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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-04-07 · 14 (7.4.1899) · page 13

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
14 (7.4.1899)
Date
1899-04-07
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nr. 14 Vr. Vloch'» Wochrnschrist Sette 373 Es steht vielleicht in innerem Zusammenhänge damit, daß die jüdische Armenpflege mehr und mehr ihre alte Eigenart aufgibt und nach Mustern aus anderen Kreisen sich umbildet. Unfraglich zeigt das neue Scyema gute Ordnung und eine in manchem Betracht weise Sparsamkeit. Doch bei alledem können wir das Gefühl nicht los werden, als würde der zu Gunsten bureaukratischer Regelung erzielte Gewinn auf Kosten des Herzens gemacht, und bei aller Sparsamkeit im Einzelnen die jüdische Wohlthätigkeit im Ganzen war — goidet. Bei dem jüngst hier abgehaltenen Congreß der Delegirten der Armenpflege-Vereine überraschte ein Referent die Hörer durch die Bemerkung, daß im Hebräischen der Ausdruck für Gerechtigkeit und Wohlthätigkeit derselbe sei: np-ia. Man war eben überrascht, daß der Referent das hebräische Wort kannte. Niemand aber antwortete ihm, daß npNL nur die schuldige Minimalleistung darstellt und erst die Mehrleistung, als Gomiluß Chaffodim, auf die Bezeichnung einer Tugend Anspruch erheben darf. In Sachen der Berliner Rabbinatswahl ist ein halber Schritt vorwärts gethan worden. Die Herren Repräsentanten haben die Gewohnheit, sich nicht mit der statutenmäßig erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit zu begnügen, sondern mit einer Einhelligkeit äußerlich zu prunken, von der sie innerlich weit entfernt find. Sie pactiren deshalb immer vor einem Wahlact. Jetzt sollen sie einen conservativen Rabbiner und einen liberalen Prediger wählen. Ueber den conservativen Rabbiner gehen die Meinungen noch weit auseinander. Für den liberalen Prediger war Herr Dr. Jacob aus Göttingen in Aussicht genommen. Seine Predigten hatten gefallen. Aber nachträglich waren Bedenken aufgestiegen: Ec hatte hinsichtlich der Bibelkritik ketzerische Aeüßerungen gethan, wollte nicht alle Ergebnisse dieser Kritik unbesehen mit der vorschriftsmäßigen Orthodoxie des Aberglaubens gelten lassen. Das hat man ihm verübelt, und die Folge war, daß die herkömmliche Einhelligkeit sich nicht einstellen wollte. So wurde die Wahl von Woche zu Woche verschoben. Herrn Dr. Jacob war es begreiflicher Weise nicht behaglich, auf unabsehbare Zeit zwischen Baum und Barke zu bleiben, »H tont qu’ une porte soit ouverte ou lermee« — so ungefähr schrieb er an den Vorstand; er wollte einen Bescheid haben, Wahl oder Ablehnung. Der Vorstand konnte nicht umhin, diese Forderung billig zu finden. Er beschloß einstimmig, die Wahl des Herrn Dr. Jacob der Repräsentantenversammlung zu empfehlen. Kommenden Sonntag wird die Repräsentantenversammlung in geheimer Sitzung die Angelegenheit berathen. Ob sie auch zum Abschluß kommt, ist eine andere Frage. Inzwischen ist die Rabbinernoth in Berlin thatsächlich sehrgroß, denn wenn, wie es dieser Tage der Fall war, ein einzelner Rabbiner an einem Nachmittag sieben Traureden zu halten hat, muß man wirklich von einer Ueberbürdung sprechen. Leipzig, 28. März. Die „Kölnische Zeitung" bringt unter dem Titel: „Die Judengefahr in Hannover" folgende Notiz: Vor Weihnachten 1897 ließen der Apotheker Oe. und der Buchdrucker A. in Hannover ein Flugblatt erscheinen, das sie in den Häusern der Stadt zur Verbreitung brachten. Dieses Flugblatt enthielt einen Plan der Stadt vom Jahre 1872 und einen solchen von 1897. Auf beiden waren die jüdischen Geschäftshäuser besonders markirt. „Bitte, werfen Sie einen Blick aus diese Pläne", hieß es im Texte, „und Sie werden sehen, wie schnell sich die Zahl dieser Firmen in den letzten 25 Jahren vermehrt hat. Dem Alles an sich raffenden Judenthum haben unsere Geschäftsleute weichen müssen. Die Juden zerstören die Grundlage unseres nationalen Denkens" u. s. w. 14 jüdische Geschäftsleute in Hannover fühlten sich durch dieses Flugblatt beleidigt und stellten Strafantrag. Das Landgericht Hannover sprach jedoch die Angeklagten frei, weil das Flugblatt zwar für die Juden in Hannover beleidigend sei, den Antragstellern aber die erforderliche Legitimation fehle. Auf die Revision der 14 Herren, die als Nebenkläger zugelassen wurden, hob das Reichsgericht das Urtheil auf und verwies die Sache an das Landgericht Hannover zurück. Dieses hat die Angeklagten abermals freigesprochen. In der Begründung wurde ausgeführt, daß der Betrieb von Ramschgeschäften an und für sich nicht unehrenhaft sei, daß nicht nur jüdische, sondern auch christliche Geschäftsleute derartige Speculationen vornehmen, daß die Bezeichnung „stammverwandte Vettern der Cohn und Rosenberg" an sich nicht beleidigend sei, daß die Nebenkläger durch das Flugblatt zwar getroffen würden, daß aber der Inhalt desselben objectiv keine Beleidigung enthalte. Die gegen dieses Urtheil von dcn Nebenklägern eingelegte Revision wurde vom Rechtsanwalt für begründet erklärt. Das Urtheil erschöpfe nicht die Anklage. Obwohl der ganze Inhalt des Flugblattes unter Anklage gestellt sei, habe das Gericht lediglich willkürlich einige Sätze ans demselben herausgeriffen, ohne den übrigen Inhalt zu Prüfen. Dann sei auch nicht ersichtlich, warum das Landgericht nicht wenigstens wegen groben Unfuges, den es für vorliegend erachte, verurtheile; sodann scheine auch das Gericht, soweit es den Inhalt der Flugschrift geprüft habe, den Begriff der Beleidigung in einzelnen Fällen zu eng gefaßt zu haben. Das Reichsgericht hob das Urtheil unter Billigung dieser Ausführungen auf und verwies die Sache nunmehr an das Landgericht Hildesheim. Breslau. Ueber die Thätigkeit der hiesigen Gemcinde-Religious- Unterrichtsanstalt ist soeben der 56. Jahresbericht, erstattet vom Rabbiner Herrn Dr. I. G u t t m a n n, erschienen. In schwungvollen Ausführungen weist der Verfasser auf den hohen Werth des Unterrichtes in der jüdischen Geschichte hin, welcher zur Hebung und Kräftigung des jüdischen Bewußtseins beiträgt. Woran es dem Judenthum der Gegenwart nur allzu sehr fehlt, das ist der Stolz, die Bekemi'nißfreudigkeit, wie sie aus dem Bewußtsein einer großen geschichtlichen Vergangenheit entspringen. Niemals hätte der Abfall, die Fahnenflucht, in unseren Reihen eine so weite Ausbreitung gewinnen können, wenn unser modernes Judenthunl nicht so unkundig wäre seiner eigener! geschichtlichen Vergangenheit, wenn es eine Ahnung hätte von der weltgeschichtlichen Bedeutung, von der Heldengröße unseres Stannnes. Was weiß denn unser heutiges Geschlecht von dem Siegeszuge der heiligen Ideale unseres Glaubens, in dem sie sich die Welt erobert haben, von den: gewaltigen Martyrium, das deren Träger zu erdulden hatten, von der unvergleichlichen Standhaftigkeit und Treue, mit der unsere Väter so viele Jahrhunderte hindurch für ihre Ueberzeugung eingetreten sind? Der Hochmuth, die geringschätzige lleberlegenheit, mit der so viele unter uns auf das Judenthum glauben herabsehen zu dürfen, ist eine unausbleibliche Folge dieser Unkenntniß vom Wesen und von der Geschichte des Judenthums. So ist ein mit Verständniß und Begeisterung ertheilter Unterricht in der jüdischen Geschichte eine der wesentlichsten Vorbedingungen für die Kräftigung des jüdischen Bewußtseins und daniit für die Abwendung der Gefahren, die das Judenthum der Gegenwart bedrohen. Der Verfasser weist auch noch auf einen anderen Gesichtspunkt hin, von dem aus sich ein möglichst eingehender Unterricht in der jüdischen Geschichte für unsere Jugend als eine dringende Nothwendigkeit darstellt. Ter allgemeine Geschichtsunterricht, wie er an unseren öffentlichen Lehranstalten ertheilt wird, darf fast durchwegs als ein c o n f e s s i o n e l l gefärbter bezeichnet werden. Ein Blick in die diesem Unterricht zu Grunde gelegten Lehrbücher genügt, um sich von der Richtigkeit dieser Behauptung zu überzeugen. Insoweit in diesem Geschichtsunterricht auch des Judenthums Erwähnung geschieht, wie z. B. bei der Entstehung des Ehristenthums, den Kreuzzugen u. s. w., werden eben voni confessionellen Standpunkte der Schule oder des Lehrers aus mitunter Anschauungen über das Judenthum zum Ausdrucke gebracht, die geradezu geeignet sind, in unseren jüdischen Kindern die Achtung vor ihrem Glauben, vor der geschichtlichen Vergangenheit ihrer Religions¬ und Stammesgemeinschaft zu untergraben. Wie spiegelt sich die Geschichte des Judenthums in den Köpfen Derjenigen ab, die von ihr nichts weiter erfahren haben, als was ihnen gelegentlich beim allgemeinen Geschichtsunterricht von einem nicht ganz unbefangenen Lehrer über dieselbe mitgetheilt wurde? Und wir sollten nicht die Pflicht haben, diesem Uebelstande entgegenzuwirken, dadurch, daß wir unseren Kindern Gelegenheit geben, die jüdische Geschichte in ihrem wahren Lichte dargestellt kennen zu lernen, die landläufigen Vorurtheile, die sich wie eine böse Krankheit von Geschlecht zu Geschlecht forterben, dnrch eine Gegenüberstellung der Thatsachen aus der Geschichte des Judenthums berichtigen zu können? Ich meine, daß wir an unserer Jugend eine schwere Versündigung begehen würden, wenn wir diese Pflicht versäumten und ihr nicht die Mittel an die Hand gäben, sich ein besseres und objectiveres Urtheil über unsere geschichtliche Vergangenheit zu bilden. Paris, 28. März 1899. „Sehr geehrter Herr Redacteur! In der letzten Nummer der „Oesterreichischen Wochenschrift" veröffentlichten Sie einen Bericht über die am 19. d. M. stattgehabte Sitzung des Centralcomitßs der „Choveve Zivn-Vereine" in Paris, welcher neben manchen ganz richtig aufgefaßten und wiedergegebenen Thatsachen Nachrichten enthält, die auf einer Verkennung des Thatbestandes beruhen. Ich bin fest überzeugt, daß Ihr Herr Correspondent diese Nachrichten in bestem Glauben veröffentlicht hat und daß er im Interesse der Wahrheit und der durch eine unrichtige Darstellung der Dinge gefährdeten Colonisation-Action die Richtigstellung seines Berichtes gerne gestatten wird. Als Mitglied des Centralcomites für Oesterreich und als einer Derjenigen, bei denen Ihr Herr Correspondent seine Informationen geschöpft hat, fühle ich mich doppelt berufen, feine — ich wiederhole es — gewiß von den besten Intentionen dictirte Darstellung von Jrrthümern, die ihr anhaften, zu befreien.

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