Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 9 (3.3.1899)
- Date
- 1899-03-03
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 9 &x. Vloch's Wochenschrift Seite 171 thatsächlich hat er neben den Ritualvorschriften über „Erub", die „Mikwa", beispielsweise auch den herkömmlichen Brauch des Vorbetens des Rabbiners am Versöhnungstage (Nei'la) nicht vergessen, aber ebenso fortschrittliche Einrichtungen, wie Confirmation, Chorgesang, Orgelspiel, Amtstracht rc. in den Kreis seiner Betrachtungen gezogen. Der gelehrte Autor wollte offenbar darthun, daß diese Einrichtungen für ihn gleichfalls „geschichtlich geworden" seien. Wie gesagt, es ist nicht meine Absicht, in dem angedeuteten Sinne hier einen »Zunz redivivus* vorzuführen. Betrachten wir den von Zunz gekennzeichneten „Cultusbeamten" in seiner Eigenschaft als Vorbeter unter Beiseitestellung seiner Obliegenheiten im Schächtamt, als einem nicht zu den Cultusämtern gehörigen Amte, unter Außerachtlassung ferner seiner Qualification oder Thätigkeit als Religionslehrer, so bleibt die Frage sein er lit urgischen und ca ntora len Vorbildung ernst genug und sehr zeitgemäß. „Wie ist heutzutage die liturgische und cantorale Vorbildung der Cultusbeamten geartet und wie soll sie geartet sein?" Wie heule die liturgische Vorbildung der aus den Seminarien hervorgehenden Cultusbeamten geartet ist, will ich lieber mit Stillschweigen übergehen. Eine ausführliche Betrachtung dieser Unzulänglichkeit könnte so Manchen unter uns verletzen und zu einer Anklage der verantwortlichen Leiter dieser Anstalt anwachsen, der ich lieber aus dem Wege gehe. Es mag genügen, wenn ich als Beispiel anführe, daß ein mir bekannter ehemaliger Seminarist erklärte, in seiner Gemeinde werde die „Megilla" gar nicht mehr vorgelesen, weil er sie vorzulesen nicht gelernt habe. Aber auch in Bezug auf die rein cant^rale Vorbildung ließen sich Beispiele anführen, 'die einem die <L>chamröthe ins Gesicht zu treiben geeignet sind. Man muß manche dieser Herren, die mit dem Zeichen der Reife auch als Vor beter entlassen werden, singen oder auch nur die hebräischen Gebete „setzen" hören! Stellen wir uns auf den altjüdischen Standpunkt, so wurde früher verlangt, daß der Vorbeter — denn mit diesem haben wir es doch zu thun, wenn wir uns den „Cultusbeamten" ohne die bezeichneten anderen Aemter vor stellen — vorerst eine angenehme S t i m m e, ein o'i?ai2*7 n"3i 2iy *7ip habe. Alle anderen Vorbedingungen, z. B. tadelloser religiöser Wandel. Besitz gewisser Kenntnisse im heiligen Schriftthum, verheirateter Stand u. s. w. waren beinahe selbstverständlich und wurden schließlich auch vou den nichtsingenden Gemeindemitgliedern erfüllt. Die Gemeinden wollen durch Gesang erbaut sein. Zum Glück hat sich dieser Standpunkt der Gemeinden bis auf den heutigen Tag erhalten. Die Langeweile ist zwar kein „biblisches Verbot", kein 8ri"ii8i 18*7, aber unsere Altvordern wußten ihr aus dem Wege zu gehen; sie hatten für dieses enkant terrible der Aesthetik die Bezeichnung 81123:1 8H'a gemünzt, 8ni'ta 2122 81122 1122*7 »i?2 8*7 wird im Talmud häufig da angewandt, wo auch der modernste Pessimist eine Unerträglichkeit zu wittern pflegt. Die Belästigung des in Andacht versammelten Volkes war ihnen sogar Grund genug, beisvielsweise eine Thorarolle mehr aus der heiligen Lade zu nehmen, wenn es die schnellere Abwicklung der Thoravorlesung erheischte, anstatt durch das Hin- und Herrollen die heilige Stimmung zu beeinträchtigen. Die Belästigung des Publicums wollten sie unter allen Umständen vermeiden, und dafür haben auch die Litnrgiker aller Zeiten Berständniß gezeigt. So mancher 2'ip. so mancher pa?a so mancher 221' -j*72 *78 ist diesem Grundsätze ^i?2 8*7 8ii2L 1122*7 zum Opfer gefallen. Nur auf den Seminarien wird auf die Grundbedingungen eines erhebenden Gottesdienstes kein Gewicht gelegt. „Wir haben uns nur um die Lehrfähigkeiten zu kümmern, was geht uns der Vorbeter an!" hört man sagen. Gut. Aber dann haben die Seminarien auch keine Fähigkeitsatteste für Vorbeter auszustellen. Eine reinliche Trennung des Censurbogens wäre darum von einschneidender Bedeutung für die Weiterentwickelung des Synagogencultus, wenn nicht im Laufe einer Generation der traditionelle Gottesdienst dem Untergänge geweiht sein soll. Meiner Ansicht nach sollte an den Seminarien — bis anderweitige öffentliche Lehranstalten für diesen wichtigen Zweig des israelitischen Cultus geschaffen sind bei der Aufnahme von Eleven danach gefragt werden, ob der Aufzunehmende besondere Stimmmittel habe und besondere Neigung für das cantorale Fach mitbringe. Im Falle der Bejahung müßte den Studien von Anfang an eine andere Richtung gegeben werden, als sie für die Nichtstimmbegabten vorgesehen ist. Nur dann wird man in Zukunft von der Vorbeternoth befreit sein — denn eine solche besteht bereits (und wird von Jahr zu Jahr wohl noch wachsen), wenn man von den Ausländern absieht, die fast alle Stellen in Residenzgemeinden besetzt halten. Welche Richtung diese Studien an den Lehrer-Seminarien nehmen müßten, das will ich nur in Kürze andeuten. Da ist zuerst die jüdische Liturgik. Unter Liturgik versteht man die Lehre von der Einrichtung des öffentlichen Gottesdienstes. Ein Lehrbuch der jüdischen Liturgie existirt leider nicht; denn die kleinen Schriften, die sich dafür ausgeben wollen, kommen gar nicht in Betracht, da sie zumeist nicht über die i?"22 hinaus gehen, die Liturgik aber den ganzen Gottesdienst des Kalenderjahres umfassen soll. Selbstverständlich müßte bei der liturgischen und cantoralen Vorbildung des Cultusbeamten mit dem täglichen Wochen gottesdien st begonnen werden, wobei die grundlegenden Arbeiten von Rapoport, Zunz, Luzzatto und Polak (die beiden Letzten auch in ihren Einleitungen zum Machsor) herangezogen werden müßten. Der Lehrer der jüdischen Liturgik müßte auch Rücksicht auf die eingeführten Melodien, die Niggunim des alltäglichen Gottesdienstes nehmeü. Diese stellten sich nämlich als die ältesten Elemente des traditionellen Synagogengesanges dar. indem der wochentägliche Gottesdienst auch m seinen Singweisen von dem Geiste des Fortschrittes und der sogenannten „musikalischen Einwirkung von Außen" fast unberührt geblieben ist. Ueber die Singweisen des wochentäglichen Gottesdienstes ließe sich viel reden — von dem wochentäglichen '128 habe ich bereits an einer anderen Stelle nachgewiesen, daß seine Melodie eine authentische altsynagogale Psalmodie ist, die auch die Kirche übernommen hat und in der Kirchensprache als „Gregorianischen Gesang" zu bezeichnen pflegt. Hier mögen zwei Notizen über wochentägliche Melodien erwähnt werden, die ich erst vor einigen Wochen, ich möchte sagen, entdeckt habe. Sie sind für die Heiligkeit dieser Weisen von besonderem Werth und befinden sich in dem Werke eines Ahnen von mir, nänilich in dem 1312 pai? ’D S. 45 § 22. Die eine Stelle lautet: 2'1?'322 22 2112'*72 2'212.1 2-3711 s.118 28 1221 -p-2 *722 i3’*7ii3 ox nai irpbn 212 na M128*7 222.1 ipi22 *72 c':;:a pr:2 an *7ip2i .11222 11*72,1 1*78 niip*7 01,113 2,12-2 p'22,1 THJ?*7 '12 '131 *7812’ J?2fc' 118 12 .1*721 .1*72 "21 11'*? i3'2i2 p-obi ,iai8 *722 im* 13'1282 mm *7ip "1112 p2*71 .1218 182 ”82 .12 '131 *7812' 222 121*7 2"21?a 21' *722 .11*7 127 Und die zweite, allgemein gehaltene Stelle über die Morgenpsalmen (man 'pioa) hat folgenden Wortlaut: .12-1 212 p332 IT112 *72 0'p122 121*7 218 *72*7 '181 J21 ja lau *7ip maxa .1*721 1*72 *72 212 2P *7i? o'i"22 121 n*78p 0'p1P2*7 *7"T1 181p 2"? '3 1212' 118 II? 1282 pN3 D'p1C£i1 J3321 j3322 Ml 0118 211272 12722 2’J? .11271 'piD3 1-2.17 121.1 2 11222 '1 18 1211? 8112 “[3 -pi2 123 78 1 *78 127*71 1112*7 218 *7131 1122 -|712 '2 2*7.1 1122 *71? .1112 81.1 *71?21 . . . 1218.1 21122 1122 1*711.12 Npll.1 212 J21 . . .) (3"' pi2 1218 1222 122.1 1'281 Die jüdische Liturgik ist ein großes Gebiet, sie hat sich, wie mit der Lehre, so auch mit der Entstehung und Entwicklung des Gottesdienstes zu befassen und hauptsächlich den Einfluß der syrischen und byzantinischen Kirche — späterhin auch den der katholischen, ja sogar der protestantischen Liturgik nachzuweisen : erst dann werden uns Liturgica wie m -211p ii8i 12121 2’ip .81121 I2np ,2'pi, ja selbst I?2rr» 12'ia _ klar. Die Alten haben Vieles mit Stillschweigen übergangen, weil es ihnen peinlich war, über gewisse Dinge zu discutiren, während wir heute ohne Scheu an sie herantreten müssen, um sie nach ihrem historischen Werthe beurtheilen zu lernen. Ein grundlegendes Werk über jüdische Liturgik besitzen wir in dem Tractat ornait?, und ich kann nur jedem Collegen ans Herz legen, diesen talmudischen Tractat in der Ausgabe von Joel Müller ernstlich zu studiren. Er wird darin Aufklärung finden über Dinge, an denen er bis dahin ohne Aufmerksamkeit vorübergegangen ist. Als Träger des Gottesdienstes, als Liturg, muß der Cultusbeamte bemüht sein, den Gesammtgottesdienst in seinem Ursprung und Entwicklungsgang zu verfolgen. Und damit kann nicht früh genug angefangen werden. Wie wird er sich freuen, seinen liebgewordenen Texten in ihren Ursprungsformen zu begegnen, hie und da auf die Erwähnung einer Melodie oder die Erklärung eines alten Brauches