Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 17 (28.4.1899)
- Date
- 1899-04-28
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 324 Nr. 17 Dr. Blockes Wochenschrift. wenig als meine Gesin'umgs genossen die Enttäuschungsrufe gehört, die Sie wahrgenommen haben wollen. Wahr ist vielmehr, daß ich für den politischen Zionismus die Rückkehr zum Judenthume im Allgemeinen gefördert zu haben, in Anspruch nahm, und daß ich noch ausdrücklich hinzufügte, daß so Mancher zum Judenthum zurückgekehrt ist, der schon das Taufbecken in der Hand gehabt, weil er angesichts des heroischen Ideals unseres Volkes sich wieder mit Liebe an den verfolgten Stamm klammerte. Ich hob aber auch ausdrücklich hervor, daß der betreffende Advocat seine Lebensweise nicht aus Frömmigkeitsgründen geändert, sondern nur um seine Zusammengehörigkeit mit seinem unglücklichen, verfolgten Volke zu documentireu. Es ist weiter nicht wahr und beruht ebenfalls auf einer Verstellung der Reihenfolge der Sätze und Worte, was Sie unter der Ueberschrift „Dr. Kahn gegen Dr. Nordau" brachten. Ich sagte nicht, daß die Rede Dr. Nordau's scharfe Angriffe gegen alle Rabbinen enthielt, daß es ein Unrecht wäre und ein Fehler, so zu handeln, und wir erklären dies heute offen, und ich bedaure, daß ein solcher Mann rc. . . . Vielmehr erklärte ich auf die Mittheilung Dr. Hildesheimer's, der früher der Bewegung sympathisch (??) gegenüberstand, seit kurzer Zeit aber auch publicistisch gegen uns auftrete, den Zeitpunkt der Aenderung seiner Stellung angeben zu können, nämlich seit der Rede Nordau's. Nun habe Nordau wohl nur die Protestrabbinen meinen können, welche Zion und Jerusalem aus ihren Gebeten gestrichen und das Judenthum zu christianisiren streben. Es wäre ein Unrecht von Dr. Nordau gewesen, und wir hätten es Alle als solches angesehen, wenn er alle Rabbinen gemeint hätte. Die orthodoxen Rabbinen kann er umsoweniger gemeint haben, als mehrere derselben mit uns in Basel mitberiethen und unseren Zielen zugestimmt haben und. es sehr viele orthodoxe Rabbinen gebe, die das brieflich gethan haben. Alle Welt kannte Nordau's zersetzende Kritik und seine feine haarscharfe Diction und müffe also ein Mißverständniß vorliegen. Wenn also dieser Passus seiner Rede in Berlin so ausgefallen wäre, daß man alle Rabbiner darunter verstehen konnte, so wäre es gewiß ein Fehler. Wahr ist, daß ich hinzufügte, daß es bedauerlich sei, wenn ein solcher Mann wie Dr. Hildesheimer sich dadurch bewegen lassen konnte, gegen uns aufzutreten. Nicht wahr ist, daß ich die Wendung gebraucht hätte: soll darum, weil der Schadchen häßlich ist, die Partie nicht zu Stande kommen, oder daß ich das gar mit Bezug auf Nordau erwähnt hätte, das war vielmehr allgemein gesagt, daß Derjenige, der sich von einer richtigen Idee abwenden oder dieselbe bekämpfen will, weil ihm die Propagatoren derselben nicht gefallen, mir so vorkommt, wie Einer dernicht mitbeten will, weil ihm der Chasan nicht zusagt, oder eine Braut aus dem Grunde ablehnt, weil ihm der Schadchen nicht gefällt. Ich erwarte die Aufnahme dieser Berichtigung in der nächsten Nummer Ihres Blattes. Hochachtend Dr. Kahn." Die im Vorstehenden abgedruckte Berichtigung des Herrn Dr. Leopold Kahn macht den Eindruck, als ob er für Dasjenige, was erthatsächlich gesprochen und was wir publicirten, obgleich es nach keiner Richtung im Preßgesetzbegründet ist, unangenehme Recriminationen erfahren hätte. Anders können wir uns nämlich diesen Versuch, einen durchaus correcten und wahrheitsgetreuen Bericht als ungenau und unrichtig darzustellen, nicht erklären. Wir sind der Partei des Herrn Dr. Kahn gegenüber durch die Erfahrung gewitzigt, daß sie die Gewohnheit üben, unliebsame Veröffentlichungen durch die Behauptung der Unrichtigkeit unwirksam zu machen und sind darum besonders vorsichtig in der Berichterstattung. Da es ganz unmöglich war, die lange Rede, welche Herr Dr. Ka h n bei dem Banket gehalten hat, im vollständigen Wortlaute zu veröffentlichen, weil dies die Leser unseres Blattes ebenso ermüdet hätte, wie die Zuhörer beim Banket, so haben wir es uns ganz besonders angelegen sein lassen, einen durchaus einwandfreien wörtlichen Auszug aus dieser Rede unseren Lesern vorzulegen, und, um unserer Sache vollständig sicher zu sein, weil uns die gekennzeichnete Methode zu präventiver Vorsicht veranlaßt, haben wir den Bericht über das Banket vor der Drucklegung dreiTheilnehmern an der Feier zur Prüfung hinsichtlich seiner vollständigen Richtigkeit vorgelegt und er wurde von allen drei Herren als durchaus richtig approbirt. Zu dieser Mittheilung über einen rein intimen Vorgang waren wir genöthigt, um unseren Lesern ein richtiges Urtheil über den sachlichen Werth der uns zugesendeten Berichtigung des Herrn Dr. Kahn zu ermöglichen. Eine Derichtigungsklage. Seitdem Dr. S. R. Landau aus dem Parteilager Herzl's ausschied und für die praktische Colonisation Palästinas öffentliche Propaganda betreibt, ist derselbeGegenstand derheftigsten Angriffe indem Leiborgane Doctor Herzl's. Diese Angriffe sind ausschließlich persönlicher Natur und erscheinen regelmäßig anonym. Ein derartiges anonymes Eingesendet enthielt auch die letzte Nummer der „Welt" als Uebersetzung eines von „Einem aus dem Actions- Comite" an den „Jewish World" in London anonym gesandten Briefes. Demgegenüber sah sich Dr. Landau veranlaßt, in einer ausführlichen Berichtigung an die „Welt" unter Anführung bestimmter Thatsachen die gegen ihn verbreiteten Mittheilungen richtigzustellen und grundlose Verdächtigungen zurückzuweisen. Die Redaction der „Welt" verweigerte den Abdruck dieser Berichtigung. Dr. Landau überreichte die Berichtigungsklage, über welche das Bezirksgericht Josefstadt zu judiciren hatte. Es erschien der Kläger persönlich, der geklagte verantwortliche Redacteur Dr. Werner in Begleitung des Vertheidigers Dr. Victor R o s e n f e l d. Nach durchgeführter Verhandlung, im Lause deren Dr. Landau das ganze Verhalten des geklagten Blattes einer scharfen Kritik unterzog, wurde zu Recht erkannt: Dr. Werner sei der Uebertretung des ß 21 Pr.-G. schuldig und werde zu 10 fl. Geldstrafe, im Nichteinbringungsfalle zu 48 Stunden Arrest verurtheilt, ebenso habe die „Welt" die Berichtigung des Doctor Landau in ihrem vollen Umfange in der nächsten Nummer zu publiciren, widrigens ihre Sistirung zu erfolgen hätte. Wir können nur unserem Bedauern Ausdruck geben, daß Juden gegen einander primitive Pflichten publicistischer Loyalität derart verleugnen, daß Gerichts-Urtheile angerufen werden müssen. Die Inden in der österreichischen Industrie. Wien, im April. I. Anknüpfend an den Leitartikel in der vorwöchentlichen Nummer der „Oesterreichischen Wochenschrift": „Die Juden als Bahnbrecher in der Industrie", welcher nach einem Citate aus Gustav Sch molle r's neuestem Buche „Umrisse und Untersuchungen zur Verwaltungsgeschichte" einige Andeutungen bezüglich der Bedeutung der Juden für die Berliner Seidenindustrie bringt, sei es gestattet, auch die Stellung, welche Juden in der österreichischen Industrie eingenommen haben und zur Zeit noch einnehmen, zu schildern. Zuvörderst muß festgestellt werden, daß es Juden bis zur Regierung Kaiser Franz I. überhaupt nicht gestattet war, sich industriell zu bethätigen, sowie sie auch auf allen anderen Gebieten des öffentlichen Lebens von jeder Bethätigung ausgeschlossen waren. Nichts war ihnen sreigegeben, ihr kümmerliches Dasein fortzubringen, als der Handel und auch da nicht der seßhafte, sondern der Hausirhandel, das Nomadisiren mit dem „Binkel" auf dem Rücken. Unstet und flüchtig, mit der schweren Bürde auf dem Rücken, mußten sie ihrem Erwerbe nachgehen, um das nackte Leben für sich und die Familie zu fristen. Da den Juden die Aufnahme in den Zünften verweigert wurde, konnten sie sich auch den Handwerken nicht widmen und durften nur diejenigen Gewerbe, und da auch nur tolerirt cultiviren, welche sie für die Judengemeinden, in denen sie seßhaft waren, zu prakticiren vermochten, z. B. die Schneiderei, Schusterei, Schreinerei, das Goldarbeiterhandwerk. Als Amateurs, respective Autodidacten gab es auch Uhrmacher, Optiker, Siegelstecher, Schirmmacher u. s. w. Unter der Regierung Kaiser Franz I., in den napoleonischen Kriegen, wo es galt, die stets neu sormirten Armeen in aller Eile zu uniformiren, ward es dem Juden Feit Ehren stamm gestattet, eine Tuchfabrik zu errichten, mit der Verpflichtung, das gesammte Fabrikat ausschließlich den Militärmonturs-Magazinen zu liefern. Feit Ehrenstamm war auch der erste Jude, der die Tuchfabrikation in für die damaligen Verhältnisse ausgedehnter Weise betrieben hatte. Er beschäftigte viele Hunderte Handwebstühle, ließ die Schafwolle selbst spinnen und die fertigen Tuche walken, färben, appretiren. Er wurde von Kaiser Franz wiederholt ausgezeichnet und stand bei den Militär- und Civilbehörden wegen seiner Reellität und seines gediegenen Fabrikates in hohem Ansehen.