Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 5 (3.2.1899)
- Date
- 1899-02-03
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 94 Vr. Vtoch'» Wochenschrift Nr. 5 nung und Richtigkeit verwaltet, die sonst wohl dabey gewöhnlich gewesene Reibe-Haushaltung, überflüssige Geldfressende Ausgaben abgestellt. . . Hrernächst auch alle die dahin gewiedmete Geschäffte und Sachen mit der größten Sorgfalt und Zuverlässigkeit, sonder alle Weitläufigkeit, Aufenthalt und Geldschneiderey bearbeitet die Supplicanten und Interessenten, so dabey zu thun, ohne Unterschied des Standes oder Religio,» in ihren Angelegenheiten, abgefertiget und beschieden, dabey auch weder Eigennutz, Absichten, noch andere Menschlichkeiten Platz gegeben wissen wollen." Aus dem Bestreben, jedem Stande möglichst in den ihm durch Beruf und Abstammung gezogenen Grenzen aufzuhelfen, erklärt sich am besten König Friedrichs Verfahren gegen seine Unterthanen. Die Juden vermittelten hauptsächlich „das Polnische und Ruffische Negotium", und hierauf legte der König großes Gewicht. Er befiehlt im August 1750 „zur Beförderung des vortheilhaften Polnischen Vieh- und anderen Handels mit selbiger großmüthigen Polnischen Nation im Lande allenthalben willfährig und höflich umzugehen" und alle Straßen, besonders die, welche nach Polen führen, gehörig im Stand zu halten, da „ein einzig Stück böser Weg bisweilen vermögend ist. den ganzen Kreis in des Königs Ungnade zu versetzen". Auf ihre Verdienste um diesen Handel konnten sich denn auch die Breslauer Juden berufen, als sie die christliche Kaufmannschaft in den Augen des Königs herabzusetzen suchte. Schon am 1. August 1741 erinnert diese in einer Petition an Friedrich an die Judenvertreibungserläffe der weiland böhmischen (im Jahre 1455) und der österreichischen (im Jahre 1738) Regierung und bittet um Erneuerung derselben. Es wird nun auf königlichen Befehl ein genaues Verzeichniß der zur Zeit in Breslau wohnenden Juden, ihrer Familienverhältniffe, Berufsarten u. s. w. ausgenommen. Inzwischen blieben die Juden selbst nicht müffig. Ja einem Gesuche an den König vom 1. November 1741 berufen sie sich darauf, daß sie „hauptsächlich das Polnische und Russische Negotium mit ihrem Golde und Credit auf ganz augenscheinliche Weise befördert". Sie wünschen Aufenthaltsrecht, eine Synagoge, einen Friedhof, „überhaupt aber eben dergleichen Rechte und Freiheiten", welche den in Berlin und anderen königlichen Städten wohnhaften Juden „allermildest angegönnet worden". Dafür versprechen sie „nach dem Exempel der Berliner Juden das Ihrige zu den allgemeinen bürgerlichen Oneribas willigst beizutragen". Der König entschließt sich daraufhin, die Stellung der Juden einfür allemal so zu reguliren, daß nur die Schutzjuden, die jüdischen Cultusbeamten und die polnischen und russischen Negotianten geduldet, dagegen alles „lüderliche Gesindel" beseitigt werde. Allein damit gab sich die Breslauer Kaufmannschaft noch nicht zufrieden. Sie wandte sich mit Umgehung der nächsten Instanz, der Kriegs- und Domänenkammer, unmittelbar an die Person des Königs, was ihr sogleich in scharfem Tone gerügt wird. „Wir können nicht begreiffen," so heißt es in dem Bescheide, „was die hiesige Kaufmannschaft oder vielmehr einige unruhige Köpfe unter ihnen bewegen können, Ihre königliche Majestät mit einer so ridiculen Vorstellung zu behelligen, in welcher sie nicht allein einen wunderbaren Vergleich zwischen Prag und Breslau machen, mit denen alten Privileges, so doch ohne Ihre königliche Majestät Consormation so viel als nichts gelten, sehr prahlen, sondern, was das Schlimmste ist, sich gar unterstehen, Ihre königliche Majestät mit Unwahrheit zu behelligen, und werden wir nicht unterlassen, nach Unserer Pflicht die Judensachen dergestalt zu untersuchen, daß dem Commercio und Publico kein Nachtheil dadurch Zuwachse, eigennützige und eigensinnige Commercianten aber ihren Endzweck zum Nachtheil des Publici auch nicht erreichen sollen. Man könnte die Kaufleute zwar bestrafen, wolle aber „aus angebohrner Landesväterlicher Gnade und Huld diesen Unfug dieses Mal ungeahndet hingehen lassen". Der König bestimmte schließlich, es solle den Juden eine Synagoge zwar erlaubt werden, jedoch nur zur Miethe, und sollten sie bei 100 Reichsthaler Strafe sich nicht unterstehen, „einen Bann oder andere Actus Jnrisdictionis in der Synagoge vorzunehmen, ohne vorher bey der hiesigen Kriegs- und Domainenkammer Anfrage dieserhalb gethan zu haben". Zum B e g r ä b ii i ß wollte man ihnen erlauben, „einen Ort vor der S.adt hierzu zu verkauffen, jedoch würden sie sich gefallen lassen muffen, vor die Erlaubniß von jeder Leiche ... an die königliche Caffe zu bezahlen, worüber Sie um so viel weniger Ursache sich zu beschweren haben würden, da es Ihnen bis dato viel mehr gekost, weil sie alle ihre Leichen nach Pohlen bringen müssen". Diese Privilegien werden im Einzelnen trotz der ungeminderten Unzufriedenheit der Kaufmannschaft noch erweitert; jede Prellerei der Juden auf das Strengste untersagt. Doch alles fremdländische „unnütze Judengesindel" sollte mit aller Strenge aus der Stadt verwiesen, dabei aber zugleich auf die religiösen Rücksichten dieser Juden geachtet werden. Um die Juden in Stand zu setzen, „über die Vergehungen, weshalb einer vor den anderen stehen muß, einander zu beobachten, und durch Anwendung gehöriger Aufmerksamkeit der sie treffenden Vertretung auszuweichen", wird die Einsetzung von Jude nältesten angeordnet. Gelegentlich wird den Gerichten auch in Erinnerung gebracht, daß „die Juden wie, die Christen geurtheilet werden müssen". Ferner sucht Friedrich dem Uebertritte der Juden zum christlichen Glauben aus unlauteren Motiven zu steuern. Gewisse Beschränkungen werden damit begründet, „daß die in Schlesien tolerirten Juden sich lediglich mit dem Commercio und Handlungen beschäftigen sollen". Selbst in die inneren Angelegenheiten der schlesischen Judenschaft sehen wir hie und da des Königs Stock dreinfahren. Zur nachdrücklicheren Betreibung der Gemeindeabgaben stellt er den Gemeindevorstehern einen Unterofficier zur Verfügung. Den über einen Juden verhängten Bann hebt der König auf, allerdings nicht ohne, das „besoffene Subject" zur Strafe für den dabei erregten öffentlichen Tumult eiusperren zu lassen. Als Friedrich gemeldet wird, daß Juden „mit gantz abgeschorenen Bärten, um nicht für Juden zu paffiren", bei Diebstählen ertappt worden, befiehlt er, „daß künftighin kein Jude, der des Alters und geheyrathct ist, ein Baart zu tragen, s i ch denselben soll gantz abscheeren lassen, wie bei den Christen zu geschehen Pflegt, sondern eine Marque davon behalte, damit er erkannt werden könne". Ein Erlaß vom 20. Juli 1767 befiehlt, eine Frau aus Hundsfeld, welche „u nkoscheres Fleisch eingeschmuggelt und an Juden verkauft", des „vornehmlich wider die gesetzliche Verfassung der jüdischen Religion gröblich anlaufenden Frevels halber zu ihrer wohlverdienten Strafe und andern zur Warnung mit vierwöchentlichem Gefängniß in hiesiger Frohnveste, halb bei Wasser und Brodt zu bestrafen, nicht weniger in denen ersteren beyden Wochen ihres Gefängnisses, wöchentlich zwei Mal an der Thüre der Judenschule während den Gottesdienst, mit einer Tafel auf der Brust und der Aufschrift: Strafe wegen gewinnsüchtigen Verkaufs unkoscheren Fleisches, anderen zum Abscheu auszustellen". _ „Anti-Nlien-Vill". L o nd o n, 20. Juli. Wenn Anfangs Februar das liouse of commons seine Pforten eröffnet, so wird es die Vorlage gegen die Einwanderung (Anti-Alien-Bill) auf dem Tische finden. Die conservative Majorität der Lords hat sich bereits dafür ausgesprochen und da Marquis Salisbury, dessen von Uebertreibungen und Unrichtigkeiten strotzende Rede im Oberhause den Ausschlag gegeben hat, auch im Unterhause über eine Majorität verfügt, so ist das Schicksal des Antrages Lord H a r d w i k e's entschieden. England wird seine Häfen für die Einwanderung schließen und damit hauptsächlich Diejenigen treffen, gegen die das Verbot gerichtet ist — die polnischen und russischen Juden. Auf Kosten der Humanität und Gastfreundschaft will sich die conservative Partei unter den arbeitenden Classen neue Anhänger schaffen, und während sie aus dem Gebiete der auswärtigen Politik die Verwirklichung des Schlagwortes „Groß-England" verfolgt, treibt sie im Innern die kleinlichste, engherzigste Prohibitiv-Politik. Das freie England, als Zufluchtstätte für die Opfer politischer und confeffioneller Verfolgungen, wird bald nur ein historischer Anachronismus sein. Wie auf dem Continente für die Noth des „kleinen Mannes", so braucht man auch hier für die niedrigen Löhne in gewissen Branchen und die wucherischen Wohnungszinse in den Vororten ein Sühnopfer. Und wie am Continente, so werden auch hier zu Sühnopfern auserkoren — die Juden. Darum heißt es, daß die jüdischen Einwanderer zu den niedrigsten Löhnen arbeiten, daß sie durch ihre kolossale Nachfrage nach Wohnungen den Preis derselben vertheuern. Vergeblich wird nachgewiesen und gerade jetzt in großen Meetings lebhaft erörtert, daß die Zinse ohne jeden wirthschaftlichen Grund, sondern lediglich in Folge der Ausbeutungsgelüste der „Land-Lords", der Hauseigenthümer „ohne Unterschied der Coufeffion", rapid