Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-03-17 · 11 (17.3.1899) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
11 (17.3.1899)
Date
1899-03-17
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3021277-3021289--08678-3033069
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 11 Dr. Vloch'« Wochenschrift Sette LI» militärischen Geistes. Während seiner 54 Dienstjahre hatte er keinen Tadel, keine Strafe erhalten, nicht die geringste Abweichung von der Ordnung sich zu Schulden kommen lassen. Er war wie ein Automat, wie eine Maschine. Er focht alle Schlachten mit, errang sich alle Medaillen, wurde auch zum Unterofficier ernannt, zeichnete sich dabei durch eine Nüchternheit und eine Anspruchslosigkeit aus, die ihm den ersten Rang sicherten, so daß er auch auf seine christlichen Kameraden einen großen Einfluß üben konnte. Eine ungemein charakteristische Anekdote wird von ihm erzählt. Eines Tages erschien Kaiser Alexander lll. mit der Kaiserin Maria Feodorowna unangemeldet in der Kaserne des Chevaliergarderegimentes.Zufällig war Niemand Anderer zum Empfange anwesend, als der Unterofficier O r s ch a n s k i, der sich beeilte, Ihren Majestäten beim Verlassen des Wagens behilflich zu sein. Allerdings eilten bald die Officiere herbei, aber der Kaiser wandte sich zu O r s ch a n s k i mit den Worten: „Da ist doch Einer, der seinen Posten nie verläßt, der es mit seiner Fahne ernst nimmt." Und als das Kaiserpaar wieder den Wagen bestieg, durste O r s ch a n s k i abermals behilflich sein. Trotz aller Ueberredungsversuche blieb Orschanski Jude, er avancirte zum Regiments-Oberfeldwebel und als solcher ist er vor Kurzem gestorben. Daß er nicht einen Regimentswechsel hat vollziehen müssen, wiewohl unter Kaiser Alexander Hl. die Einreihung von Juden in die Chevaliergarde verboten wurde, verdankt er hoher Protection. Als sein Tod gemeldet wurde, gab Kaiser N i c o l a u s II. über Antrag des Regimentschefs Befehl, daß die Leichenfeier nach jüdischem Ritus in der großen Regimentsmanege in der Kaserne stattstnden solle, und zu dieser die Officiere mit dem Trauerabzeichen am linken Arme zu erscheinen haben. An dem Sarge stand die arme Witwe — auch das ist ein bezeichnendes Merkmal, der Regimentsfeldwebel ist blutarm gestorben, seine Witwe wird aber eine Regierungspension erhalten. Die Trauerfeier ging streng nach jüdischem Ritus vor sich. Zuerst wurde der Psalm gesungen, dann sprach der Rabbiner einige hebräische und einige russische Worte, in welchen er hervorhob, daß Orschanski seinem Glauben treu geblieben ist. Während der Ceremonie hatte der Schames der Petersburger Synagoge die Texte der Gebete vertheilt, die in hebräischer und russischer Sprache abgefaßt waren, und es verdient, bemerkt za werden, daß ein Officier, der als Vertreter des Kaisers, der Trauerfeier beiwohnte, sowie die Frauen der Regimentsofficiere andächtig in diese Blätter sich vertieften. Ein Fürst G a l i tz i n und ein junger Graf I g n a t i e w fungirten als Ordner. Der ehemalige Regiments-Commandant General N i k ol a j e w und der jetzige Commandant, Generalmajor Tuninia j e w sind unter den Leidtragenden, und an der Wand befindet sich das Porträt des verstorbenen Regimentschefs Grafen I g n a t i e w, des Bruders jenes Grafen I g n a t i e w, der als Urheber der berüchtigten Maigesetze gilt. Unter den Klängen eines Trauermarsches, den die Regimentscapelle spielt, wird der Sarg hinaus getragen; die Truppen präsentiren das Gewehr; die Officiere folgen dem Sarge bis zum Bahnhof, von wo der Sarg zum jüdischen Friedhof geführt wird. Hält man sich dies Bild vor Augen, dann kann man wohl sich des erhebenden Eindruckes nicht erwehren, der von der Charakteristik Orschanski's ausgeht und von der Erkenntniß der hohen Eigenschaften des Juden; allein dieser Eindruck wird getrübt durch den Gedanken, daß trotz dieser Eigenschaften die Rechte der Juden verkümmert werden. Joh. Lichtenstadt. Corresponderyen. Aus der Plenarsitzung des Borstandes der israelitischen Cultusgemeinde, abgehalten am 12. März 1899 unter dem Vorsitze des I. Bicepräsidenten Dr. Alfred Ster n. Der Vorsitzende eröffnet um 10 Uhr 25 Minuten die Sitzung mit der Bekanntgabe, daß er namens des Vorstandes an den Vorsteher Edlen v. M i s e s aus Anlaß des Hinscheidens seines Sohnes ein Condolenzschreiben gerichtet habe (Zustimmung), und da einige Vorstandscollegen der Leichenfeier anwvhnten, sei der Beginn der Verhandlung ein späterer. Die Sitzung wird für öffentlich erklärt. An Spenden sind eingelausen: A. Für das Siechenhaus von Rosa Hildesheimer. 500 fl. Markus Engel und N. N. j e. 200 „ Bernhard Bücher.100 „ Oberrabbiner Dr. Güdemann . . .5 Ducaten Flora Beermann.25 fl. Dr. Carl F l e i s ch m a n n je fl. 25 für Bau- und Erhaltungsfonds, desgleichen Commercialrath B. W e tz l e r. 8. Für Arme von: Jsak D. P i ck, anläßlich des Hinscheidens der Frau Charlotte Pick.50 fl. Heinrich Pollak. 1 „ R. Bondy. 3 75 „ Dr. Leo Goldmann. 5 „ Für Waisenkinder von Adolf Wachtel . . 10 „ für arme, kranke Frauen v. Amalia Möller. 20 „ für Ausspeisung armer Schulkinder von Dr. Em. A r n st e i n.. 3 „ Aus den Sammelbüchsen im Stadttempel: Für die Chewra-Kadischa. 75 85 „ für die Armenanstalt . -. 135 03'/, „ $tn Vorsteher Director Simon referirt über die Frage eines neuen Lehrbuches der jüdischen Geschichte für Obergymnasien. Die II. Section hat sich für das bekannte Lehrbuch des Professor Dr. Moriz Braun aus Breslau entschieden, doch mußten zur Erlangung der Approbation des Ministeriums im Einvernehmen mit dem Berfaffer nach mehreren Gesichtspunkten Aenderungen Vorbehalten werden. 1. Durch Anwendung der für die österreichischen Schulen vorgeschriebenen Orthographie; 2. durch eine stärkere Betonung des österreichischen Momentes hinsichtlich bedeutender Persönlichkeiten und wichtiger Ereigniffe, welche zeigen, wie schwer unsere Vorfahren aus österreichischem Boden unter ihrem Glauben und für denselben gelitten haben; 3. durch eine entsprechende Reduction des Stoffes und damit auch des Preises des Lehrbuches. Herr Dr. Spitzer erwähnt als Mitglied des Sectionscomites für diese Angelegenheit, daß allerdings auch inländische Gelehrte und Historiker zur Verfassung eines derartigen Lehrbuches zu finden gewesen wären, allein wegen der von der Unterrichtsbehörde nach Erstreckung gesetzten kurzen Frist mußte ein bereits vorhandenes Buch gewählt werden und die Entscheidung fiel zu Gunsten des Geschichtslehrbuches des Professor B r a n n, nachdem der Autor, der ein ausgezeichneter Gelehrter und begeisterter Jude ist, durch eine besonders lebendige Sprache auf die Jugend einzuwirken vermag. Die Frage erscheint hiemit glücklich gelöst. Der Referent betont noch in seinem Schlußwort, daß ein Lehrbuch für obere Claffen durch die Darstellung des Stoffes den Lehrern die Richtschnur geben muß, den Schülern die Materie mundgerecht zu machen, und das tteffe bei dem gewähtten Buche vollauf zu. Der Verfasser habe sich hinsichtlich der unumgänglichen Aenderungen sehr entgegenkommend gezeigt

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.