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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-02-24 · 8 (24.2.1899) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
8 (24.2.1899)
Date
1899-02-24
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 8 Seite 155 Vr. Bloch'« Wochenschrift Wenn schon für die untergeordnetsten Mitglieder eines Haushaltes solche Fürsorge getroffen war, so kann man sich wohl denken -aß auch für die Interessen der Hausfrau selbst eingetreten wurde. Ein Mann soll einer Frau keine Thränen verursachen," sagt der Talmud, „denn Gott zählt diese Thränen." Und in einem Aufsatze, der schon vor 1357 geschrieben ist, heißt es: „Männer sollen ihre Frauen höher ehren, als sich selbst." Aber nicht blos in Worten, sondern auch in Thaten sollten sie ihre Verehrung beweisen, und ein Mann war gesetzlich verpflichtet, seine Frau, außer mit Nahrung und der ihrem Stande zukommenden Kleidung, auch für jeden der drei Festtage des Jahres mit einem Kopfputz, einem Gürtel und einem paar Schuhe zu versorgen. Der Mann soll aber auch freiwillig schenken, hieß es, und zwar hauptsächlich Kleidung, „weil er damit seines Weibes Her; erfreuen kann." Ließ sich ein Mann, was in einzelnen Fällen doch vorkam, von seiner Frau ernähren, so wurde er von all' seinen Glaubensgenossen aufs Tiefste verachtet und gemieden.^ Mit ganz besonderer Sorgfalt waren die Regeln für Krankenbesuche festgestellt: man sollte, wenn man mit dem Kranken nicht sehr befreundet war, nicht allzu oft vorsprechen, weil der Patient dadurch veranlaßt werden konnte, seine Krankheit für ernster zu halten, als sie in Wirklichkeit war: man sollte seine Besuche nicht zu lange ausdehnen: nicht während eines Schmerzanfalles im Krankenzimmer verweilen : im Gespräch nur solche Themata wählen, die den Kranken aufznheitern vermögen. Eine Person aber, mit der man in Feindschaft lebte, sollte man während ihrer Krankheit überhaupt nicht besuchen, um nicht etwa den Verdacht zu erregen, daß man komme, um sich an ihrem Mißgeschick zu weiden. Starb Jemand, so war es Vorschrift, daß Alle, die dem Leichenzug begegneten, daran theilnahmen und in die Lamentation mit einstimmten. Außerdem war es an manchen Orten Sitte, daß jeder Jude, sobald er von dem Tode eines Glaubensgenossen hörte, seine Arbeit, welche es auch immer sein mochte, einstellte und den Hinterbliebenen seine Hilfeleistung bei den Vorbereitungen zur Beerdigung anbot. Diese Sitte kam natürlich in Wegfall, sobald sich die Vereinigungen zur Uebernahme von Beerdigungen bildeten. Der Talmud unterscheidet zwei Arten von Wohlthätigkeit: die eine Art ist die, Geld oder Eigenthum, die andere Art Liebe, also einen Theil seines Selbst, zu geben. Wohlthätigkeit im Sinne des Talmuds bedeutet eben Rücksicht und Güte gegen alle Menschen in jeder Lebenslage, nicht blos gegen Arme und Bedürftige. So wird zum Beispiel verlangt, daß man Trauungen beiwohnen soll, um dadurch seine Theilnahme an der Freude Anderer zu zeigen, wie ja auch der Apostel Paulus befiehlt: „Freue Dich mit den Fröhlichen" — oft eine schwerere Aufgabe als „weinen mit den Weinenden." In der Grabschrift einer Jüdin, die im Jahre 1628 starb, heißt es, daß sie die Schulen mit Bibeln versorgte, die Nackten kleidete, die Hungrigen sättigte, und — „fröhlich wie ein Vogel zu den Hochzeiten lief". Diese Rücksicht, die in den Lehren der Israeliten immer und überall gepredigt wurde, war wohl die Veranlassung, daß auch Andere ihnen gegenüber diese Tugend übten. So wird berichtet, daß ein deutscher Ritter des 15. Jahrhunderts, wenn er jüdische Gäste empfing, was ziemlich häufig der Fall war, jedesmal das über dem Kamin hängende Crucifix fortnahin, um aus diese Weise selbst den Schein zu vermeiden, daß die Verbeugung, mit der jene den Hausherrn begrüßten, auch dem Christusbilde gelten könnte. „Wenn ein weltlicher König", heißt es im Midrasch, „eine Verordnung in eine seiner Provinzen sendet, dann wird diese von seinen Unterthanen stehend und unbedeckten Hauptes gelesen und sie zittern dabei vor Furcht und Angst. Das, sagt Gott, verlange ich nicht von Dir. ich will nicht haben, daß Du unbedeckten Hauptes stehst, wenn Du das „Schema Israel" (das jüdische Glaubensbekenntuiß) liest; — Höre Israel, der Herr Dein Gott ist der einzige" u. s. w. Daß es ein viel größeres Verbrechen sei, einen Christen zu betrügen, als einen Juden, war ein ständiger Refrain in allen rabbinischen Schriften und der Autor erklärt, daß er auch nicht ein einziges Buch aus jener Zeit kenne, in dem diese Doctrin fehle." Mr. Abraham behauptet natürlich nicht, daß die Juden des Mittelalters jederzeit nach den ihnen gegebenen Vorschriften lebten, und noch weniger, daß deren Nachkommen es heutzutage thun. Ein Volk, das einen solchen Grad von Vollkommenheit erlangt hätte, müßte mit Recht die allgemeinste Bewunderung herausfordern. In jedeni Falle ist es aber anzuerkennen, daß man die Erlangung dieser Vollkommenheit als Ideal vor Augen stellte und ohne Unterlaß predigte, danach zu streben. Und wir dürsten Wohl hoffen, daß der Samen dieser guten Lehren, der mit so viel Liebe und Geduld in die Herzen der Menschen gepflanzt und andauernd genährt wurde, mit Gottes Hilfe doch noch aufgehen und gute Früchte tragen wird. Correspondenzen. Aus der Sitzung des Vorstandes der israelitische» Cultusgemeinde vom 19. Februar 1899 unter dem Borsitze des Präsidenten Herrn kais. Rath Heinrich K l i n g e r. Nach Verlesung der Einläufe macht der Präsident die Mittheilung, daß ihm unmittelbar vor Beginn der Sitzung, Herr Emanuel Baumgarten namens eines ungenannt sein wollenden Wohlthäters 100.000 (Hunderttausend) Kronen 4percentiger ungarischer Kronenrente mit Coupons vom 1. Juni 1899 und einen Baarbetrag von 700 fl. zum Baue eines Kinderspitales übergeben habe. Ueber die Verwendung dieser hochherzigen Spende liegt ein Begleitschreiben und ein die Grundzüge für die Einrichtung eines solchen Spitales enthaltendes Promemoria vor, letzteres ckcko. Wien, 14. December 1898, gezeichnet von Dr. Adolf Popper. Kinderarzt. Der Präsident erklärt, daß er namens des Vorstandes dem ungenannt sein wollenden Wohlthäter und dem um die Wiener israelitische Cultusgemeinde vielfach verdienten Ueberbringer dieser Spende. Herrn Emanuel Baum gart en, den wärmsten Dank ausgesprochen, jedoch bei Uebernahme des Betrages, unter Zustimmung des Ueberbringers protokollarisch festgestellt habe, daß die Errichtung eines Kinderspitales dermalen nur als ein Wunsch bezeichnet werden könne, dessen seinerzeitige Realisirung von dem Vorhandensein der für die Errichtung und Erhaltung nöthigen Mittel, sowie von den Beschlüssen des Vorstandes abhängig gemacht werden müsse. Die Mittheilung wird dankend zur Kenntniß genommen. Bei diesem Anlasse erwähnt der Präsident auch des Umstandes, daß für gleichen Zweck, nämlich für die Errichtung eines israelitischen Kinderspitales in Wien aus früherer Zeit, und zwar von Frau Emilie Singer ein Widmungsbetrag von fl. 60.000 bei der k. k. n.-ö. Statthalterei erliege, daß sohin, wenn weiters wohlthätige nennenswerthe Spenden für diesen eminent Humanitären Zweck erfolgen sollten, der Realisirung des vielfach gehegten Wunsches wegen Schaffung eines dem wahren Bedürfnisse entspringenden israelitischen Kinderspitales in nicht ferner Zeit entgegengesehen werden könnte. An Spenden sind eingelaufen: Von Herrn Joses Siebenschein, anläßlich der Vermählung seines Sohnes, für das Siechenhaus.fl. 100.— Bon Herrn Dr. Alfred Stern, anläßlich des Jahrzeittages des Herrn Julius Stern, für die Spitalsaushilfscasse fl. 100.— Ueber die an mehrere Herren und Damen ergangenen Einladungen, dem Altersversorgungshauscomits beizutreten, sind neuerlich Zustimmungsschreiben eingelaufen von Herrn kais. Rath N. Schefftel und den Damen Jda Diamant, Johanna Fröhlich und Rosa Z i f f e r e r. Herr Baurath S t i a ß u y referirt namens des Baucomites und der lV. Section über die Inangriffnahme des Baues des Siechenhauses. Es wird beschlossen, für die Vergebung des Baues eine Concurrenzverhandlung einzuleiten und wird mit der Durchführung der Angelegenheit das Baucomits betraut. Herr Dr. Steiner referirt namens des Vertretercollegiums über die Reorganisation des Tranungsamtes und beantragt, daß die Trauungsanmeldungen, die bisher in den Rabbinatskanzleien des I. und II. Bezirkes erfolgten, von nun ab einheitlich im Matrikenamte entgegenzunehmen seien. Der Antrag wird angenommen. Die Graberhaltungswidmung für Frau Felice Trebitsch wird nach dem Referate des Herrn Baurath S t i a ß n y angenommen. Ueber Antrag der dritten Section (Referent Herr k. k. Ober-Ingenieur von Mises) erfolgt die Ausnahme von 12 Personen in das Altersversorgungshaus. Schließlich gelangten mehrere Personalien zur Erledigung. Diseuffionsabend im Politischen Bolksverei». Der politische Bolksverein hielt am 21. d. M. unter dem Vorsitze des Präsidenten Herrn Dr. F i a l l a eine Versammlung im Restaurant Khuner ab, in welcher der Reichsrathsabgeordnete Dr. Ferdinand Kronawetter einen Bortrag über die politische Lage hielt. Unter den Anwesenden waren Reichsrathsabgeordneter Hofrath K a r e i s, Consul Marek, der Präsident des Vereines zur Hebung der Gewerbe Herr S. B r o d, Dr. Josef B l o ch u. A.

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