Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 9 (3.3.1899)
- Date
- 1899-03-03
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Sette 170 Vr. Vloch'» Wochrnschrifl Nr. 9 Das ist aber noch nichts gegen das so sehr beliebte Preisschliefen!! Wir meinen damit nicht das Wettkriechen der Parteigenossen auf dem platten Bauch vor Lueger und Strobach um einträgliche Stellen und prunkende Würden, obwohl es nahe läge, daran zu denken, sondern an einen anderen gerade so verabscheuungswürdigen Sport! Wir wollen lieber einem sachlichen Berichte hierüber den nöthigen Raum gewähren, da wir uns doch nicht competent erachten, diese Scheußlichkeiten zu beschreiben. „In Hufeisenform war ein an beiden Enden offener Canal in den Boden gebaut worden. Ein Bursche brachte einen Fuchs, der zwischen Hals und Kopf an einer Zange hochgehalten war. Schon diese thierquälerische Art des Transportes mußte sittlichen Abscheu wachrufen. Der Fuchs wurde in die Mündung des Canals gelegt. Jetzt wurde der Hund in die Röhre gejagt. Der Fuchs suchte sein Leben durch Abwehren und Beißen so theuer wie möglich zu verkaufen. Der Eigenthümer des Hundes hetzte denselben, um des Preises Willen, immer wieder von Neuem an. Die Gabel wurde aus dem Canal gezogen und es begann ein erbitterter Kampf zwischen Beiden. Hatten sich Fuchs und Hund nicht derart ineinander verbissen, daß sie weder vornoch rückwärts konnten und der Canal deshalb aufgebrochen werden mußte, um die wüthenden Thiere von einander zu trennen, so trieb der Hund den Fuchs am anderen Ende des Canals hinaus und der Fuchs lief in der Manege, gefolgt von dem Hunde so lange umher, bis der Bursche ihn mit der Zange aufgekniffen hatte. Zwischen den Zwangseisen gequetscht, lag der Fuchs alsdann wehrlos, und über ihn fiel der aufgeregte Hund her. Oft hatten sich Hund und Fuchs derartig ineinander verbissen, daß sie nur mit Stäben und durch Aufgießen von Wasser von einander getrennt werden konnten!!" Wenn man ohne vernünftigen Grund und Zweck, blos einem bestialischen Grausamkeitstriebe willig Folge gebend, aus bloßem Unterhaltungsbedürfnisse und Sport, Pferde und Hunde, niederes und Hochwild ohne vorhergegangene Betäubung zu Tode hetzen darf, dann kann man es den Juden nicht verwehren, ihre Schlachtthiere nach den humanen Satzungen ihrer Religion zu tödten, wie es seit dreitausend Jahren allenthalben geschieht! Die ersten christlichen Fachmänner haben in dem Schächten nicht nur keine Thierquälerei erblicken können, sondern ganz im Gegentheil, es als human und praktisch empfohlen. Professor Zürn in Leipzig nennt das Schächten „eine der besten Schlachtmethoden, die es gibt", Professor G e rl a ch, Hannover, empfiehlt es sogar als die „h u m a n st e Schlachtmethode, die allgemeine Einführung verdiente". Das der Sache von allem Anfang an feindselig gegenüberstehende Sächsische Ministerium des Innern sah sich genöthigt, zuzugestehen, daß der eigentliche Schächtact nicht als thierquälerisch bezeichnet werden könne. Und Professor H i l t i, der Schweizer Gelehrte schrieb in seinem politischen Jahrbuch, die Schächtfrage vom Rechtsstandpunkte aus beleuchtend : „Die Schächterfrage gehört unstreitig zu den Fragen der Religionsfreiheit!!" Die Antisemiten aber, welchen es im Grunde ihres Herzens weder um Thiernoch um Menschenschutz, noch um sonst irgend etwas Gutes oder Edles zu thun ist, sondern einzig und allein um Rancune und Bosheit, behaupten allen wissenschaftlichen Autoritäten zu Trotz ganz unbekümmert fort, daß diese, „aus einer barbarischen Zeit" stammende Schächtmethode mehr als eine andere geeignet sei, „das Gemüth zu verrohen!" Und doch haben die Wackeren niemals rituell geschächtet! In puncto verrohten Gemüthes sollten sie wenigstens competent sein! Sie wissen aber ganz genau — wenigstens sagen sie's, und wer wollte an der Wahrheitsliebe eines waschechten Antisemitlings zweifeln? — „daß der Anblick des langsam (!) zu Tode gemarterten (!!) Thieres des Menschen Gemüth verrohe". Es sei uns aber doch gestattet, dawider zu bemerken, daß dem jüdischen Schächter die Tödtung des Thieres ein mit religiöser Weihe ausgestatteter Act ist, der mit möglichster Gewissenhaftigkeit, thunlichst rasch vollzogen werden muß und unter peinlich genauer Beobachtung aller Vorschriften. Weil die Religion dabei mit hineinspielt, eben deshalb erscheint sein rauhes Gewerbe in einem milderen, versöhnlicheren Lichte. Die braven, edlen Antisemiten wissen es besser und behaupten mit dreister Stirne, daß die abgehärtetsten Schächter sich immer wieder aufs Neue entsetzen! Vielleicht über die ihnen zugemutheten Ungeheuerlichkeiten. Sonst sicher nicht. Das sittliche Empfinden der Antisemiten ist aber so unendlich fein, daß ihm gar kein anderes gleich zu kommen und mit ihm Schritt zu halten vermag. Sollten wirklich den Herren die Stellen aus der Apostelgeschichte, Capitel 15, 20, und namentlich Capitel 21, 29 so ganz aus dem Gedächtnisse entschwunden sein?! Da müssen wir ihnen doch gleich ein wenig erinnernd zu Hilfe kommen. „Denn den Gläubigen aus den Heiden haben wir geschrieben und beschlossen, daß sie nur sich bewahren sollen vor dem Götzenopfer und vor Ersticktem", — das ist vor dem nicht nach jüdischer Weise geschlachteten Fleische! Die Apostel aßen nur geschächtetes Fleisch! Jesus Christus hat niemals anderes, als solches Fleisch zu sich genommen. Und seine Jünger befahlen ausdrücklich den Genuß nur solchen Fleisches an. Man wird doch von christlicher Seite die Stifter der christlichen Religion hoffentlich nicht der Gutheißung thierquälerischer Handlungen zeihen wollen. Das wäre geradezu sinnlos. Von Thierquälerei kann nicht die Rede sein, weil Alles, was im Judenthume seine Wurzel hat, von humanster Gesinnung gegen die Thierwelt erfüllt und durchdrungen ist. Aber unsere Wiener Antisemiten wissen, wie alles Uebrige, auch dieses besser und sind Vernunftsgründen vollkommen unzugänglich. Vernunft greift bei ihnen absolut nicht an. Wenn es ihnen mit ihren projectirten Schächtverboten, in die zum Glück noch andere klügere und besonnenere Factoren ein Wörtchen mit dreinzusprechen haben werden, nur nicht geht, wie ihren Grazer Brüdern in Antisem. Die erlaubten sich, den israelitischen Schächtern allerlei Chicanen nutz-, sinn- und zwecklos zu decretiren. Wollte es nicht der verwünschteste aller Fälle, daß ein bosnisches, zumeist aus Mohemedannern bestehendes Regiment an der Mur Garnison nahm. Denen mußte nach dem Grazer verschärften und vernervten Ritus geschächtet werden. Aufheben eines solchen Verbotes hätte einer Blamage verdammt ähnlich gesehen. Vielleicht war das mit ein Grund, daß die braven Bosniaken später in Graz sicy keiner sonderlichen Sympathie erfreuten und daß es zu jenen beschämenden Exceffen kam, die noch erinnerlich sind. Das Schächten sollen uns die Herren nur in Ruhe taffen. Es gibt noch sehr viele andere Fragen, von denen sie ebensowenig verstehen, wie von dieser, und mit denen sie ihre edle Muße würdig ausfüllen können! I. S a s ch a r. Ueber die likurgilche und cantorale Verbindung der Cultusbeamten. Bon B i r n b a u m-Königsberg. Bor mehr als 50 Jahren hat die Preußische Regierung einige Fragen in Bezug auf jüdisches Eultus- und Schulwesen gestellt, die seinerzeit von Leopold Z n n z beantwortet und in einer Schrift „Kurze Antworten auf Cultusfragen" im Druck veröffentlicht wurden (Berlin 1844). Unter diesen Fragen war die eine: " „Welche Cultusbeamten müssen in jeder Gemeinde vorhanden sein?" Die Antwort lautet bei Zunz: „Ein Vorbete rund ein Religion s- oder Thora- Lehrer, welche Aemter in kleinen Gemeinden nicht selten von einer einzigen Person versehen werden." Es wird dann des Weiteren aus geführt, daß bei größeren Gemeinden angestellt zu sein pflegen: a) ein Rabbiner, b) ein oder zwei Rabbinatsbeisitzer, c) ein Prediger, d) ein Religiovslehrer, e) ein Vorbeter, f) ein Küster; von den letztgenannten, wenn es erforderlich ist, auch mehr als einer. Zunz fügt dann hinzu: „Beschneider, Gesetzrollenschreiber und Schächter sind keine Cultusbeamte". Es ist hier nicht meine Aufgabe, zu prüfen, inwieweit die in der Schrift von Zunz niedergelegten Antworten maßgebend wurden oder noch sind — zum Theil sind sie bereits veraltet; — auf alle Fälle hat Zunz als einer der vornehmsten Kenner jüdischer Culturgeschichte seine Antworten in Uebereinstimmung mit den Quellenschriften über jüdisches Gemeindewesen zu bringen gesucht, und in Rücksicht darauf, daß sie, wenn erst von einer Regierung sanctionirt, zu weitgehenden Folgen führen könnten, offenbar 'Manches unterdrückt, aber auch mit Absicht Vieles zum Ausdruck gebracht, was von anderer Seite mit Geringschätzung umgangen worden wäre. Er betont deshalb, er habe sich auf eine „Darstellung des geschichtlich Gewordenen beschränkt, damit nicht der mißverstandene Buchstabe allein, sondern auch das wirkliche Leben seine Geltung erhalte." Und