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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-03-03 · 9 (3.3.1899) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
9 (3.3.1899)
Date
1899-03-03
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Sette 172 Vr. Vloch's Wochenschrift Nr. 9 zu stoßen, von denen er bis dahin kaum ahnen mochte, daß ihr Ursprung zeitlich so hoch rage. So liest man an einer Stelle: :*pnae Dü “iT “iab a”inb a'LBn ^prin ->BB1 An einer anderen Stelle begegnet man dem alten Chasan und Baal-Kore R. Jonathan aus Guptha bei Sephoris, der als letzter Tradent (nwä-ppo) für gewisse Vorschriften bei der Vorlesung aus der Thora besondere Beachtung verdient, Cap. 12,4) (vgl. Frankel, Einl. in den Jerusch. S. 118,2). Auch in Bezug auf andere liturgische Einzelheiten ist dieser Tractat lehrreich, so z. B. daß nri« ja«r in der Eulogie zu der Haftara von der Gemeinde allein und stehend gesprochen wurde (13,10), daß die sieben Eulogien des Maftir gegenüber den sieben Vorgerusenen bestimmt seien, wie die Haftara mindestens 22 Verse haben müsse, nämlich 21, d. h. 7X3 Verse gegenüber den sieben Aufgerufenen, der 22. Vers dem Chasan zu Ehren. rrnpiaa B"B B’tPPIp *7 TB2 «"B /K"B22 (14,1) .NB22N PN NNN1 NW^WB Oder daß der Chasan selber Maftir war, weil es in der Eulogie ntcrn bin rmnn bp heißt und er allein die Aboda, den Gottesdienst, abhielt und darum allein berechtigt schiendiesen Segen zu sprechen (14,14). An einer anderen Stelle erfahren wir, daß die Verse yaw und amban «in m in einer Melodie (na^sa) vorgetragen werden müssen. Auch der Brauch, bei yaw, -in« und ihn: die Thorarolle h o ch zu heben, ist da erwähnt (14,11). Gebräuche außerhalb des Gottesdienstes werden von Joel Müller gleichfalls ganz gelegentlich gründlich abgehandelt, so z. B. die Function des Borbeters bei Hochzeitsfeierlichkeiten (Cap. XlX. Hal. 11, Nr. 65), wobei auf Tobias 7,13, auf eine Arbeit von Perles über denselben Gegenstand, sowie seine eigene Schrift a'rnra rp^n hingewiesen wird. Legen wir das halachische Werk, in dem übrigens auch über Mosora rc. gesprochen wird, beiseite und nehmen wir eine viel jüngere Schrift zur Hand, so erfahren wir, daß der liturgische Brauch, in einem Schaltlahr in der Rosch-Chodesch-Schmonc- Esre j?»b mssbi hinzuzufügen, in Frankfurt seinen Ursprung hat (Jos. Omez § 691). Derselbe Verfasser weiß über eine traditionelle Aussprache des Buchstaben 2 seitens berühmter a^tn zu berichten. Er spricht auch über eine Modulation zu den Worten pnn na« in den Segenssprüchen zur Haftara, die so geartet sein müsse, daß die Gemeinde kein „Amen" darauf spreche. In der Sefira-Zeit, zwischen Ostern und Pfingsten soll man die Sabbath-Semiroth nicht in fröhlichen Weisen singen; das ganze Jahr über keine „christliche Weise" für dieselben Semiroth verwenden. Er spricht auch über die Melodie zu flfrbn -rcna vn< ferner darüber, daß >r^B« •fcwa nicht für den Sabbath gedichtet sei. Bei Festlichkeiten dürfe man nur bnn- 13*22« i*?wa ‘r,sj n*?a? ms. singen, aber keine „christlichen Melodien" oder gar Liebeslieder. Alte Synagogenmelodien dürfen überhaupt nicht verändert werden rc. rc. Ueber ähnliche Materien haben wir übrigens eine ganz auserlesene Literatur — an ihrer Spitze das aman 'v —, auf die auch nur oberflächlich einzugehen zu weit führen würde. Bei der Vorbildung der Cultusbeamten müßte auch die synagogale Hymnologie herangezogen werden. Jozeroth, Selichoth, Kinnoth müßten in ihren metrischen Bestandtheilen den Eleven an einzelnen Beispielen so vorgeführt werden, daß diese sich später an den Werken von Zimz, Heidenheim, Michael Sachs u. A. selbstständig weiterbilden oder wenigstens orientieren können. Nach dieser Vorbildung würde später jeder Cultusbeamte wohl zu unterscheiden wissen zwischen einer an m «nrpn und der rmaj? zwischen v.p aiwpa 1« und einem n’mwtm bp< zwischen matt ww t« und dem manp«. Um das w B'trpa 1« herauszuheben, hat jüngstens ein christlicher Profesior auf dieser Grundlage — man sollte es kaum glauben! — ein ganzes System der mittelalterlichen Notenschrift (die sogen. Neumen) erklären wollen. Sein jüdisch-hymnologischer Berather war ein Berliner Vorbeter ohne musikalische oder liturgische Vorbildung. Die Melodie zu diesem Texte hatte der Professor bei Fetis vorgefunden, der sie von Naumbourg entnommen hatte. Nun sollten die musikalischen Schlüsse und der Text des irr' aiwpa *« (bekanntlich eine Lamentation auf den Tod Mosis) die Identität der jüdischen Klagelieder mit denen der christlichen Kirche darthun, ja sogar beweisen, daß diese aus den jüdischen hervorgegangen seien. Nach den Ausführungen des Profefiors müßte also der 1:2 aiwpa •« vor dem 8. Jahrhundert vorhanden gewesen sein. Warum nicht? Der jüdische Berather hat nichts einzuwenden. Der Berliner College hat aber zwei Dinge übersehen und darum den Herrn Profesior furchtbar irregeführt. Der Herr College hat nämlich erstens nicht gewußt, daß der Verfasser des fraglichen Hymnus (Sullat!) ein Vorbeter des zwölften Jahrhunderts war (Zunz, Literaturgeschichte 263), und zweitens, daß Naumbourg auf diesen Text ganz unwillkürlich eine Sabbathweise, also eine feiertägliche und keine Klagemelodie, nämlich die Semiroth-Melodie von TBW cnpö b'D setzte. Hätte der christliche Professor einen Kenner der synagogalen Hymnologie befragt, er hätte ihm vielleicht noch sagen können, daß das Sagenhafte an der nwa nrntsB allerdings alt sei, ja sogar im Neuen Testament (Epistel S. Judä v. 9) erwähnt wird, was auch Zunz entgangen ist (vergl. über nmas nwa Syn. Poesie 73a), daß aber, worauf es doch hauptsächlich ankommt, die bei Naumbourg vorfindliche Melodie mit dem Mittelalter oder gar mit den Neumen nichts zu thun haben könne. Man sieht also an dem einen Beispiel, daß die Kenntniß der synagogalen Hymnologie nicht überflüssig ist, oder besser, daß ihre Unkenntnis viel Unheil anrichten kann (s. Fleischer,' Neumenstudien II, S. 19). Drittens müßten die verschiedenen Synagogenriten und auch andere annra gelehrt werden. Ich erinnere nur an die verschiedenen Riten für Simchath Thora, die Riten bei Trauungen, bei der Circumcision, bei der Vorlesung der Thora und der fünf Megilloth, und an den littauischen Ritus, der noch der Bearbeitung harrt, an die Hersagung des Sündenbekenntnisies (mm), wobei ich eines Ritus von Padua gedenken will, der besonders mittheilenswerth ist. Dort befand sich nämlich, wie in vielen Städten Oberitaliens, eine Gemeinde nach deutschem Ritus. Nun hatte sich bei der deutschen Gemeinde in Padua der Brauch eingeführt, daß am Versöhnungstage, wenn das Sündenbekenntniß (rvj? Tm) gebetet werden sollte, der Borbeter sich auf die Anhöhe (Bimah) begab, sein Antlitz nach Norden wandte und knieend diesen Dienst versah. Auf Veranlassung Lamperonti's forschte der gelehrte Rabbiner Cantarini (a'rin.-ia) nach und fand, daß dieser Brauch dort von Altersher eingeführt war. Lamperonti setzte sich trotzdem mit einigen anderen Gelehrten in Venedig nnd Verona in Verbindung, um diesen Brauch als einen offenbar christlichen abzuschaffen, das Collegium entschied sich aber, ihn nicht abzustellen, weil er schon, ein „historischer" geworden war. ('"£ Buchst. a S. 137 a.) Neben den Riten sollten die Schüler auch die Puuktations- und Accentuationssysteme des Mittelalters mit den verschiedenen Sarka Tabellen kennen lernen, weil sie Handhaben für correcte Betonung und Vokalisirung der Gebettexte und der vorzulesenden Stücke in der Ursprache darbieten. So hört man allgemein „Ko—rewa el nafschi" singen, während es „Kor—wo" heißen muß. Auch der Ursprung unserer „Neginoth" müßte gründlicher vorgetragen werden, wobei man auf die Cheironomie zurückgreifen müßte. Die Fragmente im „Dikduke ha—Taamim" und „Horiat ha—Kore" — von Strack u. A. vielfach mißverstanden — müssen mit versteckten Citaten der Ritualisten verglichen werden. So fand ich den in den angeführten Schriften nicht vorhandenen „Schalscheleth" im „Abudraham" als cheironomischen Accent bezeichnet. Die von Allen übersehene Stelle lautet: J133 mm rnva j-bya nriKmps mpisrnb tb |m« j^naw nbwbwi nrnr -nsi «pm .an«'np arm pan f? anma an1? pn mai Die Cheironomie als J?aü« rr-iin kommt schon in der Bibel vor (Spr 6,13) siehe Raschi zu Joma (19 col. 2). Bei der Gelegenheit sei noch erinnert an das Spottgedicht des Kalonymos in seinem jm ja«, beginnend: «*?t«i «anp pan, rfyna npibna rn'«n n« .-ja.na -iBiw prpa, -jsw3 a-inw -ly bru am Von den Accenten wäre es verlockend, zu dem wirklichen nirin, dem praktischen Synagogengesang überzugehen, um zu zeigen, was auf diesem Gebiete zu lehren wäre. Jndeß muß das -auf spätere Gelegenheit Vorbehalten werden. Nur noch einen Augenblick Gehör erbitte ich für das rein musikalische Pensum, wie ich es mir auf den Seminarien denke. Ich bin der Meinung, daß man schon auf der Präparandie dem Schüler das primavisia-Singen, sowie etwas Violin- und Pianofortespiel beibringen muß. Wer nicht vom Blatte singen kann, ist nicht reif fürs Seminar. Dagegen hat der methodische Unterricht in Stimmbildung, Theorie und Literatur, ferner in nirrn und Literatur der Synagogenmusik sofort zu beginnen, sobald der Eleve die Seminarclasse zu besuchen anfängt. Ich denke mir dabei zwei Stunden täglich für den theoretischen und praktischen Lehrgang zugleich. Beim praktischen Theil ist auch auf die kirchliche Tonalität der Synagogenweisen hinzuweisen, hauptsächlich ans die gleichen Schlüsse der ältesten Tonweisen, zum Beispiel das „Adonaj melech" und „Adonaj hu ho—Elohim", die schon, wie wir gesehen haben, im Traktat „Soferim" als melodiöse Psalmodien be-

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