ Bon Frau Rosalia Winter für Arme. 50 „ Von Herrn Adolf Aufrichtig für das Versorgungshaus . 5 „ Bon der „Mutter eines R i g o r o s a n t en" für arme Studenten. 5 „ Von Herrn Lehrer Moses Pick, Herausgeber der „Tbautropfen", für arme Schulkinder (2. Spende) 2 „ Von Herrn S. Schopf für Arme .. 1 „ Der Nachlaß der Baronin Hirsch. Von informirter Seite wird der „Neuen Freien Presse" mitgetheilt, daß der gesammte Nachlaß des Baron Hirsch mit 620 Millionen Francs zu beziffern ist. Ein großer Theil dieses Vermögens wurde nach dem Tode des Baron Hirsch im Sinne seiner testamentarischen Bestimmungen an Verwandte, die Erbansprüche hatten und welchen er solche züerkannte, außerdem den von ihm geschaffenen humanitären Institutionen zugewendet. So - hat Baron Hirsch das Colonisationswerk in Argentinien vollkommen sichergestellt und von der Verwaltung des übrigen Vermögens, welches seine Gemalin führte, losgelöst. Für die Berechnung der Erbsteuer ist das vom Baron Hirsch zurückgebliebene Vermögen maßgebend, weil die Taxe für die Witwe eine geringere ist. Nach einer oberflächlichen Schätzung beläuft sich die Erbschaftssteuer auf 24- Millionen Francs, wovon der weitaus größere Theil auf Oesterreich entfällt. Die Summen, welche die Schwestern der Baronin und die Adoptivsöhne, sowie die Verwandten des Baron Hirsch erben, belaufen sich zusammen auf etwa hundert Millionen Francs, so daß die Zuwendungen für wohlthätige Zwecke und öffentliche Einrich tungen 80 P e r c e n t des gesummten Vermögens des Baron Hirsch betragen. Folgende wohlthätige Legate wurden im Testament der Baronin Hirsch angeordnet': Der Ecole Normale Israelite Orientale in Paris (reconnue d’utilite publique) legire ich ein unantastbares Capital von vier Millionen Francs, dessen Zinsen zur Erhaltung und Vergrößerung der Schule, Honorirung der Lehrer, Verpflegung und Bekleidung der Schüler, Ausstattung derselben u. s. w. verwendet werden sollen. Ein ferneres Capital von drei Millionen Francs zur Gründung eines Pensionsfonds für Lehrer und Lehrerinnen und deren Witwen undWaisen, die nach abgelaufener Dienstzeit oder durch Krankheit oder Altersschwäche früher schon ihre Thätigkeit aufzugeben gezwungen waren. Diese Pensionen sollen für jel en Einzelnen nicht unter 1200 Francs sein, außer wenn es sich um mehrere Waisengeschwister handelt, und dürfen bis 3000 Francs und in besonderen Fällen noch mehr erhöht werden. Ich verfüge ferner, daß das Capital dieser Stiftung von dem übrigen Vermögen der Ecole Normale Israelite Orientale getrennt verwaltet werden soll, und ermächtige Sie, zu diesem Behufe aus den Revenuen des gestifteten Capitals einen besonderen Beamten anzustellen und zu entlohnen. Die Gewährung der Pensionen steht dem Administrationscomite der Ecole Normale Israelite Orientale in Paris in Gemeinschaft mit dem jeweiligen Präsidenten oder in seiner Abwesenheit den Vicepräsidenten der Alliance israelite Universelle zu, und sollen solche stets den Pensionären kosten- und gebührenfrei zugestellt werden. Ferner legire ich steuer- und gebührenfrei ein Capital von drei Millionen Francs, dessen Erträgniß zur Bekleidung und Besp eisun g der ärm ste n Kinder dienen soll, welche die Schulen der Alliance Israelite Universelle oder eine durch diese gegründete Schule besuchen. Diese Stiftung fungirt bereits als Oeuvre cke Nourriture. Ich überlasse es meinen Erben, die geeignete Form zu finden, damit die Stiftung rechtsgiltig werde für den Fall, daß mich der Tod ereilen sollte, ehe ich dies selbst vollbracht habe. Dem Baron de Hirsch - Fond in New-Dork, Vereinigte Staaten von Amerika, legire ich ein Capital von sechs Millionen Francs zur Erhaltung und Weiterführung der verschiedenen mit dieser Stiftung verbundenen Institutionen, Schulen, Hilfscomitss u. s. w. im Sinne der dieser Stiftung durch meinen Mann, Baron Moriz v. Hirsch-Gereuth, vorgeschriebenen Normen. Dem Jewish Board of Guardians in London für dessen Loan Fund legire ich drei Millionen Francs. Dem Baron de Hirsch-Institute in Montreal (Canada, Nordamerika) 600.000 Francs. Die in meinen: Besitze befindlichen oder auf meinen Namen in das Actienregister der lewish (Kolonisation Association (Jüdische Colonisations - Gesellschaft) eingetragenen Actien dieser Gesellschaft legire ich meinem Adoptivsohn Maurice Arnold Deforest - Bischoffsheim und übertrage somit alle mit dem Besitze derselben verbundenen Rechte, die er Zeit seines Lebens ausüben soll. Das nackte Eigenthum der Actie oder Actien vermache ich jedoch der Ecole Normale Israelite Orientale de Paris, welcher nach dem Ableben meines obengenannten Adoptivsohnes auch die Ausübung aller aus diesem Besitze fließenden Rechte zufällt. Ich richte an den Verwaltungsrath der Jewish Colonisation Association das Ansuchen, dieser meiner Verfügung Folge zu geben. Dem von mir gegründeten Home tor Jewish Working Girls (jüdischen Arbeiterinnen) legire ich die Summe von drei Millionen Francs, deren Erträgniß zur Erhaltung des Homes und zur Förderung des Fortkommens der darin aufgenommenen Frauen und Mädchen dienen und ebenso wie das übrige Vermögen administrirt werden soll. Dem Comite de Bienfaisance Israelite in Paris (reconnue d’utilitö publique) legire ich eilt unantastbares Capital von fünf Millionen Francs zu Darlehen und Almosen.

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