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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-04-14 · 15 (14.4.1899) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
15 (14.4.1899)
Date
1899-04-14
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 15 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 385 Jaromir H u s e k, wandte sich deshalb an den Abgeordneten Schneider mit der Bitte, dem Justizminister den Fall mitzutheilen und denselben ersuchen zu wollen, in dieser Affaire, welche die Bevölkerung außerordentlich errege, energisch eiuzuschreiten und eine gründliche Untersuchung anzuordnen. Nach dem Wortlaute des amtlichen Telegrammes scheint dieser Schritt auch Erfolg gehabt und die abermalige Verhaftung des von der Bolksstimme des Mordes beschuldigten Juden bewirkt zu haben. Wir sehen hier das merkwürdige Schauspiel, daß strafgerichtliche Untersuchungen in Oesterreich unter der unmittelbaren Controle des Abgeordneten Ernst Schneider stehen. Herrn Schneider wird aus der Provinz von antisemitischen Journalisten über die Verhaftung und Freilassung eines des Mordes verdächtigten Juden berichtet, Herr Schneider wird daraus aufmerksam gemacht, daß der Richter, welcher den Verdächtigen freiließ, ein Jude sei, und Herr Ernst Schneider intervenirt sodann beim Justizminister. Es ist natürlich abzu.varten, ob die Darstellung des „Deutschen Volksblatt" über diesen Verlauf des Untersuchungsverfahrens richtig ist oder nicht, aber es muß schon heute Folgendes bemerkt werden: Ob der verhaftete Jude H ü l s n e r den Mord begangen hat oder nicht, das festzustellen ist Sache der strafgerichtlichen Untersuchung. Es ist möglich, daß der Verdacht unbegründet ist, und es ist ebenso möglich, daß der Verhaftete das entsetzliche Verbrechen wirklich begangen hat, und in diesem Falle wird den Verbrecher die verdiente Strafe treffen. Dagegen muß jedoch entschieden Verwahrung eingelegt werden, daß eine strafgerichtliche Untersuchung in Oesterreich in Zusammenhang gebracht werde mit der Confession des Beschuldigten und mit der Confession des Richters und daß bei der Vornahme strafgerichtlicher Erhebungen der Antisemitismus eine active Rolle spiele. Kein Jude hegt auch nur im Entferntesten den Wunsch, daß ein Mörder, weil er ein Jude ist. der Strafe für sein ruchloses Verbrechen entgehe, aber die Schuld oder Nichtschuld eines Verhafteten muß unabhängig sein von antisemitischen Tendenzen. In dieser Hinsicht ist das Eingreifen des Ernst Schneider, der das Entdecken von Ritualmorden und das Verhetzen der Bevölkerung seit Jahren systematisch betreibt, nur geeignet, die Auffindung der Wahrheit zu erschweren und die Rechtspflege zu compromittiren. Die verdächtigen Hände eines Ernst Schneider und seiner Complicen haben mit Recht und Wahrheit nichts zu thun, und sie dürfen die Justiz nicht beschmutzen. Die österreichischen Gerichte bedürfen nicht der Controle eines Ernst Schneider, um bei der Entdeckung eines verübten Mordes nach dem Schuldigen zu forschen. Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. (Aachod in Wien oder Wien in Nachod. — A.d absurdum. — Alte Hosen nnd nene Titel. — Adelige Wappensprüche.) Die Wiener Gebräuche sind nach Nachod gekommen. Die Drohung, die Herr Leopold Steiner im Gemeinderathe aussprach, daß nämlich die Juden hier sich davor hüten sollen, über die christliche Religion zu reden, weil sie es sonst erleben könnten, daß die Nachoder Gebräuche nach Wien kommen, erfüllt keinen einzigen Juden in Wien mit irgendwelcher Besorgniß. An dem guten Willen der Wiener Antisemiten, ihre Theorien in die Praxis zu übertragen, hegen wir allerdings nicht den geringsten Zweifel, aber diesem guten Willen stellen sich am Sitze der Centralbehörden, welche in der Residenz denn doch darauf bedacht sein müssen, die öffentliche Ruhe und Ordnung aufrechtzuhalten und gewaltthätige Ausschreitungen nicht zu dulden, zu viele bewaffnete Hindernisse entgegen. In der Provinz ist der amtliche Geschäftsgang ein langsamerer, da dauert es einige Zeit, bevor man wirksame Maßregeln ergreift, um die jüdische Bevölkerung vor dem Pöbel zu schützen, und in Galizien sowohl als in Böhmen ist es wiederholt geschehen, daß die Läden jüdischer Kaufleute ausgeplündert und demolirt wurden, ohne daß die wenigen zufällig anwesenden Gendarmen die Menge in ihrem Vergnügen zu stören vermochten. Dennoch läßt Herr Leopold Steiner sich eine Beleidigung der Stadt Nachod und eine Verleugnung des Wirkens seiner Partei zu schulden kommen, wenn er von Nachoder Gebräuchen spricht, die man nach Wien verpflanzen werde. So stehen die Dinge durchaus nicht. Es ist freilich noch nicht „Gebrauch" in Wien, mit brutaler Gewalt auf die Juden loszugehen, aber der Wnnsch, daß dies geschehen möge, und der Gedanke, daß es eigentlich das Beste wäre, die Juden abzuschießen, wie es Herr Ernst Schneider vorschlägt, die Körndljuden aufzuhängen, wie der Wimberger'sche Stammgast es als socialpolitische That vorschlägt, und die rühmenswerthe Unparteilichkeit des Herrn Dr. Lueger, dem es einerlei ist, ob die Juden geköpft oder gehängt werden, sie geben ein Gesammtbild jener Wiener „Volksseele", aus deren Tiefen der Völkerpsychologe Bergani täglich neue Perlen hervorzuholen versteht. Die antisemitischen Führer und die ihnen zur Verfügung stehende antisemitische Schandpresse arbeiten in Wien seit zwanzig Jahren daran, im Volke den wüthendsten Haß gegen die Juden hervorzurufen, ihnen alle verächtlichen und abscheulichen Eigenschaften anzudichten, sie als die Ursache aller wirthschaftlichen Bedrängniß hinzustellen. Jede Brutalität, an Juden begangen, findet den ausdrücklichen Beifall der Antisemitenblätter, und wenn es gewagt erscheint, einen Gewaltact ausdrücklich zu loben, so erklärt man ihn wenigstens für „begreiflich". Das ist nämlich ein häufig wiederkehrendes Wort in dem Sprachschätze Vergani's, und wir begegnen ihm jedes Mal, so oft Bergani feine Sympathie mit einem Schurkenstreiche kundgibt. Die Excesse in Galizien hat er genau so begreiflich gefunden, wie die in Nachod, und auch die abscheuliche Denunciation eines Lehrers gegen einen College», wegen dessen privater Aeußecungen über die christlich-sociale Partei wurde von dem großen Kenner der Volksseele als „begreiflich" registrirt. Die Fabrikanten in Nachod sind zufällig Juden. Wäre das nicht der Fall, so hätten Bergani sowohl als K. H. Wolf, dieser Günstling der deutsch-nationalen Fabrikanten in Böhmen, gegen die Arbeiter, als die „rothen Soci", Partei ergriffen, und V e rg a n i hätte die verübten Excesse als einen Beweis für die Gefährlichkeit der Socialdemokratie verwerthet. Da aber die Fabrikanten Juden sind, und da nur jüdische Geschäftsleute ausgeraubt wurden, so erscheinen die Ereignisse in Nachod nur als eine „Mahnung zur endlichen Lösung der Judenfrage". Dabei ist es ungemein heiter, zu lesen, wie Ernst Bergani, indem er „gesetzlich; Maßregeln" zum Schutze der Bevölkerung vor der Ausbeutung durch jüdische Capitalisten fordert, in der Rolle eines Beschützers der Juden posirt. Solche Maßregeln, meint der von jüdischen Capitalisten leider so wenig bestochene Ehrenmann, also ebenfalls ein Opfer jüdischer Ausbeutung, feien auch nothwendig zum Schutze der Juden selbst. Dann, sagt er, wenn die Bevölkerung die Hoffnung verliert, daß sie die Gesetzgebung vor den bekannten Praktiken schützt, dann greift sie eben zur Selbsthilfe. Es gebe „zu denken", wenn die Wuth der erregten Volksmassen sich ausschließlich gegen Juden kehrt, dieser instinctive Haß der Massen sei sicher kein zufälliger und sollte gerade die Freunde der Juden bewegen, auf die angedeuteten Maßregeln bedacht zu sein, welche den Ausbrüchen der Volksleidenschaften Vorbeugen. Bergani als Beschützer der Juden ist eine originelle Figur, gerade so komisch, als würde manihm die Beschützung des Wiener Gemeindevermögens übertragen. Nachdem man Herrn Bergani nicht einmal gezählte Obligationen anvertrauen kann, so würden wir noch viel größere Bedenken hegen, ungezählte Juden seiner gütigen Fürsorge anzuvertrauen. Es wäre sehr unangenehm, Herrn Bergani als Protector der Juden zu begrüßen, weil es die sonstigen „Freunde der Juden" peinlich berühren müßte, sich in so schlechter Gesellschaft zu befinden. Nun hieße es, diesem talentvollen Schriftsteller ein Unrecht zufügen, wenn man sagen wollte, daß er den Sinn für Gesetzlichkeit und menschliches Wohlwollen für seine jüdischen Mitbürger, die doch auch leben wollen, heuchelt. Der Eindruck, den seine Auseinandersetzung hervorzurufen berechnet erscheint, ist nämlich folgender: „Seht, meine lieben Leser, was ich für ein schlauer und geschickter Kerl bin, wie ich es verstehe, durch ein paar Phrasen von Gesetzlichkeit, denen ihr Alle sofort anmerket, daß ich nicht heucheln, sondern den Staatsanwalt ftozzeln und die Juden ärgern will, meine Herzensfreude darüber, daß man in Nachod endlich auf den richtigen Geschmack gekommen ist, auszusprechen. Ich empfehle ausdrücklich, ohne daß man mir es beweisen kann, den „Ausbruch der Bolksleidenschaften", denn wir wissen ja, daß die „Gesetzgebung" das Volk nicht schützt, daß also gar nichts Anderes, als die „Selbsthilfe" übrig bleibt. Versteht Ihr, meine lieben Leser, was „Selbsthilfe" heißt?" — Die Drohung des Herrn Steiner, so dumm und lächerlich sie klingt, ist darum nicht weniger verbrecherisch; sie rst ernst gemeint und auf ihre Wirkung berechnet. Man weiß, daß vor den Augen des Dr. Lueger politische Gegner dieses Mannes füchteclich mißhandelt worden sind, ohne daß er es mit einem

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