Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 8 (24.2.1899)
- Date
- 1899-02-24
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 8 Vr. Vivch'» WoLrrrschrrfj Seite 153 eignet, sondern sich auch deshalb empfiehlt, weil sie in ökonomischer Beziehung den Vortheil gewährt, daß zahlreiche Eltern in die angenehme Lage versetzt werden, mit einer einmaligen verhältnißmäßig geringen Auslage ihr Kind für seine ganze Schulzeit mit einem vollständigen Chumesch zu versorgen. Wer überdies weiß, wie schwerfällig sich der Unterricht in den ersten Wochen eines jeden neuen Schuljahres gestaltet, weil geraume Zeit verstreicht, bis sämmtliche Schüler im Besitze des für das betreffende Schuljahr vorgeschriebenen Pentateuchtheiles sind, wird auch nach dieser Richtung hin eine unübersetzte vollständige Pentateuchausgabe gebührend zu würdigen verstehen. Auf Grund der bisherigen Auseinandersetzung habe ich mir folgendes Verfahren zurechtgelegt. Jeder Schüler bringt zur Stunde ein Heft und einen, womöglich zwei gespitzte Bleistifte mit. Lose Blätter oder kleine Notizbücher werden selbstverständlich nicht geduldet. Auch das Format der Hefte ist mir nicht gleichgiltig. Bevor der Lehrer die Classe betritt, soll jeder Schüler den Kopf der Blattseite mit dem Datum der Unterrichtsstunde versehen und Capitel und Verszahl der zu nehmenden Stelle vormerken. Nun trägt der Lehrer einen Satz sehr langsam und deutlich vor, ohne sich auf irgend welche sprachliche oder sachliche Erklärung einzulassen. Der Schüler hat seine ganze Aufmerksamkeit vorläufig nur auf das Wortbild, wie es dasteht, und auf dessen Uebertragung ins Deutsche zu richten und darf durch keinerlei Auseinandersetzungen davon abgelenkt werden. Der geschichtliche Hintergrund ist ja den Schülern zumeist bekannt, und wo die Ausdrucksweise eine Bemerkung nothwendig macht, schicke ich dieselbe zumeist voraus, oder ich warte damit bis später. In der Regel melden sich sogleich einige Schüler, um das Vorgetragene zu wiederholen. Bei größeren oder schwierigen Sätzen jedoch trage ich den Satz noch einmal vor. Es entwickelt sich nun unter den besseren Schülern ein edler Wetteifer um die Wiederholung des Vorgetragenen, der damit endet, daß der Satz von einem oder zweien derselben wiederholt wird, worauf zwei mittelmäßige Schüler an die Reihe kommen, bis zuletzt auch in den schwächeren Elementen der Classe sich der Trieb regt, es den Anderen gleich zu thun. Nachdem ein Satz auf diese Weise fünf- oder sechsmal wiederholt wurde, ordne ich an, daß sämmtliche Schüler die Uebersetzung des hebräischen Textes aus dem Gedächtnisse in ihre Hefte einzutragen haben. Mache ich die Wahrnehmung, daß einem Schüler das eine oder andere Wort entfallen ist, so lasse ich den Satz von einem guten Schüler während des Aufschreibens wiederholen, wobei jeder Gelegenheit hat, das ihm entfallene Wort zu hören. Der ganze Vorgang dauert bei größeren Sätzen 10 bis 12 Minuten, mit kleineren und leichten Sätzen bin ich in 5 Minuten fertig. Auf diese Weise bin ich in der Lage, in einer Stunde mindestens drei Sätze (in der Bürgerschule 4 bis 5 Sätze) durchzunehmen und den restlichen Theil der Stunde auf die Besprechung des Inhaltes oder in sprachlicher Beziehung zu verwerthen. Dieses so einfache Verfahren hat den Vortheil, daß die Schüler in der Stunde zur geistigen Arbeit verhalten werden. Ein Träumen beim Unterrichte ist nicht gut möglich. Jeder Schüler muß, um den behandelnden Satz in möglichst wörtlicher Uebersetzung aus dem Kopfe niederschreiben zu können, ganz bei der Sache sein, er muß aufmerken. Außerdem liegt nach allgemeiner Erfahrung in dem Niederschreiben des geistig Erfaßten ein nicht zu unterschätzendes pädagogisches Moment. Indem der Schüler angehalten wird, sein geistiges Eigenthum auf dem Papiere zu fixiren und sich darüber Rechenschaft zu geben, wird er sich desselben erst recht bewußt, wodurch Oberflächlichkeit und Selbsttäuschung hintangehalten werden. Der Lehrer hat ferner eine stete Controlle, ob und in welchem Grade das Vorgetragene in Fleisch und Blut eines Schülers übergegangen ist. Daß bei diesem Verfahren der Schwerpunkt des Lernens und Einübens in die Schule, in die Unterrichtsstunde verlegt wird und dem häuslichen Fleiße nicht mehr überlassen wird, als demselben zugemuthet werden darf, eine Wiederholung des Gelernten, ist klar. Ohne ein übersetztes Buch zu besitzen ist der Schüler im Stande, die durchgenommenen Sätze mit Hilfe der in der Schule gemachten Notizen zu Hause zu wiederholen. Aber auch die Disciplin geht mit dem Unterrichte Hand in Hand. Ohne daß es nöthig wäre, auf die Schüler besonders einzuwirken, herrscht sowohl beim Vortrage des Lehrers, als auch beim Wiederholen der Schüler, sowie beim Niederschreiben der Uebersetzung Ruhe und Ordnung, und wo diese erzielt ist, ist auch schon die Hälfte der Arbeit gethan. Denn selbst den weniger fleißigen Schüler berührt es peinlich, wenn rechts und links, vor und hinter ihm seine Mitschüler sich beschäftigen, während er selbst müßig dasitzt. Jeder Schüler weiß überdies, daß er dabei etwas riskirt. wenn er über Aufforderung des Lehrers nicht im Stande sein sollte, die Uebersetzung des durchgenommenen Verses aus seinem Hefte vorzulesen. Ich will übrigens keineswegs behaupten, daß ich lauter Musterschüler habe; jede größere Classe hat gewisse Schlauköpfe, die sich, wenn es irgendwie geht, ihrer Pflicht zu entziehen suchen. Ich glaube jedoch, daß bei dem geschilderten Verfahren einerseits das Lernen den Kindern nicht zu schwer gemacht wird, andererseits auch jene läffigen Schüler zum Lernen herangezogen und angehalten werden, welche demselben sehr gerne aus dem Wege gehen möchten. Ein Durch- oder Entschlüpfen ist nicht leicht möglich. Gegen Schüler freilich, die absolut nicht lernen wollen, oder gegen Plagegeister, die den Unterricht böswillig stören, wird überhaupt kein Lehrer, am allerwenigsten aber der Religionslehrer, mit den ihm zu Gebote stehenden Mitteln etwas ausrichten. Nun gehe ich zu dem letzten Punkte, der sich aus die Art und Weise des Prüfens beziedt, über, will aber gleich bemerken, daß ich jetzt nur die Bürgerschule, namentlich die zweite und dritte Classe, im Auge habe. Wir haben bekanntlich am Schluffe eines jeden Schulquartals über den Grad der Kenntnisse eines jeden Schülers ein durch eine Ziffer auszudrückendes positives Urtheil abzugeben, wir haben also im Laufe des Quartals nicht allein Kenntnisse mitzutheilen, sondern auch zu prüfen. Daß man bei Bestimmung der Note eines Schülers mit der größten Gewissenhaftigkeit und Gerechtigkeit vorzugehen habe, ist klar. Es frägt sich nun, ob die uns zur Verfügung stehende Zahl von circa 70 Unterrichtsstunden, welche das Schuljahr hat, bei dem Umstande, als wir an Sammelschulen, wo das Arbeiten bedeutend schwieriger ist, dasselbe Lehrziel zu erreichen haben, wie beim internen Religionsunterrichte, ausreicht, den Unterrichtsstoff eingehend zu behandeln und die Schüler eingehend zu prüfen. Von den im Laufe des Schuljahres durchzunehmenden 120 Bibelversen kommen auf das Quartal 30 Verse. Um mir ein Urtheil zu bilden, ob ein Schüler das in einem gewissen Zeiträume durchgenommene Pensum beherrscht, muß ich ihn vier oder fünf Verse übersetzen lassen. Schüler mit ganz correcten Leistungen sind sehr selten. Bald wird ein Wort falsch gelesen, bald unrichtig übersetzt, bald ist dem Schüler der Sinn nicht klar. Der Lehrer hat fast immer mehr oder weniger nachzuhelfen und zu corrigiren. Ich glaube nicht zu hoch zu greifen, wenn ich die Zeit zur Prüfung eines Schülers mit 5 Minuten bemeffe. Jeder Schüler soll aber mindestens zweimal im Quartale geprüft werden; die Prüfung aus Chumesch per Quartal und Schüler nimmt also 8 Minuten in Anspruch. Da man von einem Schüler der Bürgerschule ein zusammenhängendes Erzählen verlangen darf, kann ich wohl als Prüfungszeit aus Geschichte ebenso viele Minuten rechnen. Also 8+8 16 im Quartale, im Jahre demnach 16X4--64 Minuten, sagen wir netto eine Stunde. Nehmen wir an, daß sich in einer Classe die Durchschnittszahl von 30 Schülern befindet, so kommen von den 70 Unterrichtsstunden 30 auf das Prüfen und 40 entfallen auf den Unterricht. Ist es nun möglich, den uns vorgeschriebenen Unterrichtsstoff aus Chumesch und Geschichte in 40 Stunden so zu behandeln, wie es im Interesse der Sache gelegen ist? Zugegeben, daß auch das Prüfen ein Unterricht ist, zugegeben, daß der ganze übrige Theil der Classe, während der Lehrer mit dem Prüfen einzelner Schüler beschäftigt ist, alle Bemerkungen und Ausbesserungen des Lehrers aufmerksam anhört, was aber bekanntlich sehr selten der Fall ist, will es mir doch scheinen, als ob das Prüfen zur Feststellung der Classification durch Inanspruchnahme von 30 Stunden einen zu weiten Raum einnehmen würde. Es darf dabei nicht übersehen werden, daß es auch Classen mit 40 und 50 Schülern gibt. An den Lehrer, zumal an den, der an einer Sammelschule wirkt, tritt nun die Frage heran, wie er ohne Beeinträchtigung des Unterrichtes Zeit ersparen könnte. Mich will es bedünken, daß sich beim Prüfen wesentliche Zeitersparniffe machen ließen, die dem eigentlichen Unterrichte zu Gute kommen würden. Ich habe nämlich den Versuch gemacht, beim Prüfen aus Religion in den oberen Classen der Bürgerschule denselben Modus in Anwendung zu bringen,wie bei den anderenHauPtfächern. Ich meine die Schularbeit. Ich sehe nicht ein, warum beim Chumesch, da ein wesentlicher Theil dieses Unterrichtes sprachlicher Unterricht ist, von der Schularbeit Umgang genommen werden soll. Von einer Ueber-