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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-04-14 · 15 (14.4.1899) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
15 (14.4.1899)
Date
1899-04-14
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 15 Vr. Vloch'» DPottjcu^an Seite 28» F r e u n d - Prag einen ehrenden Nachruf. Tie Versammlung erhebt sich znm Zeichen der Trauer und Pietät von ihren Sitzen. Hierauf erstattete der Geschäftsleiter Tr. Friedrich Du scheues uachftehendeu Geschäftsbericht: Auf Grund des neuen Cultusgesetzes vom 21. März 1890 erfolgte im Jahre 1893 seitens des hohen Ministeriums für Kultus und Unterricht die Constituirung der israelitischen Cultnsgemeinden Böhmens. Durch diese neue Regelung machte sich das Bedürfniß eines innigeren Anschlusses der einzelnen israelitischen Gemeinden Böhmens geltend; es wurde von competenter Seite mit vollem Rechte darauf hingewiesen, daß bereits seit vielen Jahren die israelitischen Gemeinden in Deutschland eine Organisation aufweisen, durch welche die Gesammtheit der Gemeinden in den Stand gesetzt wurde, jene großen Ziele, welche dem jüdischen Gemeinwesen zur Aufgabe gemacht sind, durch vereinte Thätigkeit und vereintes Streben leichter und erfolgreicher zu erzielen, als dies die einzelnen Gemeinden, erreichen würden. Der Gemeindebund der deutschen israelitischen Cultnsgemeinden entfaltet schon seit vielen Jahren, wie seine Berichte Nachweisen, eine ungemein segensreiche Thätigkeit auf allen Zweigen der jüdischen Communalwirthschast, so insbesondere auf dem Gebiete der Versorgung der Gemeindebeamten, der Armenpflege, der Förderung und Errichtung jüdischer Humanitäts¬ und Bildungsanstalten, der Belebung des jüdischen Gemeingeistes. Wir arbeiten nur nach guten Mustern, und deshalb haben wir vor 2»/, Jahren auch unseren Gemeindebund ins Leben gerufen, um den bescheidenen Versuch zu machen, unsere Cultnsgemeinden Böhmens zu einer gleichen ersprießlichen Thätigkeit zu vereinigen. Diese Organisation war für uns in Böhmen umso nothwendiger, als wir durch unsere bis znm Jahre 1890 reichende lückenhafte Gesetzgebung hinsichtlich des jüdischen Gemeinwesens Vieles nachzutragen hatten, und im ferneren Hinblicke daraus, daß wir in unserem engeren Vaterlande. viele kleinere Gemeinden aufweisen, die in finanziellen Nöthen sich befinden und, vereinzelt dastehend, nicht jenes Ziel erreichen können, welches sie nach den gesetzlichen Anforderungen und mit Rücksicht auf unsere confefsionellen Bedürfnisse anzustreben haben. Wenn nun auch unser heutiger Bericht noch Manches zn wünschen übrig läßt, so möge nicht übersehen werden, daß große Aufgaben und weittragende Ziele einen entsprechend längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, um sie allmälig ihrer Verwirklichung entgegen zu führen. Wir bedauern zunächst, daß sich der erhabene Gedanke, der in unserem Gemeindebunde zum Ausdruck kommen soll — die Solidarität unserer jüdischen Gemeinden —, noch nicht vollends Bahn gebrochen hat, so daß wir heute nur 80 Gemeinden als Mitglieder besitzen, wenn auch nicht verkannt werden darf, daß wir zu unseren Mitgliedern die größten und bedeutendsten Gemeinden zählen. Wir hoffen und erwarten aber zuversichtlich, daß sich allmälig auch jene Gemeinden, die uns ferne stehen, uns anschließen werden. Ich will nun unsere Vereinsthätigkeit während der abgelaufenen 2V, jährigen Periode in Kurzem zusammenfassen: Am 4. November 1896 hat der Gemeindebund seine constitnirendc Versammlung abgehalten, in welcher der Vorsitzende, Herr Tr. .Ludwig B e n d i e n e r, die Ziele, die der Gemeindebund zu verfolgen habe, in allgemeinen Umrissen näher beleuchtete, worauf die Versammlung zur Wahl des Ausschusses schritt. In den Ausschuß wurden nachstehende Herren gewählt: Ignaz R o n b i t s ch e k, Berann, Dr. Isidor O e st e r r e i ch e r, Böhmisch-Leipa, Ignaz K a l l b e r g, Karolinenthal, Tr. Moritz L i ch t e n st e r n, Kladno, Dr. Joses P o d v i n e c, Kolin, Tr. Rudolf D u s ch n e r, Pilsen, M. Spitz Pisek, Dr. Arnold R o s e n b a ch e r, Dr. Luwig B e n d i e n e r, Dr. Friedrich D u s ch e n e s, Dr. Salomon F r e n n d, Prag, Adolf Brau n, Raudnitz, Heinrich Längste! n. Neichenberg, Rudolf Grab, Smichow, Dr. Friedrich G u t t m a n, Tabor, Dr. Oscar Will ner, Teplitz, Dr. Alfred Hamburger, Kgl. Weinberge, Ignaz Weiß, Zizfoü. 2lt§ Schiedsrichter wurden gewählt die Herren: Hosrath Professor Dr. Zucker, Dr. Josef 2 a l u d, Dr. Sigmund Schneider, Dr. Heinrich R o s e n b a u m, S. K o h n, Prag, Dr. Josef Spitz, Brüx, Leopold Mohr, Falkenan, A. B e ck, Jungbunzlau, Dr. Fleischer, Klattau, Dr. Adolf Anspach, Saaz, Jonas Bergmann, NeubydLow. Als Cassa-Revisoren wurden gewählt die Herren: Josef B u n z e l, Philipp F a l k o v i c z, Arnold T u r n a u. Hierauf constituirte sich der Ausschuß und wählte die Herren: Dr. Arnold Rosenbacher als Obmann, Dr. Moritz L i ch t e n st e r n als 1. Obmannstellvertreter. Ignaz K a l l b e r g als 2. Obmannstellvertreter, Dr. Friedrich Duschenes als Geschäftsleiter, Dr. Oscar W i l l n e r als Schriftführer und Dr. Salomon Freund als Cassier. Infolge zweier Sterbefälle und in Anbetracht des Umstandes, daß die auswäAs wohnenden Ausschußmitglieder, wenn sie auch das größte und regste Interesse unserem Bunde entgegenbrachten, nach der Natur der Sache hie und da verhindert waren, den Ausschußsitzungen beizuwohnen und dadurch dem Ausschüsse Beschlußunfähigkeit drohte, so machte derselbe von dem in den Statuten ihm eingeräumten Rechte Gebrauch und cooptirte in den Ausschuß nachstehende, in Prag domicilirende Herren: Dr. Ludwig P i ck, Dr. Arnold Pollak, Dr. Heinrich R o s e n b a u m, Adolf T u r n a u und Sigmund Waldstein. Die durch das Ableben des Herrn Dr. Salomon Freund freigewordene Cassierstclle wurde durch die Wahl des Herrn Arnold ittno lt wieder besetzt. Gleich nach feiner Constituirung richtete der Ausschuß sein Augenmerk auf einen der wichtigsten Programmpunkte, welchen § 1 als Zweck des Bundes enthält, und zwar Einrichtungen zu schaffen, um den Gemeindebeamten für die Zeit ihrer 'Arbeitsunfähigkeit oder im Falle ihres Ablebens ihren Hinterbliebenen einen gewissen Norhpfennig zu verschaffen. Der Ausschuß hat sich zu diesem Behnfe mit der Versicherungsgesellschaft „Anker" ins Einvernehmen gesetzt, mit derselben einen ans 3 Jahre laufenden Vertrag abgeschlossen, gemäß welchem sich der „Anker" verpflichtete, jährlich uns einen Betrag per 1000 fl. zuznwenden, mit welchem wir einen Versicherungsfond begründeten. Wir übernahmen die Verpflichtung, jene Enltusgemeinden, welche zu unseren Mitgliedern gehören, zur zahlreichen Versicherung ihrer Beamten beim „Anker" zn veranlassen; wir erklärten uns bereit, der Prämienbeträge aus unserem Eigenen beizntragen; wir haben ferner Anstalten getroffen, um beim Abschlüsse der Versicherung mitzuwirken, die Einzahlungen zu überwachen, die Polizzen in Verwahrung zu nehmen, überhaupt belehrend und fördernd diese Versicherungsaction zu unterstützen; der den Gemeindebeamten in Aussicht gestellte Versicherungsbetrag soll aber — mit Rücksicht ans die Höhe unseres Fondes — das Maximum von 2000 fl. nicht überschreiten; unser '/--Beitrag wurde einstweilen auf die Tauer von drei Jahren, d. i. für jenen Zeitraum zugesichert, auf welchen der Vertrag mit dem „Anker" lautet. Tiefer von uns eingeführte Versicherungsmodus erscheint als eine neue Einrichtung auf dem Gebiete des jüdischen Gemeindewesens, weshalb sich dieselbe allerdings erst nach und nach einlebcn muß, so daß der Ausschuß von Zeit zu Zeit wiederholt theils an die Cultusgemeinden, theils an die Gemeindebeamten mit der Ausfordernng herantrat, dieses Unternehmen des Gemeindebnndes aufs Kräftigste zu unterstützen. Bis heute zählt der Gemeindebund unter den Versicherten 19 Gemeindebeamtc. Das Drittel der Versicherungsbeiträge, welche der Gemeindebund während der abgelaufenen Vereinsperiode, d. i. bis I. Jänner 1899, leistete, beträgt 840 fl. 25 kr. Ueberdies wurde einem Functionär, welcher bei der »AcJriatica« versichert ist, da sich derselbe in finanziellen Nöthen befand, ausnahmsweise zweimal mit einem Betrage von je 35 fl. 90 kr. ausgeholfen, der in der obigen Summe von 840 fl. 25 kr. inbegriffen ist. Heute, wo auf allen Erwerbsgebieten sich der Ruf nach Versicherung der Bediensteten und Arbeitnehmer nachhaltig geltend macht, wo alle Berufsarten Versicherungsinstitute sür ihre Mitglieder zu gründen streben, dürfen wir uns dieser vollkommen gerechtfertigten Strömung nicht verschließen und müssen alle uns zu Gebote stehenden Mittel aufwenden, um das Los unserer jüdischen Gemeindebeamten, deren materielle Lage leider Vieles zu wünschen übrig läßt, zu verbessern. Es dürfte wohl eingewendet werden, daß für die Lehrerschaft ein ähnlicher Fond schon seit längerer Zeit besteht: allein es darf nicht außer Acht gelassen werden, daß ein großer Theil der jüdischen Beamtenschaft nicht dem Lehrerstande angehört und daß anderseits gerade auf diesem Gebiete des Guten nicht genug geschehen kann. Es erscheint daher dringend geboten, daß unsere Gemeinden und Gemeindebeamten von dieser neuen durch den Gemeindebund eingeführten Versicherungsinstitution den ausgiebigsten Gebrauch machen. Wenn auch der Versicherungsbetrag per 2000 fl. kein bedeutender ist, so darf nicht übersehen werden, daß zur Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder gar im Todesfälle ein Kapital von 2000 fl. eine nicht zu unterschätzende Aushilfe und in drückender Nothlage einen gewissen Nothanker gewährt. Wir hoffen daher, daß sich dieser humane Gedanke in den Kreisen der (Gemeinden und Beamten Bahn brechen wird, und daß wir fernerhin mit noch größerem Erfolge in diesen unseren Bestrebungen unterstützt werden. Ein weiterer Programmpunkt unseres Gemeindebnndes ist der Rechtsschutz gegen gesetzwidrige Angriffe gegen Juden und Judenrhum. Leider sind unsere Verhältnisse derart, daß wir nicht einen Augenblick zögern durften, diesen Programmpunkt zu verwirklichen. Ter Ausschuß sorgte daher für die Constituirung eines Rechtsschutz-ComitLs, indem er sich an sämmtliche jüdischen Advocaten Böhmens mit der Bitte wandte, diesem Comitö beizutreten. Wir constatiren mit Genugthuung, daß ein großer Theil der jüdischen Advocaten Böhmens bereitwillig ihre unentgeltliche Mitwirkung zusagte. In das Rechts schutz-Co m ite wurden gewählt die Herren: Dr. Ludwig Bendiener als Obmann, Tr. Josef Z a l n d als dessen Stellvertreter, Dr. Arnold P o l l a k als Schriftführer, und als Mitglieder die Herren: Dr. Jacob Steiner, Dr. Heinrich R o s e n b a u m und Dr. Wilhelm S ch l e i ß n e r. Die Organisation des Rechtsschutz-Comites besteht im Wesentlichen darin, daß dasselbe in der Regel rasch und selbstständig einzugreifen hat, blos im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Gemeindebundes und dem Geschäftsleiter. In äußerst dringenden Fällen kann auch der Obmann des Rechtsschutz-Comites gegen nachträgliche Berichterstattung die zweckdienlichen Schritte einleiten. Leider hat das Rechtsschutz-Comite schon wiederholt Veranlassung gehabt, zn sunctioniren, insbesondere waren es die Decemberunruhen im Jahre 1897, wo an der seitens der Prager Cultusgemeinde und der Vororte eingeleiteten Action das Rechtsschutz-Comitä in hervorragender Weise mitwirkte. Hierauf wurde eine Denkschrift verfaßt, welche alle Beschwerdepunkte hinsichtlich der antisemitischen Bewegung eingehend erörterte und eine Deputation, bestehend aus den Herren Tr. Aniold

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