Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 17 (28.4.1899)
- Date
- 1899-04-28
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 17 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 327 Pflege seiner Kinder aus seinem Heimatsorte Nowotaniec nach Neu-Sandec gebracht hatte, aus dem Hause ihres Dienstgebers spurlos verschwunden. Alle Nachforschungen nach dem Kinde blieben erfolglos. Sechs Wochen später wurde ein der Verschwundenen ähnliches, gleichfalls taubstummes Mädchen gleichen Alters in Neu-Sandec aufgegriffen und dem Bart zugeführt. Dieser glaubte in dem körperlich herabgekommenen Kinde die Verschwundene Caroline Siedlarska zu erkennen und brachte es nach Nowotaniec. Dort aber erklärten sowohl die Mutter des verschollenen Mädchens, als auch der Pfarrer und die Schulkinder, daß Bart ein fremdes Kind zurückgebracht habe. Die polnischen Antisemitenblätter und nach ihnen auch das „Deutsche Bolksblatt" schlugen nun Lärm und beschuldigten Bart eines rituellen Mordes. Wir entsendeten unverweilt unseren Bureauleiter nach Neu-Sandec und ließen durch ihn den Sachverhalt genau erheben. Wir verzeichnen es hier mit aufrichtiger Genugthuung, daß das Kreisgericht in Neu-Sandec der Affaire eine durchaus unbefangene Auffassung entgegenbrachte und den guten Glauben des Bart keinen Augenblick in Frage stellte. Sowohl der Staatsanwalt, als auch der Untersuchungsrichter waren auch weit davon entfernt, an einen Ritualmord zu glauben, und der letztere faßte nach kurzer Zeit einen motivirten Einstellungsbeschluß, in welchem die Blutbeschuldigung gegen die Juden in das Reich der Fabel verwiesen wurde. Dieses streng correcte Vorgehen des Neu-Sandecer Kreisgerichtes war jedoch nicht nach dem Geschmacks der Hetzer. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 17. Jänner d. I. brachten die Abgeordneten Danielak und Szponder im Vereine mit den Christlich-Socialen eine Interpellation an den Jüstizminister ein, in welcher unter Hinweis auf die Affaire Bart und auf die Einstellung der Untersuchung gegen vier des Todtschlages an einem Soldaten bebeschuldigte Juden von der erschütternden Autorität der Justiz beim Kceisgerichte in Neu-Sandec gesprochen, eine Sanirung der angeblich bei diesem Gerichte herrschenden Unordnungen und die Pensionirung des derzeitigen Staatsanwaltes gefordert wurde. Da nun auch früher schon von antisemitischer Seite gegen den angeblich judenfreundlichen Bezirksrichter in Limanowa gehetzt worden war, sprachen, ww am 27. Jänner im Vereine mit dem Abgeordneten Dr. Byk, dem Vertreter der jüdischen Abgeordneten aus Galizien, bei dem Herrn Justizminister vor, um denselben auf die gefährlichen Folgen dieser gegen die Autorität der Gerichte und der gegen einzelne Gerichtsfunctionäre gerichteten Verleumdungen aufmerksam zu machen. Bei dieser Gelegenheit wiesen wir auch auf die sich häufenden Collectivbeleidigungen unserer Glaubensgemeinschaft in der antisemitischen Presse hin und baten um Abhilfe. Der Minister sagte eine solche zu, und wirklich ergingen auch kurz darauf Weisungen wegen strengerer Beaufsichtigung der antisemitischen Presse an die Staatsanwaltschaften. Es scheint jedoch nothwendig, diese Weisungen den betreffenden Stellen neuerdings in Erinnerung zu bringen. Denn nicht nur wurde der vor wenigen Tagen in P o l n a entdeckte Mord an einem Mädchen von der gesammten antisemitischen Presse wieder als ein Ritualmord bezeichnet und gegen die Juden fructificirt, sondern es wurde auch in einem dieser Blätter die Amtsehre des Bezirksrichters von Polna, der trotz seiner katholischen Confession als Jude bezeichnet wurde, in unerhörter Weise durch die Beschuldigung angegriffen, daß er im Stande wäre, die Spuren des Mörders zu verwischen und diesem zu helfen. Die betreffende Zeitungsnummer blieb unbeanstandet. Wir haben deshalb ein Memorandum an den Justizminister ausgearbeitet, in welchem wir die Frage aufwarfen, wohin es denn führen soll, wenn schon der bloße Verdacht, daß ein österreichischer Richter Jude sei, genügt, um denselben vogelfrei zu machen. Wir haben hiebei nicht unterlassen, gegen die von der Hetzpresse betriebene maßlose Vergiftung der öffentlichen Meinung anläßlich des Polnaer Mordfalles nachdrückliche Beschwerde zu führen. Die für heute anberaumte Audienz beim Justizminister mußte wegen der mittlerweile erfolgten Abreise desselben nach Dalmatien verschoben werden. Am 10. Februar publicirten die Wiener Tagesblätter ein 'Communiqus des Inhaltes, daß der Stadtrath sich mit der Absicht trage, für das städtische Schlachthaus ein Schächtverböt zu erlassen. Der Vorstand der Wiener Cultusgemeinde hat sofort aus eigener Initiative eine eingehende Vorstellung an die hohe Regierung gerichtet, und es entfiel daher für uns die Nothwendigkeit, auch unsererseits gegen die angekündigte Absicht -des Stadtrathes einzuschreiten. Wir konnten uns damit begnügen, dem Cultusvorstande aus dem Archive unseres Rechtsschutzbureaus die Acten des von der Cultusgemeinde Rumburg gegen die dortige Gemeindeverwaltung aus gleichem Anlasse geführten Proceffes und die zu Gunsten der Judenschaft präjudicirliche Entscheidung des Berwaltungsgerichtshofes zur Verfilzung zu stellen. In der am 5. Jänner stattgefundenen Plenarversammlung haben wir gegen den wiederholten Mißbrauch der Immunität seitens der Landtagsabgeordneten Wohlmeyer, Gregorig und Schneider und gegen die Duldung antisemitischer Schmähreden seitens des Landmarschalls Stellung genommen. Wegen der Ausschließung jüdischer Aerzte aus der Meisterschafts-Krankencassa der Tischlergenoffenschaft haben wir eine Action eingeleitet, welche noch im Zuge ist. In der Sitzung des niederösterreichischen Landtages vom 18. März d. I. gelangte ein Antrag des Abgeordneten Schneider auf Abänderung der Dienstbotenordnung im Sinne einer Erschwerung der Aufnahme christlicher Dienstboten bei jüdischen Dienstgebern zur Verlesung. Unser Gesammtvorstand hat sich in seiner Sitzung vom 23. März d. I. mit diesem Anträge beschäftigt und nach eingehender Discusfion beschlossen, eine Verwahrung gegen die Zulassung und Verlesung dieses Antrages nicht einzubringen, und zwar aus folgenden Gründen: Die Begründung dieses Antrages enthält allerdings eine Reihe der nichtswürdigsten Schmähungen und niedrigsten Verleumdungen gegen die jüdischen Dienstgeber und insbesondere gegen die jüdischen Hausfrauen. Die Juden sind es aber nicht allein, welche in diesem tollwüthigen Schriftstücke angegriffen werden. Es werden in gleich unqualificirbarer Weise die höchsten Autoritäten des Staates, die obersten Justizbehörden, die Gesetzgebung und Verwaltung beschimpft und verunglimpft, deren Urtheile, Entscheidungen und Verfügungen herabgewürdigt und dem öffentlichen Spotte ausgesetzt. Es wäre die Pflicht des Landmarschalls gewesen, diesen Mißbrauch der Immunität spontan dadurch zu verhindern, daß er den Antrag mit seiner ungeheuerlichen Begründung zur Verlesung nicht zugelassen hätte. In jedem anderen Parlamente der Welt wäre diese Censur von Seite des Vorsitzenden zweifellos erfolgt. Da es sich hier nicht blos um die Ehre der Juden, sondern zum Mindesten auch in dem gleichen Maße umdieEhreund das Ansehen aller staatlichen Autoritäten handelt, war der Vorstand der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" der Ansicht, daß eine Remedur gegen die ungeheuerliche Begründung des Antrages Schneider zunächst Pflicht und Aufgabe jener Factoren wäre, welche über die Achtung vor dem Gesetze zu toachen haben. Die außergewöhnlichen Umstände, unter welchen die Nachoder Arbeiter aus Anlaß eines Lohnstreiks in der Nacht vom 5. auf den 6. April d. I. viele Stunden hindurch ungestört jüdische Geschäftsleute ausplünderten, bestimmten den Vorstand, unseren Bureauleiter nach Nachod zu entsenden, um an Ort und Stelle genaue Erhebungen über die Ursachen dieses Raubzuges und der Unthätigkeit der Behörden, sowie über den angerichteten Schaden anzustellen. Wir haben das Resultat dieser Erhebungen in einem ausführlichen Memorandum niedergelegt, welches unser Präsidium dem Herrn Ministerpräsidenten Grafen Thun überreichte. Wir führten in diesem Memorandum den Nachweis, daß die für die Schadenersatzpflicht der Stadtgemeinde Nachod entscheidende Voraussetzung der Fahrlässigkeit in vollem Maße gegeben ist und forderten, daß an der Nachoder Gemeindeverwaltung ein wirksames Exempel statuirt werde, damit das von dieser gebotene Beispiel mangelhafter Pflichterfüllung nicht böse Folgen zeitige. Wir verwiesen auf jenen Wink mit dem Zaunpfahle, den der Abgeordnete Steiner im Wiener Gemeinderathe schon dem Pöbel gegeben hatte mit der Bemerkung, daß sich die Nachoder Gebräuche auch in Wien einbürgern könnten, und bezeichneten eine etwaige Loszählung der Stadtgemeinde Nachod von der Haftpflicht geradezu als eine Prämie auf künftige Plünderungen. Zugleich richteten wir an den Ministerpräsidenten unter Hinweis auf die Fcuctificirung des Polnaer Mädchenmordes durch die antisemitische Presse die Bitte, allen Agitationen in Wort und Schrift, die geeignet sind, das Rechtsgefühl und die Achtung vor dem Gesetze in der Bevölkerung zu untergraben, nachdrücklichst entgegenzutreten. Der Herr Ministerpräsident nahm auch unsere mündlichen Darlegungen sehr aufmerksam entgegen, erklärte jedoch, sich über die Frage der Haftpflicht der Stadtgemei.rde Nachod im jetzigen Stadium der Untersuchung noch