Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 11 (17.3.1899)
- Date
- 1899-03-17
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 11 Vr. Bloch'» Wochrnfchrifi Seite 209 mus schien ja im Obstructionsrummel und der sogenannten Gemeinbürgschaft bereits völlig erstorben zu sein. Da kommt nun e i n Jude, der Gemeinderath Brunner, der nicht einmal ein Wiener ist, und provocirt ohne jede Noth gegen die übergroße Majorität von Christlich-Socialen und Liberalen des Gemeinderathes ein Urtheil, das sich direct gegen die Cultusbedürfnisse der übergroßen Majorität der Bevölkerung richtet". Wir hätten dem „Vaterland" empfohlen, nicht blos den einen Juden mit gesperrten Lettern zu drucken, sondern auch das Wort Urtheil, um die Verschrobenheit und Verwerflichkeit seiner Darstellung noch klarer zu machen. Wohlgemerkt: ein Urtheil hat dieser „eine" Jude provocirt, und zwar das Urtheil eines über allen Parteien stehenden, zur Wahrung des Rechtes eingesetzten höchsten Tribunals, und dieses Urtheil hat einen ungesetzlichen Zustand, eine Ungerechtigkeit beseitigt. Dadurch soll eine „Wiedererweckung" des Antisemitismus veranlaßt werden. Die Juden müssen also auch die Ungesetzlichkeit dulden, wenn es die übergroße Majorität der Bevölkerung wünscht, sie dürfen das Recht nicht anrufen, wenn sie nicht verfolgt werden wollen, und diese Drohung mit neuen Verfolgungen ist umso brutaler, je weniger Juden es waren, welche dieses Urtheil provocirt haben und je einschichtiger und vereinzelter der eine Jude war, der es auf eigene Faust gethan, ohne sich mit der Judenschaft selbst ins Einvernehmen zu setzen. Es ist möglich, ja sogar wahrscheinlich, daß im letzteren Falle die Juden Herrn Brunner vielleicht sogar veranlaßt hätten, von der Durchführung dieses Processes Umgang zu nehmen, weil sie lieber ungeachtet des theoretischen Schutzes, den ihnen das Gesetz einräumt, eine ungerechtfertigte Last auf sich nehmen, lieber sich ein Unrecht zufügen lassen, als durch die Wahrung des Rechtsstandpunktes ihren Feinden Anlaß zu gehässiger auf Entstellung der wahren Sachlage beruhender Kritik bieten. Es ist nämlich eine solche Entstellung, wenn man für das Urtheil nicht den Verwaltungsgerichtshof, sondern den Juden verantwortlich macht, der es hervorgerufen, sofern man überhaupt hinsichtlich der Beseitigung eines mit dem Gesetze im Widerspruche stehenden Unrechtes von einer Verantwortlichkeit sprechen darf. Nur die unerhörte Rechtsverwirrung, die der Antisemitismus angerichtet, kann in der Herbeiführung eines gerechten Urtheiles gegenüber einem bestandenen Unrechte eine tadelnswerthe Handlung erblicken, und wir freuen uns jetzt erst recht, daß Herr Lucian Brunner die Juden nicht um Eclaubniß gefragt, ob er von dem ihm als Steuerzahler zustehenden Rechte der Beschwerdeführung Gebrauch machen dürfe oder nicht. Wenigstens ist dadurch in einer wichtigen Frage eine rnaßgebende principielle Entscheidung erfolgt, und der Aerger des „Vaterland" über den einen Juden zeigt nur, daß der christlichsociale Antisemitismus und der Clericalismus vollständig identisch sind. - Was aber die angekündigte Auffrischung der antisemitischen Bewegung anbelangt, so können wir dem „Vaterland" nur die Versicherung geben, daß in dieser Hinsicht die Juden das Gruseln längst verlernt haben. Nicht als ob sie hinsichtlich ihrer politischen und wirthschaftlichen Gleichberechtigung beruhigt wären, sondern weil ihnen ohnehin, ob sie nun beim Berwaltungsgerichtshofe gegen die Snbventionirung von Kirchenbauten einschreiten oder nicht, Alles angethan wird, was ihnen bei dem Bestände einer dem äußeren Scheine nach gesetzlichen Verwaltung und bei dem Vorhandensein der Polizei und des Strafgesetzes, zuweilen auch trotz desselben irgendwie zugefügt werden kann. Sie werden beschimpft, verhöhnt und verdächtigt, es wird ungerecht zu Feindseligkeiten gegen sie aufgereizt, der Haß gegen sie wird mit allen Mitteln der Verleumdung geschürt, der wirthschastliche Boycott wird unter den Augen der Behörden organisirt und betrieben. Das geschieht im Allgemeinen, und mit welcher Brutalität und Willkür die Wiener Gemeindeverwaltung im Besonderen sich gegen ihre jüdischen Mitbürger benimmt, das braucht man nicht erst zu detailliren. Was kann ihnen also mehr geschehen? Sie werden es sogar zu ertragen wissen, wenn das „Vaterland" es für angemessen finden sollte, den Chorus der antisemitischen Hetzpresse durch seine altersschwache Fistelstimme zu verstärken. * * Nicht wie ein Jurist, sondern wie ein Jesuit interpretirt Herr Dr. Lueger das vom Verwaltungsgerichtshofe gefällte Urtheil, indem er dessen Inhalt und principielle Bedeutung absichtlich verdreht. Die Gemeinde ist nicht berechtigt, ihre Gelder für die Bedürfnisse einer einzelnen Confession zu verwenden, respective ftir das Geld protestantischer oder jüdischer Steuerträger katholische Kirchen zu bauen. Das und nichts Anderes hat der Verwaltungsgerichtshof festgestellt. Die Klarheit dieses Ausspruches muß aber aus demagogischen Gründen verwirrt werden, und so unterschiebt denn Herr Dr. Lueger dem Berwaltungsgerichtshofe die Ansicht, die Stadt Wien dürfe nur für eigentliche Gemeindezwecke, also nicht für allgemeine humanitäre Widmungen Geld ausgeben. Alle Subventionen für Spitäler, wohlthätige Vereine rc. seien also ungesetzlich und müsien rückgängig gemacht werden. Herr Dr. Lueger will sogar alle solchen Subventionen, die seit dem Jnslebentreten des neuen Statutes von der Gemeinde bewilligt und ausbezahlt wurden, rückgängig machen. So lächerlich diese Haltung ist, insoweit es das Zurückgreifen auf die Vergangenheit betrifft, so sehr muß die hinterlistige Ausbeutung des Urtheils zu Parteizwecken für die Zukunft ernste Besorgnisse erwecken. Wenn es sich darum handelt, Parteizwecke zu verfolgen und die Bevölkerung zu insurgiren, schrecken die christlich-socialen Machthaber auch vor der Grausamkeit gegen Arme und Unglückliche nicht zurück. Sie haben ja von ihrer Humanität hinreichende Proben abgelegt, als sie der Rettungsgesellschaft und als sie armen Waisenkindern Unterstützungen entzogen. Warum sollten sie nicht auch den Bau eines Kinderspitales sistiren, wenn sie nicht aus den Geldern aller Steuerträger katholische Kirchen bauen dürfen, und warum sollten sie nicht auch den hungernden Schulkindern den Beitrag zu ihrer Verköstigung entziehen? * * Die Beamten und die Lehrer sind dem Herrn Dr. Lueger als Stützen seiner Parteiherrschaft nicht mehr verläßlich, und das ist offenbar der wichtigste Grund für seine Gemeindewahlreform, bei welcher vor Allem der erste und der zweite Bezirk unschädlich gemacht werden sollen. Dabei betreibt Herr Dr. Lueger eine seiner beliebten Gaukeleien mit dem „Volk", indem er das allgemeine, gleiche und directe Wahlrecht für den Gemeinderath statuirt, für das active Wahlrecht aber einen fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalt in Wien zur Bedingung macht. Damit escamotirt er dem größten Theile der Wiener Arbeiterschaft das Wahlrecht. Ebenso jesuitisch ist die in dem neuen Statut enthaltene Bestimmung, daß jeder Gemeinderath verpflichtet ist, die vom Bürgermeister „auf Grund des Statutes getroffenen Verfügungen" zu befolgen, wivrigens er eventuell seines Mandates verlustig erklärt werden kann. Ob diese Verfügungen wirklich „auf Grund des Statutes" getroffen wurden oder ob sie dem Statut widersprechen, darüber wird die Opposition selbstverständlich keine eigene Meinung haben dürfen; Herr Dr. Lueger wird das schon nach seinem Bedürfniß interpretiren, falls es ihm gelingt, diese in das Statut eingeschmuggelte despotische Macht wirklich zu erlangen. In dem Entwurf findet sich noch eine weitere versuchte Schmuggelei, auf die wir hiemit aufmerksam machen. Die neu anfgenommenen Bürger haben einen Eid abzulegen, daß sie den deutschen Charakter der Stadt nach Kräften aufrecht erhalten. Wenn zufällig also ein hier eingewanderter Czeche, nachdem er zwanzig oder dreißig Jahre hier gelebt und Steuer gezahlt hat, das Bürgerrecht erlangen will, muß er sich in einen Urdeutfchen convertiren. Das geht aber nur die Czechen an und nicht uns. Wie wir unsere Gregorigs kennen, werden sie aber die hier citirte Bestimmung dazu benützen, was sie übrigens auch jetzt schon thun, nämlich die Juden von der Erlangung des Bürgerrechtes auszuschließen. Im Bedarfsfälle, wenn es sich nämlich um die Juden handelt, sind die christlich-socialen Antisemiten plötzlich deutschnational.und so werden sie dem jüdischen Bewerber um das Bürgerrecht sagen, er sei kein Deutscher, sondern ein Jude. Ihr Gewissen wird es ihnen aber verbieten, Jemanden zu einem Eid zu veranlassen, den er nicht halten kann. Im Bedarfsfälle haben nämlich die Antisemiten auch ein Gewiffen in der Actentasche. -i° * » * Der Bezirksschulrath würde die Woche für eine verlorene ansehen, in welcher er nicht einige freisinnige Lehrer gegen Recht und Gesetz maßregeln würde. Alle jene Lehrer, die im Centralverein der Wiener Lehrerschaft Reden gehalten haben, erhalten schriftliche Verweise. Einzelne werden auch der Staatsanwaltschaft denuncirt. Bei den letzten an den Lehrern vollzogenen Jntramuran- Hinrichtungen wurde ein ganz neues hochnotpeinliches Delict geschaffen, und zwar das der Beleidigung der christlich-socialen Partei. Der Herr Referent gestand zwar zu, daß die Lehrer