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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-03-03 · 9 (3.3.1899) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
9 (3.3.1899)
Date
1899-03-03
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 168 Dr. Vloch's Wochrnschrifi Nr. 9 »Quod licet Jovi« vollständig genügen. Wenn übrigens Herr Neumayer sich zu Vergleichen mit Frankreich angeregt fühlt, so möchten wir seine Aufmerksamkeit auf die Nachricht lenken, daß die französische Regierung soeben gegen eine Bande antisemitischer Hochverräther eine gerichtliche und polizeiliche Campagne in Scene setzt. Allseitig wird es klar, für wessen Rechnung die französischen Antisemiten ihr unsauberes Geschäft betreiben, und daß alle Schurken Frankreichs in der Antisemitenliga ihren Vereinigungspunkt gefunden haben. Man soll die französische Regierung nicht vor dem Abend loben, an welchem sie siebzehn Polizeicommiffäre in Bewegung setzt, um die verbrecherischen Umtriebe der Pariser Antisemiten ans Tageslicht zu ziehen. * * * Die Wiedereröffnung des niederösterreichischen Landtages verschafft uns das Vergnügen, die alte Bekanntschaft mit dem Landmarschall Freiherrn von Gudenus zu erneuern. Diese gediegene Persönlichkeit hat sich zu ihrem Nachtheile nicht verändert. Der arme Mann ist noch immer schwerhörig, und so ist ihm auch der Zwischenruf des Ernst Schneider entgangen, daß die Juden keine Menschen sind. Der edle Freiherr war so gütig, anzuerkennen, daß ein solcher Zwischenruf, falls er gefallen sein sollte, einen Tadel verdient. Welche Vorsicht in der Feststellung eines Thatbestandes, welche Zartheit gegenüber dem Ernst Schneider, diesem freilich etwas ungezogenen Kinde, dem man nicht Alles gleich nachtragen darf! Herr von Gudenus meint nämlich, solche Zwischenrufe seien „nicht so ernst zu nehmen". Nun sind wir freilich weit entfernt davon, einen Ernst Schneider ernst zu nehmen, sei es hinsichtlich seiner Person als Politiker und Abgeordneter, sei es hinsichtlich allfälliger Zwischenrufe, die aus seinem losen Munde kommen. Anders steht die Sache mit dem Freiherrn v. Gudenus, falls er selbst, was uns näher nicht bekannt ist, darauf Anspruch machen sollte, als Vorsitzender einer parlamentarischen Körperschaft ernst genommen zu werden. In dieser seiner Eigenschaft hat er die Pflicht und Schuldigkeit, über die Würde des Landtages zu wachen und so unanständige Aeußerungen nicht zu dulden. Er ist von Amtswegen verpflichtet, Mes ernst zu nehmen, was im Landtage gesprochen wird, und wenn er es für seine Aufgabe ansieht, ausdrücklich seine nachsichtige Auffassung Schneider'scher Bübereien zu betonen, so liegt darin eine Aufmunterung für den verzärtelten Liebling des Herrn v. Gudenus, nämlich für den Ernst Schneider, welche dieser mit großem Vergnügen befolgen wird. Es liegt weiters nichts daran, ob dieses Individuum die Juden für Menschen hält oder nicht. Ein Unßag und eine Verletzung des parlamentarischen Anstandes seitens des Freiherrn v. Gudenus ist es aber, vor der unwillkommenen Nothwendigkeit der Zurechtweisung eines Parteigenossen auszukneifen. * * * Herr Dr. Lueger hat die Erklärung wiederholt, daß Lehrer, die Socialdemokraten oder Schönerianer sind, nicht befördert werden. Er hat aber ganz daran vergessen, jene Gesetzesstelle zu citiren, welche diese willkürliche Boycottirung erlaubt. In Wien gibt es mehr als Hunderttausend erklärte Social - demokraten, und Herr Dr. Lueger unterfängt sich, diesen Hunderttausenden die Zugänglichkeit zum Lehramte vorzuenthalten. Der Wille des Herrn Dr. Lueger steht über dem Staatsgrundgesetze, und der Herr Unterrichtsminister hat in einem Interview angedeutet, daß er gegen diese Auffassung und ihre Verwirklichung nichts unternehmen könne. Auch die crassen Rechtsverletzungen im Disciplinarverfahren gegen einzelne Lehrer, laffen den Herrn Unterrichtsminister kalt. Die „Acten" liegen noch nicht vor. Hinsichtlich des ungesetzlichen Schulerlasses, betreffend die Trennung der Schulkinder nach Confessionen, müffen bereits sämmtliche Acten dem Herrn Unterrichtsminister längst vorgelegt worden sein, ohne daß der gesetzliche Zustand wieder hergestellt worden wäre. Der Amtsschimmel hat seine unberechenbaren Launen. * * * Herr Jaroslav Hecht ist wegen Beleidigung des Ehepaares Gregorig zu sechs Monaten Arrestes verurtheilt worden. Die Antisemttenblätter feiern diesen Ausgang des Processes als parteipolitischen Sieg und als einen Beweis für die sittliche Jntegrttät des Herrn Josef Gr eg orig. Es ist nothwendig, dieser Irreführung des Publicums entgegenzutreten. Das „Wiener Tagblatt" hat gegen Herrn Gregorig ehrenrührige Anschuldigungen erhoben, für welche der Verfasser den Wahrheitsbeweis versucht, nach dem Verdicte der Geschwornen jedoch nicht erbracht hat. Wir wollen noch weiter gehen und sagen, die Anschuldigungen, die Herr Hecht zweifellos in gutem Glauben an ihre Richtigkeit veröffentlichte, seien unwahr. Dessen ungeachtet wird jeder Unbefangene, der diesen Proceß, sowie die verschiedenen früheren Processe des Herrn Josef Gregorig und seines intimen Freundes Alexander P urscht aufmerksam gelesen hat, ohne Rücksicht auf die Parteistellung des Josef Gregorig zu der Anschauung gelangen, daß die persönliche Lebensführung dieses Mannes durchaus nicht darnach geartet ist, um ihm die Berechtigung zu verleihen, über die Sittlichkeit anderer Menschen zu richten. Herr Gregorig ist sehr gekränkt gewesen über die Angriffe auf seine Ehre, und das Organ des Defraudanten von Mühldorf war über diese Angriffe sozusagen sittlich entrüstet. Wie halten es aber diese Leute mit der Ehre Anderer? Herr Gregorig warnte davor, daß christliche Mädchen in jüdischen Geschäftshäusern Beschäftigung suchen, denn sie seien da der Verführung ausgesetzt. Er sprach damit eine nichtswürdige Pauschalverdächtigung gegen alle jüdischen Geschäftsleute aus, und die Frage ist leicht zu beantworten, was unanständiger und strafbarer ist, eine ganze Classe von Mitbürgern infam zu verdächtigen, ohne daß sie den Beleidiger zur Rechenschaft ziehen können, oder einen einzigen Mann, im gegebenen Falle den Herrn Josef Gregorig, welcher den Beleidiger vor Gericht stellen kann. Im Geschäfte des Herrn G r e g o r i g waren die Verkäuferinnen vor unsittlichen Berührungen allerdings stets gefeit. Der Herr Chef hat, wie die Verhandlung „glänzend" bewies, nur eine einzige von ihnen auf die Schulter geküßt. Wenn Herr Gregorig sich damals im tiefsten Neglige befand, so war an dieser im Gegensätze zu den Hecht'schen Angriffen wahren, aber nicht ehrenrührigen Thatsache lediglich die frühe Morgenstunde schuld, welche jenen Kuß im Munde hatte. Das betreffende Fräulein ist augenblicklich aus dem Dienste davongelaufen, obgleich der ihr applicirte Kuß des Herrn Gregorig gewiß nur ein väterlicher war. Einem „jüdischen" Geschäftsinhaber hätte das „Deutsche Volksblatt" solche Dinge sehr übel genommen und es hätte einem „jüdischen" Kuß eine viel verfänglichere Auslegung gegeben, als dem Kusse des Herrn G r e g o r i g. Derartige kleine Erlebnisse soll man nicht überschätzen. Daß ein Mensch von dem Bildungsgrade und denl Benehmen des Herrn Josef G r e g o r i g Reichsraths¬ und Landtagsabgeordneter, Gemeinderath und Bezirksschulrath werden kann, das haben wir als überaus traurig und als ein Armuthszeugniß für die Intelligenz der Wählerschaft schon zu einer Zeit gefunden, als von seiner angeblichen Begegnung mit der Aschanti und von den zufälligen Vorhängen beim Wimberger überhaupt noch nicht die Rede war. Für jeden denkenden und gerechten Menschen ist der Begriff des christlich-socialen Antisemitismus an sich schon mit verächtlichen Eigenschaften und Gesinnungen verbunden, und Herr Josef G r e g o r i g ist gleich seinem Spießgesellen Ernst Schneider der „Typus eines echten Antisemiten", wie Herr Dr. Lueger sagte. Die moralischen und intellectuellen Qualitäten des Herrn Josef Greg orig können dadurch nicht gehoben werden, daß irgend Jemand unwahre Behauptungen über das Privatleben dieses Herrn verbreitet. Zur Beurtheilung dieses Herrn und seiner Genossen reicht vielmehr ihr öffentliches Auftreten vollständig hin, um den Contrast zwischen ihrer Qualität und der Bedeutung der öffentlichen Ehrenstellen, die an sie gerathen sind, schmerzlich zu empfinden, ein Contrast, der speciell hinsichtlich des Herrn Josef G r e g o r i g durch seine öffentliche Freundschaft zu dem Satzpostgläubiger vom Spittelberg und durch seinen öffentlichen Besuch der Wimberger'schen Maskenbälle nicht gemildert wird. Robert Wolf. Briese aus Berlin. Berlin, 28. Februar. Eine Frucht der Reaction im Judenthum gegen den Antisemitismus ist neben dem Zionismus der „Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens". Ursprünglich eine Schöpfung des radikalsten Assimilantenthums, ausgehend zumeist von Personen, die mit dem Judenthum jeden inneren Zusammenhang aufgegeben hatten und dieser Lossagung sich laut rühmten, hat er allmälig eine völlige Wandlung zum Besseren erfahren. In seinen Mitgliedern erwachte das jüdische Bewußtsein. Das war das Gute an dem Verein, daß er den Mitgliedern Gelegenheit gab, sich in dem jüdischen Bewußtsein neu aufzurichten, gerechten jüdischen Stolz zu gewinnen. Alles Uebrige war und ist Bei-

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