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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-04-28 · 17 (28.4.1899) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
17 (28.4.1899)
Date
1899-04-28
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 326 Dr. Bloch's Wochenschrift» Nr. 17 ^Verleumdung und Erniedrigung mit allen verfügbaren und gesetzlich zulässigen Mitteln anzukämpfen. Wir haben Ihnen, geehrte Herren, schon zu Beginn der abgelaufenen Vereinssaison, in der Plenarversammlung vom 29. October 1898, einen ausführlichen Bericht über die Rechtsschutz- und Abwehraction vorgelegt, aus welchem Sie entnommen haben, daß uns insbesondere die trostlose Lage unserer Glaubensgenossen in Galizien mit unablässiger schwerer Sorge erfüllt. Wie groß auch die Anfeindungen sind, unter denen die jüdische Bevölkerung der Reichshauptstadt und der übrigen Kronländer zu leiden hat, so droht doch von Galizien, wo das Elend und die Bedrückung unserer Glaubensbrüder die schrecklichsten Formen angenommen haben, die schlimmste Gefahr. Es war daher unsere Nächstliegende und dringendste Aufgabe, das große und werthvolle Material, welches die von uns im vorigen Herbste veranstaltete Enquete über die Lage der jüdischen Bevölkerung Galiziens ergeben hat, so rasch als möglich zu verarbeiten und einer praktischen Verwerthung zuzuführen. Aus den Gutachten der von uns einvernommenen 43 Experten haben sich eine Reihe bestimmter Vorschläge'zur Schaffung neuer Erwerbsthättgketten in Galizien ergeben, mit denen wir in nächster Zeit vor die Oeffentlichkett treten werden. Auch andere jüdische Vereinigungen haben ihr lebhaftes Interesse für das von uns gewonnene Material kundgegeben und wir dürfen die Hoffnung hegen, daß das begonnene Werk, wenn auch gewiß erst nach Ueberwindung großer Schwierigkeiten, zu positiven Resultaten führen wird. Die in unserem letzten Berichte erwähnte Affaire des Särvärer Kaufmannes Moriz G u t t m a n n, in dessen Vollmachtsnamen wir durch den Hof- und Gerichtsadvocaten Dr. Wilhelm Schneeberger die Berleumdungsklage gegen das . „Deutsche Volksblatt" anstrengeu ließen, hat am 13. Jänner d. I. einen befriedigenden Abschluß gefunden. Das genannte Blatt sah ' sich gezwungen, folgende dehmüthige Ehrenerklärung zu veröffentlichen, welche von fast sämmtlichen Wiener und zahlreichen auswärtigen Blättern reproducirt wurde: „An Herrn Dr. Wilhelm Schneeberger als Vertreter des Moriz Guttmann, Kaufmannes in S^rvLr. Erklärung. In der Nummer 3433 des „Deutschen Volksblattes" vom 24. Juli 1898 haben wir eine der ungarischen Zeitung „Alkotmany" entnommene Mittheilnng unter der Ueberschrift „Wie die Juden sich bereichern" zum Abdrucke gebracht, welche die gegen Herrn Moriz Guttmann, Kaufmann in Särvär, gerichtete Beschuldigung enthält, daß dieser einen Werthbettag von! 30.000 Gulden, welchen eine gewisse Johanna S a m u durch Fundverheimlichung sich angeeignet hatte, der Finderin succeffive abgenommeu habe, indem er unter Benutzung der Unwissenheit dieser Frau Samu, welche die Tausendguldennoten für Zehnguldennoten gehalten hat, jedesmal eine Tausendguldennote als Zehnguldennote in Empfang nahm und wechselte. Diese Mittheilung war mit weiteren Schlußfolgerungen versehen, welche die Ehre des Herrn Moriz Guttmann au^ das Empfindlich st ezuverletzen geeignet waren. Wir erklären nun, daß wir nicht im Stande sind, auch nur ein Wort dieser Mittheiluugen aufrecht zn erhalten oder gar zu erhärten und daher auch die aus dieser Erzählung in der Ueberschristabgeleitete Consequenz, daß sich „die Juden auf diese Weife bereichern" hinfällig erscheint. Nachdem die Schrift- Leitung des „Deutschen Volksblattes" dem Gerichte gegenüber die Nennung der schuldigen Personen vor Ablauf der Verjährungsftist verweigert hat und unser verantwortlicher Redacteur Hans Arnold Schwer die Versicherung gibt, daß dieser Artikel ohne sein Wissen in das Blatt gelangt sei, erklären wir, daß wir die Ausnahme dieser nach unseren Erhebungen v o l l st ä n d i g erfundenen, für Herrn Moriz Guttmann ehrenrührigenErzählung in unserBlatt auf das Tiefste bedauern. Infolge dieser Erklärung hat Herr Moriz Guttmann seine wider den verantwottlichen Redacteur erhobene Klage zurückgezogen und haben wir die Kosten des Strafverfahrens dem Kläger ersetzt. Die Schriftleitung des „Deutschen Volksblattes". Auch in der Angelegenheit des Krakauer Tischlermeisters Getzel Klein berge r. dem, wie wir bereits mittheilten, trotz aller Entscheidungen des Magistrates,'der Statthalterei und des Ministeriums die dortige Tischlergenoffenschast 9 Jahre hindurch die Aufnahme verweigerte, ist endlich ein Fortschritt zu verzeichnen. Die Behörden haben sich nun doch zu einem energischeren Vorgehen entschlossen und sowohl von dem Vorsteher, als auch von den Vorstandsmitgliedern der Genossenschaft Geldstrafen zu je 100 fl. eingetrieben. Wir werden nicht ruhen, bis wir dem Gesetze volle Achtung verschafft und die Aufnahme Kleinberger's in die Genossenschaft durchgesetzt haben werden. Der von uns gemeinsam mit anderen Corporationen aufgenommene Kampf gegen den ungesetzlichen Erlaß des Wiener Bezirksschulrathes, betreffend die Trennung der Schulkinder nach Confessio neu war insofern kein erfolgloser, als der Unterrichtsminister anordnete, daß eine weitere Durchführung dieses Erlasses zu sistiren und in jenen Fällen, wo dessen Handhabung zu Unzukömmlichkeiten geführt habe, dieselben zu beseitigen seien. Im Abgeordnetenhaus überdies noch die principiellegab der Minister Erklärung ab, daß das confesswnelle Moment im Sinne der geltenden Gesetze und der auf Grund derselben erlassenen allgemeinen Verordnungen keinen generellen Eintheilungsgrund der Schüler in Classen bildet. Am 16. November v. I. brachten uns unsere Innsbrucker Glaubensgenossen zur Kenntniß, daß in den Schulen das Lesebuch „Scherer's Geographie und Geschichte von Tirol und Vorarlberg", obzwar es von der Unterrichtsbehörde nicht approbirt sei,, dennoch vielfach verwendet und von einzelnen Lehrkräften mit dem Schlagworte: „Zur besseren Heimatsku lde" dringend anempfohlen werde. In diesem Lesebuche werden die bekannten Märchen von der angeblichen Ermordung des heiligen Andreas vom Rinn und des heiligen Simon von Trient durch die Juden zn rituellen Zwecken erzählt. Wir haben unverweilt unter Vorlage eines Exemplares des genannten Lesebuches eine Beschwerde an das Unterrichtsministerium gerichtet, in welcher wir es als einen pädagogischen Frevel bezeichneten, daß durch die Zulassung eines solchen Buches zu Schulzwecken der Keim fanatischen Glaubenshasses in das empfängliche Kindesgemüth gelegt wird, und um Verbot desselben in den Schulen Tirols und der Gesammtmonarchie angesucht. Zugleich haben wir unsere Innsbrucker Glaubensgenossen veranlaßt, auch ihrerseits gegen den Gebrauch des genannten Lesebuches an den dortigen Schulen Einsprache beim Unterrichtsministerium zu erheben. Am 22. November v. I. rief der „Centralverein zur Pflege jüdischer Angelegenheiten in Prag", der sich um die Unterstützung unserer Rechtsschutz- und Abwehr-Action bereits vielfache Verdienste erworben hat,. unsere Intervention gegen den- Angestellten einer Görkauer christlichen Fabriksficma an, welcher durch antisemitische Aeußerungen wiederholtes öffentliches Aergerniß gegeben hatte. Wir wendeten uns an den Chef der genannten Firma, welcher uns zur Kenntniß brachte, daß er seinen Angestellten auf die nothwendigen Folgen seiner Hetzereien aufmerksam gemacht und ihm mit sofortiger Entlassung gedroht habe, wenn ihm noch eine begründete Klage über sein Auftreten gegen unsere Glaubensgenossen zukomme. Am 20. December v. I. führte unser Bureauleiter bei dem Wiener Polizeipräsidenten Hofrath H a b r d a mündlich Beschwerde gegen die von Bergani gewählte Bezeichnung seines neuerbauten Hauses in der Josefsgasse als „Antisemitenhof". Der Herr Polizeipräsident sagte zu, die Beschwerde an den Herrn Statthalter leiten zu wollen. Eine Erledigung derselben ist bisher nicht erfolgt. Im Sommer 1898 verbreitete sich in Braunsberg (Schlesien) das Gerücht von einem rituellen Blutabzapsungsacte, der angeblich zu Ostern an der fünfjährigen Marie Jericky im Branntweinladen der Brüder Oppenheim verübt worden sein sollte. Die antisemitische Presse in Oesterreich und Deutschland nahm von diesem Gerüchte Notiz und schmückte es in tendenziöser Weise aus. Die Brüder Oppenheim bezeichneten die Sache als eine Ausgeburt der Phantasie des Kindes und die Staatsanwaltschaft stellte die Untersuchung ohneweiters ein. Anknüpfend an diesen Fall wurden aber weitere Schändungsanzeigen gegen Bernhard und Benjamin Oppenheim eingebracht, wegen deren die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen beide Brüder erhob. Bei der am 15. November v. I. durchgeführten Verhandlung vor dem Kreisgerichte Neutitschein ging aus dem Beweisverfahren die völlige Schuldlosigkeit beider Angeklagten hervor und dieselben wurden freigesprochen. Wir haben veranlaßt, daß der Freispruch in österreichischen und deutschen Blättern möglichst bekannt gemacht werde. Ein zweiter, weit gefährlicherer. Versuch, die alte Blutbeschuldigung wieder zur Aufstachelung der wildesten Leidenschaften gegen die Juden zu benützen, nahm unsere Sorge in den ersten Jännertagen in Anspruch. Äm 3. September v. I. war ein 13jähriges taubstummes Christenmädchen Namens Caroline Siedlarska, das der jüdische Bäcker Leib Bart zur

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