Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 13 (31.3.1899)
- Date
- 1899-03-31
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 245 Nr. In diesem Thatbestande erblickte das Kreisgericht Tarnow das Verbrechen nach § 87 St.-G., weil der Angeklagte boshafterweise bewußt die Gefahr einer Rebellion heraufbeschwor, indem er trotz der antisemitischen Bew e g u n g in Galizien, trotz des gespannten Verhältnisses zwischen Juden und Christen und trotz des damals dort herrschenden Ausnahmszustandes eine Gefahr provocirte. Die dagegen ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde wurde von Hofrath Dr. Marcell Frydmann vertreten. Nach dem vorliegenden Urtheile würde es so weit gekommen sein, daß in Galizien jeder Conflict zwischen Christ und Jude schon ein Verbrechen nach § 87 St.-G. bilden würde. Das Benehmen des Angeklagten im geschlossenen Eisenbahncoups könne unmöglich eine besondere Gefahr befürchten lassen, und ebensowenig könnte dadurch eine Rebellion entstehen, wenn der Angeklagte am Perron des abgeschlossenen Bahnhofes angesichts der daselbst befindlichen behördlichen Organe um Polizei rief, um Michalski verhaften zu lassen. Wenn Letzterer laut ärztlichen Zeugnisses von Churzel verletzt wurde, so liege nur eine leichte Körperverletzung nach § 411 vor. Dr. Frydmann wies nach, daß der Gerichtshof nur die Aussagen der christlichen Zeugen verwertete, über die jüdischen Entlastungszeugen aber mit Stillschweigen hinwegging — leider müsse er, dem Gerichtshöfe erster Instanz folgend, von christlichen und jüdischen Zeugen sprechen, dem Gerichte müsse objectiv jede Aussage gleich sein, ob sie vom Christen, Juden oder Hottentotten komme. Das Urtheil enthalte auch Actwidrigkeiten, Widersprüche und Lücken, sei daher nichtig. Generaladvocat Hofrath Ritter v. Girtler verfocht das Urtheil als vollkommen gesetzmäßig, und wenn einige Zeugen keine Berücksichtigung fanden, so habe dies nichts auf sich, weil deren Aussagen irrelevant seien. Dr. Frydmann bestritt diesen tlmstand und betonte nachdrücklich, daß die antisemitische Bewegung die Richter absolut nicht beeinflußen dürfe, die Richter müssen sich über derartige Erscheinungen im politischen und socialen Leben hinwegsetzen und stets an dem Gesetze sesthalten. Der Cassationshof entschied, das Urtheil werde als rechtsirrthümlich aufgehoben, da die Handlungsweise des Angeklagten im geschlossenen Coups und geschlossenen Bahnhofperron eine besondere Gefahr heraufzubeschwören nicht geeignet war; dagegen bilde seine That die Uebertretung der leichten Körperbeschädigung, jedoch unter erschwerenden Umständen, weshalb derselbe zu vier Monaten Arrests verurtheilt werde. Gegen Protestanten, Juden, Freimaurer und Engländer. Die „Kreuzzeitung" vom 23. März schreibt: „Dieser Tage erschien ein mit »Ö88ature de la Tiahison« betiteltes Buch von T o l l a i r e, das wohl noch viel von sich reden machen wird. Absonderlich der Inhalt und absonderlich der Titel und der mit einem Todtenkopf geschmückte Einband. Der Verfasser, ein fanatischer Katholik, für den Israeliten, Protestanten und Freimaurer ungefähr ein und dasselbe sind, leidet offenbar an Verfolgungswahn, der sich bei ihm in einer grenzenlosen Anglophobie äußert. Ueberall, wo es Frankreich schlecht ging, in allen Revolutionen, im „Dreyfussyndikat" sogar, sieht er die Hand und das Gold Englands. „Der Hugenotte ist ein geborener V e r r ä t h e r," schreibt er. Seit Coligny hätten die Hugenotten nicht aufgehört, Frankreich zu verrathen. Der Protestant Freycinet lieferte nach ihm Egypten den Engländern aus, Cavaignac ist ihm ein Agent Englands, der dem Oberst Henry den Befehl gab, sich zu morden. Herrn Tollaire schwebt ein Bund von Frankreich. Deutschland und Rußland gegen England vor, dessen selbstverständliche Voraussetzung ihm indessen die Rückgabe von Elsaß- Lothringen und die Katholisirung Deutschlands, d. h. die Schwächung des englandfreundlichen Protestantismus ist. Der Dreyfusscandal ward von England nur veranlaßt, um Deutschland und Frankreich von Neuem zu verfeinden und jene Coalition zu verhindern. Selbst Bismarck wird zum „Agenten Englands", der Elsaß-Lothringen lediglich „auf Befehl Englands" einverleibt, natürlich zu dem nämlichen Zweck, eine Vereinigung des Continents gegen das „perfide Albion" zu Hintertreiben. Es verlohnt sich nach diesen Proben wohl kaum, bei dem Buche länger zu verweilen." Die Juden von Rom. Die „Kölnische Volkszeitung" bringt über die Juden von Rom einen Artikel, dem wir einige Stellen entnehmen. Die Juden sollen nächstens in Rom den Bau einer neuen Synagoge beginnen, denn das Gebäude, das sich noch im früheren Ghetto befindet, muß abgerissen werden; dasselbe wurde vor einigen Jahren durch eine Feuersbrunst beschädigt. Die römische Judengemeinde ist wohl eine der ältesten im Abendlande, denn schon vor Christi Geburt war eine ziemlich große Anzahl Juden in Rom ansäßig, und zwar in Trastevere, wo sie eine Synagoge hatten. Die erste große Ansiedlung der Juden in Rom scheint unter Pompejus stattgesunden zu haben, und zwar nach der Eroberung Jerusalems durch diesen Befehlshaber, der den von seinem Bruder vertriebenen Hyrkanus als Oberpriester und weltlichen, aber dem römischen Volke tributpflichtigen Herrscher einsetzte. Unter Julius Cäsar war die Zahl der Juden in Rom schon bedeutend herangewachsen. Cäsar war ihr Freund und Beschützer, sie standen ihm zur Seite in den politischen Aufruhren und waren seine treuen Anhänger im Bürgerkrieg. Als Cäsar ermordet wurde, brachte man seinen Leichnam auf das Forum, das Volk errichtete den Scheiterhaufen und warf goldene Ketten und andere kostbare Sachen in das Feuer. Die Juden umgaben den Scheiterhaufen, beweinten ihren Beschützer und wachten die ganze Nacht hindurch, sagt Suetonius in seiner Geschichte Julius Cäsar's. Kaiser Augustus war auch ein Freund der Juden in Rom, er verlieh ihnen besondere Privilegien, und sie vermehrten sich dermaßen in der Stadt, daß beinahe mehr als 8000 Juden die Gesandten von Jerusalem empfingen und begleiteten, welche nach Rom kamen, um dem Cäsar zu huldigen. Nach einigen Schriftstellern sollen damals die in Rom ansäßigen Juden über zwanzigtausend gezählt haben. Persius erzählt, daß die Juden ihren König Herodes auch öffentlich in Rom feierten. Sie schmausten, tranken tüchtig ihm zu Ehren und beleuchteten sogar ihre Häuser. Tiberius vertrieb die Juden aus Rom und verbannte 4000 nach der Insel Sardinien, weil sie die Frau des Saturninus, Mediana, aus der Gens Fulvia zum Judenthum bekehrt hatten und von ihr Geld, Purpurstoffe und goldene Gefäße erhielten, die ein Geschenk für den Tempel in Jerusalem sein sollten. Die Proselytenmacherei der Juden unter den Heiden in Rom dehnte sich weit aus. Di Roffi und Armellini geben darüber genaue Nachricht. Die heidnische Gesellschaft konnte sich nicht mehr mit ihrem Götzendienste begnügen, die more8 judaici wurden zur Mode. Man unterschied aber zwei Claffen unter den Proselyten, die Proselyti ex justitia und die Proselyti, die auch unter dem Namen 1imente8 Deum bekannt sind. Die ersten mußten sich allen jüdischen Gebräuchen unterwerfen, das mosaische Gesetz absolut beobachten und waren, religiös betrachtet, wahre jüdische Bürger. Durch Suetonius erfahren wir, daß dieselben vor den Magistraten sich als Juden erklären mußten. Die Proselyten der zweiten Classe waren zahlreicker, sie sollten sich von dem Götzendienste fernhalten, das natürliche Gesetz beobachten, doch blieben sie römische Bürger, nur durften sie, wie auch später die ersten Christen, weder Blut noch Ersticktes genießen. Proselyten des Judenthums findet man bis in die höhere Gesellschaft Roms. Armellini glaubt, daß der Centurio Cornelius, dessen Bekehrung durch Petrus in der Apostelgeschichte erwähnt wird, ein Proselyt zweiter Classe war. denn es heißt von ihm: Religiosus ac timens Deum cum omni domo sua. (Act. Apost. X. 2.) Nicht nur die heidnischen Schriftsteller sprechen von diesen Proselyten, wir finden sie auch in den Inschriften der Judenkatakomben Roms erwähnt. Die erste Synagoge der Juden war in ihrem Quartier Trastevere, unweit von der Kirche der heil. Cäcilia. Daß sie große Freiheiten in der Ausübung der Religion besaßen, wird uns durch folgendes Ereiguiß bestätigt. Bevor der heil. Kallistus in den Clerus ausgenommen wurde, hatte er als Wechsler mit den Juden Geldgeschäfte gemacht. Er wollte einmal Schulden von ihnen eintreiben, stellte sich an einem Sabbath an den Eingang ihrer Synagoge und forderte die Rückerstattung seiner Darlehen auf eine geräuschvolle Art. Die Juden mißhandelten ihn mit Schlägen, schleppten ihn vor das Tribunal des Stadtpräfecten Fuscianus unter der Anklage, er habe sie in der Ausübung ihrer Religion gestört.