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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1899-02-10 · 6 (10.2.1899) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
16 (1899)
Issue
6 (10.2.1899)
Date
1899-02-10
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 6 Vr. Vloch's Wochrnschrrfl Sette 111 in diesem Fall durch eine wahrhaft pariferische Eigenschaft verursacht wurde, besteht nur darin, daß ich von dem Besonderen auf das Allgemeine schloß und daher einer ganzen Race Vorwürfe machte, die ganz stricte aus die eine Person hätten beschränkt bleiben müssen, wenn ich sie nicht auch gegen die vielen Christen richten wollte, die noch schlechter sind, als die schlechtesten Inden, die ich kenne. Ich habe mich übrigens schon vor langer Zeit ausführlich über diesen Punkt in der „France" geäußert, und mit leichter Mühe kann Jeder, den es interessirt, in diesem Journal die Artikel finden, in denen i ch B n ß e g e t h a n h a b e f ü r meine Barbare i." Arischer Wucher. Wir haben zu wiederholten Malen darauf hingewiesen, daß der Wucher keine specifisch jüdische Eigenschaft, sondern ein allen Nationen gemeinsames Uebel ist. Diese Thatsache, die für jeden vernünftigen Menschen von vornherein selbstverständlich ist, wird bestätigt von einem gewiß einwandfreien Zeugen. Der antisemitische Schriftsteller F e d o r de Novikoff schildert in seinem (1892 bei P. Heichen in Berlin erschienenen) Büchlein „Das j ü d i s ch e R u ß l a n d" das Treiben der christlichen Wucherer in Rußland, wie folgt (S. 68): „Derartiges unehrliches Vorgehen ist im Getreidehandel gang und gäbe, aber trotzdem darf man den Juden daraus keinen besonderen Borwurf machen. Es ist leider eine traurige Thatsache, der wir noch öfter begegnen werden, daß gewisse Kreise in Rußland in der Ausbeutung des gemeinen Mannes dem geriebensten jüdischen Händler nicht nachstehen, ja sehr, sehr oft ihn noch übertreffen. Griechen, Armenier und Russen wenden beim Getreidekauf dieselben unsauberen Kniffe an wie der Jude, und wenn der Bauer, durch die Erlebnisse im Judenhof gewitzigt, im nächsten Jahre die Juden sich mit Entschiedenheit fernhält und einem griechischen Aufkäufer den Vorzug gibt, ergeht es ihm nicht bester. Er wird vielleicht noch leichter betrogen, weil der Grieche oder der Armenier stark s e i n C h r i st e n t h u m betont und dadurch die Wachsamkeit des Bauern e i n s ch l ä f e r t." Ein Dreyfus-Fall im Kleinen. Aus Algier wird folgender merkwürdige Fall gemeldet: Im November vorigen Jahres wurde ein israelitischer Zuave, Namens Lilty, auf die Anschuldigung zweier Kameraden festgenommen, ihnen ein Fünf- und ein Zwanzig-Francsstück entwendet zu haben. In der That wurde in der Matratze Lilty's, der als Krankenwärter in der Orleans-Kaserne von Algier thätig war, ein sorgfältig eingewickeltes Fünf-Francsstück gefunden. Somit wäre Lilty zweifellos verurtheilt worden, wenn nicht ein französischer Reservist erklärt hätte, von den beiden angeblich bestohlenen Algeriern die Aeußerung vernommen zu haben, sie hätten den „Juden" glücklich „hineingelegt". Auf diese Aussage hin ordnete der Vorsitzende des Kriegsgerichtes, Oberst Nussard, bei der ersten Verhandlung am 22. November vorigen Jahres eine Ergänzung der Untersuchung an. Nachdem diese sorgfältig durchgeführt worden war, fand am 20. Jänner die zweite Verhandlung statt, bei der bis zur Evidenz nachgewiesen wurde, daß Lilty in der That das Opfer eines schändlichen Complotes geworden war. Er wurde deshalb nach einerenergischen Bertheidigungsrede seines Anwaltes Maitre Bordet, der bei dieser Gelegenheit den Antisemitismus unbarmherzig geißelte, freigesprochen, während seine Ankläger zu strenger Verantwortung gezogen wurden. Fremdenrechte. II. Während Professor Heman, der Wortführer der „christlichen Zionisten", als Folge einer Staatsgründung in Palästina die Unterwerfung der gesammten europäischen Judenheit unter das Fremdenrecht ankündigt, hegen deutschnationale Zionisten Besorgniß, die Juden könnten im künftigen „Judenstaat" die Fremdenrechte nicht genug respectiren. Guido List behauptet in einem Artikel „Die Juden als Staat und Nation" nichts Geringeres, als: »daß das Königreich Judäa ein an Strenge nicht mehr zu übertreffendes Fremd engesetz sein Eigen nannte, das mit ängstlicher Sorgfalt die R a c e n r e i n h e i t wahren und das Entstehen einer Mischehe so viel als möglich verhindern sollte. Für'» Zweite geht hervor, daß der Staat Judäa mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln trachtete, internationalen Wandervögeln und Glücksrittern innerhalb seiner Grenzen den Aufenthalt zu erschweren und deren Eintritt in den Staatsdienst in was immer für einer Form unmöglich zu machen. Für's Dritte und Letzte aber tritt mit unwiderlegbarer Gewißheit die Thatsache hervor, daß die Gesetze des alten Königreiches Judäa noch heute für den Staat gelten, welchen das internationale Judenthum von jedem Staate seiner Wirthsvölker bildet, daß diese Gesetze, unter denen eben dieses Fremdengesetz einen der wichtigsten Abschnitte bildet, die Ursache sind, weshalb eben die Juden in die übrigen Völker noch nicht auf- oder in ihnen untergegangen sind, sondern unvermischt und fast racenrein als Parasiten auf anderen Volksstämmen fortwuchcrn. Sollten nun die Träume und Anstrebungen der Zionisten sich jemals verwirklichen, so werden zweifellos auch in dem neuen Königreiche Judäa die noch heute geltenden Gesetze zur Geltung kommen, welche in schroffster Form alles Nichtjüdische aus Staats- und Nationaldienst ausschließen. Man kann davon völlig überzeugt sein, daß es im künftigen Staate Juda keine nichtjüdischen Ober-, Unter¬ oder sonstigen Bezirksärzte, daß es in der künftigen großen hebräischen Friedensarmee keine nichtjüdischen Officiere geben wird, und daß das Erzrabbinat von Jeddho gewiß nicht einmal ein „Fremdling der Gerechtigkeit" einnehmen wird. Sollten wir daraus keine Schlüsse ziehen dürfen?" Herr Guido List behauptet, die einzelnen Ausnahmen zu Gunsten der „Fremdlinge" in der Bibel bezögen sich auf die „Fremdlinge der Gerechtigkeit", die in's Judenthum aufgenommenen Fremden, und fügt hinzu: „Dem Range nach im Volke waren die Judengenoffen oder „Fremdlinge der Gerechtigkeit" sehr tief stehend, denn nur die freigelassenen Sklaven standen noch tiefer." Nun heißt es 3. M. 19, 33 und 34: „Wenn sich bei dir aufhält ein Fremdling (Ger) in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht drücken. Wie ein Eingeborener von euch, sei auch der Fremdling (Ger), der sich bei euch aufhält, und liebe ihn, wie dich selbst; denn Fremdlinge (Gerim) wäret ihr im Lande Egypten (ihr wißt also, wie einem Fremdling (Ger) zu Muthe ist, etr. 2. M. 23, 9). Ich bin der Ewige, euer Gott." Noch glaubt alle Welt, daß die Israeliten in Egypten nichts weniger als Proselyten, als zum egyptischen Heidenthume Bekehrte gewesen sind. Handelt es sich hier einerseits um einen wirklichen Standes- und Glaubensfremdling, so wird ihm andererseits volle Rechtsgleichheit gesetzlich zudictirt. Ein deutschnationaler Gelehrter hat es Gott fei Dank nicht nöthig, die Quellen aufrecht ehrlich nachzuschlagen, wenn er Geschichte schreibt. Die Gesinnnngstüchtigkeit allein genügt. Wenn der deutschnationale Bibelforscher sich mehr umgesehen hätte, so wäre ihm vielleicht das Malheur passirt, das Einbürgerungsgesetz der Juden zu erblicken. Jecheskiel Cap. 47, V. 21, welches lautet: „Also sollt ihr das Land austheilen unter die Stämme Israels. Und wenn ihr das Los werfet, das Land unter euch zu theilen, so solll ihr die Fremdlinge, die bei euch wohnen und Kinder unter euch zeugen, halten gleich wie die Einheimischen unter den Kindern Israels und sollen sie auch ihrenTheil am Lande haben" ein Jeglicher unter dem Stamme dabei er wohnt, spricht der Herr (Lutherische Übersetzung). Es _ ist aber die Bestimmung getroffen, wie aus diesem Gesetz conform mit von Luther selbst belegten zahlreichen Parallelstellen (z. B. Mos. 20, 23, 9-3. B. Mos. 19, 33.-5. B. M. 10, 18, 19. — Zach. 7, 10. — Psal. 146, 9 u. a.) hervorgeht, daß Heiden, die in das heilige Land eingewandert und dort Familienväter geworden sind, bei Theilung desselben gleich den Eingeborenen behandelt werden sollen. Was das jüdische Volk mit seinem Blut erobert, soll der Fremde, sofern er in der von ihm gewählten Heimat eine Familie begründet, mühelos.erhalten. Das ist das Gesetz des intoleranten, fremdenhassenden Judenthums, welches der Herr Guido List beschimpft, ohne es zu kennen. Palästina, das kleine, nur etwa 33 Meilen lange und etwa 20 Meilen breite Ländchen mit einer dichten Bevölkerung, welche ausschließlich auf den Ackerbau und die Erträgnisse des Bodens angewiesen war, beherbergte in seiner Blüthe unter der Regierung Salomo's 153.600 Fremde (II. Chron. 2, 16), ohne daß ungastliche Scheelsucht und spießbürgerlicher Neid bei den Einheimischen sich geregt hätten. Der Fremde war nicht blos im Genuß der ihm gesetzlich garantirten, vollen Gleichberechtigung, es standen ihm auch alle Aemter und Würden des Staates offen. Am Hofe der Könige waren heidnische Fremde in Aenltern und in Würden (l. Sam. 21, 7; 22, 9; II. Sam. 15. 19; 11, 3); selbst den Thron mußte erst ein specielles Gesetz davor schützen, daß die Krone nicht auf das Haupt eines Fremdlings gerathe. (Deut. 17, 15.)

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