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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-03-17 · 11 (17.3.1899) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
11 (17.3.1899)
Date
1899-03-17
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 208 Dr. Bloch'» Wochenschris! Nr. 11 Olmütz, Dr. Theodor K o h n, hatte merkwürdigerweise der Sitzung nicht beigewohnt. Jenen Jungczechen, welche gegen den Reformantrag stimmten, schloß sich auch Abgeordneter Neunteufel an, der im Reichsrathe mit den Christlich-Socialen marschirt. Und nun sei hier »26 aeternam memoriam« die Rede StraNsk y's, der diesmal ausnahmsweise — offenbar mit größter Ueberwindung — sich der deutschen Sprache bediente, wiedergegeben. Er betonte, daß es ihm ferne liege, etwa in dieser Frage auf dem antisemitischeu Standpunkte zu stehen, er würde auch gegen die Gewährung eines Darlehens an eine katholische oder evangelische Gemeinde stimmen, wenn es sich um rein cultuelle Zwecke handelt, weil eine Cultusgemeinde dem Laude, welches das Darlehen gewährt, keine genügende Sicherstellung zu bieten in der Lage ist. Wenn sich b e i s p i e l sweiseinOlmütz alle Juden taufen lassen (Heiterkeit) oder auswandern, dann existirt keine israelitische Gemeinde in Olmütz mehr, und das Land, beziehungsweise die Landesculturbank, kann ihrem Gelde nachlaufen. Wohl wird der für das Geld zu erbauende Tempel als Sicherstellung angeboten, allein em Tempel ist kein Pfaudobject. Er werde daher gegen den Antrag stimmen. (Beifall bei einem Theile der rechten Seite.) Grachi, de seditione querentes! Der getaufte Jude Stransky hält die Juden von Olmütz nicht für sicher genug, er fürchtet, daß sie, seinem Beispiele folgend, sich alle taufenlassen könnten, daß es dann keine Cultusgemeinde in Olmütz mehr geben würde und das Land so um sein Geld kommen könnte. Man müßte lachen, wenn die Sache nicht gar so traurig wäre! Und e i n Schrei der Entrüstung erhob sich denn auch in der ganzen Judenschaft unseres Kroulandes, als sie von der Heldenthat des Meschumed Stransky aus den öffentlichen Blättern Kunde erhielt. Berichterstatter Abgeordneter A u s p i tz leuchtete aber dem Stransky ordentlich heim. Mit gutem Gewissen konnte er ihm die beruhigende Versicherung geben, daß es mit dem Glaubenswechsel der Olmützer Juden noch seine guten Wege habe und wies die juristischen Spitzfindigkeiten S t r a n s k y's mit schlagfertigen Argumenten zurück. Er verwies darauf, daß die Olmützer Cultusgemeinde, die sich nicht blos auf die Stadt Olmütz beschränke, aus etwa 4M jüdischen Familien bestehe, von denen ein großer Theil recht wohlhabend sei, und daß man etwas, was man sonst kleineren Gemeinden anstandlos bewillige, der israelitischen Cultusgemeinde in Olmütz nicht vorenthalten könne. Nach der Abstimmung, die die Annahme des Antrages A u s p i tz ergab, war diese Episode auch zu Ende. Ihre gebührende Charakteristik fand sie in den deutschen fortschrittlichen Blättern unseres Kronlandes, allen voran im Brünuer „Tagesboten" und im „Mährischen Tagblatt". Nachstebeud ein Citat: „Der mährische Landtag hat der hiesigen israel. Cultusgemeinde ein Darlehen von 60.000 fl. aus der Landesculturbank bewilligt. Im ganzen Landtage fand sich nur ein Abgeordneter, der gegen die Bewilligung gesprochen hatte — der getaufte Jude Dr. Stransky. Wenn es schon nicht sonderlich ehrenvoll für einen Menschen ist, wenn er seinen Glauben abschwört, so ist es gewiß noch weniger -charaktervoll, den früheren Glaubensbrüdern hindernd in den Weg zu treten, wie dies Herr Dr. Stransky that. Allein der Mann besorgt, daß die hiesige Cultusgemeinde durch Confessionswechsel ihrer Mttglieder an Sicherheit verliere. Er beurtheilt eben Andere nach sich selbst und glaubt offenbar, daß es auch anderswo Leute gibt, die, wie er, aus unlauterem Ehrgeize ihre religiöse Ueberzeugung verkaufen. Herr Dr. Stransky braucht sich keine unnöthigen Sorgen zu machen. Er hätte besser gethan zu schweigen. Denn wer den Schoß beschimpft, dem er entsproffen, der gilt bei allen Confessionen als ein — Pflichtvergeffener". Nun noch ein Wort zum Schlüsse. In ganz Oesterreich ist die chamäleonarttge Wandlung des Herrn Dr. Stransky in religiöser und politischer Beziehung bekannt. Der Redacteur der seligen „Tribüne", die unter Skrejichowsky nicht jungczechisch sein konnte, ist über die Etappe als Anarchistenvertheidiger ein grimmer Socialistenfreffer und wüthender Jungczeche geworden. Am treffendsten aber ist er von dem gewesenen Ministerpräsidenten Badeni charakterisirt worden, der bekanntlich den jüdischen Jargon meisterhaft handhabte. Es war zur Zeit der Ministerschaft Badeni's. Der Premier stand im Abgeordnetenhaus in einer Gruppe von Journalisten. Da brachte ein Bote die Ahcndblätt' r, die Graf Badeni durchlas. Plötzlich runz-lte er die hohe Stirne. Er war auf einen Bericht aus einer Sitzung des Jungczechenclubs gestoßen, in der Stransky wieder einmal frondirt hatte. Unwillig wendete sich Badeni an einen Journalisten und sagte e i n Wort: Meschumed! — Ja, wir müssen dem beistimmen: Stransky bleibt ein M e s ch u m e d. M 0 r a v u s. Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. (Das Urtheil des Derwaltungsgerichtshofes. — Der eine Jude. — Das „Vaterland" ruckt aus. — Der neue Bürgereid. — Die Scheu vor dem Tageslicht. — Graf Pükler's Rede.) Der Verwaltungsgerichtshof ist eine dem Getriebe der politischen Parteien vollständig entrückte Behörde. Sie steht vermöge ihrer Autorität und der Kraft ihrer Urtheilssprüche sogar über der Regierung, welche sich vor den Entscheidungen des Berwaltungsgerichtshofes beugen muß. Man sollte nun glauben, daß die Anrufung dieser Instanz in irgend einer Frage jedem Staatsbürger freistehe, ohne daß er deshalb irgend einen Tadel zu erfahren hätte. Denn entweder ist. seine Beschwerde gegen Verfügungen in irgend einer öffentlichen Angelegenheit unbegründet, dann wird sie vom Verwaltungsgerichtshofe zurückgewiesen, oder sie ist begründet und beseitigt eine stattgefundene Verletzung des Gesetzes, dann hat der Beschwerdeführer nicht allein von seinem Rechte in durchaus correcter Weise Gebrauch gemacht, sondern sich geradezu ein öffentliches Verdienst erworben, wenn seine Action dazu geführt hat, daß ein ungesetzlicher Zustand beseitigt worden ist. Man muß sich vor Augen halten, daß es sich um die Anrufung der höchsten gesetzlichen Rechtsinstanz in Verwaltungsangelegenheiten und die Herbeiführung eines als die Verkörperung des Rechtes anzusehenden Urtheilsspruches handelt, um die Ungeheuerlichkeit zu erfassen, die darin liegt, daß die Beschwerde des Herrn Lucian Brunner gegen die vom Wiener Gemeinderathe beschlossene Subvention für einen Kirchenbau zum Ausgangspunkte nicht blos von Angriffen gegen den Beschwerdeführer, sondern zu einer allgemeinen Judenhetze benützt wird. Herr Brunner ist allerdings ein Jude, aber weder die jüdische Cultusgemeinde noch eine andere jüdische Corporation oder eine größere Anzahl von Juden überhaupt hat sich um die» Frage gekümmert. Die Beschwerde war keine Action der Inden, sondern eine Action des Gemeinderathes Herrn Lucian Brunner als Gegner des christlich-socialen Regimes. Wir betonen das nicht etwa in der Absicht, Herrn Brunner sozusagen zu desavouiren und seine Proceßführung als eine solche hinzustellen, mit welcher sich die Wiener Juden nicht vollständig einverstanden erklären sollten. Im Gegentheile. Die Wiener Judenschaft als solche hätte allen Grund und hätte das volle Recht gehabt, gegen die Heranziehung ihrer Steuerkraft zur Bestreitung von Cultuszmecken anderer Confessionen sich zu wehren, weil das Gesetz sie davor ausdrücklich schützt und weil unter der derzeitigen Gemeindeverwaltung ein Ansuchen um die Bewilligung von Subventionen für Tempelbauten mit einem Hohngelächter ausgenommen worden wäre. Auch wenn die gesammte Wiener Judenschaft oder in ihrer Vertretung der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde die Frage vor den Verwaltungsgerichtshof gebracht hätte, so könnte kein rechtlich denkender Mensch den Juden daraus einen Vorwurf machen, daß sie die Angelegenheit der Entscheidung der höchsten Instanz unterbreiten. Die Juden haben das nicht gethan und Herr Lucian Brunner figurirte auch nicht als der berufene Vertreter der Judenschaft. Weil er aber ein Jude ist und weil nun die durchaus correcte Action, die er unternahm, den Clericalen und den Christlich-Socialen unangenehm geworden ist, und zwar nicht etwa durch das Belieben des Herrn Brunner, sondern durch die gefällte Entscheidung der allermaßgebendsten Instanz, auf die Herr Brunner so wenig Einfluß nehmen konnte wie irgend ein Anderer, dient auch diese Entscheidung als willkommenes Hetz- und Kampfmittel gegen die Juden. Das clericale „Vaterland" widmet der Angelegenheit ein politisches Eutrefilet unter dem bezeichnenden Titel: „Wiedererweckung des Antisemitismus". Das Blatt kündigt direct an, das Urtheil des Berwaltungsgerichtshofes werde „eine Wiedererweckung oder Auffrischung der antisemitischen Bewegung zur Folge haben". Das „Vaterland" meint weiter, der Antisemitis-

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