Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 16 (1899)
- Issue
- 4 (27.1.1899)
- Date
- 1899-01-27
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 72 Vr. Vloch's Wochrnschrifi Nr. 4 durch Exceffe in ihrem Gebiete angerichtet wird, haftbar gemacht werde, während dies in Prag nicht geschieht. Es ist Aufgabe jeder Gemeindeverwaltung, für die Sicherheit der Person und des Eigenthums zu sorgen, und wir stimmen mit der „Ostdeutschen Rundschau" in dem einen Punkte vollständig überein, daß auch die Stadtgemeinde Prag zum Schadenersätze an die Opfer der dort verübten Gewaltthaten hätte verhalten werden sollen. Sollten aber da nicht auch die galizischen Gemeinden, die der Schauplatz von Plünderungen waren, zur Gutmachung des Schadens verhalten werden? Die ostgothische Redaction des Herrn K. H. Wolf dürfte nach den Proben von Rechts gefühl, welches die deutschvölkischen Racentheoretiker täglich bethätigen, schwerlich geneigt sein, diese Frage zu bejahen, denn in Galizien waren es ja „nur" Juden, die ausgeraubt und mißhandelt wurden. In Prag ist das nicht blos vielen Juden, sondern auch einigen Deutschen passirt, und da wird die Gerechtigkeit reclamirt, welche man hinsichtlich der Juden jederzeit außer Kraft gesetzt wissen will. Es gibt aber entweder ein Recht oder es gibt keines; entweder man respectirt das Recht, und dann hat es für Alle Geltung, oder es herrscht die nationale Willkür, indem man die Juden außerhalb des Rechtes stellt, weil sie sich in der Minorität befinden, und dann hat man das Recht verwirkt, sich über Parteilichkeit und Willkür zu beklagen. Wer es ungerecht findet, daß mit zweierlei Maß gerichtet wird, darf die Gleichberechtigung nur-für Alle fordern oder selbst keinen Anspruch darauf machen. Wenn die Czechen dort, wo sie fich in der Mehrzahl befinden, die Deutschen unterdrücken, so handeln sie nicht um ein Atom ungerechter als die Deutschvölkischen, die innerhalb ihrer „Gauen" die Juden entrechten wollen; sie handeln genau nach denselben Grundsätzen, welche die Enkel der Nibelungen dort, wo sie sich stark genug dazu fühlen, zu verwirklichen suchen, den Herren Ostgothen, Cimbern und Bajuvaren vom Blatte des Herrn K. H. Wolf sei hiebei in schmerzliche Erinnerung gebracht, daß di< Ostmark am Donaustrand schon zu einer Zeit nicht judenrein war, als die Römer hier ihr befestigtes Lager hatten, aus welchem die Stadt Wien entstanden ist. Damals schon, als die Deutschen noch Bärentödter und nicht Redacteure waren, besaßen Jud.n schon in Wien und in Niederösterreich das Heimatsrecht, das ihnen jetzt von dem grimmen Karl Hermann und, mit Respect zu sagen, von Ernst Bergani aus Sollen; in Galizien so energisch bestritten wird. Das Heimatsrecht der Juden in Oesterreich ist also geradezu älter als das Christenthum, und Menschen, die seit Jahrtausenden im Lande ansässig und heimatsberechtigt sind, als Fremdlinge zu erklären, ist, abgesehen von der Einwendung der Staatsbürgerschaft und der gesetzlichen Gleichberechtigung, eine Lächerlichkeit der nach halbjährigen Abonnenten ringenden Teutoburger und der vierteljährig pränumerando zu begeisternden Cimbern. Was also die durch alle Postämter der Monarchie zu beziehenden Rechtsanschauungen der Epigonen des gehörnten Siegfried betrifft, so/mögen sie das auf sie übergegangene Schwert Baldung — einzelne Nummern sind, wie seine Inschrift besagt, in den Tabakverschleißstellen der belebteren Straßen zu haben — auch fürderhin schwingen für einerlei Maß, denn zweierlei Maß ist ungerecht, mag es sich nun um Deutsche, Czechen oder Juden handeln, weil die Deutschnationalen sonst vermöge ihrer eigenen Prmcipien, nach denen sie die Juden mit dem Rechte der brutalen Majorität behandeln, auf die gerechte Behandlung deutscher Minoritäten verzichten müßten. * * * Bei ihrer diesmaligen Völkerwanderung haben die Alemannen aus der Ungargasse auch ein Gebiet betreten, das ihnen ihren! ganzen Habitus nach recht ferne liegt, nämlich das der ..ganzen gebildeten Welt". Mit der gebildeten Welt hat nämlich der Antisemitismus durchaus nichts gemeinsam, weder der christlich-sociale, noch der völkische, weder der Antisemitismus der geschäftlichen Spekulation, noch der der nationalen Bornirtheit. Da brachte beispielsweise dieselbe „Ostdeutsche Rundschau" die nachstehende artige Notiz: „(Rothschild und sein Nasenbein«) Wie aus London gemeldet wird, erlitt der dortige Baron Leopold Rothschild einen für ihn besonders schmerzlichen Unfall: er blieb nämlich dieser Tage gelegentlich einer Fuchsjagd in der Nähe von Bukingham an einem Baumaste hängen, wurde vom Pferde geriffen und brach das Nasenbein. Die Verletzung des neuen Absalon soll nicht gefährlich sein, und so bleibt ihm wahrscheinlich die Zierde seines Zinkens erhalten." Wenn diese überaus witzige Notiz, in welcher über einen Unglücksfall so humorvoll berichtet wird, nicht den heiteren Beifall und das Entzücken der ganzen gebildeten Welt finden sollte, so könnten wir das nur dem einen bedauerlichen Umstande zuschreiben, daß diese blonde und blauäugige Zeitschrift in der ganzen gebildeten Welt noch so wenig gelesen wird. Es ist überhaupt fraglich, ob man jene Theile der Erde, in deren Kaffeehäusern die „Ostdeutsche Rundschau" nicht immer „in der Hand" ist, zur gebildeten Welt rechnen darf. Ein so gediegenes Blatt, das selbst einem Jagdunfall eine heitere Seite abzugewinneu weiß, nicht zu lesen, ist überhaupt eine Lücke in der Geistes¬ und Herzensbildung jedes Einzelnen. Das völkliche Blatt muß „Gemeingut" aller Deutschen werden. Was sagen wir, „aller Deutschen?" „Aller Gebildeten." Baron Rothschild hat das Nasenbein gebrochen. Welcher köstliche, gottbegnadete Humor liegt darin, daß der feinfühlige Verfasser jener Notiz andeutet, daß dieser Unfall „für ihn", nämlich für den jüdischen Geldfürsten, besonders schmerzvoll ist. Wäre der Verfasser nicht ein so literarisch veranlagter Schöngeist, der sich dessen bewußt ist, daß er für die ganze gebildete Welt schreibt, so hätte er gesagt: der Jude brach sich sein krummes Nasenbein. Bergani hätte sich das nicht entgehen lassen, wenn cr schreiben könnte. Der edle ostgothische Recke hat sich aber Grenzen der Schönheit nach Leffing's Laokoon vor Augen gehalten. Er überläßt es dem Schönheitssinn des Lesers, die Empfindungen zu fühlen, die er durch sein literarisches Kunstwerk erwecken will. So unterdrückt er denn auch mit zartem Künstle! sinn das ausdrückliche Bedauern darüber, daß dem „modernen Absalon", wie der Verunglückte mit launiger Satyre genannt wird, eigentlich nicht viel geschehen ist, sondern kleidet es in die fein ciselirte Wendung, daß dem Baron Rothschild die „Zierde seines Zinkens" erhalten bleiben wird. Das ist ostgothischer Witz, echt chernskische Originalität; der Bezugspreis ist im Vorhinein zu erlegen, bei Anzeigen die Nonparaillezeile sechsmal gespalten 8 kr. So schreibt man für die ganze gebildete Welt, jeder Beinbruch eine Fundgrube göttlichen Humors, jede Localnotiz über einen Unglücksfall, soferne er einen Juden tiifft, eine die ganze gebildete Welt fascinirende, ostdeutsch gerundete Leistung, würdig der Aufbewahrung in den Sammelbüchsen der deutschen Literatur. * * * „Unwahrheit, Ungerechtigkeit, Vorurtheil, Verhetzung, Unmenschlichkeit und Schuldenmachen" — aus diesen Posten besteht, wie Gemeinderath Alfred Stern nachwies, die Bilanz der christlichsocialen Gemeindewirthschaft. Es wurde oft schon darauf hingewiesen, daß die derzeitige Gemeindeverwaltung pflichttreue Magistratsbeamte jüdischer Confession widerrechtlich unterdrückt, allein die Einzelnheiten, die Herr Dr. Stern mittheilte, erregten geradezu Sensation. Der crasseste Fall ist unstreitig die Präterirung eines Officials mit 26 Dienstjahren, der von 25 Hintermännern übersprungen wurde. Der Mann hat sechs Kinder. Im Stadtphysikat wurden 24 jüdische Doctoren der Medicin präterirt. Wundärzte wurden ihnen vorgezogen und sechs ärztliche Stellen ließ man lieber unbesetzt, um nur nicht Juden befördern zu müssen. Dieser schamlose Mißbrauch der Macht ist geradezu verbrecherisch. Es ist Mißbrauch der Amtsgewalt, den der Stadtrath begeht, indem er in der Behandlung der städtischen Beamten nicht nach ihrer Leistung und ihrer Würdigkeit, sondern nach ihrer Confession entscheidet. Unbescholtene Menschen, die der Stadt Wien Jahrzehnte lang treu gedient, werden um ihr Recht geprellt, und die Erkenntniß, daß alle Mühen und alle Treue vergeblich waren und daß sie nichts Besseres thun können, als aus einem Amte zu scheiden, in welchem sie der brutalsten und empörendsten Willkür preisgegeben sind, erlangen sie in einem Alter, in welchem sie einem neuen Berufe sich nicht mehr zuwenden, eine andere Lebensstellung nicht mehr erlangen können. Für ein so ruchloses Vorgehen einer Gemeindeverwaltung gibt es keine menschliche Entschuldigung. Warum ist denn da Herr K. H. W o l f nicht besorgt, daß die „ganze gebildete Welt" ein solches Vorgehen verurtheilen werde? Sowie es sich um Juden - handelt, da hört für ihn gerade so wie für seine einstigen christlichsocialen Brotgeber jeder Rechtsbegriff zu existiren auf. Menschen, die wehrlosen Beamten gegenüber so gewissenlos Vorgehen wie Dr. L u e g e r und seine Partei, würden deshalb allein schon verdienen, aus dem Rathhause hinausgejagt zu werden. * * * Herr Alexander Purscht freilich, der spendet Allem seinen lauten Beifall, was sein Freund Dr. Karl Lueger spricht und thut. Als kürzlich der Bürgermeister seinen eigenen