Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 11 (17.3.1899)
- Date
- 1899-03-17
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 216 Dr. Vloch'» Wochrnschrifl Nr. 11 und insbesondere hinsichtlich der Hervorkehrung historisch bedeutender Personen wie auch des patriotischen Standpunktes den österreichischen Verhältnissen Rechnung getragen; es stehe somit zu erwarten, daß dieses Werk dem Judenthum zur Ehre und der Jugend zu großem Nutzen gereichen werde. Die Sectionsanträge werden hierauf e i nhellig angenommen. Der Vorsitzende constatirt, daß nunmehr die laut § 16 f. nothwendige Anzahl von Vorstandsmitgliedern (15 und ein Mitglied des Präsidiums) anwesend sind, daher die auf der Tagesordnung stehende Statuten-Aenderung zur Debatte gelangen kann. Vertreter kais. Rath Hirsch verweist in seinem Referate auf die Thatsache, daß die Mittel der Gemeinde nicht hinreichen um die derselben gesetzten Ausgaben zu erfüllen, es müssen daher einzelne auf Grund des gegenwärtigen Cultussteuer-Regulativs vorgeschriebenen Steueransätze überprüft und regulirt werden. Da nun zunächst von Seite vieler Steuerträger stets betont wird, daß die „Krösusse" der Gemeinde nicht mehr als 3000 fl. zahlen, was im Verhältnisse zur eigenen Steuerleistung nicht viel sei, hat die IV. (Finanz-) Section beschloffen, das Steuermaximum auf 5000 fl. zu erhöhen. Hiemit ist auch eine Aenderung des § 102 des Statutes die nothwendige Folge. Es ist bedauerlich, daß hier die Gemeindemitglieder im Allgemeinen ungern und fast mit Widerstreben ihre Steuer zahlen, während in anderen großen Städten die Beiträge mit wahrer Opferfreudigkeit entrichtet werden. Die Erhöhung wird nur jene wenigen Besteuerten treffen, welche verhältnißmäßig nicht zu hohe Steuern zahlen, und dadurch versucht werden, das Einkommen der Gemeinde zu erhöhen. Bicepräsident Dr. K o h n erneuert seinen von der Section abgelehnten. Antrag, auf Festsetzung der Maximalsteuer mit 6000 fl. Ein Blick auf das Gemeindebudget zeigt, daß eine Erhöhung der Einnahmen um 40 Percent nöthig wäre; die bisherigen Summen sind zu gering bemessen, mit einer Steuersumme von 350.000 fl. konnte nicht das Auskommen gefunden werden. Nach Abzug der Einnahmen betragen die Ziffern für den Cultus 109.000 fl., für Unterrichtszwecke 87.000 fl., d. i. bei 16.000 Schulkindern 5 fl. per Kopf; das Spital bedarf eines Zuschuffes von 39.500 fl., das Altersversorgungshaus 15.000 Gulden, was doch gewiß nicht viel ist, an Unterstützungen und Subventionen verausgabt die Gemeinde 66.000 fl., bei der großen Noth unter den Glaubensgenoffen keine zu große Ziffer, die Verwaltungskosten für sämmtliche Angestellte erfordern 80.000 fl., Pensionen und Gnadengaben 18.000 fl., die anfangs schwebende Schuld wurde consolidirt und werden an Zinsen und Amortisationen 34.000 fl. verausgabt. Für das gegründete Siechenhaus werden 8000—10.000 fl. nöthig sein, für das in Aussicht genommene Pflegerinnenheim 5000 fl. u. s. w. Das alles zusammengenommen würde den Betrag von ungefähr 480.000 fl. erreichen, somit ist das Manco gegenüber den bisherigen Einnahmen aus den Steuern (per 350.000 fl.) circa 140.000 fl. Gegen die durch Jahre und selbst Jahrzehnte zu niedrigen Steuereinnahmen mußte eine entsprechende Erhöhung platzgreifen, doch wurde zunächst ein Uebergangsstadium geschaffen, heute aber ist schon eine definitivere und radicale Ordnung augezeigt. Nachdem nun die unteren Steuerkategorien bis zu 50 fl. ohnedies ihre Opferwilligkeit gezeigt haben, erscheint eine Erhöhung des Maximums auf 6000 fl. zweckmäßig, insbesondere wenn die Steuerbemessung in Deutschland entgegengehalten wird, wo die reichsten Steuerträger auf Grund eines Zuschlages zur Personaleinkommensteuer 16.000 Mk. zu leisten haben. Redner bittet um die Annahme seines Antrages, 6000 fl. als Maximalziffer anzusetzen. Herr Dr. Spitzer beklagt es, daß die Section sich auf diesen Vorschlag beschränkt hat, welcher eigentlich nur dem Einwand begegnen soll, daß der höchste und sozusagen einzige Steuerträger nur 3000 fl. zahlt. Wenn man aber schon an eine Statutenänderung schreitet, so soll zunächst auch das Minimum der Cultussteuer geändert, und zwar herabgesetzt und ähnlich dem deutschen Minimum von 6 Mk. 5 fl. eingeführt werden, wobei jeder Einkommensteuerpflichtige heranzuziehen wäre. Eine weitere Verbesserung des Gemeindestatutes wäre die Aenderung der Arbeitseintheilung; die Sectionen haben zu wenig Selbstständigkeit und das Plenum ist sehr überlastet, weil gewöhnlich überwiegend administrative Angelegenheiten zur Berathung gestellt werden, welche ganz gut von den Sectionen oder dem Bertretercollegium erledigt werden könnten. Damit die Agenden nicht schwerfällig werden, müßten die Befugniffe der Sectionen wie auch der Vertreter erweitert und dem Plenum nur wichtige Angelegenheiten Vorbehalten werden. Um aber eine solche Aenderung in der Geschäftsführung nutzbar zu gestalten, müßte einerseits die Zahl der bisherigen Vorstandsmitglieder auf 30 vermehrt werden, andererseits wären Mitglieder der Gemeinde zur Bildung von Commissionen für die verschiedenen Institutionen (wie Versorgungshaus, Spital, Armenpflege u. s. w.) heranzuziehen. Er beantragt sohin, ein Steuerminimum von 5 fl., Vermehrung der Vorstandsmitglieder um 6Vorsteher, und Entlastung des Plenums, endlich die Mitwirkung von Mitgliedern der Gemeinde bei gewissen Agenden. Der V o r s i e n b e macht den Vorredner aufmerksam, daß die Discussion sich nur auf die vorliegenden Anträge beschränken könne; die Anträge des Dr. Spitzer können den betreffenden Sectionen zur weiteren Behandlung und Antragstellung zugewiesen werden, aber das Plenum kann darüber heute nicht weiter beschließen. Herr Dr. Sieger bemerkt gegenüber den Anträgen des Dr. Spitzer, daß dieselben gewissermaßen Gemeingut aller Vorstandsmitglieder, doch im Augenblick zur Discussion noch nicht reif sind, aber bald wird man ihnen näher treten müssen. Bezüglich der von Herrn Dr. K o h n vorgebrachten Budgetziffern wünscht er Aufklärung, wie es sich demgegenüber mit den Einnahmen hauptsächlich aus den Friedhofstaxen und verschiedenen anderen Gebühren verhält, damit sich Jeder über das effective Manco volle Klarheit verschaffen kann. Nachdem Herr Bicepräsident Dr. K o h n ihn dahin aufklärt, daß er immer die Ziffern nach Abzug des zugehörigen Einnahmepostens des Budgets vorgebracht habe, ist Herr Dr. Sieger befriedigt und constatirt, daß nunmehr zur Deckung der großen und nothwendige» Bedürfnisse des Gemeindehaushaltes nichts übrig bleibt, als die Annahme des allerdings bescheidenen Antrages der Finanzfectivn, insbesondere wenn dadurch ein moralischer Effect bei anderen Steuerträgern erzielt würde. Herr Vertreter Dr. Steiner hält den Antrag auf Herabsetzung des Steuerminimums für ein Amendement zum Sectionsantrage und sollte daher darüber gesprochen nnd beschlossen werden, zumal er einem Gebot der Nothwendigkeit und Billigkeit entspringt, aber er zweifelt an dem finanziellen Effect, weil — wie viele Stimmen fürchten — zahlreiche Besteuerte, die jetzt 10 fl. zahlen, reclamiren und die Herabsetzung auf das Minimum verlangen würden. Selbst wenn die Erhöhung bei den reichsten Steuerträgern durchgeführt würde, wäre der Effect 15.000 fl., aber eine erhebliche Steigerung der Steuereinnahmen kann nur durch die Aenderung des ganzen Systems, durch den Ausgleich nach den Verhältnissen der Steuerträger und nach der Billigkeit resultiren. Viel wichtiger erscheint ihm diesfalls die sociale und politische Seite. Heute sind viele hunderte Gemeindemitglieder vom Wahlrecht und der directen Theilnahme an den Gemeindeagenden ausgeschlossen, insbesondere wurden zahlreiche Mitglieder der ehemaligen Vororte entfremdet und entwöhnt; das zeigt sich in den äußeren Bezirken auch in dem geringen Besuch der Gemeindetempel, wozu hauptsächlich der Umstand beiträgt, daß die Bethausvorsteher vom Vorstand ernannt und sohin vielfach als Günstlinge betrachtet werden. Dem kann nur durch Abänderung des Statuts in der Richtung gesteuert werden. Nun wäre es wirklich opportun, mit der von der Section vorgeschlagenen Aenderung »junctim« — wie Herr Dr. Spitzer treffend meinte —, d. i. zugleich auch andere Abänderungen des Statutes gemäß den gestellten Anträgen vorzunehmen; dieser Vorgang wäre gegenüber der Behörde taktisch der richtigste, denn zweifellos wird mit dem .jetzigen Statut nicht das Auslangen gefunden werden und man wird wieder Aenderungen durchführen müssen; die heute beantragte Aenderung ist nur eine mechanische, keine dynamische und darum stellt er den Antrag, diese ganze Frage nochmals in Erwägung zu ziehen, nicht aber sie heute förmlich durchzupeitschen, damit bis zum Zusammentritt der Bezirks-Steuercollegien im Juli bereits die behördliche Genehmigung erfolgt wäre. Jedenfalls wünscht er, wenn die Abstimmung über den Seetionsantrag erfolgt, die gleichzeitige Beschießung über das Amendement Spitzer. Herr Vertreter Baurath Ritter v. G o l d s ch in i d t tritt für die Beschränkung auf den Seetionsantrag ein, sonst würden Jahre vergehen, bevor sämmtlichen Wünschen gemäß die verschiedenen Aenderungen durchberathen und beschloffen sind; die Erhöhung einer bestimmten Steuerklasse ist rasch beschloffen und