Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-04-28 · 17 (28.4.1899) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
17 (28.4.1899)
Date
1899-04-28
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3020846-3021277-3021295--08790-3033187
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 17 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 321 vor Gericht bewiesen worden. Vorläufig ist also der verhaftete Hülsner unbescholtener, als der niemals verhaftet gewesene Ernst Vergani, und der Zeitpunkt, in welchem dieser auf ein größeres Maß von öffentlicher Achtung Anspruch machen darf, wird erst dann eingetreten sein, bis sich herausstellt, daß Hülsner wirklich ein Verbrechen begangen hat. Jnsolange dies nicht festgestellt erscheint, ist es eine Infamie, unbescholtene Richter zu verdächtigen. Da läßt sich das „Deutsche Volksblatt" aus Polna schreiben, es sei in dem von Hülsner bewohnten Hause neuerlich eine eingehende Untersuchung vorgenommen worden, und da hatte man im Canal Frauenkleider vorgefunden, welche d i e an gesammelte Menge als Eigenthum der ermordeten Hruza bezeichnete. Bestimmtes habe man darüber nicht in Erfahrung bringen können. Nun ist es etwas ganz Neues, daß gerichtliche Augenscheine und Hausdurchsuchungen in Gegenwart einer angesammelten Menge vorgenommen werden. Wenn aber schon eine solche angesammelte Menge die Frauenkleider als Eigenthum einer bestimmten Person bezeichnet haben soll, wie sollte denn da anderseits nichts Bestimmtes zu erfahren gewesen sein? Aus dieser Anführung soll nicht etwa irgend eine proceffuale Folgerung gezogen werden, denn die Frage, ob der Verhaftete den Mord begangen hat oder nicht, hat nicht das geringste öffentliche Interesse, und insbesondere nicht das so fälschlich und verlogener Weise imputirte Interesse für die Judenschaft. Diese Frage hat ausschließliches und alleiniges Interesse für die Rechtspflege und für das Individuum, um dessen Schicksal es sich handelt. Nun heißt es weiter im „Deutschen Volksblatt": „Landesgerichtsrath Rohrbach, der bisher die Untersuchung geführt hat, meldete sich unmittelbar nach der stattgefundenen Hausdurchsuch u ng u n w o h l und trat einen z w e i m o n a t l i ch e u Urlaub an". Mit echt antisemitischer Perfidie, mit echt Verganischer Gemeinheit wird der, wir wissen es nicht, ob wahren oder unwahren Mittheilung von dem Urlaubsantritte des bisherigen Untersuchungsrichters eine Fassung gegeben, als wäre das Ergebniß der Hausdurchsuchung eine ihn in seiner Stellung compromittirende Thatsache, die auf seine Ehrenhaftigkeit oder seine Fähigkeit ein zweifelhaftes Licht werfen soll. Der Untersuchungsrichter hat sich „u n w o h l g e m e l d e t", das soll heißen, er ist nicht unwohl, sondern das vorgeschützte Unwohlsein ist ein Vorwand, um die Untersuchung einem anderen Richter zu übergeben, der nicht „unwohl" ist, und das ist „u n m i t t e l b a r" nach der stattgefundenen Hausdurchsuchung in Polna geschehen. Man könnte ebenso gut sagen: Vergani habe sich unmittelbar nach verübter Defraudation „ehrlich gemeldet". * * * Diesen verächtlichen Charakter des „Deutschen Volksblattes" und seines Herausgebers zu stigmatisiren ist deshalb nothwendig, weil sich darin der Charakter der antisemitischen Bewegung und der antisemitischen Kampfmethode überhaupt wie in einem Spiegel reflectirt und weil es ein unerträglicher öffentlicher Zustand ist, daß eine ganze Confeffion sich von so verworfenen Individuen wehrlos beschimpfen lassen soll. Der Polnaer Berichterstatter des „Deutschen Volksblattes" findet es auffallend, daß Hülsner stets über größere Geldmittel verfügte, die er vor seiner Verhaftung als Unterstützungen bezeichnete, die ihm von einer Anzahl Juden zugingen. Diese Unterstützungen sollen so reichlich gewesen sein, daß nicht nur Hülsner, sondern auch dessen Mutter und Tante von denselben lebte. Eine ganze Anzahl Juden soll also den Hülsner unterstützt haben. Welcher Eindruck soll durch die Erzählung dieser auffallenden Thatsache, deren Wahrheit oder Unwahrheit uns nicht bekannt ist, bei dem antisemitischen Publicum hervorgebracht werden? Man muß diese Behauptung mit den übrigen Schilderungen über den jüdischen Mord in Zusammenhang bringen, um zu erkennen, wo das „Deutsche Bolksblatt" da hinaus will. Der muthmaßliche Mörder soll, obgleich er keinen erkennbaren Anspruch auf Unterstützung seitens seiner Glaubensgenossen hat, als ein Mensch erscheinen, der auffallender Weise von den Juden aus geh alten wird, vielleicht als besoldeter Ritualmörder. Man denke nun, ein Müßiggänger, der von einer Anzahl Juden unterstützt wird und der nichts Anderes zu thun hat, als den Christenmädchen im Walde aufzulauern, sie abzuschlachten und das Blut aufzufangen. Von „jüdischen Morden" darf gesprochen werden. Als ob es üblich wäre, die Verbrechen nach der Confeffion oder nach der Nationalität der Thäter zu classificiren. Darf man von katholischen oder von protestantischen Morden sprechen, oder von griechischnichtunirten Morden? Und wenn ein Deutscher einen Mord begeht, wird man über einen „deutschen Mord" berichten oder in einem anderen Falle, wenn ein Deutscher und ein Czeche zusammen ein solches Verbrechen begehen, von einem gemischtsprachigen Mord? In einer christlich-socialen Versammlung ist der alberne Vorschlag aufgetaucht, die Wähler in consessionelle Curien zu sondern, in eine christliche und in eine jüdische Curie. Vorläufig werden blos die Mörder in Curien eingetheilt, aber nur von der jüdischen Mörder-Curie darf gesprochen werden, denn durch die „jüdischen Morde" soll zum Hasse gegen die Juden aufgereizt werden, und obgleich man heute noch nicht weiß, ob wirklich der verhaftete Jude den Mord begangen hat, wird es doch schon als bewiesen hingestellt, daß in dem Walde bei Polna „zwei Christenmädchen unter jüdischen Mörderhänden verbluteten". Die Christen als die Opfer, die Juden als die Verbrecher und als die Mörder, dieser Gegensatz muß immer drastischer herausgearbeitet und immer mehr verallgemeinert werden. Die gerichtliche Untersuchung ist eigentlich überflüssig, denn es ist doch ein Jude verhaftet worden, und daß man den Geisteszustand des Verhafteten untersuchen soll, das ist noch überflüssiger, denn in Polna wird „an dessen Integrität nicht gezweifelt". Mittlerweile ist freilich ein Zwischenfall eingetreten. In Prag wurde der Kürschnergehilfe Karl Janda verhaftet, welcher unter dem Verdachte steht, die Häuslerstochter Hruza im Walde von Polna ermordet zu haben. Bei der Hausdurchsuchung wurden Kleider mit zahlreichen Blutflecken gefunden. Janda wird als Trunkenbold und als Wüstling geschildert; er hat zur kritischen Zeit sich in Polna aufgehalten und hat seither einen Selbstmordversuch unternommen. Nun wird die weitere gerichtliche Untersuchung ergeben, ob der Arier Janda oder der Jude Hülsner den Mord begangen hat. Es wäre auch möglich, daß sie gemeinschaftlich das Verbrechen begangen haben. Was wäre das im letzteren Falle, ein christlicher Mord oder ein jüdischer Mord? Oder wäre es ein interconfessioneller Mord? Man sieht, zu welchen Absonderlichkeiten und Ungeheuerlichkeiten man gelangt, wenn man aus der Niedertracht antisemitischer Denkungsart und Darstellungsmethode die logischen Folgerungen zieht. * Die Zeiten, in welcher in Wien die Figur eines Denunciauten Gegenstand der öffentlichen Verachtung war, in welcher man auf ein solches elender Subject mit den Fingern zeigte, damit man sich vor dem Pesthauche seiner Berührung hüte, sind längst entschwunden. Die christlich-sociale Aera hat das Nadererthum gezüchtet, und deshalb darf der christlich-sociale Lehrer Clemens Kopetzky, der das Denunciren nach der doppelten Buchhaltung betrieb und jedem seiner College», bei deren geheimen Beaufsichtigung er als Spitzel fungirte, ein eigenes Conto eröffnete, nicht allzu strenge beurtheilt werden. Der Naderer Pfister hat ja die goldene Salvator-Medaille bekommen und der Dr. Lueger hat ihn seinen Freund genannt. Als Pfister einen Familienvater ins Unglück stürzte, da rief das große Entrüstung hervor. Heutzutage muß man darüber viel milder denken. Der Clemens Kopetzky mag sich ja recht miserabel benommen haben und sein Name gehört fortan der Geschichte des Wiener Nadererthums an, aber wenn er nicht gewußt hätte, daß das Denunciren freisinniger Lehrer und überdies eines jüdischen Lehrers eine den christlich-socialen Machthabern wohlgefällige Handlung sei, so hätte er es nicht gethan. Nun hat sich herausgestellt, daß der Lehrer Aufwerber nur gesagt hat, die Christlich-Socialen seien eine Mörderpartei, weil sie Existenzen vernichten — siehe den Fall Peyrl. Dagegen hat Herr Aufwerber die übrigen Aeußerungen, die der Clemens Kopetzky ihm unterschob, nicht gethan, und zwar waren es folgende: Dem Vicebürgermeister Strobach hat er Gemeinheit, Dummheit und Frechheit vorgeworfen. Den Gregorig hat er einen „gemeinen Kerl" geheißen. Dem Bezirksschulinspector Hofer hat er Furchtsamkeit, Dummheit und Feigheit nachgesagt und dem Dr. Geßmann dasselbe wie Strobach. Alle diese Aeußerungen hat also der Naderer erdichtet, um seinen jüdischen Amtscollegen zu vernichten, und muß zugestehen, daß er bemüht war, der Wahr- , scheinlichkeit nahezukommen und seine Denunciation möglichst glaubwürdig zu gestalten. Robert Wolf.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.