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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-03-24 · 12 (24.3.1899) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
12 (24.3.1899)
Date
1899-03-24
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 12 Vr. Bloch'« Wochenschrift Seite 228 meisten christlich-socialen Abgeordneten waren so schamlos, diesen Antrag zu unterzeichnen. In der Begründung heißt es, daß die jüdischen Frauen es den christlichen Dienstboten einschärfen, sie seien Mädchen „für Alles", und sie müssen sich deshalb den männlichen Mitgliedern der Familie „für Alles" zur Verfügung stellen. Welche Verworfenheit gehört dazu, um solche Pauschalverleumdungen eines Individuums von dem Schlage eines Ernst Schneider durch seine Unterschrift zu sanctionireu! Haben diese Leute wirklich schon den letzten Rest von Schamgefühl verloren? Herr Schneider wünscht auch die Veranstaltung einer Dienstbotenenquete. um diese Verhältnisse öffentlich klarzustellen. Gegen eine solche Enquete ließe sich eigentlich nichts Wesentliches einwenden, nur müssen sich die Vernehmungen auf die Dienstgeber aller Katego« rien erstrecken und auch die antisemitischenHerrschaften dürften sich da nicht ausschließen. Ein glücklicher Zufall hat es gefügt, daß diese Enquete, noch bevor Ernst Schneider seinen Antrag gestellt, unlängst schon spontan begonnen hat. Da erzählte ein unschuldiges junges Mädchen, das als Verkäuferin bei einem dicken Herrn mit einer goldenen Brille bedienstet war, wie der ,,gnä' Herr" sie zeitlich Morgens mit väterlicher Huld an seine sonst weißgestärkte Hemdbrust zog. die aber damals nicht gestärkt war, weil er noch im Lever begriffen war, und wie er sie mit väterlicher Herablassung küßte. Und die thörichte Kleine lief augenblicklich davon und ans dem Hause, obgleich es doch wahrlich nur ein väterlicher Kuß gewesen sein konnte, der ihre Unschuld nicht im Geringsten bedrohte, und obgleich der „gnä' Herr" ein antisemitischer Parteiführer von notorischer Sittenstrenge war. Liebes Kind, da gibt es keine jüdische Lüsternheit. Hat also die lehrreiche Enquete schon begonnen, so mag sie auch fortgesetzt werden. Herrn Dr. W ä h n e r aber möchten wir einladen, seine mangelhaften oder verleugneten ethnographischen Kenntnisse zu vervollständigen oder sich ihrer wieder zu erinnern, und da wird er finden, daß die alten Juden unter allen sie umgebenden Völkern das relativ sittenreinste waren. Der Cultus der Venus, der Astarte und wie sonst die Namen der heidnischen Liebesgöttin lauteten, war den Juden völlig fremd. Die zehn Gebote verpönen die Unkeuschheit und das Begehren nach dem Weibe des Nächsten, und wenn Herr Dr. Wähner biblische Geschichte gelesen hat, so wird er sich vielleicht daran erinnern, daß eine jüdische Ehebrecherin gesteinigt worden ist. Auf den Ehebruch war also bei den Juden die Todesstrafe gesetzt, lieber Herr Dr. W ä h n e r! Im Alterthum gab es überhaupt bei vielen Völkern recht barbarische Strafen für verschiedene Verbrechen und Gemeinheiten. So galt beispielsweise in manchen Gegenden die Platzusance, böswilligen Verleumdern die Zunge herauszuschneiden. Heutzutage geschieht das nicht mehr, und die Verleumder dürfen sogar zwei Mal im Tage auf die Straße treten: im Morgenblatt und im Abendblatt. In Wien nennen das dann die Leute: „Die christliche Presse." * * * Die Gefahren, welche die Tugend unserer Köchinnen und Stubenmädchen in jüdischen Haushaltungen umlauern, sind erst durch die Begründung des Ernst Schneide r'schen Antrages zum Bewußtsein der Bevölkerung gelangt. Er citirt sogar das canonische Recht als Quelle dafür, daß Christenmädchen nicht bei Juden dienen dürfen. Leider ist so manche dralle Köchin im canonischen Recht viel weniger bewandert, als im Recht der Kanoniere. Gewiß gibt es viele Tausende braver Dienstboten, me niemals vom Pfade der Keuschheit abweichen, allein auch in ^ändern und Städten, wo es wenige oder gar keine Juden gibt, soll sich schon ein statistisch nachweisbarer Zuwachs der Vevölke- ^.3 ereignet haben, ohne daß vorher die Zahl der Eheschließungen zugenommen hätte. Der Dompfaff, der so viele Qebespaare traut, kümmert sich nicht um die Confession, und in allen Zonen und bei allen fehlbaren und sündigen Menschenkindern, . zu denen selbstverständlich auch die Juden zählen, ereignen sich Fälle von Kindersegen ohne Prieflersegen. Inwieweit Herzen liebender Extramädchen den Juden feuriger entgegenschlagen, als den strammen Ariern, darüber sind gelehrte Forschungen bisher leider nicht angestellt worden. Die allgemeine ^ermuthung spricht dafür, daß ein fescher Corporal vom Glück i-ü ^er mehr begünstigt wird, als unsere jugendlichen Glaubensgenossen, die doch von den Antisemiten bei anderer ^^enheit, wenn es ihnen in den Kram paßt, als krummnasig und säbelbeinig geschildert werden. Dem Fürsten Alois Liechtenst e i n zufolge, diesem nicht ganz vollkommenen Ideal männlicher Schönheit, haben die Juden T-Füße und O-Füße. Ist es vielleicht diese Naturerscheinung, welche die Sinne der armen Opfer jüdischer Lüsternheit so sehr in Flammen setzt? Wie bereits erwähnt, ist die empirische Forschung auf diesem Gebiete zurückgeblieben. Wenn aber ein Ernst Schneider sagt, „der Fall, daß ein in Judendiensten stehendes Dienstmädchen von Juden verführt, dann in Ruhe gelassen, einem schrecklichen Schicksal preisgegeben, zur Kindesmörderin wird, ereignet sich so häufig, daß re/, so ist aus der Wiener Gerichtssaalchronik der letzten 25 Jahre der genaue Nachweis zu erbringen, daß Ernst Schneider schamlos und wissentlich gelogen hat. Die Fälle von Kindesmord find überhaupt nicht häufig in Wien; dieses Verbrechen wird überhaupt hier nur selten begangen, ob nun die Väter außerehelicher Kinder Christen oder Juden. Daraus erhellt schon, daß es dem genannten Individuum und den christlich-socialen Abgeordneten, die sich herabwürdigen, einen so bodenlos albernen Antrag zu unterschreiben, nicht um die Abstellung eines socialen Uebelstandes, sondern nur um eine Form der ordinären Judenhetze zu thun ist. Wie aus den Aussagen der Angeklagten „hervorgeht", wurde sie von dem Juden „vergewaltigt". Die Christin, sagt nun Ernst Schneider, wurde zum Tode verurtheilt, der Jude, der sie genothzüchtigt hatte, der also nach § 125 St.-G. mit einer Strafe von 5 bis 10 Jahren bedacht werden sollte, geht frei umher. Dies ist begreiflich, „denn bei der Pvlizeidirection sind die wichtigsten Agenden in den Händen von jüdischen Beamten". Wenn der „Jude" sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben sollte, — Herrn Schneider genügt die Aussage der Mörderin ihres Kindes freilich schon als unumstößlicher Beweis — so gibt es kaum einen Juden, der einem solchen Verbrecher nicht die gebührende Strafe gönnen würde. Daß Herr Schneider den Polizeibeamten zumuthet, daß sie absichtlich einen Verbrecher schützen, weil er ein Jude ist, braucht uns nicht zu wundern; die bewußte infame Lüge ist ihm zur ständigen Gewohnheit geworden. Bei ihm lügt's und verleumdet's von .selber. Die Mitunterzeichnung eines solches Schriftstückes aber ist für jeden Einzelnen, der daran theilgenommen, eine wahre Schande. Uebrigens mag sich Herr Schneider über die Straflosigkeit des angeblichen jüdischen Verbrechers mit dem Gedanken trösten, daß auch schon antisemitische Spitzbuben dem Zuchthause entwischt sind, der Eine wegen Verjährung der begangenen Defraudation, der Andere, weil die Bewerbung um falsches gerichtliches Zeugniß vielleicht etwas zu vorsichtig stilisirt war. Herr Schneider verwerthet auch den Proceß Ritter und ähnliche Affairen, in welchen er die Juden noch immer als Verbrecher behandelt, obgleich sie rechtskräftig freigesprochen worden sind, und tischt natürlich auch die Geschichte vom Christenblut aus, wegen dessen die Juden die armen Mädchen morden. Es verschwinden auch zahlreiche christliche Dienstmädchen, die bei Juden bedienstet sind, um in Freudenhäusern nach Ungarn, nach Südamerika und dem Orient gebracht zu werden. Die Phantasie führt da Herrn Schneider in weit entlegene Gegenden. Warum sollten die Dienstmädchen, die dem Laster zugeführt werden, so weite Reisen in ferne Länder unternehmen? Der Svittelberg ist doch so nahe und das Haus, das der Freund des Ernst Schneider und des Josef Gregorig, Herr Alexander P u r s ch t, einst für seine Philomene kaufte, und die Maskenbälle beim Wimberger sind amüsanter als die Lasterhöhlen im Orient. Wenn schließlich Herr Schneider den „mosaisch-talmudischen" Geist beklagt, der durch getaufte jüdische Minister in die österreichische Gesetzgebung eingeschmuggelt worden, so wird ihm aus naheliegenden Gründen nichts Anderes übrig bleiben, als die Vernichtung Alles dessen zu beantragen, was seit dem Regime der geltenden Zeitrechnung geschaffen worden ist. Die Infiltration mit jüdischem Geiste ist leider anders nicht zu bannen. Aus den Trümmern einer verjudeten Welt, muß eine neue Gesellschaft sich erheben, in welcher aus den corrumpirten Jahrtausenden nur die edlen Gestalten des Ernst Schneider, des Josef G r e g o r i g, des Alexander Purscht und allenfalls noch^ die '.des Josef S t r o b a ch übrig bleiben dürfen. r* * ■O * Der Stadtrath, hat den Magistrat beauftragt, ein Protect anszuarbeiten, welches den ärztlichen Nachtdienst in Wien regelt, und wie die „Wiener medicinische Wochenschrift" meldet, wird der Magistrat sich zu diesem Behufs mit der Aerzte-? a m m e r in Verbindung setzen. Das ist der natürliche und correete Weg, denn die Aerztekammer ist die ftei-

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