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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-02-10 · 6 (10.2.1899) · page 13

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
6 (10.2.1899)
Date
1899-02-10
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nr. 6 Dr. Vloch'» Wochrnschrifl Sette 117 Maskir Neschomos" in Ungarisch-Brod 500 fl. Den israelitischen Armen in Brünn 500 fl., Lundenburg 200 fl., Ungarisch-Brod 200 fl. Dem israelitischen Frauenverein in Olmütz 200 fl. Dem israelitischen Freitischverein in Brünn 3000 fl. Dem israelitischen Waisen-Hilfsvereine in Brünn 5000 fl. Dem israelitischen Frauen-Hilfsverein in Brünn 2000 fl. Dem israelitischen Proseminar in Brünn 1000 fl. Der israelitischen „Chewra- Kadischa" in Brünn 1000 fl. Dem israelitischen Verein „Bikur Cholim" in Brünn 1000 fl. Dem Verein zur Beförderung des Handwerkes unter den inländischen Israeliten in Wien 1000 fl. An Stiftungen wurden testirt: Eine Armen- Stistung in der Höhe von 20.000 fl., zu Händen der israelitischen Cultusgemeinde in Brünn, für jüdische Ortsarme in Brünn. Eine Schülerstiftung in der Höhe von 20.000 fl., zu Händen der israelitischen Cultusgemeinde in Brünn, für 30 würdige Studirende jüdischer Confession. Eine Armenstiftung von 3000 fl. für die israelitische Cultusgemeinde in Lundenburg. Ein Nachtrag vom 12. September 1898 verfügte Folgendes: Zur Errichtung einer F a m i l i e n - S t i f t u n g, welche meinen Namen führen soll, widme ich 30.000 fl., dessen jährliche Zinsen zu gleichen Theilen an drei würdige und dürftige Personen meiner Familie, beziehungsweise der Familie meiner Eltern, im Monate October eines jeden Jahres vertheilt werden sollen. Die Verleihung hat durch den jeweiligen Vorstand der Brünner israelitischen Cultusgemeinde zu erfolgen. Mährisch - Ostrau. (General-Versammlung des israelitischen Frauen - Wohlthätigkeitsvereines.) Unter zahlreicher Betheiligung der Mitglieder und unter Vorsitz der mehrjährigen Präsidentin des Vereines, Fron Lina K r a s n y, fand die Generalversammlung dieses Vereines statt. Derselben wohnten auch bei: das Ehrenmitglied des Vereines Frau Helene L ö w y und der Delegirte der Cultusgemeinde Professor Schwarz. Nachdem die Präsidentin die Versammelten begrüßt hatte, erstattete die Schriftführerin des Vereines, Frau Malvine S p i r a, den Rechenschaftsbericht. Demselben ist zu entnehmen, daß der Verein im verflossenen Jahre seine humanitäre Thätigkeit erweitert hat; es wurden regelmäßige Unterstützungen an bedürftige israelitische Frauen, sowie auch Krankenunterstützungen und Ausstattungsbeiträge gewährt, 45 Schulkiuder mit einem Kostenaufwand von 379 fl. bekleidet, die Handelsschule für Mädchen mit 50 fl. subventionirt und die Bespeisuug armer Schulkinder überwacht. Der Verein zählt nunmehr 275 Mitglieder. Die Gesammteinnahmen betrugen 2083 fl. Für Unterstützungen wurden in diesem Jahre 1237 fl. verausgabt, und beträgt das Vereinsvermögen am 1. Jänner 1899 1654 fl. Der Cassebericht wurde genehmigend zur Kenntniß genommen und Herrn Ignaz K a r p e l, der sich bei der Sammlung für die Bespeisung der Schulkinder mit Erfolg bemüht hatte, der Dank hiefür ausgesprochen. Schließlich drückte Herr Professor Schwarz dem Vorstande des Vereines im Namen der Cultusgemeinde für seine erfolgreiche Bethätigung seiner Humanitären Aufgabe die vollste Anerkennung aus. Mahrisch-Budwitz. Der in weitesten Kreisen wohlbekannte Herr Jakob G r o ß m a n n in Markt Lispitz bei Mährisch-Budwitz hat aus Anlaß seiner beabsichtigten Uebersiedlung nach Znaim und Zurückziehung in's Privatleben unserem Gotteshause zwei prachtvolle Candelaber aus der bestrenommirten Metallgießerei zu Blansko zum bleibenden Andenken gespendet. Dieselben wurden Donnerstag, den 2. Februar l. I. anläßlich der stattgesundenen Trauung des Herrn Edmund Blum ans Jglau mit Fräulein Jda Weitlinge r, Tochter des Schulleiters Herrn S. Weltlinger in Piesling, ihrer heiligen Bestimmung zugeführt. Herr Jakob G r o ß m a n n war der erste Jude, der sich im Jahre 1848 in Lispitz mit bescheidenen Mitteln und unter den schwierigsten Verhältnissen ansässig machte, durch Solidität und Rechtlichkeit seines kaufmännischen Gebahrens sich bald unbeschränktes Vertrauen und allgemeine Hochachtung bei der Bevölkerung verschaffte, so daß ihm das Heimatsrecht verliehen und er von allen dort bestehenden Vereinen zum Ehrenmitglied ernannt wurde. Berlin, 6. Februar. Im preußischen Abgeordnetenhause sitzen nach zehnjähriger Pause wieder zwei jüdische Mitglieder. Wüßte man das nicht von den Wahlen her — aus den Verhandlungen des Abgeordnetenhauses würde man davon nichts erfahren. Denn obwohl dort ein Gesetz berathen worden ist, das speciell jüdische Angelegenheiten angeht, haben die jüdischen Abgeordneten das Wort zu nehmen nicht für nöthig gehalten. Für solche Schweigsamkeit ist schwer eine Erklärung zu finden, man müßte denn voraussetzen, daß die jüdischen Abgeordneten von der jüdischen Angelegenheit, die in Frage stand, nichts verstehen. In Preußen gibt es 11 verschiedene Judenorganisationsgesetze. Die neuen Provinzen haben je ihr besonderes Gesetz über die jüdischen Gemeinden, und selbst in den alten Provinzen sind abweichende Einrichtungen in Geltung. Durch das ganze Land gilt nur das Gesetz vom 28. Juli 1876, das Herrn Laster seine Entstehung verdankt und das den Juden in Preußen gestattet, „aus Gewissensbedenken" sich von der Gemeinde zu trennen, zu der sie ihrem Wohnorte nach gehören, ohne zugleich aus dem Judenthum auszutreten. Das Judenthum aber, in dem die von ihren Gemeinden losgelösten Juden bleiben, existirt von Staatswegen gar nicht, ist ein bloßes Wort. Für den Staat in Preußen existirt das Judenthum nur durch die Vermittlung der jüdischen Gemeinden, deren jede für sich souverän ist und die miteinander keinerlei Zusammenhang haben. Eine Vertretung der Judenheit in Preußen gibt es somit gar nicht, hier gibt es nur jüdische Ortsgemeinden. Bon dem Recht der Absonderung aus der Gemeinde ist bisher nur in vereinzelten Fällen Gebrauch gemacht toorden. Zeigte sich hier und da das Bedürflliß für einen Theil der Gemeinde, sich eigene religiöse Einrichtungen zu schaffen, so war man opferwillig genug, die erforderlichen Aufwendungen aus eigener Tasche zu machen und nicht über „Gewissensbedlängniß" zu klagen, wo im schlimmsten Falle nur ein Steuerdruck vorlag. Die einzige vorhandene Ausnahme bestätigt die Regel. Man hatte eben eine gewisse Scheu, das letzte vorhandene Band der äußeren Zusammengehörigkeit zu zerreißen, den Territorialzwang, der die jüdischen Bewohner eines Ortes zu einer Gemeinde vereinigt, aufzuheben. Da kam in der vormals freien Stadt Frankfurt a. M. Jemand auf den Gedalikeu, daß der Territorialzwang für die dortigen Juden nicht existire, und das Oberverwaltungsgericht bestätigte in letzter Instanz diese Auffassung als richtig. Jetzt war die Versuchung sehr groß geworden, sich den Gemeiudesteuerlasteu zu entziehen. Man brauchte blos nicht zu zahlen und hatte keinerlei Zwang zu befürchten. Die Regierung wurde augerufen, dem Ausnahmezustände ein Ende zu machen, und sie war dazu bereit. Nun existirt seit fast 50 Jahren in Frankfurt a. M. neben der israelitischen Gemeinde eine israelitische Religionsgesellschaft von 500 Mitgliedern. Bon diesen gehören 300 zugleich der Gemeinde an und zahlen dort wie hier Steuer. Diese Religionsgesellschaft benützte die erwähnte Lücke in dem sonst für die Juden in Preußen geltenden Territorialzwang, um zu erlangen, daß die Regierung den nothwendig gewordenen Gesetzentwurf zu Gunsten der israelitischen Religiousgesellschaft gestaltete. Auf diese Weise ist eine Vorlage zu Stande gekommen, die für Frankfurt a. M. zwei Gemeinden schafft und jedem dortigen Juden die Wahl läßt, zu welcher er gerechnet werden will. Um Schlimmeres zu verhüten, war die israelitische Gemeinde mit diesem Auswege einverstanden. Der Regierung kann nicht verübelt werden, daß sie eine Neuordnung vorschlägt, die die Zustimmung der beiden nächstbetheiligten Parteien hat. Man darf ihr nicht verdenken, daß sie für das jüdische Gesammtinteresse im Staate nicht sorgt, da die Juden selbst darum nicht sorgen. Auch dem Abgeordnetenhause darf nicht verargt werden, daß es den Entwurf ohne nähere Prüfung angenommen hat. Es mußte der Meinung sein, es werde damit Alles auf's Beste geordnet, da die jüdischen Abgeordneten schwiegen und durch Schweigen Billigung kundgaben. Denn hier, wenn irgendwo, hat der Grundsatz Geltung: »qui tacet, quam loqui potuisset ac debuisset consentire videtur« — Wer schweigt, wo er hätte reden können und müssen, wird als Zustimwender erachtet. Den jüdischen Abgeordneten aber ist es zu verübeln, daß sie nicht das Wort ergriffen haben. Selbst wenn sie der Ansicht waren, daß der Frankfurter Gesetzentwurf nur wünschenswerthe Bestimmungen enthielt und daß er der auf die Dauer gar nicht zurückzuwe'senden Unificirung der bunten Judengesetzgebung in Preußen nicht ungünstig präjudicire, so war es doch unter allen Umständen ihre Pflicht, bei dieser Gelegenheit die Regierung zu mahnen, daß sie die Arbeit solcher Unificirung mit thunlichster Beschleunigung in Angriff nehme. Das ist nicht geschehen, und damit ist abermals dargethan, wie dringend das Bedürfniß ist, daß die Juden einen Abgeordneten wählen, der nicht blos zufällig noch Jude ist, der für jüdische Angelegenheiten außer dem schätzbaren Herzen auch Berständniß hat. Im Vorstand der jüdischen Gemeinde ist ein Personenwechsel ein getreten; Herr Louis M. Bamberger, der seit 1893 die Waisenverwaltung leitete, hat sein Amt niedergelegt.

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