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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-03-03 · 9 (3.3.1899) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
9 (3.3.1899)
Date
1899-03-03
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 9 Dr. Bloch'» Vochrnschrifl Sette 169 werk, zuweilen von fraglichem Werth. Doch auch hierin hat die Leitung besser Maß halten gelernt. Es wird nicht mehr blind herumprocessirt und Anklage erhoben, man trifft vielmehr klügere Auswahl. Ueberhaupt liegt die Bedeutung des Vereines nicht in seiner geräuschvollen Thätigkeit, sondern darin, daß er in der Art einer inneren Mission zu wirken sucht, und daß er eine Instanz bildet, die jedem Juden zu Rath und Beistand offen steht. Das ist ein so verdienstliches Beginnen, daß man ihm Beifall schuldet und Förderung gerne gewähren muß, auch wenn man mit manchen Maßnahmen und namentlich Reden der Vereinsleitung nicht einverstanden ist. Diese Mängel lassen sich abstellen und werden naturgemäß immer geringer werden. Man muß eben bedenken, daß die ernste und besonnene Arbeit sich in der Stille vollzieht, während die oratorischen Leistungen in den öffentlichen Versammlungen der Versuchung ansgesetzt sind, auf Erzielung von Beifall mehr als auf Belehrung Bedacht zu nehmen. In der jüngsten Generalversammlung des Vereines (vom 27. Februar, Abends) war dies im Verlaufe der Discnssion bemerkbar, die sich namentlich um die Angelegenheit der Berliner jüdischen Lehrerinnen drehte. Treffend hob der Vorsitzende, Herr Rechtsanwalt Horwitz hervor, daß in dieser Frage der Liberalismus schmählich versagt habe. Als Redacteur Klausner der Genugthuung darüber Ausdruck gab, daß die von ihm vor 3 Jahren allein vertretenen Anschauungen jetzt auch die Billigung der Vereinsleituug wenigstens zu einem wesentlichen Theile gefunden hätten, wollte Herr H o rw i tz das Wort nicht haben. Und doch ist die Bekehrung und Belehrung eine Thatsache. Freilich wäre sehr zu wünschen, daß diese Belehrung in nachdrücklicher Weise auch auf weitere Kreise übertragen würde, damit die Juden die wirkliche Sach- und Rechtslage kennen lernen und nicht mit Bezirksvereins-Schlagworten manipuliren. Auch die Schächtfrage kam zur Sprache. Aus der Mitte der Versammlung wurde constatirt, daß die vielbesprochene Schlachthofordnung in Rheidt, Regierungsbezirk Düsseldorf, die das rituelle Schächten nur in engster Beschränkung zuläßt, nur zu Stande gekommen, weil die betheiligte jüdische Gemeinde die vorgeschriebene Frist zur Einlegung der Beschwerde ungenützt hat verstreichen lassen. Dadurch ist ein formelles Recht geschaffen worden, dessen Beseitigung natürlich große Schwierigkeiten bereitet. Alle Bemühungen aber, die von vorgeblich thierschützlerischer oder von antisemitischer Seite noch etwa gemacht worden, uns Juden das Recht der Religionsübung zu beschränken, werde» in Zukunft vergeblich sein, sobald bei Zeiten von den betheiligten Juden Einspruch erhoben wird. Im Uebrigen mag wiederholt darauf hingewiesen sein, daß es durchaus verfehlt ist, unser Recht auf freie Religionsübung auf die Gutachten der Physiologen zu stützen. Auch wenn diese Gutachten nicht so sehr zu Gunsten des Schächtens lauteten, wie es der Fall ist, bliebe unser Recht bestehen. Es ist ein arger Mißgriff, wenn sogar manche Rabbiner sich dagegen verwahren, als würden sie nicht unter allen Umständen für das Recht des Schächtens eintreten. Wider den Amtsvorsteher Grafen P ü ck l e r'- Klein Tschirna ist wegen seiner bekannten Dreschflegel-Rede von dem Oberpräsidenten von Schlesien, Fürsten von Hatzfeld -Trachenberg, die Untersuchung eingeleitet worden. Die Meldung, daß Graf P ü ck l e r bereits abgcsetzt sei, ist falsch. Wir sind der Meinung, daß die Absetzung wegen des Gesundheitszustandes des Grafen P ü ck l e r erfolgen, dieser aber dem Arzt zu sachgemäßer Behandlung übergeben werden wird. Dagegen ist zu verlangen und zu erwarten, daß die Verbreiter dieser Rede, die vorläufig den Einwand der Unzurechnungsfähigkeit nicht erheben können, zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden. Die „Staatsbürgerzeitung" ist es gewesen, die in Berlin -die P ü ck l e r'sche, zum Todtschlag wider die Juden auffordernde Rede in einer Sonderausgabe zur Vertheilung gebracht hat. Zur Schächthetze. Man darf sich darüber nicht allzusehr verwundern, daß die extra-humanen, so menschenals thierfreundlichen Herren im Wiener Rathhause zu derjenigen Art des Schlachtens Stellung nehmen, welche das mosaische Gesetz dem frommgläubigen Israeliten vorschreibt. Denn nachdem die Wohlweisen und Hochmögenden bereits Alles wundervoll ausgeführt und glücklich zu Ende gebracht haben, was in ihr eigentliches Ressort einschlägt, als: die Rettung des kleinen Mannes, — der Rathhauskeller, — eine städtische Musik-Capelle, — Lehrervergewaltigungen, — Beamtenpräterirungen, — Journalistenausweisungen, — Collegen-Hinauswürfe, — die totale Extirpirung der Engländer aus Wien, — das große Millionen-Anlehen, — die Straßenreinigung, — die Tramwayfrage, — nicht zu vergessen die Herabsetzung der Zinskreuzer! — nachdem also ihr Programm vollständig erschöpft, ihre Versprechungen insgesammt pünktlich eingelöst sind, bleibt ihnen wahrlich gar nichts anderes mehr zu thun übrig, als sich mit den jüdischen Religionsgeboten zu befassen. Ganz müßig gehen und ihre unendliche Weisheit am Ende gar einrosten lassen, das wollen sie ja schließlich doch nicht. Sie lechzen förmlich nach Bethätigung. Man kann doch nicht immer Sodawasser beim Wimberger trinken und antropologisch-ethnographische Studien machen. Die Wiener Bevölkerung ist bekanntlich bereits gerettet und befreit, die afrikanischen Volksstämme — namentlich die Aschanti zum Gegenstände eingehender Studien und tiefgreifender Forschungen gemacht —, es bleibt also wirklich nichts Anderes mehr übrig, als der durch die grausamen Proceduren der jüdischen Schächtmethode gemarterten armen Thierwelt im Eilschritt zu Hilfe zu kommen. Die Herren, welche dem famosen Schußgeld seinerzeit beifallstrunken zujubelten und „Da Capo! Bravo!" riefen, als es hieß, die Juden seien gar keine Menschen und werth, erst geköpft und sodann gehenkt zu werden, natürlich in eigener Regie, trotz der erhöhten Auslagen, die das verursacht — dieselben Herren fühlen sich jetzt zur Milde gestimmt, gerührt und weichherzig hingezogen zum lieben Vieh; sie triefen ordentlich von mitleidsvollen Regungen und es ist nur schade, daß sie ihren Beamten und Diurnisten nicht eine ähnliche Fürsorge angedeihen lassen, die für wahre Hungerlöhne und der Aussicht auf — Präterirung eine Vieharbeit zu bewältigen haben. Doch das sind psychologische Subtilitäten, deren Ergründung zu weitläufig wäre. Die Sympathie ist eine unberechenbare, geheime Macht, sie zieht ihre stillen Kreise von Einem zum Andern hinüber. Der jüdische Hausirer flößt dem echten Antisemiten ein unsagbares Grauen ein. Ekel und Abscheu erfaßt ihn bei seinem Anblick; — aber dem Ochsen, Kalb und Schaf fühlt er sich wahlverwandt und schließt es tief gerührt an sein Herz! Es ist also gar nicht ausgeschlossen, daß wir in unabsehbarer Zeit mit einem Wiener Schächtverbot beglückt werden. An Versuchen, ein solches durchzusetzen, dürfte es wenigstens keinesfalls fehlen. Kein Glaube, keine Religionssatzung, nicht einmal diejenigen, welche Seelenwanderung, den strafweisen Uebergang der menschlichen Seele nach dem Tode behufs Läuterung in einen Thierleib supponiren, haben dem Thierschutze jemals einen größeren Spielraum gewährt, als das Judenthum, welches zu einer Zeit, da die alten Völker in thierquälerischer Barbarei ihr Ergötzen fanden, schon lange in seinen heiligen Geboten die humane Behandlung des Thieres getreulich befolgte, wie sie die in seinen heiligen Büchern niedergelegten Satzungen von ihm kategorisch verlangten. Dieweil der Römer im Circus Menschen, — es waren ja nur Gladiatoren! — mit Bestien kämpfen ließ, die griechischen Wagenrenner ihre keuchenden Rosse mit Geißelhieben antrieben, erbarmte sich der gerechte Jude seines Viehes. Es hieße den Lesern dieser Blätter ein schlechtes Compliment machen, sollte hier versucht werden, die bezüglichen Bibelstellen, die ihnen wohlzeläufig sind, anzuführen. Das weiß jeder Gebildete — deshalb brauchen es die Antisemiten nicht zu wissen, und dürfen von Thierquälerei faseln, wo Thier schütz vorliegt! Die Verwechslung der einfachsten Begriffe, die Umstülpung jedweder Logik, bilden ja bekanntlich ihre Hauptstärke. Wer sie kennt, wird sich darüber nicht wundern. Wenn ein roher Rosselenker sein verwundetes, lahmes, oder nur überanstrengtes Pferd durch Mißhandlungen zu weiteren Kraftleistungen anspornt, so wird er — mit Recht — vor den Richter citirt und nach dem Gesetz bestraft. Wenn aber vornehme, hochgeborene, blaublütige Cavaliere bei einem Monstre-Distanzritt ihre armen, gänzlich erschöpften Thiere noch forciren — zu deutsch schinden — bis sie mit zerriffenen Sehnen, blutenden Flanken verenden, so ist das nicht nur keine Thierquälerei, sondern ein vornehmes, edles Vergnügen, ein Herren-Sport, und die Blätter bringen die Bilder der Beiden, nämlich des Opfers und seines Peinigers in Lorbeerumkränzung. Am Turf kann man den Thierschutz auch ausreichend studiren und noch obendrein gut verlieren, wenn man Lust hat. Im October 1895 wurden in Berlin aus Anlaß einer Hundeausstellung Thierkämpfe angekündigt, welche an brutaler Grausamkeit den hispanischen Stiergefechten in gar nichts nachstanden. Sie waren beinahe so grausam, wie eine — Parforcejagd! Hunde wurden auf lebende Füchse und Dachse gehetzt.

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