Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 15 (14.4.1899)
- Date
- 1899-04-14
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 15 Dr. Vloch's Wochenschrift Seite 287 Eine Protestversammlung. Mittwoch Abends fand im Festsaale des „Hotel Continental" eine vom Jüdischen Volksverein in Wien einberufene, äußerst zahlreich besuchte Versammlung statt, in welcher die Ausschließung jüdischer Lehrer vom Avancement besprochen wurde. Der Präsident, Kaufmann Hermann Eltbogen, ertheilte einem Unterlehrer als Referenten das Wort. Derselbe führte in streng sachlicher Weise den Nachweis, daß die jüdischen Lehrpersonen tatsächlich derzeit von der Vorrückung ausgeschlossen sind. Der Redner führte aus, daß sich die jüdischen Unterlehrer und Unterlehrerinnen von den Actionen, welche auf eine Besserung der materiellen Lage der Lehrer abzielen, nie ausgeschlossen haben; sie sind bei ihren Collegen beliebt, ihr Wicken wird von den Behörden anerkannt, sie werden von den Kindern geliebt, und dennoch stehen sie allein. Mit dem Gehalte eines Unterlehrers könne ein junger Mann wohl einige Jahre auskommen, allein 16,17, ja sogar 18 Jahre in derselben Gehaltsclasse zu verbleiben, das sei eineUnmöglichkeit. Von den 52 jüdischen Unterlehrern und Unterlehrerinnen haben alle die Durchschnittsdienstzeit, in welcher ein Unterlehrer verbleibt, überschritten, und zwar weit überschritten. Der Redner appellirte daher an die Versammlung, den jüdischen Lehrern endlich zu ihrem Rechte zu verhelfen. (Lebhafter Beifall.) Als zweiter Redner wies Dr. Ascher aus dem „Statistischen Jahrbuche der Stadt Wien" nach, wie systematisch von der jetzigen christlich-socialen Gemeinderatbs-Majorit die Präterirungen von jüdischen Lehrpersonen vorgenommen werden. Eine Unterlehrerin, welche ein Belobungsdecret des Bezirksschulrathes besitze und die eine kranke Mutter unterstützen müsse, sei heute mit löjähriger Dienstzeit noch immer provisorisch. Eine zweite, welche ein Belobungszeugniß besitzt und ihre alte Mutter erhalten muß, ist bereits 18'/, Jahre Lehrerin und noch immer provisorisch. (Rufe: Hört! Hört! und Pfui!) Das Jahresbudget der Commune Wien für Schulzwecke betrage 8,400.000 fl. Wenn es nun wahr ist, daß es in Wien so viele jüdische Millionäre gibt, so müssen dieselben doch wohl einen ganz bedeutenden Beitrag hiezu leisten. Sollten also die Juden nicht das Recht haben, zu verlangen, daß die Lehrer ihrer Confession wenigstens nicht präterirt werden? (Stürmischer Beifall.) Unterlehrer Au f f ä r b e r erklärte: Wir wollen uns nicht längcr ein so schweres Unrecht zufügen lassen, wir wollen nicht länger hungern. (Lebhafter Beifall.) Dr. K a h n bemerkte, wenn die jetzige Gemeinderaths-Majorität das Recht der armen Juden — denn reiche Lehrer gebe es nicht — mit Füßen trete, da sei es gleich besser, man errichte jüdische Schulen. (Beifall und Widerspruch.) Kaufmann Neustadtl nahm die interconfessionelle Schule und das Reichs-Volksschulgesetz gegen den Vorredner in Schutz und schloß mit einem Appell an die jüdische Lehrerschaft, sich den unterdrückten Lehrern der anderen Parteien anzuschließen. Dr. Liftschütz erklärte mit Bezug auf die Bemerkungen einiger Vorredner, daß man den liberalen Gemeinderäthen Unrecht thue, wenn man behaupte, die Liberalen hätten zu diesem Unrecht nicht Stellung genommen. Dr. Vogler sei bei den Beförderungen stets gerecht vorgegangen. Der Redner sprach die Meinung aus, daß es ein Mißgriff war, daß der Jüdische Volksverein in die Sache eingegriffen und dadurch eine confessionelle Politik in die Sache getragen habe. Auch Ortsschulrath Strauß bemerkte, der Jüdische Volksverein dürfte in dieser Sache nichts ausrichten. Man müffe sich vielmehr an einflußreiche Personen wenden, um eine Abstellung dieses Unrechtes zu erwirken. Dr. Ascher beantragte hierauf folgende Resolution: „Die heute im „Hotel Continental" tagende Versammlung erblickt in der Ausschließung jüdischer Lehrkräfte vom Avancement ein schreiendes Unrecht. Da die öffentlichen Schulen aus den Steuergeldern a l.l er Gemeindemitglieder erhalten werden, haben die Unterlehrer und Unterlehrerinnen jüdischer Confession, die ihre Pflicht stets treu erfüllten, die eine langjährige, oft belobte Dienstzeit aufweisen können, ein begründetes Recht darauf, daß ihnen der verdiente Lohn ihrer Arbeit nicht länger vorenthalten werde. Die Versammlung fordert, daß sowohl bei Anstellung von Lehrpersonen wie bei Vorrückungen einzig und allein die Dienstzeit und die Tüchtigkeit der Bewerber maßgebend sei, und drückt ihre Entrüstung darüber aus, wenn,' aller Gerechtigkeit und Menschlichkeit Hohn sprechend, arme Unterlehrer ihrer Confession wegen verfolgt werden und sie oft hungern und darben müssen." Nach Annahme dieser Resolution wurde die Versammlung geschlossen. Der „Eid der Juden". v Prag, 10. April. Anfang dieses Monats fand beim Bezirksgerichte der Königlichen Weinberge eine Streitverhandlung statt, bei welcher der Richter, Herr Gerichtssecretär Machalicky, einen jüdischen Zeugen Namens Black verhörte. Nach Einvernahme dieses Zeugen boten die Parteien weitere Beweise an, die der Richter jedoch mit dem Beifügen zurückwies, er habe die volle Ueberzeugung von der Richtigkeit der eben gemachten Aussage, zumal er wisse, mit welcher Gewissenhaftigkeit bei den Israeliten ein Eid aufgefaßt werde. Sabbath und Feiertage — und die Markttage. In der Stadt Cottbus, deren Magistrat in ftüheren Jahren bei Festsetzung der Frühjahrs- und Herbstjahrmärkte die jüdischen Feiertage berücksichtigt und deshalb mannigfache Angriffe judenfeindlicher Blätter erfahren hatte, wurde im November vorigen Jahres der Herbstmarkt 1899 auf einen Termin festgesetzt, der mit Rosch-Haschonoh zusammenfällt. Trotz der von den Interessenten, der jüdischen Synagogengemeinde und deren Prediger, beim Magistrat und bei der Kgl. Regierung in Frankfurt a. d. O. unternommenen Schritte gelang es nicht, eine Verlegung zu erwirken. In Folge dessen wandte sich Herr Prediger Kamerase unter dem 27. Februar d.J. an den Ausschuß des „Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes". Der geschäftsführende Vorsitzende des D.-J.-G.-B., Herr Professor Dr. Philippson, maß dieser Angelegenheit eine erhebliche Bedeutung bei, und bat den Landtagsabgeordneten Herrn Dr. Max Hirsch um dessen persönliche Verwendung bei dem zuständigen Minister des Innern. Der genannte Herr erklärte sich hierzu gerne bereit, wünschte jedoch zuvor eine Enquete darüber veranstaltet zu sehen, wie es in den preußischen Städten bei Festsetzung der Märkte mit der Berücksichtigung der jüdischen Feiertage gehalten werde. Im Interesse der Beschleunigung beschränkte sich der D.-J.-G.-B. auf ein Rundschreiben an die jüdischen Gemeinden der Provinz Brandenburg, denen folgende Fragen vorgelegt wurden: 1. Ist dort jemals ein Jahr-, Vieh-, Saat- oder ähnlicher Markt auf Rosch-Haschonoh oder Jom-Hakippurim festgesetzt worden? 2. Ist im Bejahungsfälle gegen solche Veranlagung Einspruch erhoben worden und mit welchem Erfolge? Die einlaufenden Bescheide verneinten fast ausnahmslos die erste Frage und damit entfiel die zweite. Die Gemeinde Prenzlau war in der Lage, eine durch Vermittlung der Landwirthschaftskammer für die Provinz Pommern in Stettin erlassene Verfügung der Kgl. Regierung zu Stralsund einzusenden, die sich zu Gunsten derBerücksichtigung des Sabbath s bei Festsetzung des Wollmarktes verwendete. Das so gesammelte Material wurde von Herrn Dr. Hirsch seinem Collegen Herrn Rickert, dem bewährten Vertreter jüdischer Gleichberechtigung mitgetheilt, und auf des Letzteren, als Vorsitzenden des Vereines zur Abwehr des Antisemitismus, Veranlassung bei Abfassung einer von einer größeren Zahl jüdischer Interessenten in Cottbus aufgesetzten Petition verwendet. Herr Landtagsabgeordneter Dr. Max Hirsch hat diese Petition am 28. März d. I. Sr. Excellenz dem Herrn Minister des Innern mit einer mündlichen Erläuterung überreicht. Der Herr Minister nahm die Petition wohlwollend mit der Zusage sorgfältiger Prüfung entgegen; sollte es nach Lage der Sache zu spät sein, so werde der Herr Minister gewiß für die Zukunft die stete Berücksichtigung der hohen jüdischen Feiertage anempfehlen. Es wird fortan nach Ansicht des Herrn Dr. Max Hirsch nur nöthig sein, daß die Vertreter der jüdischen Gemeinden dieser Frage die nöthige Aufmerksamkeit schenken und erforderlichenfalls an der richtigen Stelle und rechtzeitig Einspruch erheben. Heinrich Leo, der bekannte Hallenser Historiker, dessen „Vorlesungen über die Geschichte des jüdischen Stammes" in vielen Beziehungen auch heute noch von Werth find, wurde in diesen Tagen anläßlich seines 100. Geburtstages von den Conservativen gefeiert. Es ist interessant, bei dieser Gelegenheit zu constatiren, daß dieser hochconservative Parteikämpfer doch über die elende Gehässigkeit des heutigen Antisemitismus weit erhaben war. „Ich sehe darin, daß Jemand ein Jude ist seiner Abstammung nach, nicht das mindeste Unwürdige; im Gegentheil, wenn ich von Abrahams Samen wäre, würde ich in große Gefahr des Stolzes gerathen, von so hochfürstlichem Geschlechte zu sein, wie das der Erzväter war, von so welthistorisch adeligem Geblüte wie das Blut Israels. Wäre ich ein getaufter Jude, ich würde selbst als Christ auf die Verbindung mit altjüdischem Geschlechte halten." (Nachschrift zu den „Hegelingen", 1839.)