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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-04-07 · 14 (7.4.1899) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
14 (7.4.1899)
Date
1899-04-07
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 14 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 263 Wir beklagen diesen von Unduldsamkeit und autokratischem Stolze beeinflußten Mißbegriff, diese Herabdrücknng der Actionäre, welche zugleich Glaubensbrüder und Zionsfreunde sind, auf die wahrhafte pleds missra oontribuens und finden es geradezu grotesk, wenn außerhalb des Prospectes, somit auch muthmaßlich außerhalb der Statuten, daher unverbindlich, proclamirt wird, die Aufsicht über die Gebahrung des Aufsichtsrathes, welche man ihrem natürlichsten Forum, der Generalversammlung, entzieht, sei für immer — „beut (Songreffe gesicher t". Man traut seinen Augen und Ohren nicht. Wer oder was ist denn dieser „Congreß"? Was für eine Rechtsperson? Welche Legalität, welche Rechts- oder Handlungsfähigkeit, welcher juristische Charakter wohnt dieser freien Versammlung inne, welche besten Falles einen moralischen Einfluß auf ihr Publicum und auf ihre Gegner auszuüben vermag? Welches ist das zwingende, vollziehbare R e ch t s v erhält n i ß zwischen Bank und Congreß, welch' letzterer unter den Berwaltungs- oder Aufsichtsorganen der Bank nicht genannt erscheint und gleichwohl „für immer" die oberste Aufsicht ausüben soll? Wer garautirt endlich den Congreß selbst „für immer"? Gewiß, wenn es einmal darauf ankommen sollte, werden diese Baseler Sommerausflügler, deren Einberufung und Leitung denselben Persönlichkeiten zusteht, welche dem Aussichtsrathe der Bank angehören, mit ihrem durchaus verantwortungsfreien Placet schwerlich lange zurückhalten! Höret, Ihr alten „Hochbänker": Eine Actiengesellschaft, der man eine effective Generalversammlung ihrer Actionäre versagt, von der alljährlichen „souveränen Nationalversammlung" controllirt!! — — Noch eines letzten Vorzuges bei dieser Bankgründung gedenkt der Prospect durch die Constatirung, daß dieselbe noch „keine gewinnbringenden Verträge" — das glauben wir — geschlossen habe, wohl aber der einzige onerose Vertrag existirt, vermöge dessen den 28 Gründern in Wien und anderwärts die von denselben „bezahlten oder versprochenen" Gründungsspesen von der Bankgesellschaft „aus dem Gewinne und anders" zurückbezahlt werden sollen. Wer könnte und möchte dagegen etwas einwenden? Niemand und nichts. Aber die Frage bleibt gestattet und heischt Aufklärung, wieso dieser officiellen Thatsache gegenüber in nicht minder authentischem, publicistischem Manifeste gleichzeitig erklärt werden konnte, daß alle diese Gründer zu den bedeutenden Gründungskosten das Ihrige »ä. fonds perdu«, will sagen ohne Rückersatzanspruch, mit Verzicht auf Rückvergütung beigetragen haben? Gilt" denn die Verpflichtung der Bank zur Zahlung „aus ihrem Gewinne und anders" schon jetzt als »tonäs xeräu«? Hier klafft ein Widerspruch, den zu lösen den Grünhern selbst wohl ein Bedürfniß sein wird. — Wir vermögen unsere Betrachtungen nicht zu schließen ohne freundschaftlichen Zuruf an Diejenigen, denen unsere Kritik nicht als Tadel, vielmehr als Mahnruf erscheinen möge. Schon mehren sich die Zeichen, daß die von Selbstgefallen und jugendlicher Heerfolge berauschten Obergötter ihre Wolkenthrone verlassen und zur Erde herabsteigen, allwo der Jammer und das Elend unserer von der Noth des Daseins zur Verzweiflung getriebenen und dem Hungertode preisgegebenen Glaubensbrüder unser Herz und Gewissen krampfhaft zusammenpressen. Hier gilt es, ein großes Hilfswerk, rasche, unaufschiebbare, positive und praktische Arbeit der Pflicht, Barmherzigkeit und Bruderliebe zu vollbringen, zu der wir Alle, Alle uns die Hände reichen sollen unter dem tiefempfundenen und rastlos zu bethätigenden Gelöbnisse: „Alle für E i n e n, E i n e r für Alle"! Arische Moral. Die lügnerischen Anklagen gegen den Talmud gehören zu den alten antisemitischen Hausmitteln. Das selbstgerechte Religionsprotzenihum that entrüstet über die „inferiore Moral" der Semiten und producirte angebliche Aussprüche des Talmud, vermöge bereit der Jude die Gojim beliebig betrügen dürfe oder gar solle. Daß das Alles ganz und gar erlogen oder durch Verdrehungen erschlichen ist, brauchen wir unseren Lesern nicht erst in Erinnerung zu bringen. Erlogen nämlich, so weit es die Juden betrifft. Es hat aber immerhin seinen Reiz, zu erfahren, daß es wirklich Menschen gibt, welche Andersgläubigen gegenüber jeden- Betrug für erlaubt und sogar für eine religiöse Pflicht halten. Nur sind es, wie Jedermann in dem berühinten Werke des g e g e n w ä r t i g e n Bicekönigs von Indien über die „Probleme des fernen Ostens"*) Nachlesen kann, nicht die Juden, sondern die — Missionäre in China, derert Ethik sicherlich nicht im Talmud wurzelt, sondern in einem Boden, welcher unseren Antisemiten viel sympathischer ist. in den Lehren Kalksburgs, welche die Kerntruppen der chinesischen Mission bilden. „Der Chinese, welcher mit seiner eigenen Religion ganz zufrieden ist," erzählt V i c e k ö n i g George N. C u r z o n, „verlangt nichts weiter, als in Ruhe gelassen zu werden. Statt dessen wird er mit einer Propaganda bedrängt, die damit ansängt, Alles anzugreifen, was ihm als besonders verehrungswürdig erscheint. Für ihn ist die Ethik des Confuzius die Summe aller Menschenpflichten für Familie und Staat, während durch dert buddhistischen Cultus für das Bedürfniß, den höheren Mächten zu huldigen, in einer ihm ehrwürdigen Weise gesorgt ist. Nun hört er, wie jene Ethik herabgesetzt und dieser Cultus verspottet tvird. Er wird eirtgeladen, ein Renegat zu werden, und als erstes Opfer wird von ihm gefordert, die Gemeinschaft mit seinen Stammesgenossen aufzugeben; den Anker seiner ganzen Moralität aus seinem festen Grunde zu heben wird ihm als erste Bedingung seiner moralischen Regeneration zngemuthet. Wer kann sich darüber wundern, daß eine Propaganda, welche die Axt bis an die Wurzel des Baumes legt, unter dessen Zweigen das Volk gewohnt ist, in jeder Bedrängniß Schutz zu suchen, dem hartnäckigen Widerstande all' Derjenigen begegnet, welche den völligen Zusammensturz des Volksthumes und seiner Moral vermeiden wollen"! Ganz wie bei uns! Doch der Punkt, der uns am meisten interessiren muß, da wir beschuldigt werden, kein Gefühl für fremde Rechte zu haben, ist die wahrheitsgetreue Mittheilung der Rechtsbasis des ganzen Missionswesens in China. Dasselbe beruht nämlich auf einer Fälschung, die mit den ärgsten Fälschungen des Dreyfus-Processes kühn den Vergleich aufnehmen darf. Das Missionswesen in China wurde durch Artikel VI der französischen Convention von 1858 geregelt, welcher allen Christen dieselbe Sicherheit und denselben Rechtsschutz wie den Nichtchristen gewährt, ohne jedoch Ausländern für das Eindringen in das Innere von China mehr Rechte zu geben, als ihnen vertragsmäßig zustehen. Zwei Jahre später erfolgte der Einbruch Frankreichs und Englands in China und der Abschluß neuer Verträge. Curzon erzählt nun wörtlich Folgendes: „Bei dieser Gelegenheit geschah es, daß ein französischer Missionär als Dolmetsch der französischen Botschaft beim Abschreiben des Vertrages folgende Clausel in den chinesischen Text einschmuggelte: „Es ist überdies den französischen Missionären gestattet, in allen Provinzen Grund und Boden zu miethen und zu kaufen und darauf nach Belieben Gebäude zu errichten." Da aber nach Artikel HI des früheren Vertrages der französische Text allein authentisch war, so hatte diese, blos in den chinesischen Text hinterlistig eingeschobene Clausel, die im französischen Texte nicht zu finden war, von vorneherein gar keine Giltigkeit. Die Chinesen entdeckten jedoch nicht sofort den Betrug (Fraud), und als sie es thaten, waren sie zu stolz oder zu furchtsam, den Punkt zu bestreiten. Die britische Regierung erklärte ihre Bereitwilligkeit, eine Position aufzugeben, welche keine solide oder legitime Grundlage hatte, aber da seitens der Franzosen der Anspruch beständig aufrecht erhalten wurde ohne einen ernsten Protest seitens der Chinesen, so erwarben die Engländer dasselbe Recht stillschweigend mit, und diesem Umstande verdanken die Missionen den privilegirten Zustand, den sie genießen und den keine andere Ctasse ihrer Landsleute mit ihnen theilt. „Das ist die Geschichte der Umstände, unter welchen die christlichen Missionäre im Innern Chinas Fuß gefaßt haben... Wenn der Chinese selbst die Doppelzüngigkeit (äuplieit^) dieser Ausländer und seine eigene Demüthigung vergessen hätte, so. bleibt ihm immer die Anwesenheit der Missionäre ein Zeugnis für die fortdauernde Macht der Ausländer, welche geradeso erhalten wird, wie sie eingeführt wurde, nänilich durch Gewalt... Auch wird dieser Eindruck durch die Haltung der Missionäre selbst keineswegs abgeschwächt. *) Problems ol the dar east, London 1896, 2. Auslage, Seite 283—310.

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