Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 16 (21.4.1899)
- Date
- 1899-04-21
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 16 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 303 Wohin ist dieses Blut gekommen und hat man auch dieses „aufgefangen^? Und wenn das Mädchen betäubt worden war, wozu brauchte man es dann beim Abschlachten verkehrt aufzuhängen? Der Ehrabschneider Ernst Schneider hatte dem „Deutschen Volksblatt" gemeldet, daß der „jüdische" Untersuchungsrichter den verhafteten Juden freiqelassen und erst infolge energischen Einschreitens beim Justizminister wieder verhaftet habe. Das ist erlogen. Zahlreiche Details im „Deutschen Volksblatt" sind offenbar erfunden, weil sie in dem derzeitigen Stadium überhaupt Niemandem oder höchstens dem Untersuchungsrichter bekannt sein können. Alle diese Details berühren aber den Kernpunkt der Frage nicht, die uns allein interessirt. Wir haben bereits in der vorigen Nummer unseres Blattes in dem Artikel „Ernst Schneider als Untersuchungsrichter" dagegen protestirt, daß die Justiz von den verdächtigen Händen dieses Gesellen und seiner Helfershelfer beschmutzt werde. Es ist ein freches Attentat auf die Würde und auf die Unabhängigkeit der Rechtspflege, daß in einer strafgerichtlichen Untersuchung wegen Mordes die gesetzliche Procedur durch eine blutrünstige Judenhetze compromitirt wird. * * Das Morgenblatt des „Deutschen Volksblattes" vom 18. d. M. wurde wegen eines Absatzes in einem Artikel „zwei Morde" von der Staatsanwaltschaft confiscirt. In der Mitte des Artikels sehen wir einen leergebliebenen Raum. Was dort gestanden, ist aus dem sonstigen Inhalte des Artikels leicht zu combiniren, dessen Tenor dahin geht, die Beschuldigung des Ritualmordes gegen die Juden zu erheben und glaubhaft zu machen. Es wird da von den möglichen Thaten jüdischer Fanatiker gesprochen unter Hinweis auf die Mordthaten des Torquemada, der ja ebenfalls gottgefällige Opfer zu vollbringen glaubte. Zum Schluffe heißt es: „Wäre es da nicht die Pflicht der jüdischen Presse, Selb st Polizei zu üben und durch rücksichtslose Aufdeckung aller Details, selbst auf die Gefahr hin, daß die Untersuchung ergeben würde, daß sich unter den Juden t hatsächlich eine fanatische Secte befindet, die heute noch das Menschenopfer kennt, auf dem Wege der Wahrheit und des Rechtes zu beharren, und dies umsomehr, als es gilt, eine Beschuldigung wider das ganze Judenthum zu entkräften, die seit einem Jahrtausend auf demselben lastet?" Nehmen wir einen Augenblick an, es sei das eine wirklich loyal gestellte Anfrage, so ist die Antwort darauf sehr klar und einfach. Die jüdische Presse hat nicht die Macht, nicht die Mittel und nicht die Verpflichtung, die Details eines Verbrechens aufzudecken. Das ist der Beruf des Richters, und nach unserer Strasproceßordnung muß in dem Falle, als eine Anklage erhoben wird, die allerdings wünschenswerthe „rücksichtslose Aufdeckung" aller Details erfolgen. Das wird auch in dem Falle geschehen, als gegen den jüdischen Schuhmacher H ü l s n e r die Anklage wegen Mordes erhoben werden sollte, und kein einziges irgendwie wesentliches Detail wird alsdann vertuscht werden können. Weder die jüdische Presse, noch die..Juden überhaupt haben aber auch nur das allergeringste Interesse daran, daß nicht alle Details rücksichtslos aufgedeckt werden. Die „Gefahr" nämlich, es könne entdeckt werden, daß eine jüdische Secte „heute noch" das Menschenopfer kennt, besteht nicht und hat niemals bestanden. Niemals und zu keiner Zeit hat es unter den Juden eine Secte gegeben, die das Menschenopfer kennt. Nur ein wahnsinniger, niemals aber ein gläubiger Jude konnte jemals sich der Vorstellung hingeben, durch ein Menschenopfer, ein gottgefälliges Werk zuverrichten, und je orthodoxer ein Jude .ist, umsomehr ist diese Möglichkeit ausgeschloffen. Das wäre die einfache Antwort auf eine ehrliche Anfrage. Die Anfrage ist aber nicht ehrlich gemeint. Das „Deutsche Volksblatt" weiß es genau so gut, wie es Ernst Schneider weiß, daß das Menschenopfer durch die Satzungen der jüdischen Religion vollständig ausgeschlossen und daß jede entgegengesetzte Behauptung eine notorische Verleumdung ist. Diese Sippe aber lebt von der Verleumdung. Die Verleumdung ist das Geschäft, von welchem die Schneider und die Berg an i sich ernähren, und darum sind die publicistischen Leistungen, welche diese Kumpane anläßlich der Affaire von Polna venibt haben, verbrecherisch und ehrlos. R o b e r t W o l f. Vom Cato in der Josefsgaffe. Das Verganiblatt brachte in der vorigen Woche unter dem Titel „Eine Reminiscenz an den Wunderrabbi von Kolomea" nachstehende Mittheilung: „Bor uns liegt eine Visitkarte des ehemaligen Reichsraths-Abgeordneten Dr. I. S. Bloch, der im Reichsrathe so schmerzlich vermißten Zierde des Polen-Clubs. Der Rabbi Dr. I. S. Bloch empfiehlt auf derselben einen Schnapsjuden seinen Glaubensgenossen. Diese gedruckte Anempfehlung des Wunderrabbi ist zu köstlich, als daß wir dieselbe unseren Lesern vorenthielten. Dieselbe lautet: Tr. I. S. Bloch Rabbiner, Mitglied des österreichischen Abgeordnetenhauses, erlaubt sich Ihnen die Firma Stummer's Nachfolger in Floridsdorf bei Wien, älteste Rum- und Liqneur- Fabrik, deren tadellose Reellität Ihnen selbst aus jahrelangem Geschäftsverkehre wohl bekannt ist und mit deren verstorbenem Chef ich herzlich befreundet war, angelegentlichst zu empfehlen und Sie zu bitten, dieser Firma ihre Kundschaft auch in der Zukunft zu erhalten. Was würden die Judenblätter wohl schreiben, wenn zum Beispiel Abgeordneter Monsignore Scheicherin ähnlicher Weise Reclame für einen christlichen Geschäftsmann betreiben wollte?" Der Herausgeber der „Oesterreichischen Wochenschrift" hat hierüber dem „Deutschen Bolksblatt" nachstehende Berichtigung zugeschickt: Wien, 16. April. An den verantwortlichen Schriftleiter der periodischen Druckschrift „Deutsches Volksb l a t t", Herrn August Schreiber, in Wien. In Nr. 3694 von Samstag den 15. April 1899 publiciren Sie unter dem Schlagwort: „Eine Reminiscenz an den Wunderrabbi von Kolomea" eine von mir an meine Glaubensgenossen in Galizien gerichtete Empfehlung zu Gunsten der Firma Stummer's Nachfolger in Floridsdorf bei Wien, deren Chef mit plötzlichem Tode abgegangen war, derselben die Kundschaft auch in der Zukunft zu erhalten, und Sie erzählen dabei Ihren Lesern, daß „der Rabbi Dr. I. S. Bloch einen Schnapsjuden feinen Glaubensgenossen empfiehlt" und fügen überdies dieser Mittheilung die Frage hinzu: „Was würden die Judenblätter wohl schreiben, wenn zum Beispiel Abgeordneter Monsignore S ch e i ch e r in ähnlicher Weise Reclame für einen christlichen Geschäftsmann betreiben wollte?" Im Grunde des § 19 des Preßgesetzes fordere ich Sie auf, nachstehende Berichtigung in gesetzlicher Form und Frist abzudrucken: Es ist unwahr, daß ich meinen Glaubensgenoffen einen „Schnapsjuden" empfohlen habe; wahr ist vielmehr, daß die Eigenthümer und Inhaber der damals von mir meinen Glaubensgenoffen empfohlenen Firma Stummer's Nachfolger iu Floridsdorf bei Wien stets nur Christen arischer Abstammung gewesen. Es ist aber auch unwahr, daß ich für einen jüdischen oder nichtjüdischen Geschäfts mann Reclame betreiben wollte; wahr ist vielmehr, daß ich es für meine Menschenpflicht erachtete, einer alleinstehenden, mit unmündigen Kindern hilflos zurückgebliebenen christlichen Witwe, als ein Angestellter ihres Hauses nach dem Ableben seines langjährigen Chefs die Gelegenheit wahrnahm, sich ein Concurrenzgeschäft zu gründen und Galizien bereiste, um der Witwe feines Wohlthäters die jüdische Kundschaft abwendig zu machen, helfend beizustehen und meine Glaubensgenossen zu ersuchen, jener christlichen Witwe auch in der Zukunft die Kundschaft nicht zu entziehen. Hochachtungsvoll Dr. I. S. B l o ch. Herausgeber der „Oesterr. Wochenschrift". Die Geschichte, welche in dieser Berichtigung erzählt wird, war bereits einmal Gegenstand der Discussion in der „Oesterreichischen Wochenschrift". In der Nummer dieses Blattes vom 1. Februar 1895 wurde bereits erzählt, daß der Gründer eines christlich-socialen Vereines, ein Judenfresser reinster Sorte, nach dem Ableben seines langjährigen Chefs, der ihm zahlreiche Wohlthaten erwiesen hat, ein Concurrenzgeschäft errichtete und Galizien bereiste, nm der Witwe die jüdische Kundschaft