Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 10 (10.3.1899)
- Date
- 1899-03-10
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 190 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 10 Reichsrathsmandat verholfen haben. Wie es mit der Gleichberechtigung der Confessionen und wie es mit den Ausnahmsmaßregeln gegen einzelne politische Parteien unter seinem Regime aussieht, das zeigt die Gewissenlosigkeit und Unmenschlichkeit, mit welcher die jüdischen Beamten der Stadt Wien und mit welcher jene Lehrer behandelt werden, die sich der christlichsocialen Partei nicht unterwerfen. In dieser Beziehung hat sich in dieser Woche ebenfalls ein überaus unangenehmes Citat eingestellt, nämlich aus der Rede, die Herr Dr. L u e g e r in der Landtagssitzung vom 1. December 1890 gehalten hat. Damals sagte er, es werde sich durch die Schaffung des Stadtraths das Cliquewesen entwickeln. „Niemand, der nicht zur Clique gehört, wird Beamter in Wien werden oder ein Geschäft von der Gemeinde bekommen. Niemand wird seines Bleibens sicher sein, der ein Wort gegen den Stadtrath zu sagen wagt. Das Bedenklichste ist, daß die Lehrer vollständig dem Stadtrath ausgeliefert sind. Wer nicht politisch mit der herrschenden Partei gehen wird, dem wird niemals das Glück blühen, Oberlehrer zu werden. Daran finde ich ein Attentat aus die politische Freiheit, gegen welches ich mich bis zum letzten Blutstropfen wehren werde". Das Zukunftsporträt des Wiener Stadtrathes ist unter Dr. Lueger in die Gegenwart übersetzt worden, und was den letzten Blutstropfen betrifft, so war Herr Dr. Lueger vorsichtig genug, damit sparsam umzugehen. Ausnahmsweise hat Dr. Lueger damals die Wahrheit gesprochen; die Befürchtungen, die er hinsichtlich des Mißbrauches der erlangten Macht seitens des Stadtrathes aussprach, sind weit übertroffen worden durch die brutale Wirklichkeit, und er selbst hat dabei mitgewirkt, sie zu erfüllen. Man braucht da nur die an anderer Stelle abgedruckte Interpellation des Gemeinderathes Dr. Alfred Stern nachzulesen und die feige Antwort, durch welche das eine Fünfundzwanzigstel Stadtrath sich durch den Hinweis auf die anderen vierundzwanzig Fünfundzwanzigstel zu exculpiren suchte. * * * Wie empfindlich ist doch der Wiener Bezirksschulrath geworden. Er hat eines seiner Mitglieder, Herrn Müller, wegen einer den Bezirksschulrath betreffenden Rede in Disciplinaruntersuchung gezogen, und als Herr Müller darauf hinwies, daß dem Bezirksschulrathe dieses Recht nicht zustehe und daß es eine Umgehung des Gesetzes bedeuten würde, wollte man seine Eigenschaft als Lehrer benützen, um ihn wegen seiner Thätigkeit als Bezirks^ schulrath anzuklagen, da fand der Bezirksschulrath einen sinnreichen Ausweg, um dieses unbequem gewordene Mitglied zu chicaniren; er zeigte Herrn Müller, weil er vom Umgehen des Gesetzes gesprochen, wegen Beleidigung des Bezirksschulrathes der Staatsanwaltschaft an. Der Bezirksschulrath entdeckt da sein Ehrgefühl zu einer etwas vorgerückten Stunde. Wenn wir uns recht erinnern, so wurde gegen diese löbliche Körperschaft anläßlich des berüchtigten Erlasses, betreffend die Trennung der Schulkinder nach Confessionen, in Wort und Schrift, von Rednern uud von Zeitungsschreibern laut und nachdrücklich der Anwurf erhoben, daß ihr Vorgehen eine Umgehung des Schulgesetzes darstelle, welches die Confeffionalität der Schule ausschließt. Ja noch mehr, es wurde ausdrücklich erklärt, daß der Erlaß des Bezirksschulrates ein ungesetzlicher, ein widergesetzlicher sei. Es wurde ausdrücklich gesagt, daß die vorgeschützten pädagogischen Rücksichten nur ein inhaltsloser Vorwand seien, um unter Umgehung des Gesetzes den Antisemitismus in die Volksschule zu verpflanzen. Das ist viel stärker, als die juristische Ausführung, es würde durch die erwähnte Disciplinaruntersnchung das Gesetz umgangen werden. Warum hat denn damals der löbliche Bezirksschulrath Niemanden wegen Amtsehrenbeleidigung vor Gericht gestellt? * Die zufälligen Vorhänge, durch welche das Privatleben einer christlich-socialen Parteigröße, eines hervorragenden antisemitischen Agitators, der Kenntniß weiterer Kreise entzogen war, sind durch einen plötzlichen Windstoß gelüftet worden. Ein flüchtiger Einblick zeigte, daß der dunkle Ehrenmann ein rechter „Hallodri" war, der in chambres separees Orgien mit Damen feierte, die sich von den Bewohnerinnen des von Herrn Alexander Purscht primo loco belehnten Hauses am Spittelberg nur durch die elegantere Toilette unterschieden haben. So manchem „Kracherl" wurde dabei der Hals gebrochen, und wenn der stramme Antisemit nach durchschwelgter Nacht wieder unter seine Mitbürger trat, da war er wie umgewandelt und bekämpfte die bösen Soci, die jüdische Unsittlichkeit und die jüdische Corruption. Der geneigte Leser wird bereits errathen haben, daß wir von Herrn Dr. H ö d l sprechen, dem verschwundenen Bürgermeister von Wölkersdorf, der soeben in einer rührenden Danksagung an seine verehrten Mitbürger, von denen er so viele Beweise des Vertrauens und der Sympathie empfangen, die betrübende Mittheilung machte, er werde „trachten", sich das Leben zu nehmen. Man darf über den Unglücklichen nicht allzustrenge denken. Es hat auch andere Dörfer außer Wölkersdorf gegeben, auch andere Bürgermeister und andere Gemeindegelder. Auch diese sind unterschlagen worden, und man hat dem Defraudanten in feierlicher Abordnung die unerschütterliche Hochachtung ausgesprochen. Auf solche Art gelangte der glücklichere der beiden Bürgermeister auf dem Umwege über die Gemeindecasse zu einer öffentlichen „Ehrung". Robert Wolf. Die jüdischen Opfer christlich-soeialer Willkür. In der Sitzung des Wiener Gemeinderathes vom 3. März l. I. richtete Gemeinderath Dr. Alfred Stern folgende Interpellation an den Bürgermeister: „In der Gemeinderathssitzung vom 24. Februar erklärte der Herr Bürgermeister, er müsse es entschieden zurückweisen, daß „dem Stadtrathe bei Ernennungen oder Beförderungen von Beamten die Unparteilichkeit und sachliche Objectivität fehle". Es gehe der Stadtrath hiebei „immer mit st r e n g e r Object i v i t ä t vor und es könne dagegen eine Einwendung nicht erhoben werden. Wir," so fügte der Herr Bürgermeister bei, „verwalten die Gemeinde, um der Gerechtigkeit zum Durchbruche zu verhelfe n". Gegenüber dieser peremtorischen Erklärung des Herrn Bürgermeisters erlaube ich mir auf die nachfolgenden Vorkommnisse bei Einzelbesetzungen und bei der in jüngster Zeit erfolgten personellen Regulirung des Magistrates zu verweisen: a) Im Conceptsfache wurde ein Magistratscommissär, Emanuel B a u m g a r t e n, mit dreizehnjähriger Dienstzeit und vorzüglicher Qualification präterirt. — 27 B e a m t e, deren Dienstzeit eine bis um sechs Jahre kürzere und deren Qualification zum Mindesten keine bessere als die des Genannten ist, wurden ihm vorangestellt. b) Gleichfalls im Conceptsfache wurden zwei Concipisten, Dr. Albert E i ß l e r und Dr. Emil Heller, mit sieben-, beziehungsweise sechseinhalbjähriger Dienstzeit, Beide mit vorzüglicher Qualification, präterirt. — 22, beziehungsweise 15 Beamte, deren Dienstzeit eine kürzere und deren Qualification zum Mindesten keine bessere ist, wurden ihnen vorangestellt. c) In der Buchhaltung wurde ein Rechnungsrevident, Josef S ch ü ck, mit einundzwanzigjähriger vorzüglicher, vielfach belobterDien st lei st ung zu w i e d e r h o l t e n m a l e n präterirt. — Eine Reihe von Beamten mit kürzerer Dienstzeit und deren Qualification zum Mindesten keine bessere ist, wurde ihm vorangestellt. ä) Im Steneramte wurde ein Adjunct, Albert Gelber, mit f ü n f u n d z w a n z i g j ä h r i g e r vorzüglicher Dienstleistung präterirt und wurden ihm gleichfalls Beamte mit kürzerer Dienstzeit und mit zum Mindesten nicht besserer Qualification, als die seine ist, vorangestellt. e) Im Couscriptionsamte wurde der an erster Stelle locirte Official Max Schwarz mit v i e r u n d zwanzigjähriger vorzüglicher, vielfach belobter Dienstleistung präterirt und wurden ihm fünfundzwanzig Beamte mit bis um neun Jahre kürzerer Dienstzeit, deren Qualification zum Mindesten nicht besser als die seine ist, vorangesteüt. Der Mann hat eine zahlreiche Familie, er hat sechs Kinder zu erhalten. f) Im Bauamte wurde ein Ingenieur, Heinrich Jurowicz, mit nahezu fünfzehnjähriger vorzüglicher Dienstleistung präterirt. g) Mehrere beeidete Praktikanten, so die Herren H u s s e r l, Karmel, Kisch u. A., welche eine mehrjährige vorzüglicheDienstleistung aufwiesen, wurden nicht zu Beamten befördert und wurden ihnen andere Bewerber, deren Dienstzeit eine kürzere und deren Dienstleistung zumindest keine bessere ist, vorgezogen. Allen hier namhaft gemachten Beamten kommt weiter zu Gute, daß sie, und zwar mehrere derselben, bereits zu wiederholtenmalen von ihrenAmtsvor ständen und vom Magistrate zur Ernennung und B ev