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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-03-10 · 10 (10.3.1899) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
10 (10.3.1899)
Date
1899-03-10
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 10 Dr. Bloch's Wochenschrift Sette 139 Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. (Dom Herzen einverstanden. — Communale Preßpolizei. — Ein feiner Witz. — Gemeine Brüche und Wortbrüche. — Unangenehme Citate. — Der empfindliche Bezirksschulrath. — Aus dem „Privatleben" einer antisemitischen Koryphäe.) Das fünfundzwanzigstel Stadtrath, welches an der Spitze der Wiener Gemeindeverwaltung steht, hat sich mit dem Beschlüsse, durch welchen die anderen vierundzwanzig Fünfundzwanzigstel die „Neue Freie Presse" aus dem Rathhause verwiesen, „vom Herzen" einverstanden erklärt. Dasselbe fünfundzwanzigstel Stadtrath, sonst der große Dr. Lueger genannt, hat auch im Landtage den von Ernst Schneider eingebrachten Antrag unterzeichnet, in welchem gefordert wurde, daß der „Neuen Freien Presse" auch dort der Eintritt in die Journalistenloge verwehrt werde. Der einstige Demokrat und sogenannte Bolksmann hat also an dem schamlosen Attentate, durch welches das hervorragendste liberale Blatt boycottirt und die anderen Blätter eingeschüchtert werden sollten, activen Antheil genommen. Wenn die Parteigenossen des Dr. Lueger bornirt genug sind, die Presse ihrer politischen Gegner durch läppische Chicanen mürbe machen zu wollen, so muß man doch dem Dr. Lueger so viel Intelligenz zumuthen, daß er sich über die principielle Tragweite einer solchen Maßregelung im Klaren ist. Herr Dr. Lueger muß es genau wissen, daß die Ausschließung von Zeitungsberichterstattern aus den öffentlichen Vertretungskörpern nicht mehr und nicht weniger als einen Verfassungsbruch bedeuten würde, daß sie dem Inbegriff und dem Wesen des Parlamentarismus widerspricht. Ein solcher Antrag würde im englischen Parlament die Antragsteller der Lächerlichkeit und der öffentlichen Verachtung preisgeben. Das nennt sich eine Volkspartei, die ein so albernes und boshaftes Attentat auf die Freiheit der Presse unternimmt! Die Maßregelung eines Blattes im Rathhause hätte man allenfalls noch als locales Vorkommniß von untergeordneter Bedeutung, als einen jener Willküracte ansehen können, wie sie von der christlich-socialen Majorität tagtäglich begangen werden. Der Landtag aber ist eine gesetzgebende Körperschaft, ein Factor des Berfassungslebens und da kann man den Versuch, die Zulassung der Berichterstatter von der Haltung der Blätter, welche sie vertreten, abhängig zu machen, nicht mehr von der heiteren Seite nehmen. Da reichen die Dinge weiter als die Politik des Rathhauskellers, und wenn auch der niederösterreichische Landtag durch die Qualität seiner antisemitischen Majorität auf ein trauriges Niveau herabgesunkeu ist, so wäre die Durchführung des Antrages S ch n e i d e r, an sich sehr gleichgiltig für die „Neue Freie Presse" und für ihre Berichterstatter, ein schwerer Schlag für die Freiheit der Presse, für das Recht der freien Meinungsäußerung. Es ist unerläßlich, die Bevölkerung über den wahren Charakter dieses Feldzuges gegen die Preßfreiheit auszuklären, welcher die reactionäre Gesinnung der Antisemiten noch weit drastischer als der Kampf gegen die Volksschule und gegen die freisinnige Lehrerschaft darthut. * * * An Herrn Dr. L u e g e r ist eigentlich ein Staatsanwalt verloren gegangen, welcher die Confiscation von Zeitungen zu einer nie geahnten Blüthe gebracht hätte. Die Ausschließung der „Neuen Freien Presse" aus der Journalistenloge des Gemeinderathes motivirte er damit, daß das Blatt Artikel veröffentlicht habe, welche „geeignet erscheinen, das Wohl der Stadt in eminenter Weise zu schädigen". Das ist genau der Jargon oder, um die der Preßbehörde schuldige Ehrfurcht nicht zu verletzen, die Ausdrucksweise Mer Decrete, durch welche die Beschlagnahme von Zeitungen begründet zu werden pflegt. Confiscirte Artikel sind immer „geeignet", zu Haß oder Verachtung rc. aufzureizen. Nun besteht zwischen den Entscheidungen der Preßbehörde und der „Begründung", die unser fünfundzwanzigstel Stadtrath zum Besten gibt, ein sehr wesentlicher Unterschied. Erstere sind mindestens an den Wortlaut, wenn auch nicht immer an den Geist des Gesetzes gebunden, und in dieser Hinsicht gereicht es überdies der Preßbehörde, wenn ihre Verfügungen das Recht der freien Meinungsäußerung unangenehm berühren, zur Entschuldigung, baß unser Strafgesetz mit seinen vielbesprochenen, jeder Auslegung fähigen Gesetzesstellen, die sich auf politische Delicte beziehen und dre man wegen ihrer Dehnbarkeit die Kautschukparagraphe nennt, aus der Zeit des Absolutismus stammt, und daß aus diesem Grunde eine strenge Confiscationspraxis vielleicht auch dem Geiste dieses zum Theile veralteten Gesetzes entspricht, an dessen genaue Befolgung die Staatsbehörde auch derzeit gebunden ist. Herr Dr. Lueger vermag sich aber auf kein Gesetz zu berufen, und er ist auch von Niemandem dazu ermächtigt, maßgebend darüber zu erkennen, ob ein Artikel „geeignet" sei, das Wohl der Stadt Wien zu schädigen. Die Ansicht des Herrn Dr. Lueger ist umso unmaßgeblicher, als er in jedem seiner Worte und Handlungen nicht eine objective Behörde, sondern einen fanatischen Parteimann darstellt, dessen ganze Amtsführung eine willkürliche und parteiische ist. Das Wohl der Stadt Wien verwechselt Herr Herr Dr. Lueger mit dem Wohle der christlich-socialen Partei. Wenn beispielsweise in einem Artikel nachgewiesen wird, daß die christlich-sociale Parteiherrschaft der Stadt Wien zum empfindlichen Nachtheile und zur Unehre gereicht, so wird das selbstverständlich ein Artikel, der nach Ansicht des Herrn Dr. Lueger das Wohl der Stadt Wien zu schädigen geeignet ist, aber nicht der Verfasser eines solchen durchaus wahrheitsgetreuen Artikels trägt die Schuld daran, daß dies geschieht. Ein Erlaß, der Allem den Eintritt ins Rathhaus verbietet, was „geeignet" ist, das Wohl der Stadt Wien zu schädigen, wäre von den wohlthätigsten Folgen für dieses Gemeinwesen, aber von vernichtender Wirkung für die christlich-sociale Majorität. Kein Einziger von den fünfundzwanzig Fünfundzwanzigtteln des Stadtraths dürfte das flammende Schwert des Präsidialengels Pummerer passiren. HerrDr. Lueger vor Allem ist es, der das Wohl dieser Stadt „in eminenter Weise" geschädigt hat, der den bürgerlichen Frieden zerstört, die Bevölkerung verhetzt, die Finanzen der Stadt in der Gas- und Tramwayfrage um Millionen geschädigt hat, und nicht die Journalisten, die das freimüthig constatiren. Es ist eine unerhörte Anmaßung, daß der gewählte Verwalter einer Gemeinde die Kritik seines Gebahrens ersticken will; seine Pflicht ist es vielmehr, die öffentliche Discussion darüber zu fördern, und wenn er wirklich Gutes geschaffen hatte, wäre es ihm leicht, unrichtige Auffassungen durch Wort und That zu widerlegen. Daß er die öffentliche Kritik zu scheuen hat, das hat der Stadtrath durch seinen Beschluß erwiesen, der sich als eine Abart jenes „objectiven Verfahrens in Preßsachen" darstellt, durch welches die öffentliche Meinung unterdrückt zu werden pflegt, ohne daß die Unrichtigkeit ihrer Kritik erwiesen zu werden braucht. * * * Der sonst so gefällige Herr Landmarschall konnte beim besten Willen der preßfeindlichen Strömung im Landtage nicht znm „kraftvollen Durchbruche" verhelfen. Die Sache scheiterte an einem ganz kleinen, herzlich unbedeutenden Hinderniß, nämlich am Gesetz. Das Recht auf die Oeffentlichkeit der Landtagsverhandlungen kann nicht gestohlen werden; man kann es dem Volke höchstens rauben. Es müssen, wie Herr von Gudenus erklärte, 58 Abgeordnete anwesend sein, um die Landesordnung mit Zweidrittelmajorität zu ändern. Genau gerechnet 58'/,. Wenn sich der passende Anlaß zu einem naheliegenden sogenannten Witz bietet, ist Herr Dr. Lueger rasch zur Stelle. Den halben Abgeordneten konnte das fünfundzwanzigstel Stadtrath sich nicht entgehen lassen und Herr Dr. Lueger meinte: „Man soll den Noske auseinanderhauen". Den guten Geschmack und den eigentlichen Bildungsgrad eines Menschen lernt man am besten durch solche zufällig herausgerutschte Extempores der Ordinärheit kennen. An dem oberflächlichen Firniß des genossenen juristischen Unterrichtes ist da nicht viel herunterzukratzen. * * * 7ss Stadtrath, V, Abgeordneter — man sieht, Herr Dr. Lueger arbeitet viel mit gemeinen Brüchen. Auch mit Wortbrüchen, denn alle die Versprechungen, die er dem „kleinen Mann" von Wien gemacht, hat er nicht eingelöst, und seine ganze Haltung als Antisemit beruht auf einem einzigen großen Wortbruch. Da wurde gerade in den letzten Tagen die Candidatenrede abgedruckt, welche der Demokrat Dr. Lueger hielt, als er zum ersten Male inMargarethen sich um ein Reichsrathsmandat bewarb. Da trat er begeistert ein für die „Vertretung aller Classen ohne Unterschied der Nation oder Confession", und er rief aus: „So wollen wir denn festhalten an dem Grundsätze der Gleichberechtigung der Confessionen". Er erklärte sich als „entschiedenen Gegner von Ausnahmsgesetzen für einzelne politische Parteien". Wie hat Herr Dr. Lueger sich seit jener Zeit „verschandelt". Seine politische Thätigkeit als antisemitischer Agitator und Parteiführer ist gegenüber jenen von Tausenden abgegebenen Berficherungen eine einzige große Lüge, ein schmählicher Verrath an den Grundsätzen, die ihm zu seinem ersten

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